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Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlbeschwerde wegen fehlender Paritätsregelungen im Bundeswahlgesetz erklären die ASF Bundesvorsitzende Maria Noichl und die frühere Parl. Staatssekretärin im BMFSJ Elke Ferner:

„Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die konkrete Wahlprüfungsbeschwerde abgewiesen hat – ein Paritätsgesetz ist möglich!

Der 2. Senat sagt ganz klar, dass der Gesetzgeber zur Ausgestaltung des Wahlrechts einen großen Handlungsspielraum hat – auch in der Abwägung des Verhältnisses des Gleichstellungsgebotes zur Freiheit und Gleichheit der Wahl und der Parteienfreiheit. Damit ist und bleibt es eine politische Entscheidung, ob und wie eine paritätische Besetzung der Parlamente durch das Wahlrecht erreicht werden kann.

Mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts, und einem beschämend niedrigen Anteil von Frauen im Deutschen Bundestag, ist die Zeit der Lippenbekenntnisse endgültig vorbei: Wer eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an den politischen Entscheidungen sicherstellen will, muss sich klar zu einem Paritätsgesetz bekennen, Vorschläge machen und das Wahlrecht ändern.

Die mit der letzten Wahlrechtsänderung angekündigte Reformkommission muss jetzt endlich eingesetzt werden, Vorschläge für die paritätische Vertretung von Frauen und Männern im Deutschen Bundestag machen und so schnell wie möglich umsetzen. Wir erwarten, dass die Zivilgesellschaft hier mit eingebunden wird.

Spätestens bei der übernächsten Wahl muss ein Paritätsgesetz angewandt werden.

Wir danken den Beschwerdeführerinnen, dass sie mit ihrer Wahlprüfungsbeschwerde diese klare Positionierung des Bundesverfassungsgerichts herbeigeführt haben.“