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Italien hat entschieden, im Rahmen des europäischen Mechanismus für Exporttransparenz von Impfstoffen, eine Lieferung des AstraZeneca-Vakzins nach Australien zu stoppen. Dazu folgt eine Einschätzung von Bernd Lange, Handelsausschussvorsitzender des Europaparlaments und Tiemo Wölken, gesundheitspolitischer Sprecher der Europa-SPD:

“Das war mit Ansage und leider absehbar. Von Beginn des Exporttransparenzmechanismus war klar, dass die Situation eskalieren und dieses Instrument dann als Exportverbot genutzt werden könnte. Die jüngste Entscheidung, eine Lieferung von AstraZeneca-Impfstoffen von Italien nach Australien zu stoppen, öffnet die Büchse der Pandora und könnte zu einem globalen Kampf um Impfstoffe führen. Das muss unbedingt verhindert werden.

Wo wird das enden? Ein solches Vorgehen ist extrem kurzsichtig. Die Lieferketten sind komplex und wir sind auch auf Lieferungen von außerhalb der EU angewiesen. Damit bieten wir anderen Länder die Steilvorlage, sich an Verboten zu beteiligen. Wir brauchen aber genau das Gegenteil: Zusammenarbeit statt Konfrontation. Bei einer Pandemie sind wir noch mehr aufeinander angewiesen. Globale Probleme können nur global gelöst werden und nicht durch Protektionismus und Nationalismus.

Wir sollten nicht vergessen, dass der Ausgangspunkt Probleme mit nur einem Unternehmen waren. Dafür hat die EU schwere Geschütze gegen alle aufgefahren und deshalb befinden wir uns jetzt in dieser prekären Situation. Die Folge sind internationale Spannungen und Unsicherheit für alle.”

Derzeit sind zwei Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) zur Doppelbesteuerung von Altersrenten anhängig. Im Laufe der kommenden Monate ist mit den Entscheidungen zu rechnen.

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Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland wird grundsätzlich bis zum 28. März verlängert – mit vielen Öffnungsmöglichkeiten je nach Infektionslage. Im Gegenzug soll mehr getestet und geimpft werden. Die Öffnungsschritte im Überblick.

Vizekanzler Olaf Scholz zeigte sich mit dem gestrigen Beschlussergebnis der Coronakonferenz sehr zufrieden: „Ich habe mich vorher dafür ausgesprochen, dass wir ein klares Konzept entwickeln, dass wir einen Plan machen, aus dem man die Perspektive wahrnehmen kann, wann und in welchen Schritten Öffnungsmöglichkeiten gibt. Das ist jetzt festgelegt mit der notwendigen Vorsicht. Insofern bin ich mit dem Ergebnis sehr zufrieden.“

Das Abwägungsergebnis sei richtig, betonte Scholz. Es gebe jetzt neue, umfassendere Möglichkeiten zu testen. Mit einer umfassenden Teststrategie sollen mehr Möglichkeiten zum Öffnen genutzt werden.

Impfen, Testen und verantwortbar Öffnen

„Der Dreiklang aus Impfen, Testen und verantwortbarem Öffnen mit konsequenter Nachverfolgung der Kontakte gibt vielen Hoffnung“, begrüßten die SPD-Vorsitzenden Saskia Esken und Norbert walter-Borjans das Ergebnis. „Es gibt endlich ein Ziel, für das es sich lohnt, die zermürbenden Corona-Strapazen auszuhalten.“

Die ersten Schritte der abgestuften Öffnungsszenarien seien in vielen Regionen derzeit erreichbar. Damit rückten deutliche Erleichterungen für Einzelhandel, Kultur und viele Dienstleister und ihre Kunden in greifbare Nähe.

Kritik an CDU-Minister Spahn

Allerdings könnte die neueste Panne von Gesundheitsminister Spahn die Umsetzung der Pläne verzögern, „weil er die für ein Gelingen der Gesamtstrategie notwendige Beschaffung von Schnelltests und der Aufbau einer Teststrategie sträflich vernachlässigt hat“, so die beiden Parteivorsitzenden.

Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland wird grundsätzlich bis zum 28. März verlängert – mit stufenweisen Öffnungsschritte, die auf die Situation in den Regionen Rücksicht nehmen.

Die Beschlüsse im Überblick

Mehr Tests

Bis Anfang April sollen Corona-Testmöglichkeiten deutlich ausgeweitet werden. Jeder soll mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest machen können. Wer positiv getestet wird, muss sich isolieren und einen zuverlässigeren PCR-Test machen. Beide Tests sollen gratis sein.

Homeoffice

Die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten wann immer möglich das Arbeiten daheim zu erlauben, soll bis zum 30. April verlängert werden.

Mehr Tempo bei Impfungen

Ab der zweiten Märzwoche soll es Regelungen geben, damit auch einzelne niedergelassene Ärzte Menschen gegen Corona impfen können. Ab Ende März/Anfang April sollen die Haus- und Fachärzte mitimpfen und dabei auch über die Priorisierung vor Ort entscheiden.

Was sich ändern soll

Kontakte

Ab dem 8. März sollen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Paare sollen generell als ein Hausstand zählen. Sinkt die Inzidenz unter 35, können Treffen von bis zu zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt werden. Kinder bis 14 Jahre kommen jeweils hinzu.

Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, greift eine Notbremse. Dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März griffen. Das heißt in diesem Fall: Ein Haushalt und eine weitere Person dürfen sich treffen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.

Stufe zwei

Nachdem im ersten Schritt schon ab dem 1. März Schulen und Friseure geöffnet wurden, sollen nun (ab 8. März) auch Buchläden, Blumengeschäfte und Gartenmärkte sowie der Einzelhandel des täglichen Bedarfs öffnen dürfen. Bei größerer Ladenfläche sind mehr Kunden erlaubt. In manchen Bundesländern gibt es solche Öffnungen bereits.

Sogenannte körpernahe Dienstleistungen wie etwa Massagen sollen wieder erlaubt werden. Was genau gemeint ist, kann sich von Land zu Land unterscheiden. Auch der Unterricht in Fahr- und Flugschulen soll wieder losgehen. Kunden müssen einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest vorweisen, falls sie bei ihrem Termin die Maske nicht aufbehalten können (zum Beispiel bei Kosmetik oder Rasuren).

Weitere Öffnungsschritte liegen in der Entscheidung der Länder wie folgt:

Stufe drei (frühestens ab 8. März):

  • Stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner*innen: Weitere Öffnungen landesweit oder regional im Einzelhandel, Museen, Galerien, Zoos, botanischen Gärten und Gedenkstätten möglich. Maximal 10 Personen sollen an frischer Luft kontaktfrei zusammen Sport treiben dürfen.
  • Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 Neuinfektionen oder stabile oder sinkende Inzidenz von unter 100: Einzelhandel sowie Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten können Termine zum Einkauf oder Besuch vergeben. Maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten können draußen gemeinsam Sport treiben. Bei Kindern bis 14 Jahren ist eine Gruppe von bis zu zwanzig erlaubt.

Stufe vier (frühestens ab 22. März):

Voraussetzung ist eine 7-Tage-Inzidenz, die sich in der dritten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.

  • Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen: Öffnung von Außengastronomie, Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos. Kontaktfreier Sport drinnen, Kontaktsport draußen erlaubt.
  • Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 oder Inzidenz stabil oder sinkend unter 100 Neuinfektionen: Öffnung der Außengastronomie mit Terminbuchung. Ein tagesaktueller Covid-19-Test ist nötig, wenn sich mehrere Haushalte einen Tisch teilen, für den Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos. Das Gleiche gilt für kontaktfreien Sport drinnen oder Kontaktsport draußen.

Stufe fünf (frühestens ab 5. April):

Voraussetzung ist eine 7-Tage-Inzidenz, die sich in der vierten Stufe 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.

  • Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen: Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern an frischer Luft, Kontaktsport drinnen.
  • Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 oderstabile oder sinkende Inzidenz unter 100 Neuinfektionen: Weitere Öffnung des Einzelhandels mit Kundenbegrenzung, kontaktfreier Sport drinnen, Kontaktsport ohne Testzwang draußen.

Notbremse

Für die Stufen drei bis fünf gibt es – ähnlich der Kontaktregelung – eine Notbremse: Wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei über 100 liegt, gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln, die bis zum 7. März griffen.

„Die Vereinbarung sieht zu Recht auch vor, dass im Falle steigender Inzidenzen wieder strengere Regeln gelten müssen. Bleibt nur zu hoffen, dass diese Notbremse möglichst selten gezogen werden muss”, mahnten Esken und Walter-Borjans. „Wir alle müssen jetzt mit Solidarität, Umsicht und Vorsicht daran mitwirken, dass die Inzidenzwerte sinken und die Lockerungen vorankommen.“

Wie es weiter geht

Am 22. März wollen Bund und Länder über das weitere Vorgehen beraten. Es soll dann um Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels gehen.

Die EU-Kommissarin für Gleichstellung, Helena Dalli, wird heute eine EU-Richtlinie für mehr Transparenz bei Gehältern vorstellen.

Maria Noichl, S&D-Sprecherin für den Ausschuss für Gleichstellung und die Rechte der Frau:„Nach dreimaliger Verschiebung und gegen den Druck von Unternehmen und ArbeitgeberInnen-Organisationen geht es nun endlich voran. Der Richtlinien-Entwurf beinhaltet bindende legislative Maßnahmen für alle ArbeitgeberInnen im privaten und im öffentlichem Sektor.

Wir SozialdemokratInnen fordern seit langem Gehältertransparenz in Unternehmen sowie Sanktionen bei Nicht-Einhaltung. Endlich müssen Unternehmen ihr sogenanntes geschlechtsspezifisches Lohngefälleveröffentlichen. Das ist ein Erfolg im Kampf für mehr Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Außerdem wird es nicht mehr erlaubt sein, ArbeitnehmerInnen nach dem letzten Gehalt zu fragen. Die Wiederholung von oft geschlechterspezifisch niedrigen Gehältern musss verhindert werden. Dies kommt allen ArbeitnehmerInnen zugute.“

Gaby Bischoff, arbeitspolitische Sprecherin:„Dieser Vorschlag ist eine wichtige ergänzende Initiative zum europäischen Wiederaufplan, weil gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit nicht nur eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit ist, sondern auch eine grundlegende Frage einer gerechten Gesellschaft. Zusammen mi dem Vorschlag für faire Mindestlöhne haben wir jetzt die Chance, diesem Ziel ein Stück näher zu kommen. Finanzielle Unabhängigkeit für Frauen ist eine wichtige Voraussetzung für ein gutes Leben und ein Altern in Würde.“

Es geht weiter in Sachen in Sachen Steuertransparenz für internationale Konzerne: Die Wirtschafts- und RechtspolikerInnen des Europäischen Parlament haben heute in einer gemeinsamen Ausschusssitzung für Verhandlungen mit dem Ministerrat über das sogenannte Country-by-Country-Reporting in der EU gestimmt. Unternehmen sollen demnach künftig öffentlich angeben müssen, wie hoch ihre Gewinne und Abgaben in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten sind.

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Monatelang blockierte die Union ein wirksames Lobbyregister – vergeblich. Die SPD setzt gegen die CDU/CSU schärfere Transparenzregeln für Bundestag und Bundesregierung durch. Verstöße werden künftig bestraft. „Endlich hat die Union eingelenkt, nachdem die jahrelange Blockade auch vor der Öffentlichkeit nicht mehr vertretbar war“, sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich.

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EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni und Handelskommissar Valdis Dombrovskis haben heute angekündigt, welche Kriterien sie für künftige wirtschaftliche Empfehlungen an die EU-Mitgliedstaaten anlegen wollen. In der Debatte geht es um die Frage, wie und wann die gelockerten Schulden- und Defizitregeln nach der Corona-Krise wieder angezogen werden und wie sie reformiert werden könnten.

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Heute hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages eine neue Projektliste für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beschlossen.

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Ausbeuterische Kinderarbeit und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten müssen ein Ende haben. Das Lieferkettengesetz schafft hier Abhilfe.

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Jahrelang hat die SPD-Bundestagfraktion für ein verpflichtendes Lobbyregister gegen den massiven Widerstand der CDU/CSU gekämpft. Schlussendlich hat die SPD sich durchgesetzt.

Dirk Wiese:

„Jahrelang hat die SPD-Bundestagfraktion für ein verpflichtendes Lobbyregister gegen den massiven Widerstand der CDU/CSU gekämpft. Schlussendlich hat die SPD sich durchgesetzt. Die Einführung einer gesetzlichen Registrierungspflicht für Lobbyisten gegenüber Abgeordneten im Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung ist ein Meilenstein bei der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von politischer Interessenvertretung.

Nach dem Fall von Philipp Amthor, der sich Aktienoptionen für Lobbytätigkeiten gesichert hat und nach der Lobbyaffäre von Karl-Theodor zu Guttenberg im Fall Wirecard, waren es nun wohl die Korruptionsvorwürfe gegen CSU-Fraktionsvize Georg Nüßlein, die in der Union zum Umdenken beigetragen haben. Mit dem Lobbyregister schafft die SPD die notwendige Transparenz in der politischen Interessenvertretung. Verdeckte Einflussnahme und undurchsichtige Verflechtungen werden künftig der Vergangenheit angehören.“

Rolf Mützenich:

„Seit zehn Jahren kämpft die SPD um ein Lobbyregister, jetzt steht die Einigung. Endlich hat die Union eingelenkt, nachdem die jahrelange Blockade auch vor der Öffentlichkeit nicht mehr vertretbar war.

Wichtig ist, dass das Lobbyregister nicht nur für den Bundestag gilt, sondern auch für die Bundesregierung. Das war von Anfang an unser Ziel. Auch in den Ministerien, wo Gesetze ja erarbeitet werden, müssen Treffen mit professionellen Interessenvertretern bis hinunter zum Unterabteilungsleiter künftig registriert werden. Damit machen wir politische Prozesse transparent und nachvollziehbar. ‚Politische Landschaftspflege‘, wie das nah an Bestechung und Bestechlichkeit liegende Handeln verharmlosend genannt wird, wird damit deutlich erschwert.“

Matthias Bartke:

„Die SPD-Bundestagsfraktion hat gestern ihre wichtigste Forderung im Bereich des Parlamentarismus durchgesetzt: die Schaffung von mehr Transparenz durch ein verbindliches Lobbyregister. Monatelang haben wir mit dem Koalitionspartner um eine Einigung gerungen. Es ging zuletzt um die zentrale Forderung, ob Kontakte mit Mitarbeitenden in Bundesministerien zur Registrierungspflicht führen sollten. Die Union war dagegen, für die SPD war dies jedoch unabdingbar. Der erzielte Kompromiss ist nun der, dass Lobbyisten, die Kontakt zu Bundesministerien aufnehmen, sich dann registrieren müssen, wenn diese Kontakte Unterabteilungsleitung, Abteilungsleitung, Staatsekretär und Staatssekretärinnen oder Minister und Ministerinnen betreffen. Kontakte zu Bundestagsabgeordneten führen ebenfalls grundsätzlich zu einer Registrierungspflicht. Dadurch wird Transparenz geschaffen. Es wird deutlich, wer Einfluss nimmt, von der Entstehung eines Gesetzentwurfs bis zu seiner Verabschiedung.

Das künftige Lobbyregister ist ein Meilenstein der deutschen Parlamentsgeschichte. Die SPD hat damit die zentrale Forderung aus ihrem Wahlprogramm zum Parlamentarismus umgesetzt. Das ist ein Riesenerfolg.“

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Die Machbarkeitsstudie der Borchert-Kommission enthält interessante Ausführungen zu Möglichkeiten der Finanzierung höherer Tierwohlstandards. Allerdings ist das nur ein Baustein.

Matthias Miersch:

„Die Umsetzung der Ergebnisse ist überfällig, damit wir noch in dieser Legislaturperiode Entscheidungen im Parlament treffen können. Die Kriterien für die zukünftigen Anforderungen an die Nutztierhaltung sind von zentraler Bedeutung. Hierzu müssen die Arbeitsgemeinschaften der Borchert-Kommission ihre Arbeit finalisieren. Bevor wir über Fragen der Finanzierung und der Änderung des Fachrechts sprechen, muss klar sein, welche Ziele und Anforderungen in den Jahren 2030 und 2040 für die Tierhaltung gelten.

Die Machbarkeitsstudie enthält interessante Ausführungen zu Möglichkeiten der Finanzierung höherer Tierwohlstandards. Allerdings ist das nur ein Baustein. Einfach nur Geld in ein krankes System zu pumpen, schafft weder bessere Standards noch höhere Einkommen. Wir müssen stattdessen die Marktmacht des Handels begrenzen. Außerdem müssen wir sicherstellen, dass die künftigen Mehreinnahmen dem Tierwohl dienen und den Landwirten Planungssicherheit geben.“

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Mit der Novelle legen wir einen für Unternehmen, Kommunen und Beschäftigten modernen und verlässlichen Rechtsrahmen für den Personenverkehr vor.

Sören Bartol, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion:

„Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes ist ein Baustein für die kommunale Verkehrswende unter fairen Wettbewerbsbedingungen. Wir öffnen neuen Mobilitätsformen die Tür, erweitern das Mobilitätsangebot und verhindern zugleich Dumpingangebote. Nach den neuen Regeln sind Vermittlungsplattformen genehmigungspflichtig. Wir ermöglichen Mindestpreise zum Schutz des ÖPNV und Kommunen können zum Schutz der Beschäftigten Vorgaben für Sozialstandards machen. Mit der Novelle legen wir einen für Unternehmen, Kommunen und Beschäftigten modernen und verlässlichen Rechtsrahmen für den Personenverkehr vor.

Die Digitalisierung gibt der Mobilität einen Riesenschub an Möglichkeiten. Wir brauchen zugleich einen fairen Wettbewerb zwischen den Verkehrsarten, der Innovationsmöglichkeiten bietet, aber nicht zu Lasten der Beschäftigten und etablierten ÖPNV-Verkehre geht. Sharing, Pooling und damit eine ökologischere Nahmobilität werden mit der Reform erleichtert. Um die etablierten Verkehrsformen nicht zu kannibalisieren, haben wir den Kommunen die zentrale Rolle bei der Steuerung der neuen Mobilitätsangebote gegeben, sie können jetzt insbesondere auch im Mietwagenbereich effektiv über die Erhebung von Mobilitätsdaten kontrollieren, ob die Regeln eingehalten werden. Ob es im ÖPNV eine Klarstellung für Vorgaben zu Sozialstandards im eigenwirtschaftlichen Verkehr braucht, konnten wir nicht abschließend klären. Dazu wird es jetzt ein Gutachten des Bundesverkehrs- und Bundesarbeitsministeriums geben. Auf dieser Basis werden wir die Frage erneut aufgreifen.“

Ulrich Lange, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

„Heute kommt ein großes verkehrspolitisches Gesetzesvorhaben dieser Legislatur zu einem erfolgreichen Abschluss. Das gute, alte Personenbeförderungsrecht bekommt ein Digital-Update, und zwar mit modernen Mobilitätsformen für die Stadt und fürs Land. Wir ermöglichen im Regelbetrieb kleinere, flexiblere Fahrzeuge statt Linienbusse, ohne feste Routen und mit Bestellung per Smartphone App. Die Kommunen bekommen weitreichende Kompetenzen, die Details vor Ort passend für die Bedürfnisse der Bürger auszugestalten. Außerdem werden Betreiber von Mobilitätsplattformen genehmigungspflichtig, so dass es hier nicht mehr zu Wildwuchs kommt. Mit der Bereitstellung von Mobilitätsdaten können zukünftig besser Kontrollen der Marktteilnehmer durchgeführt werden. Auf Basis dieser Daten können auch innovative Informationsangebote entwickelt werden. Diese Chance sollte jetzt genutzt werden. Ferner können bei Taxen, Mietwagen und den neuen Poolingverkehren Emissionsvorgaben gemacht werden.

Auch über Fraktionsgrenzen hinweg haben wir in den letzten Jahren wirklich genug diskutiert. Dem Gesetz sollten jetzt auch die Grünen zustimmen können.“