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Die künftige Bundesregierung will Familien, Alleinerziehende und pflegende Angehörige entlasten. Als ersten Schritt soll es staatliche Gutscheine für Hilfe im Haushalt geben. Damit soll auch Schwarzarbeit bekämpft werden.

Die künftige Ampel-Regierung will Familien mit staatlichen Gutscheinen für Haushaltshilfen entlasten. „Wir führen für Familien ein System der Alltagshelfer ein. Der Staat gibt Familien in Form von Gutscheinen einen Zuschuss, damit sie sich legale Hilfe im Haushalt leisten können“, sagte der geschäftsführende Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der „Bild am Sonntag“.

Als ersten Schritt sollen nach Heils Plänen Familien mit Kindern, Alleinerziehende und Menschen, die Angehörige pflegen, einen jährlichen Bonus von maximal 2000 Euro erhalten. „Mit diesem Geld können sie sich dann Alltagshelfer leisten“, sagte Heil.

Die Ampel-Koalition wolle damit den Alltag von Familien ganz konkret erleichtern. Gerade Eltern von kleinen Kindern oder pflegende Angehörige bräuchten beim Putzen der Wohnung, bei der Kinderbetreuung oder der Pflege Unterstützung. „Doch Normalverdiener“, so Heil, „können es sich oft nicht leisten, für diese Hilfe eine reguläre, sozialversicherte Arbeitskraft zu engagieren. Manche Bürger weichen in die Schwarzarbeit aus, viele versuchen, ihren Alltag mit Job und Familie allein zu stemmen. Das werden wir ändern!“

Nach Heils Modell teilen sich Staat und Familie die Kosten für die Alltagshelferinnen und -helfer: „40 Prozent werden durch den Zuschuss bezahlt, 60 Prozent von den Bürgern selbst.“ Die Abrechnung soll mittels einer App geregelt werden, über die zertifizierte Firmen ihre Dienstleistungen anbieten können. Die Familie bucht dann eine Leistung wie das wöchentliche Putzen der Wohnung, gibt den vom Staat zugeschickten Gutscheincode ein und muss automatisch nur noch 60 Prozent zahlen. Die Firma rechnet den Gutschein mit der zuständigen Behörde ab.

DGB: Gute Arbeit statt Schwarzarbeit

Mit dieser Reform will Heil auch den Schwarzmarkt bekämpfen und die Arbeitsbedingungen für Menschen verbessern, die haushaltsnahe Dienstleistungen erledigen. Beifall dafür kam vom Deutschen Gewerkschaftsbund. „Endlich ein beherztes Signal gegen Schwarzarbeit!“, erklärte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. „Zwar geht der DGB Vorschlag weiter – alle Haushalte sollten in Höhe von mindestens 50 Prozent der anfallenden Kosten profitieren. Aber die Ampel hat trotzdem den Anfang gemacht.“ Wichtig sei, dass gute, sozialversicherungspflichtige Arbeit entstehe.

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es: „Die Inanspruchnahme familien- und alltagsunterstützender Dienstleistungen erleichtern wir durch ein Zulagen- und Gutscheinsystem und die Möglichkeit für flankierende steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse.“ Dies solle der Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im Haushalt dienen. „Profitieren sollen zunächst Alleinerziehende, Familien mit Kindern und zu pflegenden Angehörigen, schrittweise alle Haushalte.“

Für das erste Jahr werde mit 400 Millionen Euro Kosten gerechnet, so Heil. „Später – eventuell schon in dieser Legislatur – soll jeder Haushalt einen solchen Alltagshelfer-Gutschein bekommen. Dann kostet es etwa 1,6 Milliarden Euro. Allerdings wird der Staat durch die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern der Alltagshelfer auch Gegeneinnahmen haben“.

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Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldet mehr Corona-Ausbrüche an Schulen. Demnach seien mit 1.300 Ausbrüchen die Zahlen sehr deutlich über dem Höchstniveau der zweiten Welle.

Angesichts dieser Entwicklung erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Ich verstehe nicht, worauf wir noch warten. Mit Blick auf diese Entwicklungen müssen wir den Schutz für unsere Kinder in den Schulen wieder deutlich erhöhen. Auch in NRW steigen die Zahlen kontinuierlich an. Zuletzt wurden mehr als 10.000 bestätigte Corona-Fälle gemeldet.

Allen ist klar, dass die Abschaffung der Maskenpflicht falsch war. Nur die Landesregierung will es sich nicht eingestehen. Sie sträubt sich gegen die Wiedereinführung, nur um ihr Gesicht zu wahren. Das ist genauso falsch. Wir brauchen jetzt dringend mehr Schutz für unsere Kinder, um sichere Präsenz weiter gewährleisten zu können. Dazu gehören auch flächendeckend Luftfilter in allen Klassenräumen.

Die Landesregierung muss jetzt zur Vernunft kommen. Alle werden es ihr danken.“

Eine Mehrheit im Europäischen Parlament hat sich auf eine gemeinsame Grundlage für Gespräche mit Rat und Kommission über einen EU-Rahmen für Mindestlöhne geeinigt. Die Abgeordneten besiegelten mit ihrem Votum das parlamentarische Verhandlungsmandat.

Gaby Bischoff, arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der Europa-SPD:

,,Jeder sechste Arbeitnehmer in Europa verdient nicht genug, um über die Runden zu kommen. Faire Bezahlung und die Stärkung der Tarifbindung sind die Kernforderung der sozialdemokratischen Parteienfamilie, für die wir uns seit Jahren vehement eingesetzt haben. Dass die Kommission einen Vorschlag zu einem EU-Rahmen vorgelegt hat, ist damit ganz wesentlich unser Verdienst.

Ich freue mich darüber, dass das ambitionierte und progressive Verhandlungsmandat des Europäischen Parlaments heute im Plenum bestätigt wurde. Dies sendet ein klares Signal an den Rat, dass wir die Europäische Union in der Verantwortung sehen, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten für eine Konvergenz der Löhne nach oben zu sorgen und damit das Leben vieler Millionen Menschen in Europa nachhaltig zu verbessern. Dies würde sich auch positiv auf die wirtschaftliche Erholung nach der Pandemie auswirken.”

Endlich können wir auch unsere jüngeren Kinder vor dem Corona-Virus schützen. Die Entscheidung der EMA zur Erweiterung der BioNTech-Zulassung für eine Impfung für Kinder ab fünf Jahren ist wichtig für deren Schutz und ein Baustein im Kampf gegen die Pandemie.

Sabine Dittmar:

„Viele besorgte Eltern haben sehnsüchtig auf die heutige EMA-Entscheidung gewartet, um ihre Kita- und Schulkinder mit einer Impfung schützen zu können.

Ich gehe davon aus, dass auch die STIKO zeitnah eine Empfehlung aussprechen wird, die der Infektionsdynamik Rechnung trägt.

Wir müssen jetzt dafür Sorgen tragen, dass es schnellstmöglich ein Impfangebot für Kinder zwischen 5-11 Jahren in der Fläche gibt. Denn gerade in diesen Altersgruppen sind die Inzidenzen alarmierend.“

Anlässlich des internationalen Aktionstags gegen Gewalt an Frauen am 25. November erklären Nadja Lüders, Generalsekretärin der NRWSPD, und Inge Blask, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen NRW (AsF NRW):

„In Deutschland erfährt jede vierte Frau mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt. Die Pandemie hat die Situation in den Haushalten zusätzlich verschärft: In Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2020 die Fälle von Häuslicher Gewalt im Vergleich zum Vorjahr um 7,7 Prozent angestiegen. Diese Zahlen zeigen: Gewalt gegen Frauen ist allgegenwärtig. Die dramatisch hohen Fallzahlen von Gewalttaten gegen Frauen verpflichten uns, dass die politische Diskussion über die Situation betroffener Frauen und entsprechender politischer Lösungen endlich allgegenwärtig wird.

Die Situation in den Frauenhäusern in NRW ist angespannt. Derzeit stehen nur noch sehr wenig freie Plätze zur Verfügung. Die räumlichen Möglichkeiten, betroffene Frauen aus ihrer häuslichen Umgebung zu holen, ist inzwischen nicht immer gegeben. Die Folgen für die betroffenen Frauen sind katastrophal. Wir müssen jetzt reagieren, auch über die Corona-Krise hinaus, alles andere wäre fatal und unverantwortlich. Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen müssen jetzt bedarfsgerecht ausgebaut werden. Die Landesregierung muss eine solide Finanzierung der Frauenhilfestrukturen schnellstmöglich sicherstellen.“

Der gestern vorgestellte Koalitionsvertrag enthält bedeutende Vereinbarungen zum Thema Menschenrechte. Neben einer besseren Ausstattung von Menschenrechtsinstitutionen werden wir auch das Amt des/der Beauftragten für Menschenrechte und humanitäre Hilfe aufwerten.

Frank Schwabe, menschenrechtspolitischer Sprecher:

„Wir haben uns in der Vergangenheit für die Menschenrechte stark gemacht und tun dies weiter mit Nachdruck: Wir stärken und schützen Journalistinnen, Aktivisten, Wissenschaftlerinnen und andere Menschenrechtsverteidiger, auch bei grenzüberschreitender Verfolgung. Wir vereinfachen die Aufnahme hochgefährdeter Menschen und gewährleisten sichere Antragswege. Außerdem werden die Schutzprogramme der Elisabeth-Selbert-Initiative ausgebaut. Deutschen, die im Ausland aus politischen Gründen verhaftet werden, drohen finanzielle Schäden, unter anderem durch Verdienstausfälle. Ein neuer Hilfefonds wird hier schnell und unbürokratisch Unterstützung leisten.

Unsere Auslandsvertretungen sind Anlaufstellen für verfolgte Menschenrechtsverteidiger in der ganzen Welt. Deshalb haben wir hier die Schaffung weiterer Menschenrechtsstellen beschlossen.

Der zunehmenden Einschränkung von Frauenrechten werden wir uns mit unserem Einsatz für die Ratifizierung der Istanbul-Konvention entgegenstellen. Die Rechte von Minderheiten werden wir auf internationaler und EU-Ebene stärken. Auf Ebene der Vereinten Nationen werden wir uns für eine Konvention für LSBTI-Rechte einsetzen.

Damit Verletzungen der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte endlich mittels Beschwerdeverfahren gerügt werden können, werden wir das Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt ratifizieren.

Zur Verhinderung von Straflosigkeit werden wir die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofes und der Ad-hoc-Tribunale der Vereinten Nationen unterstützen und uns für die Einsetzung UN-geführter Fact-Finding-Missionen einsetzen.

Die Zahl der hilfsbedürftigen Menschen ist weltweit so hoch wie noch nie. Daher war es uns auch wichtig, sowohl eine Erhöhung als auch eine Verstetigung der Mittel für humanitäre Krisen festzuschreiben.“

Heute ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Tagtäglich erleben Frauen in Deutschland geschlechtsspezifische Gewalt. Das ist unerträglich. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich mit aller Kraft für ein gewaltfreies Leben für Frauen ein. Die Ampel-Koalition gibt dem Kampf gegen Gewalt an Frauen höchste Priorität.

Sönke Rix, frauenpolitischer Sprecher:

„Im Kampf gegen Gewalt an Frauen haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bereits viel erreicht. Klar ist: Weitere Schritte müssen und werden folgen. Dafür haben wir uns in den Koalitionsverhandlungen mit Erfolg stark gemacht. Wir werden das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, vorbehaltlos und wirksam umsetzen und hierfür eine staatliche Koordinierungsstelle einrichten. Wir werden eine ressortübergreifende politische Strategie gegen Gewalt entwickeln und dabei die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen in den Fokus nehmen.

Ein wichtiger Baustein bei der Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt ist auch die Arbeit mit Tätern. Diese bauen wir aus. Außerdem werden wir für jede Frau und ihre Kinder das Recht auf Schutz vor Gewalt absichern. Wir werden einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen und das Hilfesystem bedarfsgerecht ausbauen. Der Bund wird sich an der Regelfinanzierung beteiligen.

Der Kampf gegen Gewalt an Frauen sowie der Schutz und die Unterstützung der Betroffenen haben für die SPD-Bundestagsfraktion oberste Priorität. Wir setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass Frauen selbstbestimmt und frei von Gewalt leben können. Dieses Ziel teilen wir mit unseren Koalitionspartnern und werden es gemeinsam in der Koalition entschieden verfolgen.“

Der Minden-Lübbecker SPD-Abgeordnete und Vorsitzender der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion, Achim Post, zum heute vorgestellten Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP:

„Der Koalitionsvertrag steht. Jetzt haben wir die Chance, in den nächsten Jahren mutigen Fortschritt und starken Zusammenhalt für unser Land zu organisieren – mit Olaf Scholz als Bundeskanzler an der Spitze. Insgesamt bietet der Koalitionsvertrag dafür eine gute inhaltliche Basis. Mit dem Mindestlohn von 12 Euro, der Stabilisierung der Renten, der Kindergrundsicherung, einer ambitionierten Transformationsagenda, dem Bündnis für bezahlbaren Wohnraum oder etwa dem klaren Bekenntnis zu einer gerechten Altschuldenregelung finden sich im Koalitionsvertrag auch etliche Prioritäten wieder, die für uns in NRW besonders wichtig sind. Jetzt wird es darauf ankommen, diese Prioritäten so umzusetzen, dass ein echter Aufbruch in unserem Land gelingt und zugleich unser sozialdemokratisches Profil in dieser Regierung klar zu erkennen ist.“

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„Die Ampel steht.“ Gemeinsam mit den Parteivorsitzenden von SPD, Grünen und FDP hat der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz den Koalitionsvertrag vorgestellt. Auf 177 Seiten beschreiben die Parteien ihren Anspruch auf mutigen politischen Fortschritt – und auf einen neuen Regierungsstil.

Die Koalitionsverhandlungen sind abgeschlossen. „Leidenschaftlich und vertrauensvoll“ hätten die drei Parteien in den vergangenen Wochen miteinander verhandelt, sagte Scholz bei der gemeinsamen Vorstellung der Ergebnisse am Mittwoch in Berlin. „Konstruktiv und lösungsorientiert – das hat mir gut gefallen.“

„Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“, ist der Koalitionsvertrag überschrieben. Es gehe nicht um eine „Politik des kleinsten gemeinsamen Nenners, sondern der größten politischen Wirkung“, unterstrich Scholz.

Jahrzehnt der Investitionen

Etwa der entschlossene Kampf gegen den Klimawandel mit dem klimafreundlichen Umbau der Industrie, eine Politik des Respekts mit dem deutlich höheren Mindestlohn, der Kindergrundsicherung und stabilen Renten, viel mehr bezahlbare Wohnungen, die Digitalisierung und eine moderne, freie Gesellschaft. Um die Ziele zu erreichen werde es ein „Jahrzehnt der Investitionen“ geben, kündigte Scholz an.

Mit Blick auf das neue Fortschrittsbündnis aus SPD, Grünen und FDP erinnerte er an die erste Ampel in Deutschland, die vor fast 100 Jahren am Potsdamer Platz in Berlin errichtet wurde. Damals hätten sich manche gefragt, ob diese denn funktionieren werde. Heute sei sie nicht mehr wegzudenken, wenn es darum gehe Dinge klar zu regeln, so Scholz. Sein Anspruch als Kanzler sei, „dass dieses Ampelbündnis eine ähnliche wegweisende Rolle für Deutschland spielen wird.“

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„SPD, Grüne und FDP schlagen mit dem Koalitionsvertrag ein neues Kapitel des gesellschaftlichen Aufbruchs, der ökologischen Nachhaltigkeit und des sozialen Zusammenhalts auf. 12 Euro Mindestlohn, 400.000 neue Wohnungen jährlich, um Mieten bezahlbarer zu machen, Absicherung des Rentenniveaus, Einführung einer Kindergrundsicherung und einer Ausbildungsplatzgarantie: Von diesen Maßnahmen werden vor allem die Menschen in NRW unmittelbar profitieren.

Wir haben gemeinsam in den Verhandlungsrunden konzentriert, kompromissvoll und sehr vertrauensvoll zusammengearbeitet. Der Teamgeist der vergangenen Wochen drückt sich nun im Ergebnis aus. Uns eint das Ziel, mit dem neuen Bundeskanzler Olaf Scholz die Corona-Krise zügig zu überwinden, aber gleichzeitig die Weichen für den sozialen Fortschritt zu stellen.

Die neue Koalition bietet dabei die Chance, schnellere Antworten auf die dringenden Zukunftsfragen zu geben. Mit unseren Zielen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren legen wir nicht nur die Grundlage für das Gelingen der Energiewende, sondern geben auch der Industrie in Nordrhein-Westfalen neue Perspektiven.“

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Angesichts der heftigen vierten Corona-Welle sichert Arbeitsminister Hubertus Heil den Schutz für Beschäftigte. Die vereinfachten Regeln für Kurzarbeit werden bis Ende März verlängert, wie das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat.

Für Betriebe werden auch im ersten Quartal des neuen Jahres einfache Voraussetzungen für die Anmeldung von Kurzarbeit gelten. Zudem werden sie finanziell entlastet, weil für Kurzarbeitende die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) übernommen wird. Und das sichert Jobs, denn Unternehmen müssen auch bei möglichen Umsatzeinbrüchen keine Arbeitsplätze abbauen, sondern können die Beschäftigten halten.

„Für viele Betriebe ist nicht absehbar, wann sie das Vorkrisenniveau wieder erreichen können“, betonte Heil nach dem Beschluss der geschäftsführenden Bundesregierung. „Mit der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung bauen wir den betroffenen Betrieben und ihren Beschäftigten eine beschäftigungssichernde Brücke bis zum Ende des ersten Quartals 2022 und geben ihnen damit Planungssicherheit.“

Ursprünglich wären die Regelungen Ende des laufenden Jahres ausgelaufen.

Nach der Verordnung bleiben nun aber die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 herabgesetzt. Und das heißt:

  • Die Zahl der Beschäftigten, die im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt und
  • auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von konjunkturellem Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld wird weiter vollständig verzichtet.

Ebenso haben auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer weiter Zugang zum Kurzarbeitergeld.

Und: Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern werden die von ihnen während der Kurzarbeit allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge auf Antrag zur Hälfte in pauschalierter Form erstattet.

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach fehlende Verjährungsregelungen für Erschließungsbeiträge im Landesrecht verfassungswidrig sind, erklärt Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgericht wird bestätigt, was alle Expertinnen und Experten erwartet haben: Die fehlenden Regelungen im Landesrecht für eine Verjährung von Erschließungsbeiträgen ist verfassungswidrig. Nach der Entscheidung zur Regelung in Rheinland-Pfalz muss es jetzt auch in NRW zügig eine Gesetzesänderung vorgelegt werden.

In NRW gibt es ebenfalls keine Verjährungsregelung für Erschließungsbeiträge. Auch hier müssen Menschen teilweise über hundert Jahre nach dem Bau einer Straße mit einem Bescheid über die Ersterschließung rechnen.

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war absehbar. Deshalb haben wir im letzten Jahr bereits einen Antrag mit einem konkreten Vorschlag für eine Verjährungsregelung eingebracht. Bislang haben sich die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP auf das fehlende Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezogen und unseren Antrag abgelehnt. Jetzt ist dieser Verzögerungsgrund jedoch hinfällig.

Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie nun schnell eine Verjährungsregelung auf den Weg bringt. Denn das Problem betrifft in manchen Kommunen mehr als die Hälfte der vorhandenen Straßen und bedeutet für sehr viele Anliegerinnen und Anlieger existenzgefährdende Forderungen.

Unser Vorschlag liegt dabei weiterhin auf dem Tisch. Wir wollen eine Verjährung vergleichbar der bayerischen Regelung, wonach 20 Jahren nach Eintritt der Vorteilslage, spätestens aber 25 Jahre nach Baubeginn eine Verjährung eintritt.“

* * *

Hintergrund:

Wird in Deutschland eine neue Straße gebaut und die daran angrenzenden Grundstücke hierdurch erstmalig erschlossen, werden Erschließungsbeiträge fällig. Mit diesen müssen sich die Anlieger an den Kosten des Straßenbaus beteiligen. Die Beiträge für die Erschließung sind grundsätzlich gerechtfertigt, da ohne die Straße das Grundstück nur eingeschränkt nutzbar wäre und sich der Wert des Grundstücks wesentlich erhöht.

Allerdings gibt es nicht selten die Fälle, bei denen die gebaute Straße teilweise über Jahrzehnte nicht abgerechnet wird. In Fällen, in denen die rechtliche Widmung der Straße nicht erfolgt ist, beginnt auch keine Verjährung. Straßen können also auch noch nach über hundert Jahren abgerechnet werden – was auch geschieht.

Diese Situation betrifft mehrere zehntausend Straßen in NRW. In manchen Kommunen ist die Mehrzahl der Straßen nicht abgerechnet worden. Nun hat das Bundesverfassungsgericht diese Konstellation für verfassungswidrig erklärt.