Heute verabschieden wir das Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme. Primäres Ziel ist der bessere Schutz der Bundesverwaltung, der kritischen Infrastrukturen wie die Strom- und Wasserversorgung sowie der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Digitale Geräte und Netze sollen sicherer werden.

Sebastian Hartmann, zuständiger Berichterstatter:

„Nach langen und sehr konstruktiven Beratungen bekommt das IT-Sicherheitsgesetz heute ein Up-Date. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wird gestärkt und personell besser ausgestattet. Der Verbraucherschutz wird Teil des Aufgabenkatalogs des Bundesamts und ein einheitliches IT-Sicherheitskennzeichen eingeführt. Gestärkt werden auch die Vorsorgepflichten von Unternehmen beispielsweise bei den Systemen zur Angriffserkennung und bei den Meldepflichten im Falle eines Hacker-Angriffs.

Bedenken, die insbesondere auch in der Öffentlichen Anhörung aufkamen, wurden aufgegriffen und an entscheidenden Stellen Konkretisierungen und Verbesserungen vorgenommen. Schutzziele gemäß der CIA-Regel ‚Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit‘ wurden im Gesetz verankert und Begriffsbestimmungen konkretisiert. Wir stärken das BSI in seiner Rolle als neutraler Partner, denn es soll ein Partner sowohl für die Bundesverwaltung, die Wirtschaft als auch die Verbraucherinnen und Verbraucher sein.

Die Regelung, die den Einsatz kritischer Komponenten in Infrastrukturen verbietet, wurde komplett neu gefasst. Sie trennt nun deutlich zwischen technischer Zertifizierung einerseits und politischer Entscheidung über Vertrauenswürdigkeit von Komponenten beziehungsweise Herstellern andererseits. Es ist wichtig, dass das Parlament hierzu klare Kriterien vorgibt und rechtssichere Verfahren für die Prüfung vor einem Einbau sowie für Entscheidungen danach schafft.

Wichtige Hinweise ergeben sich aus einer begleitenden Entschließung des Innenausschusses, wo unter anderem klargestellt wird, dass über Anordnungsbefugnisse gegenüber Telekommunikationsdiensteanbietern kein Eingriff in das ‚Computergrundrecht‘ erfolgt. Aus ihr ergeben sich zudem Prüfauftrage zur Entwicklung eines verbesserten Lagebildsystems. Auch soll geprüft werden, in welcher Form Entschädigungsregelungen bei nachträglichen Verboten von kritischen Komponenten eingebaut werden können. Hier wird eine weitere Rechtsgrundlage nötig sein.“

Mit diesem Nachtragshaushalt nehmen wir viel Geld in die Hand, um die Folgen der Pandemie abzufedern. Mit gezielten Investitionen helfen wir Kindern und Familien. Sie stehen im Zentrum unserer Politik.

Dennis Rohde:

„Mit diesem Nachtragshaushalt nehmen wir viel Geld in die Hand, um die Impfkampagne weiter zu verbessern, den Krankenhäusern zu helfen und die Unternehmen weiter zu unterstützen. Auch der Kultur wird weiterhin milliardenschwer geholfen. Nicht nur mit dem Kurzarbeitergeld stehen wir an der Seite der vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Darüber hinaus setzen wir ein klares Zeichen an die Familien in unserem Land. Mit gezielten Investitionen schaffen wir Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder aus Familien mit niedrigen Einkommen, um diesen ganz gezielt zu helfen. Wir werden damit Nachhilfeangebote ermöglichen, aber auch die Teilnahme an Ferienfreizeiten oder etwa die Anschaffung neuer Sportschuhe.

Insbesondere Familien mit Kindern haben in dieser Pandemie viel ertragen müssen. Deren Situation stellen wir in das Zentrum unserer Politik.“

Erzieher sind in vielen Kitas und Betreuungseinrichtung in NRW immer noch eine Seltenheit. Auch bei der Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft hat sich der prozentuale Anteil von Männern seit 4 Jahren kaum verändert, was aus einer Kleinen Anfrage hervorgeht: 7.200 Männer sind in nordrhein-westfälischen Kitas als pädagogische Fachkräfte im Einsatz. Zwischen 2018 und 2020 ist der Anteil der Erzieher in NRW um gerade einmal 0,9 Prozent von 4,9 Prozent auf jetzt 5,8 Prozent gestiegen. Damit liegt das bevölkerungsreichste Bundesland weiter unterhalb des Bundesdurchschnitts, der bei gut 7,1 Prozent liegt. Dem gegenüber stehen mehr als 117.000 weibliche Fachkräfte. Auch bei der Ausbildung der Erzieherinnen und Erziehern ist der Anteil von Männern und Frauen von 2017/18 bis 2020/21 Jahren nahezu gleich geblieben. Rund 9.000 Menschen haben im vergangenen Jahr eine Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher begonnen. 80 Prozent davon waren Frauen, nur 20 Prozent Männer.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wir haben immer noch zu wenig männliche Erzieher in unseren Kitas. Immerhin gibt es inzwischen in jeder dritten Kita mindestens eine männliche pädagogische Fachkraft. 2017 war das nur in jeder vierten der Fall. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, darf aber nicht zufriedenstellen.

Einen kleinen Lichtblick gibt es allerdings bei der Praxisintegrierten Ausbildung (PiA) Erzieherin und zum Erzieher. Diese zusätzlich zur vollzeitschulischen Lehre angeboten wird. Hier ist zu erkennen, dass der Anteil der Männer, die eine PiA in Angriff nehmen, langsam aber kontinuierlich steigt. Das zeigt, dass die vergütete praxisintegrierte Ausbildung ein Baustein sein kann, um den Anteil an Erziehern in den Kitas zu steigern und diesen wichtigen  Beruf für beide Geschlechter attraktiver zu machen.

Aus der Kleinen Anfrage geht außerdem hervor, dass in diesem Jahr 8.400 Anträge für das Alltagshelferprogramm eingegangen sind, durch das Kitas Unterstützerinnen und Unterstützer einstellen können. Dass die Landesregierung aber nicht sagen kann, ob es sich um Männer oder Frauen handelt, ist ein schlechter Witz.“

Für den heutigen Nachmittag ruft die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) zu Protesten vor dem Schlachtbetrieb Tönnies in Rheda-Wiedenbrück auf. Sie fordert höhere Löhne für die Fleischindustrie.

Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende, und Josef Neumann, arbeitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Lisa-Kristin Kapteinat:

„Im vergangenen Jahr gab es zahlreiche Corona-Infektionen in den Fleischfabriken. Das zeigt, wie gefährlich die Umstände in diesem Job sind. Ein fairer Lohn ist das Mindeste an Wertschätzung und Respekt, was den Beschäftigten entgegengebracht werden muss. Die Proteste der Beschäftigten in der Fleischindustrie sind also vollkommen richtig. Wir stehen mit den rund 160.000 Beschäftigten Seit an Seit im Kampf für bessere Arbeitsbedingungen und eine gerechte Bezahlung.“

Josef Neumann:

„Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Fleischindustrie davor drückt, bessere Arbeitsbedingungen für ihre Beschäftigten umzusetzen. Ein guter Lohn für ehrliche Arbeit ist ein wichtiger Teil dieser Arbeitsbedingungen. Deswegen ist der von der NGG geforderte Lohn von 12,50 Euro die Stunde richtig und angebracht. Vor allem wenn man bedenkt, was das für Knochenjobs sind. Die Diskussion über einen niedrigeren Lohn sind hanebüchen. Wir unterstützen deshalb mit Nachdruck die Forderungen der NGG.“

Am 11. Mai 2021 findet auf Antrag der SPD-Fraktion im Ausschuss für Schule und Bildung eine Anhörung zum Fachbeirat Inklusion statt.

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Der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Ernst-Wilhelm Rahe hatte angeregt, freiwillige Feuerwehrleute schneller gegen das Coronavirus zu impfen. Nun hat die Kreisverwaltung mitgeteilt, dass dieser Anregung gefolgt wird.

Kreisdirektorin Cornelia Schöder: „Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit sowohl der freiwilligen, als auch der Berufsfeuerwehr haben wir auch im Kreis Minden-Lübbecke bereits begonnen, deren aktive Mitglieder zu impfen. Die Durchführung erfolgt überwiegend mobil vor Ort in den örtlichen Wachen und Gerätehäusern. Die ersten Impfungen konnten am vergangenen Freitagabend in Espelkamp verabreicht werden, weitere mobile Impfungen sind am Samstag in Rahden und Porta Westfalica durchgeführt worden. Die Reihenfolge und der Umfang der Impfungen werden in enger Abstimmung zwischen Impfzentrum, Kreisbrandmeister und den örtlichen Wehrführern festgelegt, um sowohl den Kapazitäten des Impfzentrums, der jeweils zur Verfügung stehenden Impfstoffmenge als auch den Erfordernissen der jeweiligen Feuerwehren Rechnung zu tragen.“

Ernst-Wilhelm Rahe freut sich über diese schnelle Umsetzung: „Herzlichen Dank wohl auch im Namen aller aktiven Kameraden, auf deren Einsatzbereitschaft und -fähigkeit wir alle jeden Tag angewiesen sind.“

Der Städtetag NRW fordert von Bund und Land finanzielle Hilfen für die durch Corona stark belasteten Kommunen. Sie rechnen derzeit mit rund 10 Milliarden Euro Corona-bedingten Ausfällen in den kommunalen Haushalten.

Hierzu erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW und heimischer SPD-Landtagsabgeordneter:

„Die Sorgenfalten in den Rathäusern werden immer tiefer. Und der Ton gegenüber der Landesregierung wird aus den Städten und Gemeinden immer rauer. Ministerpräsident Laschet und Heimatministerin Scharrenbach können nicht länger die Hände in den Schoß legen. Die Kommunen leiden nicht nur unter dem chaotischen Krisenmanagement der Landesregierung, sie werden auch von ihnen auch im Regen stehen gelassen. Eine echte Hilfe für die Kommunen wäre es, für dieses und das kommende Jahr die fehlenden Gewerbesteuereinnahmen auszugleichen. Das ist bisher nur für 2020 geschehen.

Gegenüber der gut drei Milliarden Euro, die der Bund im letzten Jahr für unsere Kommunen in die Hand genommen hat, stehen nur knapp 1,8 Milliarden Euro wirksamer Entlastungsmaßnahmen der Landesregierung. Das zeigt, dass vor allem das Land gefordert ist.“

Wohnungsunternehmen können künftig unter erleichterten steuerlichen Bedingungen ihre Mieterinnen und Mieter mit eigenproduziertem Strom aus erneuerbaren Energien versorgen. Damit setzen wir einen Anreiz für die Errichtung von Solaranlagen auf Dächern von Wohnhäusern. Zudem erhalten Kommunen mit Windkraftanlagen auf ihrem Gebiet künftig einen höheren Anteil an den Gewerbesteuereinnahmen. Damit erhöhen wir die Akzeptanz von Erneuerbare-Energie-Projekten in den Gemeinden.

Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:

„Vor allem der Gebäudebereich hat sein Potenzial für das Erreichen der Klimaziele noch nicht ausgeschöpft. Das hat die im März vorgelegte Klimabilanz nochmals verdeutlicht. Mieterstrom kann einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor leisten. Mieteinnahmen sind nach geltendem Recht von der Gewerbesteuer befreit. Erzielen Wohnungsunternehmen jedoch Einnahmen aus anderen gewerblichen Tätigkeiten – darunter auch der Erzeugung von Strom –, verlieren sie diese Steuerbefreiung. Künftig sollen Einnahmen aus Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen die Gewerbesteuerbefreiung der Mieteinnahmen nicht gefährden, wenn sie 10 Prozent der Einnahmen aus Vermietung nicht übersteigen. Das Gleiche gilt auch für den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

Um Kommunen, die Standorte von Windkraftanlagen sind, stärker als bisher an der Gewerbesteuer der Anlagenbetreiber zu beteiligen und die Akzeptanz von Erneuerbare-Energie-Projekten vor Ort zu erhöhen, ändern wir das bestehende Verhältnis der Gewerbesteueranteile von Standortgemeinden und Sitzgemeinden der Betreiberunternehmen zugunsten der Standortkommunen.

Die Regelungen werden heute vom Bundestag mit dem Fondstandortgesetz beschlossen und dienen der Umsetzung eines Entschließungsantrags zur letzten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Die Änderungen gelten erstmals für den Erhebungszeitraum 2021.“

Der Gesetzentwurf, über den wir heute in erster Lesung beraten, basiert auf einer Initiative der SPD-Bundestagsfraktion und sieht deutliche Verschärfungen der parlamentarischen Transparenzregeln vor.

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Die SPD-Fraktion im Bundestag fordert wegen der Corona-Pandemie ein Zwei-Milliarden-Corona-Aufholpaket. Damit sollen Kinder und Jugendliche, die in Pandemiezeiten viel verpasst haben, Versäumtes schnellstmöglich nachholen können. Alle Kinder sollen ihre Bildungsziele erreichen und sich persönlich verwirklichen können.

Sönke Rix, familienpolitischer Sprecher:

„Die Herausforderungen für Kinder, Jugendliche und Familien sind aktuell so vielfältig, dass auch die Hilfsangebote breit gefächert sein müssen. Für beste Bildungschancen von Anfang an wollen wir das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ und die Bundesstiftung Frühe Hilfen besser ausstatten. Wir wollen, dass junge Menschen sich gegenseitig besser unterstützen können. Auch junge Engagierte sollen die Möglichkeit haben, sich für Kinder und Jugendliche mit Nachholbedarf einzusetzen. Deshalb sorgen wir für mehr Angebote für Freiwilligendienstleistende.“

Oliver Kaczmarek, bildungs- und forschungspolitischer Sprecher:

„Die SPD-Fraktion im Bundestag hat erfolgreich dafür gekämpft, dass das Corona-Aufhol-Paket nicht nur Förderangebote für pandemiebedingten Unterricht, sondern auch Unterstützung auf den Weg bringt, um die psychischen und sozialen Belastungen der Kinder und Jugendlichen aufzufangen. Wir investieren deshalb in soziale Arbeit an Schulen und im außerschulischen Bereich.

Wir erwarten, dass die zusätzlichen Mittel, die der Bund bereitstellen wird, in den Ländern gezielt und zusätzlich zu ihren bisherigen Maßnahmen investiert werden. Kinder und Jugendliche sollen Verpasstes schnell nachholen können. Es geht für sie um nicht weniger als um Bildung-, Lebens-, und Zukunftsperspektiven.“

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin:

„Weil Familien im Leistungsbezug in dieser Zeit besonders belastet sind, brauchen wir einen Corona-Zuschuss für Kinder und Jugendliche aus diesen Familien. Oft wird es finanziell dann besonders eng, wenn es um Ferien- und Freizeitaktivitäten geht. Wenn beispielsweise Sportausrüstung oder -bekleidung neu angeschafft werden muss, reicht ein geringes Einkommen oft nicht aus. Ein Corona-Zuschuss kommt da an, wo er am dringendsten gebraucht wird. Er sichert gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der Krise. Deswegen kämpfen wir für eine Zahlung für alle Kinder in Leistungsbezug.“

Für das Plenum in der kommenden Woche beantragt die SPD-Fraktion im Landtag NRW eine passgenaue Förderoffensive für alle Schülerinnen und Schüler. Im Rahmen dieser Förderoffensive sollen freiwillige Förderangebote als zusätzliche Lernangebote in den Schulen organisiert und individuelle Förderpläne erstellt werden. Dazu fordert die SPD-Landtagsfraktion 80 zusätzliche Unterrichtsstunden. Um das nötige pädagogische Personal gewinnen zu können, sollen z. B. pensionierte Lehrkräfte sowie Studierende der verschiedenen pädagogischen Berufe eingesetzt werden.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion:

„Die bisherigen Maßnahmen der Landesregierung reichen nicht aus, damit unsere Kinder und Jugendlichen ohne Folgen aus der Corona-Pandemie kommen. Um die zum Teil erheblichen Lernrückstände, die Defizite im sozialen Miteinander und auch die psychischen Einschränkungen aufzufangen, brauchen wir eine echte Förderoffensive.

80 zusätzliche Unterrichtsstunden bedeuten für jede Schülerin und jeden Schüler zwei Förderstunden pro Woche. Insbesondere die Schülerinnen und Schüler, die die Mindestanforderungen in den Kernfächern nicht erreichen, sollen hierbei angesprochen werden. Eine entsprechende Bedarfserhebung als Bestandsaufnahme sowie individuelle Förderpläne sind dafür zwingend erforderlich. Wir setzen dazu auf eine enge Zusammenarbeit zwischen den Schulen, den OGS-Trägern, den Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Sportvereine und weiteren außerschulischen Einrichtungen, um alle vorhandenen Kräfte zu mobilisieren, unseren Kindern und Jugendlichen bestmöglich durch diese Pandemie zu helfen.

Es ist klar, dass diese Förderoffensive nicht durch die Lehrerinnen und Lehrer allein geschultert werden kann. Deswegen sollten beispielsweise pensionierte Lehrkräfte und Studierende der pädagogischen Fächer angesprochen und aktiviert werden. Vor allem Letztere können dadurch praktische Erfahrungen sammeln. Auch die oftmals zum Studium verpflichtend notwendigen Praktika könnten in dieser Zeit angerechnet werden und würden so zu für alle Seiten nützlichen Synergien führen.“

Unseren Antrag zur Förderoffensive in NRW finden Sie hier.

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das der Bundestag heute beschlossen hat, bekommt das über 30 Jahre alte Gesetz ein wichtiges Update. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat sich erfolgreich für Hilfen aus einer Hand, mehr Beteiligung der Betroffenen, Verbesserungen im Kinderschutz sowie für Pflegekinder und junge Volljährige eingesetzt.

Ulrike Bahr, zuständige Berichterstatterin:

„Mit dem Gesetz stärken wir vor allem Kinder und Jugendliche aus einem belasteten Lebensumfeld. Sie sollen bessere Chancen auf Teilhabe haben. Dazu erhalten sie einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung, Ombudsstellen werden gesetzlich verankert, Selbstvertretungsorganisationen können künftig in der Jugendhilfeplanung mitreden.

Die SPD-Fraktion im Bundestag stellt die Weichen dafür, dass die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zuständig wird. Das ist überfällig, denn alle hilfesuchenden Familien sollen möglichst passgenaue Hilfen aus einer Hand erhalten. Regelangebote wie Kitas, Kindertagespflege oder auch die offene Kinder- und Jugendarbeit sollen sich ab sofort inklusiv ausrichten.

Für Jugendliche, die in Pflegefamilien oder Einrichtungen der Erziehungshilfe leben, haben wir erreicht, dass sie sich höchstens zu 25 Prozent an den Kosten der Unterbringung beteiligen müssen. Keine Kostenheranziehung wäre uns allerdings noch lieber gewesen.“

Sönke Rix, kinder- und jugendpolitischer Sprecher:

„Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz gelingt die lange vorbereitete Weiterentwicklung einer wichtigen Säule im System der sozialen Sicherung.

Kinder sollen umfassend geschützt werden. Deshalb intensivieren wir die Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen und anderen wichtigen Akteuren.

Wir balancieren die Rechte von Pflegeeltern und leiblichen Eltern neu aus. Ein Kind kann unter bestimmten Umständen auch dauerhaft in einer Pflegefamilie verbleiben. Es hat sich am Ende ausgezahlt, dem Gesetzgebungsverfahren einen umfassenden Beteiligungsprozess vorzuschalten. Wir sind zuversichtlich, dass auch der Bundesrat dem guten Reformwerk zustimmen wird.“

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