Wieso weicht NRW erneut von MPK-Beschlüssen ab?

Zu den heute vorgestellten Regelungen aus der neuen Corona-Schutzverordnung erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Mehr als zwei Wochen nach der Ankündigung möglicher 2G-Regelungen für NRW tritt morgen also die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Damit ist wertvolle Zeit verloren gegangen, in der die Landesregierung längst hätte handeln sollen.

Seit vergangenem Donnerstag sind die Beschlüsse von Bund und Ländern bekannt. Warum die Landesregierung noch einmal fast eine Woche gebraucht hat, um sie umzusetzen, ist mir schleierhaft. Die Vorkehrungen hätte sie schon vorher treffen können. Zudem ist unklar, warum sie die Beschlüsse nicht wenigstens eins zu eins umsetzt. So sieht der Beschluss von Bund und Ländern eine 2G-Regel für alle körpernahen Dienstleistungen – wie zum Beispiel für Friseurbesuche – vor. In der Coronaschutzverordnung der NRW-Landesregierung sind Friseurbesuche laut Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums aber von der 2G-Regel ausgenommen. Stattdessen gilt hier 3G. Einmal mehr weicht Nordrhein-Westfalen also von den Bund-Länder-Beschlüssen ab. Warum es unbedingt eine MPK gebraucht hat, wenn man sich doch nicht an die Beschlüsse hält, erklärt sich so nicht.

Darüber hinaus ist zudem völlig unklar, warum die Koalition nicht schon jetzt von den Möglichkeiten Gebrauch macht, die ihr das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes bietet. Demnach könnte der Landtag einen Beschluss fassen, um den gesamten Instrumentenkasten des Infektionsschutzgesetzes zumindest für die nächsten drei Monate nutzen zu können. Ein entsprechender Antrag der Regierungsfraktionen liegt jedoch nicht vor. Entweder handelt es sich dabei um schlechtes Handwerk oder der Ministerpräsident hat sich in den vergangenen Tagen zu viel um Nebelkerzen als um seinen Job gekümmert.