Mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP wurde in der heutigen Sitzung des Hauptausschusses das Umsetzungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag dem Landtag empfohlen. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat den vorgelegten Gesetzentwurf abgelehnt.

Hierzu Elisabeth Müller-Witt, Sprecherin der SPD-Fraktion im Hauptausschuss:

„Es ist ein Skandal, dass die Landesregierung den erfolgreichen Einsatz der Städte und Gemeinden gegen die Ausweitung von Spielhallen und Wettbüros in den Innenstädten in den letzten Jahren jetzt konterkariert. Die Absenkung des Mindestabstands von derzeit 350 Meter auf zukünftig 100 Meter ist ein deutliches Einknicken vor den Anbietern.

Schon der Weg zu diesem Gesetz legt offen, wie hier Einfluss genommen wurde. Der Referentenentwurf wurde im Januar noch ohne Herabsetzung der Abstände veröffentlicht. Erst nach der Sachverständigenanhörung im Hauptausschuss Anfang März wurde dann der heute abgestimmte Gesetzentwurf bekannt. Die Vermutung, dass zwischen dem ersten Entwurf und dem jetzigen Gesetz Einfluss der Anbieter genommen wurde, konnte im Ausschuss nicht ausgeräumt werden.

Kritisch ist aus unserer Sicht außerdem die Verlängerung der Übergangsfristen für Mehrfachkonfessionen – also mehrerer Spielhallen unter einem Dach. Wir sehen es zudem kritisch, dass die Sozialkonzepte der Wettbüros lediglich regelmäßig überarbeitet werden müssen. Eine jährliche unabhängige Bewertung der Konzepte bleibt aus. Die Zertifizierung der Spielhallen erfolgt zudem ohne jede Prüfung darüber, ob Spieler- und Verbraucherschutzvorschriften eingehalten werden.

Wir werden deswegen zur Beratung des Umsetzungsgesetzes im kommenden Plenum einen Änderungsantrag einbringen, um diese und andere Anbieterbegünstigungen rückgängig zu machen.“

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung konzipierte Forschungsrahmenprogramm zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“, das heute von der Bundesregierung beschlossen wurde. Ziel des ressortübergreifenden Programms soll der Aufbau einer Plattform für die Erforschung und Entwicklung zukunftsfähiger Lösungen im Bereich der IT-Sicherheit sein. Wichtige Handlungsfelder werden identifiziert und dabei sowohl Leitlinien für die Forschungsförderung als auch für die Entwicklung sicherer und innovativer IT-Lösungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Staat erarbeitet.

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Anlässlich des Tages des Fahrrades am 3. Juni erklärt Carsten Löcker, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Nordrhein-Westfalen will Fahrradland Nr. 1 in Deutschland sein. Wir haben ein Radwegenetz mit einer Gesamtlänge von rund 30.000 Kilometern. Das alleine ist aber noch kein Grund, sich auf dem Ist-Zustand auszuruhen. Bei der Radverkehrspolitik müssen wir vom Schneckentempo auf die Überholspur wechseln. Das schaffen Verkehrsminister Wüst und die Landesregierung mit ihrem Handeln jedoch nicht.

Wenn die Verkehrswende gelingen soll, brauchen wir einen qualitativen Sprung bei der Förderung des Radverkehrs. Hinsichtlich Planung, Bau, Instandhaltung und Fortentwicklung des Wegenetzes sowie der dazu gehörenden Infrastruktur geht es um die faktische Aufwertung des Fahrrads zu einem gleichberechtigten Verkehrsträger. Hier müssen Aufgaben gebündelt werden. Deswegen setzen wir uns für eine Stabstelle beim Land ein, die koordiniert und zusammenführt.

Zuletzt ist gerade das Vorzeigeprojekt Radschnellweg 1 mit wiederkehrenden Rückschlägen und Verzögerungen als ein Paradebeispiel für mangelnden Fortschritt aufgefallen. Dort geht der Baufortschritt zwischen Duisburg und Hamm angesichts der Gesamtdistanz von 101 Kilometern quasi gegen null. Jüngst wurde von der Deutschen Bahn auf der Trasse zwischen Joachimstraße und dem Bahnhof Essen-Kray 83 Oberleitungsmasten aufgestellt. Dies ist ein peinliches Beispiel für unklare Zuständigkeiten und Kompetenzgerangel. Ein klarer Führungsanspruch der Landesregierung ist nicht erkennbar. Auch für die anderen bereits definierten Radschnellwege des Landes sowie überregionale Radwege muss festgestellt werden, dass die Baufortschritte mehr als unbefriedigend sind.

Die Förderung des Radverkehrs darf in Nordrhein-Westfalen keine Absichtserklärung der Landesregierung bleiben. Es müssen Taten folgen, insbesondere was die herausragenden Projekte der Radschnellwege angeht. Aber auch die Lückenschlüsse im Radwegenetz des Landes und die Förderung der Nahmobilität in den Städten und Gemeinden müssen umgesetzt werden. Sonst bleibt das Versprechen der Landesregierung, den Modalsplit, also den Anteil des Fahrrads am Gesamtverkehr bis 2025 auf 25% zu erhöhen, nur eine leere Worthülse.“

Es wird höchste Zeit, dass Pflege flächendeckend nach Tarif bezahlt wird. Ich freue mich, dass wir heute die Verhandlungen über Tarifbindung für Pflegelöhne abschließen konnten.

Bärbel Bas:

„Es wird höchste Zeit, dass Pflege flächendeckend nach Tarif bezahlt wird. Ich freue mich, dass wir heute die Verhandlungen über Tarifbindung für Pflegelöhne abschließen konnten und das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz morgen ins Kabinett gehen kann.

Es war – das zeigt sich heute – richtig, dass Olaf Scholz und Hubertus Heil nach dem Scheitern eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages mit dem Pflege-Tariftreue-Gesetz Druck auf Jens Spahn gemacht haben. Dadurch haben wir jetzt einen Erfolg für die Beschäftigten in der Pflege erreicht. Unsere Hartnäckigkeit hat sich gelohnt.

Wenn alle Pflegekräfte künftig nach Tarif bezahlt werden sollen, kostet das mehr. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind aber grundsätzlich gedeckelt. Das bedeutet, dass die höheren Personalkosten ohne die Refinanzierung über die Pflegekassen und den Bund auch höhere Eigenanteile bedeuten würden. Schon jetzt überfordern aber die Eigenanteile viele Pflegebedürftige und deren Familien. Daher ist die Refinanzierung der Tariflöhne über die Pflegekasse und den Bundeshaushalt eine gute und gut austarierte Lösung. Ab 2022 stellen wir dazu einen Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung von jährlich einer Milliarde Euro zur Verfügung. Mit dieser Zusage hat Olaf Scholz die Einigung erst möglich gemacht.

Die heutige Vereinbarung ist ein wichtiger erster Schritt. Der nächste Schritt zur Entlastung der Familien zu Pflegender müssen die Deckelung der Pflegekosten und mittelfristig die Pflegebürgerversicherung sein.

Abgeräumt haben wir auch den Vorschlag des Bundesgesundheitsministers zur sogenannten Raster-Psychotherapie, der für Aufregung gesorgt hatte. Auch wir halten ihn nicht für zielführend im Sinne der Versorgung der Patientinnen und Patienten, und haben einen solchen Eingriff in die Therapiefreiheit abgelehnt. Jens Spahn musste seinen Vorschlag deshalb gestern zurückziehen.“

Homeoffice ist kein Pandemie-Phänomen, sondern eine wichtige Säule der modernen Arbeitswelt, auf die wir auch in Zukunft bauen. Selbst wenn die gesetzliche Homeoffice-Pflicht Ende Juni endet, bedeutet das kein automatisches Zurück in die alte Arbeitswelt.

Katja Mast:

„Homeoffice ist kein Pandemie-Phänomen, sondern eine wichtige Säule der modernen Arbeitswelt, auf die wir auch in Zukunft bauen. Selbst wenn die gesetzliche Homeoffice-Pflicht Ende Juni endet, bedeutet das kein automatisches Zurück in die alte Arbeitswelt. Denn auch aufgeschlossene Arbeitgeber haben die Vorteile von Homeoffice und flexiblen Arbeitsmodellen längst erkannt. Unser Ziel war, ist und bleibt es, Homeoffice auch unabhängig von der pandemischen Lage auf breiter Basis auf stabile gesetzliche Füße zu stellen. Denn: Wir wollen die Produktivität in den Unternehmen fördern und die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf verbessern.“

Anlässlich der Absicht der Landesregierung, ein neues Denkmalschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen vorzulegen, erklärt Andreas Becker, bau- und wohnungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit ihrem geplanten Denkmalschutzgesetz entlarvt sich die angebliche Heimatministerin Scharrenbach selbst. Denn mit ihren Plänen entkernt sie den Denkmalschutz in NRW – der am Ende zulasten des kulturhistorischen Erbes unseres Landes geht. Mit Heimatschutz hat das nichts mehr zu tun. Im Geiste von Ministerin Scharrenbach soll aus dem langjährig bewährten Denkmalschutzgesetz ein Denkmalnutzungsgesetz werden.

Die Pläne der Ministerin sehen offenbar vor, den Denkmalschutz aufzuweichen und betriebswirtschaftliche Aspekte stärker zu gewichten. Damit verlieren Denkmäler in der Gesamtbewertung an kulturhistorischer Bedeutung.

Das geplante Gesetz der Ministerin zieht dabei schon weite Kreise. Der Internationale Rat für Denkmalpflege hat wohl bereits angedroht, sämtliche UNESCO-Stätten in NRW als gefährdet einzustufen.

Gleichzeitig werden durch die Landesregierung Denkmalschützerinnen und Denkmalschützer in NRW degradiert. Die beiden Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) sollen zukünftig nur noch ein Anhörungsrecht beim Schutz von Objekten erhalten. Das ist ein Skandal, der durch den Wegfall der viel geschätzten Expertise der Landschaftsverbände auch bei den Kommunen zu erheblichen Mehrbelastungen führen kann.“

Nach gemeinsamen Recherchen von WDR, NDR und der Süddeutschen Zeitung gab es mutmaßlich bundesweit Fälle von Abrechnungsbetrug in Corona-Testzentren. Davon sind demnach auch Testzentren in Nordrhein-Westfalen betroffen. Die SPD-Fraktion fordert für die kommende Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 9. Juni 2021 einen Bericht von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Hierzu erklärt Josef Neumann, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Sollten die Recherchen von WDR, NDR und der Süddeutschen Zeitung stimmen, dann haben wir es mit einem echten Skandal zu tun. Wir wollen deswegen von Minister Laumann wissen, wie viele und welche Testzentren in NRW betroffen sind und wie hoch der finanzielle Schaden für die Steuerzahler ist. Immerhin werden pro durchgeführtem Test 18 Euro gezahlt. Deswegen verdient die Öffentlichkeit auch Antworten auf die Fragen, wie die Arbeit in den Testzentren und auch die Abrechnungssystematik überprüft wurde und wer sie durchgeführt und dokumentiert hat. Darüber hinaus muss uns der Minister erklären, wie die Landesregierung jetzt mit den neuen Erkenntnissen umgeht und welche Konsequenzen daraus gezogen werden.

Es ist schon verwunderlich, dass sich bei der Landesregierung offensichtlich niemand für die Kontrolle der Testzentren verantwortlich fühlt. Dabei gibt es die Testverordnung des Landes bereits seit Anfang März. Minister Laumann hat im Ausschuss immer wieder aufgeführt, wie viele Testzentren es in NRW gibt. Eine Kontrollstruktur hat der Minister jedoch nicht eingeführt. Wir erwarten hier endlich aktives Handeln der Landesregierung, sie kann nicht so tun, als ginge sie das Thema nichts an.

Davon unabhängig sind wir uns sicher, dass der überwiegende Großteil der Testzentren einen guten und ehrlichen Job macht. Die vielen Ehrenamtlichen leisten einen enormen Beitrag zur Bekämpfung dieser Pandemie. Sie dürfen jetzt nicht unter Generalverdacht gestellt werden.“

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung veröffentlichte Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben zu Spätsymptomen von Covid-19. Damit wird die Forschung an Ursache und Diagnose sowie an passenden Therapiekonzepten von „Long Covid“ gezielt unterstützt.

René Röspel, zuständiger Berichterstatter:

„Etwa jeder zehnte durch Corona Infizierte und an Covid-19 Erkrankte leidet auch drei Monate nach der Genesung an sogenannten ‚Long-Covid‘-Symptomen wie Erschöpfung, Atemnot und Schwindel. Es besteht noch großer Forschungsbedarf, um diesen Menschen nachhaltig zu helfen, die Erkrankung zu reduzieren oder sogar verhindern zu können. Neben der Forschung zu den Ursachen und besserer Diagnose muss die Zielsetzung sein, solchen Patientinnen und Patienten mit Spätsymptomen eine bessere Versorgung und passende Therapiekonzepte anbieten zu können. Wichtig sind auch Erkenntnisse, an welchen Stellen sich weiterer Forschungsbedarf zeigt, der vertieft bearbeitet werden kann.

Es ist richtig, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung nun eine Fördermaßnahme für Forschungsvorhaben zu Spätsymptomen von Covid-19 gestartet hat und dafür fünf Millionen Euro bereitstellt. Die SPD-Bundestagsfraktion weist schon seit längerem auf den dringend notwendigen Forschungsbedarf bei ‚Long Covid‘-Symptomen hin. Aus den Vorhaben sollen Erkenntnisse dazu abgeleitet werden, wie die Betroffenen bei der Genesung am besten unterstützt werden können. Es sollen Forschungsfragen zum besseren Verständnis der Spätsymptome, den zugrundeliegenden Ursachen, den Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten und der Versorgung gefördert werden. Die Projekte sollen dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen den relevanten Akteuren im Gesundheitswesen zu verbessern. Sie sollen zudem die Patientenorientierung zu stärken und geeignete Versorgungskonzepte zu entwickeln. Wichtig ist jetzt, dass keine Zeit verloren geht, damit die neuen Therapiekonzepte schnell bei den Patientinnen und Patienten ankommen, die noch immer mit den Spätfolgen einer Covid-19-Infektion kämpfen.“

Es darf keine Doppelbesteuerung von Renten geben. Dies gilt sowohl für heutige als auch für künftige Rentnergenerationen. Die SPD-Fraktion im Bundestag spricht sich deshalb in der kommenden Legislatur für eine Einkommensteuerreform aus, bei der die steuerliche Abzugsfähigkeit von Rentenbeiträgen verbessert wird.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Cansel Kiziltepe, zuständige Berichterstatterin:

„Der Bundesfinanzhof hat heute zwei Klagen zur doppelten Besteuerung von Renten abgewiesen. Eine solche Doppelbesteuerung liegt vor, wenn sowohl die Rentenbeiträge aus versteuertem Einkommen geleistet werden, als auch die darauf beruhende Altersrente der Besteuerung unterliegt.

Der Bundesfinanzhof hat erneut bestätigt, dass die nachgelagerte Besteuerung von Renten verfassungsgemäß ist. In seinen Urteilen hat das Gericht aber erstmals konkrete Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung einer doppelten Besteuerung von Altersrenten festgelegt. Anders als bisher von der Finanzverwaltung angenommen, dürfen der Grundfreibetrag, die Steuerfreistellung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und der Werbungskostenpauschbetrag nicht bei der Ermittlung des steuerfreien Rentenanteils berücksichtigt werden.

Trotzdem ist die Wahrscheinlichkeit, dass heutige Rentner der Doppelbesteuerung unterliegen gering. Das Risiko einer Doppelbesteuer besteht aber für künftige Rentnergenerationen.

Für die SPD-Fraktion im Bundestag ist klar, dass es weder für heutige, noch für künftige Rentnergenerationen zu einer Doppelbesteuerung ihrer Renten kommen darf. Die Finanzverwaltung muss nun prüfen, ob dies schon heute in Einzelfällen vorkommt. Um in Zukunft eine Doppelbesteuerung abzuwenden, muss in der kommenden Legislatur im Rahmen einer Reform der Einkommensteuer die steuerliche Abzugsfähigkeit von Rentenbeiträgen verbessert werden.“

Es ist wichtig, dass wir nun endlich alle Pflegekräfte besser unterstützen können, sagen die stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Katja Mast und Bärbel Bas zur Einigung bei den Pflegelöhnen. “Es war die SPD, die die Union mit viel Druck zu dieser Lösung gezwungen hat.”

Katja Mast und Bärbel Bas:

“Pflegerinnen und Pfleger verdienen mehr als Applaus. Sie brauchen gute Löhne. Es war die SPD, die die Union mit viel Druck zu dieser Lösung gezwungen hat.

Tariflöhne sollen künftig nicht nur refinanziert werden. Die Kosten dürfen aber nicht bei den zu Pflegenden und ihren Familien abgeladen werden. Deshalb ist die Refinanzierung der Tariflöhne über die Pflegekasse und den Bundeshaushalt so zentral. Das ist eine gute Lösung. Der nächste Schritt zur Entlastung der Familien zu Pflegender muss die Deckelung der Pflegekosten sein und mittelfristige die Pflegebürgerversicherung. Die SPD hat mit Hubertus Heil und Olaf Scholz dafür gesorgt, dass dieser wichtige erste Schritt noch im Juni gegangen werden kann.

Auch wenn die Corona-Krise ein Schlaglicht auf notwendige Aufwertung der Pflegeberufe geworfen hat, auch vorher war der Reformbedarf deutlich.

Es ist wichtig, dass wir nun endlich alle Pflegekräfte besser unterstützen können.”

Foto: pixabay.com

Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion, Achim Post, zur Erklärung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier für eine weitere Amtszeit zu kandidieren:

„Frank-Walter Steinmeier ist ein Glücksfall für unser Land. Deutschland braucht auch weiterhin einen hochangesehenen Bundespräsidenten, der für unsere weltoffene, liberale und soziale Demokratie steht und einsteht. Gerade deshalb begrüße ich es, dass sich Frank-Walter Steinmeier zu einer erneuten Kandidatur für das Amt des Bundespräsidenten bereit erklärt hat.“

Der Bundesrat hat heute das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Hierzu erklärt Andreas Becker, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion:

„Der Bundesrat hat heute das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Dafür hat sich die SPD-Bundestagsfraktion lange eingesetzt. Das Gesetz sieht in vielen Rechtsbereichen deutliche Verbesserungen vor, was die Bedingungen für Wohnungsbau, Mieterschutz und Stadtentwicklung angeht. Jetzt ist die Landesregierung am Zug und muss das Bundesgesetz zeitnah für die vielen Kommunen in NRW nutzbar machen.

Die neuen Eingriffsmöglichkeiten für die Kommunen vor Ort sind darauf gerichtet, die Versorgung der Bevölkerung mit gutem und bezahlbaren Wohnraum zu fördern. Einzelne Regelungen richten sich beispielsweise gegen Grundstücksspekulationen zulasten des Wohnungsbaus, für den Erhalt gewachsener Bewohnerstrukturen in Ortsteilen und Wohnquartieren und für die Belebung unserer Innenstädte.

Hierbei kommt den Kommunen vor Ort eine entscheidende Rolle zu. Daher darf die Landesregierung der Anwendung des Baulandmobilisierungsgesetzes für die Kommunen nicht im Wege stehen.

Die bisherige Festlegung von angespannten Wohnungsmärkten würde viele der neuen Möglichkeiten auf 18 von 396 Kommunen in NRW beschränken und große Chancen für neuen Wohnraum ungenutzt lassen. Damit möglichst viele Kommunen in NRW von den neu geschaffenen Instrumenten profitieren können, ist die Landesregierung jetzt am Zug: Sie muss die Gebietskulissen für angespannte Wohnungsmärkte auf einer wissenschaftlich fundierten Basis realitätsnah neu bestimmen. Sonst werden viele neue Chancen für mehr Wohnraum in NRW ungenutzt bleiben.“