Beim Glücksspielstaatsvertrag haben sich die Anbieter durchgesetzt – auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher

Mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP wurde in der heutigen Sitzung des Hauptausschusses das Umsetzungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag dem Landtag empfohlen. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat den vorgelegten Gesetzentwurf abgelehnt.

Hierzu Elisabeth Müller-Witt, Sprecherin der SPD-Fraktion im Hauptausschuss:

„Es ist ein Skandal, dass die Landesregierung den erfolgreichen Einsatz der Städte und Gemeinden gegen die Ausweitung von Spielhallen und Wettbüros in den Innenstädten in den letzten Jahren jetzt konterkariert. Die Absenkung des Mindestabstands von derzeit 350 Meter auf zukünftig 100 Meter ist ein deutliches Einknicken vor den Anbietern.

Schon der Weg zu diesem Gesetz legt offen, wie hier Einfluss genommen wurde. Der Referentenentwurf wurde im Januar noch ohne Herabsetzung der Abstände veröffentlicht. Erst nach der Sachverständigenanhörung im Hauptausschuss Anfang März wurde dann der heute abgestimmte Gesetzentwurf bekannt. Die Vermutung, dass zwischen dem ersten Entwurf und dem jetzigen Gesetz Einfluss der Anbieter genommen wurde, konnte im Ausschuss nicht ausgeräumt werden.

Kritisch ist aus unserer Sicht außerdem die Verlängerung der Übergangsfristen für Mehrfachkonfessionen – also mehrerer Spielhallen unter einem Dach. Wir sehen es zudem kritisch, dass die Sozialkonzepte der Wettbüros lediglich regelmäßig überarbeitet werden müssen. Eine jährliche unabhängige Bewertung der Konzepte bleibt aus. Die Zertifizierung der Spielhallen erfolgt zudem ohne jede Prüfung darüber, ob Spieler- und Verbraucherschutzvorschriften eingehalten werden.

Wir werden deswegen zur Beratung des Umsetzungsgesetzes im kommenden Plenum einen Änderungsantrag einbringen, um diese und andere Anbieterbegünstigungen rückgängig zu machen.“