Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es keinen Grund mehr abzuwarten – Verjährung für Erschließungsbeiträge muss kommen

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach fehlende Verjährungsregelungen für Erschließungsbeiträge im Landesrecht verfassungswidrig sind, erklärt Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgericht wird bestätigt, was alle Expertinnen und Experten erwartet haben: Die fehlenden Regelungen im Landesrecht für eine Verjährung von Erschließungsbeiträgen ist verfassungswidrig. Nach der Entscheidung zur Regelung in Rheinland-Pfalz muss es jetzt auch in NRW zügig eine Gesetzesänderung vorgelegt werden.

In NRW gibt es ebenfalls keine Verjährungsregelung für Erschließungsbeiträge. Auch hier müssen Menschen teilweise über hundert Jahre nach dem Bau einer Straße mit einem Bescheid über die Ersterschließung rechnen.

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war absehbar. Deshalb haben wir im letzten Jahr bereits einen Antrag mit einem konkreten Vorschlag für eine Verjährungsregelung eingebracht. Bislang haben sich die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP auf das fehlende Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezogen und unseren Antrag abgelehnt. Jetzt ist dieser Verzögerungsgrund jedoch hinfällig.

Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie nun schnell eine Verjährungsregelung auf den Weg bringt. Denn das Problem betrifft in manchen Kommunen mehr als die Hälfte der vorhandenen Straßen und bedeutet für sehr viele Anliegerinnen und Anlieger existenzgefährdende Forderungen.

Unser Vorschlag liegt dabei weiterhin auf dem Tisch. Wir wollen eine Verjährung vergleichbar der bayerischen Regelung, wonach 20 Jahren nach Eintritt der Vorteilslage, spätestens aber 25 Jahre nach Baubeginn eine Verjährung eintritt.“

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Hintergrund:

Wird in Deutschland eine neue Straße gebaut und die daran angrenzenden Grundstücke hierdurch erstmalig erschlossen, werden Erschließungsbeiträge fällig. Mit diesen müssen sich die Anlieger an den Kosten des Straßenbaus beteiligen. Die Beiträge für die Erschließung sind grundsätzlich gerechtfertigt, da ohne die Straße das Grundstück nur eingeschränkt nutzbar wäre und sich der Wert des Grundstücks wesentlich erhöht.

Allerdings gibt es nicht selten die Fälle, bei denen die gebaute Straße teilweise über Jahrzehnte nicht abgerechnet wird. In Fällen, in denen die rechtliche Widmung der Straße nicht erfolgt ist, beginnt auch keine Verjährung. Straßen können also auch noch nach über hundert Jahren abgerechnet werden – was auch geschieht.

Diese Situation betrifft mehrere zehntausend Straßen in NRW. In manchen Kommunen ist die Mehrzahl der Straßen nicht abgerechnet worden. Nun hat das Bundesverfassungsgericht diese Konstellation für verfassungswidrig erklärt.

Die Schulfinanzierung in NRW braucht einen New Deal

Zur gestrigen Sachverständigenanhörung des SPD-Antrags „Die Notwendigkeit eines ‚New Deals‘ anerkennen und der Forderung des NRW-Städtetags nach einer grundlegenden Reform der Schulfinanzierung nachkommen“ (Drs. 17/14938) im Ausschuss für Schule und Bildung erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Schulfinanzierung in NRW braucht einen New Deal. Das hat die gestrigen Sachverständigenanhörung gestern deutlich gemacht. Bund, Land und die Kommunen müssen den Herausforderungen im Bildungsbereich – beispielsweise Integration, Inklusion, Digitalisierung, Schulsozialarbeit, Schulbau und Ganztag – gemeinsam entschieden entgegentreten. Dafür muss die Schulfinanzierung jedoch neu aufgestellt werden. Wichtig ist, dass die Gelder am Ende dort landen, wo sie gebraucht werden.

Gemeinsam mit den Kommunen wollen wir deshalb eine grundlegende Reform der Schulfinanzierung auf den Weg bringen. Am Ende sind es die kommunalen Schulträger, die den an sie gestellten Anforderungen im Bildungsbereich gerecht werden müssen. Dafür brauchen sie aber klare Ansprechpartner mit eindeutiger Verantwortung und eine ausreichende Finanzierung, die nicht nur im Rahmen von Investitions- und Förderprogrammen bleibt. Die Kommunen brauchen eine integrierte Planung, klare Rahmenvorgaben und festgelegte Mindeststandards.

Wir sind bereit, die Herausforderungen gemeinsamen mit den Städten und Gemeinden anzugehen. Jetzt liegt es an den regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP, die Verantwortung zu übernehmen und unserem Antrag zuzustimmen.“

SPD Minden-Lübbecke: Initiative für ständige örtliche Impfangebote durch den Kreis

Nataliya Vaitkevich/pexels.com

Auf Ihrer Klausurtagung (unter den Regeln von 2 G +) hat die SPD-Kreistagsfraktion am Wochenende den folgenden Beschluss gefasst:

Die SPD-Fraktion im Kreistag Minden-Lübbecke fordert die Landrätin dazu auf, in jeder Kommune des Mühlenkreises zeitnah ein ständiges, niederschwelliges Impfangebot gegen Covid 19 zusätzlich zu den Impfungen durch die Hausarztpraxen zu organisieren und dies mit den Verantwortlichen in allen Städten und Gemeinden schnellstmöglich umzusetzen.

Örtliche Initiativen und Angebote z.B. von Ärztinnen, Ärzten und Hilfsorganisationen sind dabei willkommen und in die Umsetzung strukturell einzubeziehen.

Die langen Schlangen bei den mobilen Impfangeboten in der vergangenen Woche haben gezeigt, welch enormer Bedarf bei den Bürgerinnen und Bürgern vorhanden ist. Bei allen derzeitigen Anstrengungen ist zu erwarten, dass die Hausarztpraxen gerade die Booster- Impfungen in den nächsten Wochen nicht im benötigten Umfang werden leisten können, ohne dass es zu starken Beeinträchtigungen für den regulären Praxisbetrieb kommen würde.

Ebenfalls muss eine Erstimpfung einfach, ortsnah und ohne Voranmeldung möglich sein. Mit den bisherigen mobilen Angeboten ist diese Aufgabe nicht im erforderlichen Umfang zu leisten.

Die SPD-Fraktion ist davon überzeugt, dass in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen unser Kreis insgesamt über die personellen, räumlichen und logistischen Ressourcen verfügt, um so ein Angebot kurzfristig zu ermöglichen.

3G am Arbeitsplatz und Homeoffice-Pflicht: Was ab Mittwoch gilt

Mehr Corona-Schutz am Arbeitsplatz: Das ist das Ziel der neuen 3G-Regeln. Außerdem sollen wieder mehr Beschäftigte ins Homeoffice. Ein Überblick, was ab Mittwoch gilt.

Im Kampf gegen die Pandemie gelten bald auch am Arbeitsplatz schärfere Regeln. „Nur für Geimpfte, Getestete und Genesene“ heißt es dann auch im Job. Das hat Folgen vor allem für Ungeimpfte. Das Ziel: Die Verbreitung des Coronavirus in Betrieben soll eingedämmt werden. Mit den Regeln, die ab Mittwoch gelten, kommen auf Arbeitgeber und Beschäftigte wesentliche Änderungen zu.

Wichtig für Beschäftigte

Zugang zu einem Betrieb sollen Beschäftigte nur bekommen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Geimpfte und Genesene müssen das belegen – zum Beispiel mit dem gelben Impfpass, ein Impfzertifikat über eine App oder ein Genesennachweis. Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) vorlegen. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers ist möglich.

Wichtig für Arbeitgeber

Arbeitgeber sind für die Überprüfung der Nachweise vor dem Betreten der Arbeitsstätten verantwortlich. Unternehmen sollen die 3G-Regeln täglich kontrollieren und dokumentieren. Wenn der Arbeitgeber einen Genesenen- oder Impfnachweis einmal kontrolliert und dokumentiert hat, können die jeweiligen Beschäftigten von den täglichen Kontrollen ausgenommen werden. Arbeitgeber sollen zudem mindestens zweimal pro Woche kostenlose Tests anbieten.

Verstöße werden geahndet

Bei Verstößen drohen Beschäftigten Konsequenzen. Ungeimpfte Beschäftigte, die keinen gültigen Nachweis mitbringen und sich einem Test verweigern, dürfen das Betriebsgelände nicht betreten. „Der Arbeitgeber braucht deshalb in diesem Fall keine Vergütung zu zahlen, da der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringen kann“, sagt der Arbeitsrechtler Gunnar Roloff.

Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Stefan Wolf, sagte dem Fernsehsender „Bild Live“, wenn ein Arbeitnehmer sich partout weigere und das für einen längeren Zeitraum, biete er im Rahmen seines Vertrags seine Arbeitsleistung nicht mehr an. „Dann kann der Arbeitgeber fristlos kündigen.“

Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht

Zudem kommt eine Homeoffice-Pflicht: Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz ermöglicht werden. Solche Gründe könnten vorliegen, wenn Betriebsabläufe sonst erheblich eingeschränkt würden oder gar nicht aufrechterhalten werden könnten – etwa Schalterdienste bei nötigen Kunden- und Mitarbeiterkontakten oder Reparatur- und Wartungsaufgaben. Beschäftigte wiederum müssen ein Angebot des Arbeitgebers annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

Große Anfrage zeigt: Familien in NRW brauchen festeres Fundament – mit mehr Zeit, mehr Geld und guter Infrastruktur

Die SPD-Fraktion hat eine Große Anfrage zur Familiensituation in NRW gestellt und die Antwort der Landesregierung ausgewertet. Dazu erklärt Dennis Maelzer, Sprecher im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Familien brauchen einen Dreiklang aus Zeit, Geld und guter Infrastruktur. So gelingen ein gutes familiäres Zusammenleben und eine gute Entwicklung. Dazu wollen wir Familien befähigen. Doch die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage ‚Wie stellen sich die Situation und die Entwicklung von Familien in Nordrhein-Westfalen dar?‘ zeigt: Die Herausforderungen einer gerechten Kinder- und Familienpolitik sind groß. Die Landesregierung tut zu wenig, um diese Herausforderungen anzugehen. Das wollen wir ändern.

Besonders in den Blick nehmen müssen wir alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Hier herrscht für Kinder unter 18 Jahren mit 43,3 Prozent die höchste Armutsgefährdungsquote. Sobald zwei Erwachsene in einem Haushalt leben, sinkt die Quote auf 9,9 Prozent. Doch nicht nur Alleinerziehende stehen aufgrund ihrer finanziellen Möglichkeiten vor besonderen Herausforderungen.

Das Gebührenkonstrukt für die Betreuung von Kindern ist zu undurchsichtig. Die Gebühren orientieren sich weniger am Einkommen als am Wohnort. In manchen Gemeinden zahlen Eltern keine oder kaum Gebühren für einen U3-Platz. In anderen sind es mehrere tausend Euro pro Jahr. Das ist ungerecht. Bei einem Jahresgehalt von 43.050 Euro zahlen Eltern in NRW beispielsweise jährlich 2.352 Euro für die U3-Betreuung im Durchschnitt. Die Spanne schwankt zwischen null und 4.008 Euro im Jahr. Wir wollen Gebühren für frühkindliche Bildung und Offene Ganztagsschulen abschaffen. Damit wirken wir Bildungsungleichheit entgegen.

Zudem wollen wir den Ausbau der Betreuungsplätze in Kitas und OGS vorantreiben. Die Bilanz der aktuellen Landesregierung ist schlecht. Durch mehr Geburten nimmt der Betreuungsbedarf für unter 3-Jährige zu. Dennoch stockt der Ausbau von Betreuungsplätzen in NRW. Lediglich 3.349 neue U3-Plätze im Kita-Jahr 2021 sind ein Negativrekord der Landesregierung. 2020 kamen 5.202 U3-Plätze dazu. Auch bei den 3- bis 5-Jährigen ist die Betreuungslücke gewachsen. Fehlende Betreuungsplätze sind eine Bürde für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – nicht zuletzt für Alleinerziehende.

Unsere Anfrage zeigt weiterhin: In NRW gibt es kaum Anlaufstellen für Familien, an denen sie vieles auf einmal erledigen können und niederschwelligen Zugang zu Unterstützungsangeboten bekommen. Wir wollen Familienbüros schaffen und die Familienbildung stärken. Zudem wollen wir Familienzentren an Kitas und Grundschulen ausbauen. So gelingt eine bessere Unterstützung zum Beispiel in der Erziehung. Das wollen wir ermöglichen. Denn es ist Zeit für den sozialen Neustart in der Familienpolitik in NRW – mit einem festeren Fundament aus mehr Zeit, mehr Geld und guter Infrastruktur.

Wieso weicht NRW erneut von MPK-Beschlüssen ab?

Zu den heute vorgestellten Regelungen aus der neuen Corona-Schutzverordnung erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Mehr als zwei Wochen nach der Ankündigung möglicher 2G-Regelungen für NRW tritt morgen also die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Damit ist wertvolle Zeit verloren gegangen, in der die Landesregierung längst hätte handeln sollen.

Seit vergangenem Donnerstag sind die Beschlüsse von Bund und Ländern bekannt. Warum die Landesregierung noch einmal fast eine Woche gebraucht hat, um sie umzusetzen, ist mir schleierhaft. Die Vorkehrungen hätte sie schon vorher treffen können. Zudem ist unklar, warum sie die Beschlüsse nicht wenigstens eins zu eins umsetzt. So sieht der Beschluss von Bund und Ländern eine 2G-Regel für alle körpernahen Dienstleistungen – wie zum Beispiel für Friseurbesuche – vor. In der Coronaschutzverordnung der NRW-Landesregierung sind Friseurbesuche laut Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums aber von der 2G-Regel ausgenommen. Stattdessen gilt hier 3G. Einmal mehr weicht Nordrhein-Westfalen also von den Bund-Länder-Beschlüssen ab. Warum es unbedingt eine MPK gebraucht hat, wenn man sich doch nicht an die Beschlüsse hält, erklärt sich so nicht.

Darüber hinaus ist zudem völlig unklar, warum die Koalition nicht schon jetzt von den Möglichkeiten Gebrauch macht, die ihr das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes bietet. Demnach könnte der Landtag einen Beschluss fassen, um den gesamten Instrumentenkasten des Infektionsschutzgesetzes zumindest für die nächsten drei Monate nutzen zu können. Ein entsprechender Antrag der Regierungsfraktionen liegt jedoch nicht vor. Entweder handelt es sich dabei um schlechtes Handwerk oder der Ministerpräsident hat sich in den vergangenen Tagen zu viel um Nebelkerzen als um seinen Job gekümmert.

Zustand des Gesundheitssystems in NRW nicht hinnehmbar – Aktionsplan stellt Menschen statt Profit in den Mittelpunkt

Mit dem heutigen Aktionstag „Weg frei für ein besseres Gesundheitssystem in NRW“ hat die SPD-Fraktion im Landtag NRW auf die massiven Missstände im Gesundheitssystem aufmerksam gemacht. Dabei hat sie einen Aktionsplan vorgestellt, um eine gute und sichere Versorgung sicherzustellen. Hierzu gehört auch ein Antrag für das kommende Plenum, mit dem das Modell der „GemeindeschwesterPlus“ in NRW erprobt werden soll.

Hierzu erklären Thomas Kutschaty, Vorsitzender, Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

Thomas Kutschaty:

„Der Zustand des Gesundheitssystems in NRW ist so nicht länger hinnehmbar. Denn schon ohne die Belastung durch die Pandemie ist klar: Unser Gesundheitssystem bietet nicht die besten Bedingungen. Das Personal ist überlastet und unterbezahlt. Patientinnen und Patienten werden zu ‚Fallpauschalen‘. Und durch die Pläne der Landesregierung drohen Krankenhäuser geschlossen zu werden.

Wir kämpfen für eine gute und sichere Versorgung nah am Wohnort – auch auf dem Land, auch in benachteiligten Stadtteilen. Missstände wollen wir mit unserem Aktionsplan ‚Gesundheit & Pflege‘ überwinden.  Selbstverständlich ist eine gute Gesundheitsversorgung nicht. Man muss viel in sie investieren. Wir wollen attraktive Arbeitsbedingungen in Pflegeberufen schaffen. Dazu gehört eine Personalbemessung, die am Bedarf orientiert ist. Die 35-Stunden-Woche in der Pflege muss ein langfristiges Ziel sein. Ebenso fordern wir bessere Löhne in der Pflege, die der Leistung der Beschäftigten gerecht werden. So gelingt es, Pflege im Sinne der Beschäftigten und der Patientinnen und Patienten zu stärken.

Lisa-Kristin Kapteinat:

„Nicht das Geld sondern der Mensch muss im Mittelpunkt unseres Gesundheitssystems stehen. Das wollen wir mit unserem Aktionsplan erreichen. Vier Offensiven sind dabei notwendig. Mit der Offensive ‚Respekt und gute Arbeit‘ wollen wir unter anderem die Tarifbindung in der Langzeitpflege stärken. Mit ‚Guter Gesundheit vor Ort‘ kämpfen wir gegen den Kahlschlag in der Krankenhauslandschaft. Stattdessen brauchen wir ein Zukunftsprogramm zur Digitalisierung des Gesundheits- und Pflegebereichs von drei Milliarden Euro.  Mit unserer Offensive ‚Gleicher Zugang zu Gesundheit für alle‘ wollen wir dem Ärztemangel in unterversorgten Regionen und benachteiligten Stadtteilen entgegen wirken. Alle Menschen in NRW verdienen die beste Versorgung unabhängig vom Geldbeutel. ‚Zukunfts- und krisenfeste Versorgung‘ bedeutet für uns bessere Prävention. Dafür müssen wir unter anderem das Thema Gesundheit im Lehrplan verankern.“

Josef Neumann:

„Eine der großen Herausforderungen für unser Gesundheitssystem ist der demografische Wandel. Wir dürfen diese Entwicklung nicht einfach abwarten, sondern müssen jetzt handeln. Dafür bringen wir den Antrag ins Plenum ein, das das Modell der GemeindeschwesterPlus in NRW zu erproben. Dieses Modell begegnet der Herausforderung einer älterwerdenden Gesellschaft. Es trägt dazu bei, Pflegebedürftigkeit und Vereinsamung älterer Menschen zu  vermeiden oder zumindest zu verzögern.

Die Gemeindeschwestern sind erfahrene Pflegefachkräfte. Sie sollen flächendeckend in allen Kommunen tätig sein. Dort sind die Gemeindeschwestern zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Themen Gesundheit und Pflege. Sie bieten Orientierung und vermitteln Kontakte. Das kann etwa der Kontakt zu einer geselligen Seniorenrunde sein. Oder ein Angebot, die Wohnung barrierefrei zu gestalten. In Rheinland-Pfalz haben sich die Gemeindeschwestern bewährt. Das wollen wir auch für die Menschen in NRW.“

Umsetzung der 2G-Regel muss jetzt umgehend kommen

Zur heutigen Bekanntgabe einer flächendeckenden 2G-Regel für Nordrhein-Westfalen im Freizeitbereich erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Nach einer Woche der Absichtsbekundungen haben wir nun endlich Klarheit, dass es eine 2G-Regel in NRW geben wird. Eine Fortsetzung des Zick-Zack-Kurses wäre auch nicht nachvollziehbar und vermittelbar gewesen. Daher begrüßen wir, dass die Landesregierung hier noch einmal die Kurve gekriegt und zu einer einheitlichen Linie gefunden hat. Allerdings ist mit einer Umsetzung der 2G-Regel für NRW offenbar frühestens in der kommenden Woche zu rechnen. Das ist angesichts der dynamischen Entwicklung viel zu spät, zumal sich die Situation bereits seit Ende Oktober abgezeichnet hat, wie Hendrik Wüst heute selbst eingeräumt hat. Wer alles immer auf nachher verschiebt, der bleibt hinter der Lage zurück. Die Landesregierung hätte längst handeln und eine entsprechende Verordnung erlassen können. Stattdessen haben wir aber auch heute erneut nur eine Ankündigung gehört. Zudem hätte die Landesregierung auch bereits ein Konzept vorlegen können, wie sie sich eine bessere Kontrolle zur Einhaltung der 2G-Regeln vorstellt. Die Last nur bei den Kommunen abzuladen, wird der Herausforderung nicht gerecht.“

Impfbusse auch in NRW einsetzen – Landesregierung muss niedrigschwellige Impfangebote schaffen

In Rheinland-Pfalz ist es für alle mindestens 18-Jährigen möglich, sich ohne Termin an einem mobilen Impfbus direkt vor Ort impfen zu lassen. Der Impfbus fährt mit festen Haltestellen durch das ganze Land und deckt so alle Regionen ab. Dadurch möchte die Landesregierung von Rheinland-Pfalz die Impfquote steigern.

Hierzu erklärt Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Zur Bekämpfung der Pandemie brauchen wir niedrigschwellige Angebote – sowohl beim Testen als auch beim Impfen. Es ist gut, dass das Testen nun wieder für alle kostenfrei ist. Dennoch müssen wir weiterhin die Impfquoten steigern. Das betrifft diejenigen, die sich bislang noch nicht haben impfen lassen ebenso wie diejenigen, die die Boosterimpfung erhalten.

Die Impfbus-Tour in Rheinland-Pfalz ist eine simple und effektive Lösung, um schnell viele Menschen zu erreichen. Der Bus fährt durch alle Regionen des Landes und versorgt die Menschen direkt vor Ort mit der Impfung. So werden auch strukturschwächere Regionen erreicht. Ohne großen Aufwand können sich die Bürgerinnen und Bürger schützen und damit die weitere Ausbreitung des Virus bremsen. In NRW haben wir viel zu wenig niedrigschwellige Angebote. Vor allem durch die Schließung der Impfzentren sind solche Angebote weggefallen.

Gerade in Anbetracht der gerade massiv steigenden Infektionszahlen muss die Landesregierung auch in Nordrhein-Westfalen dringend handeln. Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, von anderen zu lernen. Der Impfbus ist beispielsweise eine kostengünstige und niedrigschwellige Lösung, um Menschenleben zu retten.“

Koalitionsfraktionen dürfen einen besseren Schutz von Mädchen und jungen Frauen vor Cybersexismus nicht blockieren

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In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen wird ein Antrag der SPD-Fraktion zum Thema Cybersexismus und Gewalt im digitalen Raum behandelt. Hierzu erklärt Anja Butschkau, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Frauen im Internet hat längst dramatische Ausmaße angenommen. Durch die Pandemie hat sich das digitale Nutzungsverhalten noch einmal deutlich verstärkt – davon sind auch Kinder betroffen. Laut einer Studie von ‚Plan International‘ geben 70 % der befragten Mädchen an, schon einmal über Social Media belästigt worden zu sein. Diese Entwicklung hat enorme Auswirkungen auf den Alltag und das reale Leben der Betroffenen. Wie schwerwiegend und vielschichtig dieses Problem ist, haben unterschiedliche Expertinnen in der Anhörung zu unserem Antrag wiederholt bestätigt. Doch weder die Landesregierung noch die Koalitionsfraktionen scheinen zu sehen, wie dringlich die Problematik ist. Das macht uns sprachlos.

Unser Ziel ist ein Umfeld, in dem sich jede und jeder sicher bewegen kann, ohne Anfeindung und Gewaltdrohungen erleben zu müssen. Dafür brauchen wir bedarfsorientierte Präventions- und Aufklärungsangebote. Wir müssen ein Bewusstsein für das Erkennen von virtuellem Missbrauch schaffen. Außerdem brauchen wir Meldeverfahren für Opfer, um sich gegen inakzeptables und unangebrachtes Verhalten zu wehren. Die Koalitionsfraktionen dürfen einen besseren Schutz von Mädchen und jungen Frauen vor Cybersexismus nicht blockieren.“

Moratorium zur Pflegekammer NRW muss jetzt kommen – wir brauchen die Urabstimmung aller Pflegekräfte

Nach dem mehrheitlichen Beschluss zur Errichtung der Pflegekammer NRW im Landtag NRW gegen die Stimmen der SPD-Fraktion läuft seit Ende August 2021 der Registrierungsprozess. Etliche Pflegekräfte kritisieren, dass die Pflegekammer ohne ihre Beteilung zu Stande gekommen ist. Dies bringen die Pflegekräfte durch Proteste, Beschwerden, Demonstrationen und eine Petition zum Ausdruck. In einem Antrag für das kommende Plenum beantragt die SPD-Fraktion nun ein Moratorium zur Pflegekammer und eine Urabstimmung unter allen Pflegekräften in NRW. Hierzu erklärt Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das Scheitern der Pflegekammern in Niedersachsen und Schleswig-Holstein muss für NRW eine Warnung sein. Hier haben wir gesehen, dass die Pflegekammern die Unterstützung und Akzeptanz der Pflegekräfte brauchen. Doch die Mehrheit im Landtag von NRW hat für die Pflichtmitgliedschaft der Pflegekräfte in der Pflegekammer gestimmt. Wir haben dem Gesetz genau deshalb nicht zugestimmt und bereits damals eine Urabstimmung unter den mehr als 200.000 Pflegekräften in NRW gefordert. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein mussten die Pflegekammern aufgrund der fehlenden Akzeptanz inzwischen abgewickelt werden. Das kostet den Steuerzahler unnötig viel Geld und lässt sich vermeiden.

Wir fordern deshalb ein Moratorium zur Pflegekammer. Die Landesregierung muss umgehend das Gespräch mit den Kammergegnern aufnehmen. Außerdem brauchen wir eine Urabstimmung aller Pflegekräfte über die Einrichtung einer Pflegekammer. So stellen wir uns hinter die Forderung der Pflegekräfte nach eine Vollabstimmung. Noch ist es dafür nicht zu spät. Es muss jetzt aber schnell gehandelt werden. Es war falsch, dass die Landesregierung sich bislang über die Köpfe der Pflegekräfte hinweggesetzt hat. Das war nicht wertschätzend. Jede Pflegekraft verdient Respekt und Wertschätzung.“

“Wir müssen Deutschland winterfest machen”

Foto: Peter Hönnemann

Vizekanzler Olaf Scholz kündigt die Maßnahmen an, mit denen die Ampelfraktionen die Bürger:innen im Winter vor dem Corona-Virus schützen wollen – und appelliert: “Lassen Sie sich impfen”!

Angesichts der dramatischen Corona-Lage hat Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) angekündigt, Deutschland mit ausreichenden Maßnahmen auf den Winter vorbereiten zu wollen. „Wir müssen gewissermaßen unser Land winterfest machen“, sagte Scholz am Donnerstag im Bundestag zu den Plänen der möglichen künftigen Ampel-Koalition zum Umgang mit der Corona-Pandemie.

„Das Virus ist noch unter uns und bedroht die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.“ Deshalb sollten Maßnahmen wie Maskenpflicht und Hygieneregeln weiter durchgesetzt werden können.

Am Donnerstag werden dazu erstmals Änderungen am Infektionsschutzgesetz beraten, die es den Ländern ermöglichen sollen, regional weiterhin Schutzmaßnahmen zu verhängen. Die Ampel-Fraktionen wollen die epidemische Lage von nationaler Tragweite am 25. November auslaufen lassen und zugleich eine Übergangsregelung für künftige Corona-Maßnahmen schaffen.

Länder können weiter Schutzmaßnahmen verhängen

Die drei Fraktionen planen eine bis zum 20. März 2022 geltende Übergangsregelung, die die Fortführung eines Teils der bisherigen Corona-Maßnahmen ermöglicht. Die Bundesländer können dazu etwa Maskenpflicht, 2G- oder 3G-Regeln, Hygienekonzepte, aber auch Abstandsgebote verordnen.

Die epidemische Lage nationaler Tragweite endet mit Ablauf des 24. Novembers. Die Ampelfraktionen wollen sie nicht erneut verlängern, da die Voraussetzungen wegen der fortschreitenden Impfquote dafür nicht mehr vorliegen. Dennoch muss in Anbetracht steigender Infektionszahlen dafür Sorge getragen werden, dass die Länder in der Lage sind, Schutzmaßnahmen zu erlassen, bei Bedarf einheitliche.

Das bedeutet, dass es bestimmte, sehr eingriffsintensive Maßnahmen wie bundesweite Schulschließungen, Lockdowns und Ausgangssperren nicht mehr geben wird. Die weitgehenden Grundrechtseinschränkungen, auf die der Bund zur gefährlichsten Zeit der Pandemie zurückgreifen musste, haben damit ein Ende.

3G am Arbeitsplatz

Gleichzeitig wollen die Ampelfraktionen zusätzliche, bundesweite Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz verankern, das in der kommenden Woche verabschiedet werden soll. Dazu gehören die Einführung verpflichtender Tests für Mitarbeiter:innen und ein Monitoring auch für die Boosterimpfungen in bestimmten sensiblen Einrichtungen (Altenpflege), sowie zielgerichtete Zuschläge für Krankenhäuser, die Covid-Patient:innen versorgen. Zudem sollen die Einführung von 3G am Arbeitsplatz und die Rückkehr zu kostenlosen Testmöglichkeiten auf den Weg gebracht werden.

Auch Olaf Scholz sprach sich für 3G am Arbeitsplatz aus, also den Zugang nur für Geimpfte, Genesene, oder Getestete. “Wir müssen eine zusätzliche Vorsichtsmaßnahme am Arbeitsplatz treffen”, so Scholz.

Er äußerte auch Sympathie für 2G-Regelungen in den Bundesländern, etwa in Restaurants oder bei Veranstaltungen. Dabei wird nur Geimpften und Genesenen Zugang gewährt. Wichtig sei aber, diese Regelungen auch zu kontrollieren. “Es muss auch umgesetzt werden.”

„Lassen Sie sich impfen“

Der Kanzlerkandidat sprach sich zudem für eine „große gemeinsame Kampagne“ für mehr Impfungen aus. Er appellierte an die Menschen: „Lassen Sie sich impfen! Es ist wichtig für Ihre Gesundheit, und es ist wichtig für unser Land.“ Alles müsse getan werden, „dass Millionen Bürgerinnen und Bürger eine Auffrischimpfung bekommen – das ist die Aufgabe der nächsten Wochen und Monate“.

Damit die durch die Pandemie entstehenden soziale und wirtschaftliche Härten weiter abgefedert werden können, sollen unter anderem der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung sowie die Sonderregelungen zum Kinderkrankentagegeld (30 statt 10 Kinderkrankentage bzw. 60 statt 20 Kinderkrankentage für Alleinerziehende) verlängert werden.