Kinderschutzgesetz stärkt Rechte der Kinder und Jugendlichen in NRW

In seiner heutigen Sitzung hat der Landtag NRW den Gesetzentwurf zum Kinderschutzgesetz (Drs. 17/16232) verabschiedet. Ein Entschließungsantrag der SPD-Fraktion (Drs. 17/16998) wurde mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wir wollen die Rechte der Kinder und Jugendlichen in NRW stärken. Mit dem Kinderschutzgesetz haben wir dafür einen wichtigen Beitrag geleistet und den Weg für einen neu aufgestellten Kinderschutz in NRW geebnet. Das war ein guter und konstruktiver Prozess, den wir in der Kinderschutzkommission begonnen und mit der Anhörung zum Kinderschutzgesetz für diese Wahlperiode beendet haben.

Für uns klar: Das Kinderschutzgesetz ist nur ein Anfang. Wir müssen das Gesetz kontinuierlich weiterentwickeln und mit Leben füllen. Kinderschutz ist dabei nicht auf den Kreis der Jugendhilfe zu reduzieren. Wir haben eine Innovationsklausel verankern können, von der wir uns die Etablierung von Kinderschutzbedarfsplänen in den Kommunen versprechen.

Mit unserem Entschließungsantrag haben wir uns dafür eingesetzt, dass der Kinderschutz auf kommunale Präventionsketten ausgeweitet wird. Familien sollen über Familienbüros in den Quartieren und Familienzentren an den Bildungseinrichtungen begleitet und unterstützt werden. Dadurch können wir Familien nachhaltig helfen und beispielsweise Überforderung und Stress der Eltern minimieren.

Der nächste Schritt muss jetzt sein, die UN-Kinderrechtskonvention in die Verfassung aufzunehmen. Wir wollen Kinder und Jugendliche angemessen und auf Augenhöhe beteiligen. Sie sollen zu Anwälten ihrer eigenen Sache werden. Deshalb setzen wir uns auch für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Gremien, die sich in dieser Wahlperiode vorrangig mit dem Schutz der Kinder befasst haben, in der neuen Wahlperiode schnellstmöglich ihre Arbeit fortsetzen.“