Vor einem “tödlichen Wettlauf mit der Mutation des Covid19-Virus” hat der entwicklungspolitische Sprecher der S&D-Fraktion, Udo Bullmann, heute in einem Austausch mit EU-Kommissarin Jutta Urpilainen im Parlamentsausschuss gewarnt.
„Die Impfproduktion muss nach dem Fehler der EU-Kommission, zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten deutlich weniger Impfstoffe als angeboten zu bestellen, dringend ausgeweitet werden – auch angesichts der fortschreitenden Mutation des Virus. Zwar haben sich EU und Mitgliedstaaten schon frühzeitig an dem internationalen Hilfsfonds Covax finanziell beteiligt. Doch fehlen gegenwärtig akut Impfstoffe, auf europäischer wie auf globaler Ebene.
Wir brauchen jede Form der freiwilligen Unternehmenskooperation. Aber auch die Weitergabe von Lizenzen und Wissen aus Patenten dürfen nicht zum Tabu erklärt werden. Das Reglement der Welthandelsorganisation sieht hinlängliche Möglichkeiten dafür vor, in solchen Gefährdungssituationen Menschenleben zu schützen, ohne dass das durch eine fehlerhafte Interpretation von Eigentumsrechten verhindert wird.
Äußerst fragwürdig sind Regeln, die, wie in dem Vertrag mit Curevac, die Weitergabe von Impfstoffen an die Weltgesundheitsorganisation von der Genehmigung der Hersteller abhängig macht. Die Unternehmen sollten stattdessen vertraglich zusichern, Impfstoffe kostengünstig an ökonomisch schwächere Entwicklungsländer abzugeben. Wir brauchen eine globale Impfstrategie, um die Menschheit weltweit, aber gerade auch die Bevölkerung in Europa aus der Pandemie zu führen. Die EU muss hierbei eine wichtige Rolle einnehmen. Insofern begrüße ich sehr die Haltung von EU- Entwicklungskommissarin Jutta Urpilainen, die Impfstoffe gegen Covid-19 als globales öffentliches Gut ansieht.“
Die heutige Abstimmung des Umweltausschusses im Europäischen Parlament über einen europäischen CO2-Grenzausgleichsmechanismus kommentieren Delara Burkhardt, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament und Jens Geier, Vorsitzender der SPD-Gruppe im Europäischen Parlament und Mitglied des Industrieausschusses:
Delara Burkhardt: „Mit dem Grünen Deal wird der europäischen Industrie eine enorme, aber notwendige, Transformationsanstrengung abverlangt. Ein CO2-Grenzausgleich könnte unsere Handelspartner zu mehr Klimaschutz bewegen und dabei treibhausgasneutrale Industrie und Arbeitsplätze in Europa halten.
Der Mechanismus ist ein Instrument, mit dem wir langfristig industrielle Produktion gemeinsam mit zukunftssicheren und gut bezahlten Arbeitsplätzen in Europa halten können. Wer in Europa unter Mehrkosten klimaneutralen Stahl, Zement oder Aluminium produziert, soll gegenüber ausländischer Produktion aus günstiger und schmutziger Kohle keinem Wettbewerbsnachteil unterliegen.
Der CO2-Grenzausgleich kann zudem ein Hebel sein, um andere Länder und Regionen der Welt zu mehr Klimaschutz zu motivieren. Sofern Drittländer heimische CO2-Preise oder Umweltstandards für Industrieprodukte so festlegen, dass sie mit dem EU-Niveau vergleichbar sind, würden sie von der CO2-Grenzabgabe der EU befreit werden. Mit einer europäischen CO2-Grenzabgabe könnte der EU-Haushalt aufgestockt werden. Unabhängig von den Beiträgen der Mitgliedstaaten stünden damit weitere Gelder für den internationalen und europäischen Klimaschutz bereit.“
Jens Geier:“Wir müssen dafür sorgen, dass der CO2-Grenzausgleich eine wirkliche Entlastung für die europäische Industrie auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit ist. Es dürften keine zusätzlichen bürokratischen oder finanziellen Belastungen entstehen. Dadurch würde die Transformation nur ausgebremst. Auch dürften sich Drittstaaten nicht aus der Grenzabgabe herauswinden können. Dafür müssen wir Schlupflöcher in der Regulierung vermeiden.
Der CO2-Grenzausgleich muss einen effektiven und zielgerichteten Schutz für europäische Industrie und Arbeitsplätze gegenüber internationalen Wettbewerbern gewährleisten, die weniger strenge Klimaschutzauflagen haben als die EU. Wenn dies nicht gegeben ist, besteht das Risiko, dass Industrien abwandern. Dann ist weder unseren ArbeitnehmerInnen, noch dem Klimaschutz geholfen.”
Hintergrund: Am Donnerstag und Freitag, 4. und 5. Februar, stimmt der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments über eine Resolution zum europäischen CO2-Grenzausgeleichsmechanismus ab. Die Entscheidung im Plenum des Europäischen Parlaments ist für die Woche vom 8. bis 12. März geplant.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Antrittsrede verkündet, dass die EU-Kommission einen Vorschlag für einen CO2-Grenzausgleich vorlegen werde. Mit der im Umweltausschuss erarbeiteten Resolution, macht das Europäische Parlament deutlich, was es von diesem Mechanismus erwartet.
Der Umweltausschuss schlägt vor, dass zunächst Sektoren und Waren betroffen sein sollen, die unter den europäischen Emissionshandel fallen: der Energiesektor und energieintensive Industrien, wie Zement, Stahl, Aluminium, Ölraffinerie, Papier Glas, Chemie und Dünger. Diese Sektoren, die etwa 94 Prozent der europäischen Industrieemissionen ausmachen, erhalten bisher in gewissem Umfang freie Zertifikate aus dem Europäischen Emissionshandelssystem, um sie vor zu hohen Kosten im globalen Wettbewerb zu schützen. Nach Plänen des Umweltausschusses würden diese Freizuteilungen zeitnah eingestellt, sobald der Mechanismus des CO2-Grenzausgleichs etabliert wäre.
Die Entscheidung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, digitale Endgeräte für bedürftige Schüler*innen über die Jobcenter zu bezuschussen, ist zentral für die digitale Teilhabe während der Pandemie.
Das Bundeskabinett hat heute die Weichen für ein ausgewogenes und modernes Urheberrecht gestellt. Der Entwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht schafft ein Urheberrecht, das eine faire und angemessene Vergütung der Kreativen und Kulturwirtschaft sicherstellt, Interessen ausgleicht und dabei, wo immer möglich, auf das Instrument automatischer Uploadfilter verzichtet.
Nachdem die Bahn jetzt die Details der geplanten fünf Varianten für die neue Bahntrasse durch unsere Region auf ihrer Seite https://www.hannover-bielefeld.de/info-brief veröffentlicht hat, erklärt der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post:
“Nun sind endlich die Planungen des Verkehrsministeriums im Detail bekannt! Ob die Bahn wirklich, wie sie mehrfach behauptet hat, bei der Planung ganz von vorn anfängt, scheint mir bei den jetzt vorliegenden detaillierten Planungen mehr als fraglich zu sein.
Wenn die Bahn die Bürgerinnen und Bürger unserer Region ernsthaft in die Planungen einbeziehen will, muss aber von Anfang an ein ergebnisoffener Dialog erfolgen. Und es muss auch der von der Region gewünschte Ausbau der Bestandstrasse einbezogen werden.“
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlbeschwerde wegen fehlender Paritätsregelungen im Bundeswahlgesetz erklären die ASF Bundesvorsitzende Maria Noichl und die frühere Parl. Staatssekretärin im BMFSJ Elke Ferner:
„Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die konkrete Wahlprüfungsbeschwerde abgewiesen hat – ein Paritätsgesetz ist möglich!
Der 2. Senat sagt ganz klar, dass der Gesetzgeber zur Ausgestaltung des Wahlrechts einen großen Handlungsspielraum hat – auch in der Abwägung des Verhältnisses des Gleichstellungsgebotes zur Freiheit und Gleichheit der Wahl und der Parteienfreiheit. Damit ist und bleibt es eine politische Entscheidung, ob und wie eine paritätische Besetzung der Parlamente durch das Wahlrecht erreicht werden kann.
Mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts, und einem beschämend niedrigen Anteil von Frauen im Deutschen Bundestag, ist die Zeit der Lippenbekenntnisse endgültig vorbei: Wer eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an den politischen Entscheidungen sicherstellen will, muss sich klar zu einem Paritätsgesetz bekennen, Vorschläge machen und das Wahlrecht ändern.
Die mit der letzten Wahlrechtsänderung angekündigte Reformkommission muss jetzt endlich eingesetzt werden, Vorschläge für die paritätische Vertretung von Frauen und Männern im Deutschen Bundestag machen und so schnell wie möglich umsetzen. Wir erwarten, dass die Zivilgesellschaft hier mit eingebunden wird.
Spätestens bei der übernächsten Wahl muss ein Paritätsgesetz angewandt werden.
Wir danken den Beschwerdeführerinnen, dass sie mit ihrer Wahlprüfungsbeschwerde diese klare Positionierung des Bundesverfassungsgerichts herbeigeführt haben.“
Zur heutigen Erklärung der Verbände Sozialverband VdK NRW, SoVD NRW und LAG Wohnberatung NRW erklärt Josef Neumann, Inklusionsbeauftragter und sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Die Barrierefreiheit muss in der Landesbauordnung endlich verbindlich geregelt werden. Wir waren diesem Ziel in Nordrhein-Westfalen schon deutlich näher. Doch diese Landesregierung hat die klaren Regelungen mit ihrem Änderungsgesetz verwässert und bleibt leider weiter auf diesem Weg. Diese Wohnpolitik hat nicht nur das selbstbestimmte Wohnen für viele Menschen erschwert, sondern ist auch sonst nicht zukunftsfähig. Denn die Nachfrage nach barrierefreien Räumen wird weiter deutlich ansteigen. Der heutige Appell der Sozialverbände für eine Kehrtwende beim barrierefreien Wohnungsbau zeigt eindrücklich den großen Unterschied zwischen Realität und Bedarf. Die Barrierefreiheit ist ein Grundpfeiler der UN-Behindertenrechtskonvention und muss nun auch in der Landesbauordnung verankert werden.“