Zu der heute von NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart bekannt gegebenen Auswahl von 14 Kommunen, die im Rahmen eines Modellprojekts das öffentliche Leben vor Ort in beschränktem Rahmen und mit entsprechenden Testkonzepten wieder hochfahren dürfen, erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW und heimischer SPD-Landtagsabgeordneter:

„Unsere Kritik an dem Modell-Projekt betrifft vor allem das Verfahren und die Vorgehensweise der Landesregierung. Die Kommunen in NRW hatten zwischen Bekanntgabe der Teilnahme-Kriterien und dem Einsendeschluss gerade einmal 24 Stunden Zeit, um eine entsprechende Bewerbung einzureichen. Dass es bei 396 Städten und Gemeinden und 32 Kreisen dennoch zu 46 Einreichungen gekommen ist, spricht einmal mehr für unsere Städte und Gemeinden, die in der Tat die besten Pandemie-Manager vor Ort sind. Insofern dürfte die heute bekannt gegebene Auswahl auch auf großes Unverständnis bei all den Kommunen stoßen, die dabei nicht berücksichtigt worden sind. Was genau den Ausschlag gegeben hat, konnte der Minister nicht stichhaltig erläutern. Die Frage bleibt daher im Raum: Auf welche Grundlage stützt die Landesregierung das Vorhaben, bei den ausgewählten 14 Kommunen Öffnungen möglich zu machen, bei allen anderen mit möglicher Weise vergleichbaren Inzidenzwerten jedoch nicht? Sollen die anderen 414 Städte, Gemeinden und Kreise etwa als Modell-Kommunen für Armin Laschets Brücken-Lockdown herhalten?

Das Vorgehen der Landesregierung ist nicht nur ungerecht, sondern im schlimmsten Fall auch kontraproduktiv: Wenn jetzt in 14 Kommunen Öffnungen getestet werden, müssen wir mit auch entsprechenden Verkehrsflüssen dorthin rechnen. Viele Menschen könnten sich dann in wenigen Städten und Gemeinden knubbeln. Das kann nicht Sinn der Sache sein. Was wir weiterhin dringend brauchen, ist eine digitale Test-Infrastruktur im ganzen Land.“

Im Zusammenhang mit dem um eine Woche verschobenen Start des Wechselunterrichts an den Schulen will die SPD-Fraktion im Landtag NRW die genauen Hintergründe wissen. Dazu hat ihr stellvertretender Vorsitzender Jochen Ott jetzt eine Kleine Anfrage („Konnte die Landesregierung nicht für eine funktionierende Teststrategie an den Schulen garantieren?“) gestellt.

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Vizekanzler Olaf Scholz hat gemeinsam mit Angela Merkel eine Bund-Länder-Einigung für bundesweit einheitliche Corona-Regeln erzielt. „Das macht Sinn, weil es für die Bürgerinnen und Bürger Klarheit und Transparenz mit sich bringt. Weil alle wissen, woran sie sind“, sagte Scholz am Freitag.

In den letzten Tagen lotete der Vizekanzler im Kabinett, bei Ministerpräsident*innen und Abgeordneten die Möglichkeiten für ein bundesweit einheitliches Vorgehen aus, um die dritte Corona-Welle in Deutschland zu brechen. Mit Erfolg. Die Corona-„Notbremse“ soll künftig einheitlich angewendet werden, es soll keinen „Flickenteppich“ unterschiedlicher Regeln mehr geben.

Transparenz, Klarheit und Sicherheit

Derzeit gebe es zu viele unterschiedliche Lockdown-Regelungen, von Schulschließungen bis zu den Anfangszeiten von Ausgangsbeschränkungen, sagte Scholz. Die Menschen brauchten Transparenz, Klarheit und die Sicherheit, dass Maßnahmen überall dort auch eingesetzt würden, wo die Infektionszahlen hoch seien. „Sie zu vereinheitlichen ist sinnvoll, und das gelingt eben nur, wenn es in einer Gemeinschaftsaktion von Bund und Ländern geschieht.“

Schluss mit Flickenteppich

Geplant ist, die sogenannte Notbremse im Infektionsschutzgesetz verbindlich festzuschreiben. Damit sollen bundesweit dieselben Regelungen gelten, wenn in einem Landkreis die Inzidenz über 100 steigt, also die Zahl der Neuinfektionen unter 100 000 Einwohnerinnen binnen sieben Tagen. Zum Beispiel bundeseinheitliche Regeln für Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen, den Schulbetrieb oder die Schließung des Einzelhandels, abgesehen von Apotheken und Supermärkten.

Firmen sollen zudem gesetzlich verpflichtet werden, ihre Beschäftigten zweimal die Woche Testmöglichkeiten anzubieten. Heute bekommen gerade mal 60 Prozent der Beschäftigten Testangebote in ihren Unternehmen. „Das ist nicht genug“, sagte Scholz.

Das Ziel: Die dritte Welle brechen

Dem Vizekanzler geht es um bundesweit einheitliche Regeln, die Klarheit und Transparenz schaffen, „die für das Vertrauen und für den Endspurt jetzt unbedingt notwendig sind“. Ein einheitlicher Plan für die nächsten Wochen zusammen mit mehr Tests und Impfungen werde helfen, die Pandemie zu überwinden, sagte Scholz. „Alles zusammen ist für mich ein Beweis dafür, dass Deutschland gemeinsam diese Pandemie bewältigen kann.

Wie schnell kann das Gesetz geändert werden?

Die Änderungen am Infektionsschutzgesetz sollen schon in der kommenden Woche vom Kabinett beschlossen werden. Die nächste Sitzung der Bundesregierung wird von Mittwoch auf Dienstag vorgezogen. Eine Ministerpräsidentenkonferenz wird es in der nächsten Woche nicht mehr geben.

Der Bundestag muss den Änderungen zustimmen, er kommt planmäßig vom kommenden Mittwoch bis Freitag zusammen. Auch der Bundesrat muss die Nachschärfungen billigen. Die nächste Sitzung der Länderkammer ist am 7. Mai geplant, es könnte aber eine Sondersitzung geben.

Ab kommenden Montag schickt die Landesregierung die meisten der 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler wieder in den Distanzunterricht.

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Zur Ankündigung von Familienminister Stamp, nun auch Kita-Kinder in eine Corona-Teststrategie einzubeziehen, erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Seit vergangenem Sommer setzen wir uns dafür ein, Kita-Kinder in eine präventive Teststrategie des Landes einzubeziehen, um Kita-Schließungen zu vermeiden. Die Landesregierung hat sich jedoch bislang stets gegen solche Pläne ausgesprochen und entsprechende Anträge abgelehnt. Es ist deswegen gut, dass sie sich nun endlich dazu aufraffen konnte und den Forderungen aus der Praxis und der Wissenschaft folgt.

Die Krux an der Sache: Die Landesregierung beantragt zur Anschaffung der nun zusätzlich benötigten Tests keine weiteren Mittel. Stattdessen sollen die Nasen-Tests, die bislang allein für die Erzieherinnen und Erzieher vorgesehen waren, auch für die Kita-Kinder eingesetzt werden. Wer jedoch mehr Personen testen will, muss auch mehr Tests anschaffen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass nicht die erfolgversprechendste Teststrategie gewählt wurde, sondern die für Land finanziell günstigere. Bei der Sicherheit sollte jedoch nicht gespart werden.

Dass auch für Kita-Kinder Nasen-Tests genutzt werden sollen hatte der Minister im März noch vehement abgelehnt und in einem Elternbrief stattdessen ‚kindgerechte‘ Testsysteme versprochen. Dafür gibt es mittlerweile die Option der sogenannten Spucktests. Im Gegensatz zu anderen Ländern – wie Brandenburg – plant NRW bislang keine Anschaffung.

Ob eine Teststrategie gelingt hängt jedoch maßgeblich davon ab, wie viele Kinder und Erzieherinnen und Erzieher den Test anwenden. Deswegen sollte die Landesregierung neben den Nasentests auch ausreichend Spucktests zur Verfügung stellen. Eltern erhalten so die Wahlmöglichkeit, welches Verfahren für ihr Kind besser geeignet ist.

Das sollte Land darüber hinaus PCR-Lolli-Tests in Kitas einführen. Dadurch würde eine Strategie mit Selbst- und Schnell-Tests sinnvoll durch Labortests ergänzt und ein hohes Maß an Sicherheit in den Kitas gewährleistet.“

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Hintergrund:

Bei den Nasenabstrich-Tests handelt es sich ebenso wie bei den Spucktests um PoC-Schnell-Tests, die innerhalb weniger Minuten ein Ergebnis anzeigen. Positive Proben müssen mit einem PCR-Test abgesichert werden. Bei den Lolli-Tests, wie sie etwa in Solingen oder Köln erprobt werden, handelt es sich um PCR-Tests, die im Pool-Verfahren (mehrere Proben gleichzeitig) im Labor ausgewertet werden. Ein Ergebnis liegt frühestens nach 24 Stunden vor.

Das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zum Bundesjagdgesetz ist ein weiteres Beispiel für den massiven Einfluss von Lobbyisten aus den Ländern bei der Bundesgesetzgebung.

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Die Pflegereform muss jetzt kommen, fordert unsere Pflegebeauftragte Heike Baehrens. Ein Pflegefall in der Familie darf nicht arm machen. Der Gesundheitsminister muss liefern!

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Am heutigen Mittwoch (07.04.2021) hat der bayerische Ministerpräsident Markus Söder angekündigt, auch den russischen Impfstoff Sputnik V verimpfen zu wollen, sollte dieser eine Zulassung durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) erhalten. Ein entsprechender Vorvertrag mit dem Hersteller solle noch heute unterschrieben werden.

Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Entscheidung des bayerischen Ministerpräsidenten, nun auch mit dem russischen Impfstoff Sputnik V impfen zu wollen, ist richtig. Die STIKO hat den Impfstoff bereits vor Wochen für gut befunden.

Ich hätte es begrüßt, wenn auch NRW-Ministerpräsident Laschet über diese Möglichkeit nachgedacht hätte. Schließlich lassen sich mit dem Einsatz von Sputnik V neue Chance nutzen. Die Kapazitäten in den Impfzentren und den Hausarztpraxen sind gegeben. Was wir brauchen, ist Impfstoff.

Der Teil-Ausfall von AstraZeneca und die geringeren Liefermengen des Moderna-Impfstoffes sind erneute Rückschläge, die aufgefangen werden müssen.

Es bleibt unverständlich, wieso die nordrhein-westfälische Landesregierung von Armin Laschet daher nicht jede Chance ergreift, um die aktuelle Impf-Lage zu verbessern. Sollte Sputnik V durch die EMA zugelassen werden, muss sich auch das Land NRW frühzeitig um ausreichende Impfdosen davon bemühen.

Um unter Hochdruck impfen zu können, müssen wir die Kapazitäten deutlich erweitern. Vor Bayern hatte auch Österreich das vergangene Wochenende genutzt, um die Bestellung des russischen Impfstoffs voranzutreiben. Ministerpräsident Laschet hat sich hingegen einen neuen Begriff ausgedacht. Das ist zu wenig. Wir erwarten, dass sich auch die NRW-Landesregierung jetzt um entsprechende Liefermengen von Sputnik V kümmert. Sobald die Zulassung durch die Europäische Arzneimittelagentur erfolgt ist, müssen auch wir raus aus den Startlöchern.“

NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer bespricht sich heute (7. April 2021) mit den Verbänden, um zu klären, wie es nach den Osterferien an den Schulen in Nordrhein-Westfalen weitergehen soll.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion:

„Der Vorstoß von Ministerpräsident Laschet mit seiner Forderung nach einem sogenannten ,Brücken-Lockdown‘ hat bei allen Beteiligten zu neuen Unsicherheiten geführt. Niemand kann sagen, was sein Vorschlag für die Schulen konkret bedeutet und was es heißt, wenn man sich nun ,auf das Notwendige fokussieren‘ müsse. 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und natürlich auch die Lehrkräfte wollen aber wissen, ob es für sie nach den Ferien nun mit dem Wechselunterricht weitergeht oder ob erneut Distanzunterricht an den NRW-Schulen angeordnet wird. Darüber hinaus ist auch völlig unklar, welche Auswirkungen die möglichen Pläne auf den Prüfungsbetrieb haben. Die schriftlichen Abiturprüfungen zum Beispiel sollen am 23. April starten, das dafür notwendige Zweite Bildungssicherungsgesetz wird aber erst am 21. April im Schulausschuss des Landtags im Rahmen einer Expertenanhörung und sogar erst am 28. April in zweiter Lesung im Plenum beraten. Als wäre das zu Grunde liegende Zeit-Management also nicht ohnehin schon planlos genug, sorgt der Ministerpräsident mit seinen Nachdenk-Prozessen jetzt für zusätzliche Unsicherheit und versetzt die Schulen in NRW damit in einen Schwebezustand.

Schulministerin Gebauer hat daher in den heutigen Verbände-Gesprächen die undankbare Aufgabe, für Durchblick zu sorgen, wo aktuell überall nur Verwirrung herrscht. Vor allem muss sie unmissverständlich klar machen, wie sie die Äußerungen des Ministerpräsidenten bewertet und einordnet. Wir erwarten dabei, dass sich die Landesregierung frühzeitig auf einen Fahrplan einigt und nicht erst wieder am Freitag die Schulen über das beschlossene Vorgehen informiert. Hierbei sollte sie insbesondere auf eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen setzen, die am besten beurteilen können, welche Auswirkungen das Infektionsgeschehen vor Ort auf den Schulbetrieb haben kann. Davon unabhängig muss sie dafür Sorge tragen, dass die Schülerinnen und Schüler wie auch die Lehrkräfte die vorgesehenen Tests im Rahmen der vergangene eingeführten Testpflicht künftig zuhause machen können und das negative Testergebnis als Voraussetzung für die Teilnahme an einem möglichen Präsenzbetrieb mitbringen. Die bisherige Teststrategie sollte an dieser Stelle noch einmal überdacht und modifiziert werden.

Bisher hat die Forderung von Armin Laschet nach einem ,Brücken-Lockdown‘ nur weitere Fragen mit sich gebracht. Antworten für den Bereich Schule allein von der Kultusminister*innen- oder Ministerpräsident*innenkonferenz zu erwarten, ist für einen Länderchef schlicht zu wenig. Es reicht nicht, sich nur mit neuen Begrifflichkeiten in die Debatten einzuschalten. Frau Gebauer ist jetzt gefordert, für die nötige Klarheit zu sorgen.“

Der Wirtschaftsflügel der CDU will in der Rentenpolitik die neoliberale Agenda von Friedrich Merz umsetzen. Für die SPD-Fraktion ist klar: Das Rentenniveau von 48 Prozent muss bis 2040 stabilisiert werden.

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