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Die schwarz-gelbe Landesregierung aus CDU und FDP hat angekündigt, das Kommunale Abgabengesetz (KAG) zu ändern und die Bürgerinnen und Bürger stärker zu entlasten.

Dazu erklärt der SPD Landtagsabgeordnete Ernst-Wilhelm Rahe:

„Die Landesregierung hat den Offenbarungseid geleistet: Die von ihr eingeführte Förderrichtlinie zur Halbierung von Straßenausbaubeiträgen ist auf ganzer Linie gescheitert!

Zuviel Bürokratie und ein umständliches Verfahren für die Kommunen haben eine Entlastung der Anlieger verhindert. Nun will Sie aber genau an dieses komplizierte Fördersystem beibehalten und verspricht dann eine Förderung von hundert Prozent der Kosten. Damit bleibt es bei dem Murks, den sie schon bei der halbherzigen Reform des KAG gemacht haben.

Es gibt nur eine saubere Lösung zur Entlastung der Straßenanlieger: Auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen von den Grundstückseigentümern wird künftig verzichtet. Die kreisfreien Städte und kreisangehörigen Städte und Gemeinden erhalten als Ersatz für den Wegfall Zuweisungen aus Landesmitteln. Dazu besteht am nächsten Donnerstag im Landtag die Möglichkeit, dem entsprechenden Antrag der SPD Fraktion zuzustimmen.

Dann wird sich zeigen, ob CDU und FDP es ernst meinen mit der Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen, ober ob ihre Ankündigung nur ein Täuschungsmanöver vor der Landtagswahl war. Ich werde mit der SPD-Fraktion für die vollständige Streichung der Straßenausbaubeiträge stimmen!“

Mit der Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine stehen die Kommunen in NRW auch vor enormen finanziellen Herausforderungen. Gleichzeitig lastet mit Altschulden ein ungelöstes Problem auf den Städten und Gemeinden. Die Altschulden schlugen zum 31. Dezember 2020 mit mehr als 22 Milliarden Euro zu Buche. Die SPD-Fraktion fordert eine bessere Unterstützung des Landes für die Kommunen und hat dazu heute ein Gutachten vorgestellt, wie bei den Altschulden eine Lösung möglich ist. Dieses Gutachten hat Professor Martin Junkernheinrich, Inhaber des Lehrstuhls für Stadt-, Regional- und Umweltökonomie an der TU Kaiserslautern, im Auftrag der SPD-Fraktion erstellt. Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Viele Kommunen in NRW leiden unter einer enormen Schuldenlast, die ihnen die Luft zum Atmen nimmt. Aktuell rächt es sich besonders, dass die Landesregierung die Städte und Gemeinden damit viel zu lange allein gelassen hat.

Die Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine schafft enorme Herausforderungen vor Ort. Dabei brauchen die Kommunen jetzt dringend organisatorische Unterstützung und ebenso schnelle finanzielle Hilfe. Es entstehen Kosten für die Unterbringung, die Versorgung in den Schulen und Kitas und die medizinische Betreuung der Geflüchteten. Diese Kosten müssen den Kommunen vollständig erstattet werden. Das ist dringend notwendig. Denn die Kassenlage ist vielerorts ohnehin schon angespannt.

Knapp 100 der 396 Kommunen in NRW haben bereits jetzt Kassenkredite von 1.000 Euro und mehr pro Einwohnerin und Einwohner. Diese Altschulden sind wie ein Klotz am Bein und nehmen Handlungsspielräume. Die Kommunen befinden sich in einer Vergeblichkeitsfalle – die Schulden sind so hoch, dass sie niemals von den Kommunen alleine abgetragen werden können.

Die schwarz-gelbe Landesregierung hat – obwohl es anders im Koalitionsvertrag steht – nichts dagegen unternommen. Im Gegenteil: Sie hat den Kommunen im Zuge der Corona-Krise sogar neue Schulden aufgebürdet. Und sie wird weitere Probleme schaffen, wenn sie die Kommunen im Umgang mit der Flüchtlingsbewegung finanziell allein lässt.

Statt weiterer Belastung ist Entlastung gefragt. Eine Lösung der Altschuldenproblematik duldet keinen Aufschub mehr. Die Landesregierung muss endlich mit einem Konzept auf den Bund zugehen. Denn für eine zeitige Lösung braucht es die Unterstützung des Bundes. Das zeigt das Gutachten von Professor Martin Junkernheinrich. Bei einer Übernahme der Schulden zu 75% durch Bund (50%) und Land (25%) würde eine vollständige Tilgung bei 93 % der Kommunen in 20 Jahren gelingen. Das Gutachten belegt also, wie effektiv ein  gemeinsames Vorgehen wäre. Doch einfach auf Berlin zu warten, wird nicht reichen. Die Landesregierung muss selbst handeln und einen Vorschlag machen. Denn mit steigenden Zinsen schließt sich das Zeitfenster für eine Lösung. Abwarten ist keine Option. Schließlich ist die Zukunft der Kommunen die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder. Ihnen sind wir es schuldig, sie endlich von der Last der kommunalen Altschulden zu befreien.“

In dieser Woche soll im Deutschen Bundestag ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet werden. Dieses sieht ab dem 20. März weitreichende Lockerungen vor, die neben einem Wegfall der umfangreichen Zugangsbeschränkungen für ungeimpfte Menschen auch ein Ende der Maskenpflicht in Innenräumen bedeuten. Ein Basisschutz, der eine Maskenpflicht in Pflegeheimen, Kliniken und dem Nahverkehr sowie eine Testpflicht für Schulen und Kitas vorsieht, soll den Ländern möglich bleiben.

Durch eine Übergangsphase bis zum 2. April sollen die Länder darüber hinaus die bestehenden Maßnahmen weiterführen können. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hatte bereits aufgerufen, die Phase zu nutzen. Hierzu erklärt Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Landesregierung muss wichtige Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus auch nach dem 20. März aufrecht erhalten. Denn die Erwartungen, dass die Infektionszahlen nach diesem Februar abnehmen, haben sich leider nicht erfüllt. In vielen Teilen Nordrhein-Westfalens sind die Neuinfektionen sogar gestiegen.

In dieser Situation wäre es unverantwortlich, alle Maßnahmen abzuschaffen. Die Aufgabe der Landesregierung ist es weiterhin, den Gesundheitsschutz in NRW zu gewährleisten. Vorsicht und Voraussicht sind auch in den kommenden Wochen gefragt.

Deswegen muss die Landesregierung nun mindestens die Übergangsphase bis zum 02. April nutzen. Sie muss die Maskenpflicht in Innenräumen und eine umfassende Teststrategie an den Schulen und Kitas in dieser Zeit fortführen. Nur so können wir sicherstellen, dass das Gesundheitssystem nicht überlastet wird und unsere Kinder den bestmöglichen Schutz bekommen. Baden-Württemberg macht es beispielsweise vor. Dort bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen und an Schulen weiter bestehen. Dem muss sich NRW anschließen.

Die Landesregierung sendet derzeit widersprüchliche Signale. Gesundheitsminister Laumann kann sich offenbar vorstellen, wichtige Schutzmaßnahmen aufrecht zu erhalten. Solchen Bekenntnissen muss konkretes Handeln folgen. Gleichzeitig will Familienminister Stamp Corona-Tests an den Kitas abschaffen. Die Landesregierung muss zu einer gemeinsamen Linie kommen, die der gegenwärtigen Lage gerecht wird und Gesundheitsschutz in allen Bereichen sicherstellt.“

Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-BTF Achim Post zu den aktuellen Haushaltsberatungen:

Die kommende Woche ist eine Woche mit weiteren wichtigen haushaltspolitischen Weichenstellungen. Die Aufstellung des Haushaltes und der Finanzplanung findet in diesem Jahr vor dem Hintergrund wirklich außerordentlicher Herausforderungen statt – sei es der Krieg in der Ukraine, die zugespitzte Lage bei den Energiepreisen oder das Fortdauern der Pandemie. Umso wichtiger ist es, in der Haushalts- und Finanzpolitik gleichermaßen entschlossen und verlässlich vorzugehen

Entschlossen heißt: Das was nötig ist, um die aktuellen Herausforderungen und die Zukunftsaufgaben zu meistern, muss finanziell auch möglich gemacht werden. Über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) und die bisher geplante Nettokreditaufnahme von 100 Milliarden Euro gibt es dafür Spielräume, die nötigenfalls auch noch ausgeweitet werden können. Der entscheidende Maßstab sind in dieser Zeit der beispiellosen Bewährung nicht in erster Linie abstrakte Haushaltsziele, sondern die konkreten Aufgaben und Prioritäten, die es anzupacken gilt.

Zugleich kommt es auch weiterhin auf Verlässlichkeit, Solidität und Seriosität in der Haushaltsplanung an. Auch diesem Anspruch wird die Haushaltspolitik dieser Regierung gerecht werden, daran habe ich keinen Zweifel. Dahingegen ist das, was CDU und CSU vorschlagen, eher das Gegenteil von solider und seriöser Haushalts- und Finanzpolitik. Wer einerseits milliardenschwere Energiepreisbremsen fordert und sich andererseits gegen jede Überführung von nichtverbrauchten Krediten in den Klima- und Transformationsfonds stellt, der argumentiert nicht wirklich konsistent und verschweigt, dass eine solche Politik nur durch massive Kürzungen bei Investitionen und dem Sozialstaat zu finanzieren wäre.

Am 15. März wird jährlich der Weltverbrauchertag begangen. Angesichts einer sich rasant wandelnden Konsumwelt setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für eine Stärkung von Verbraucherbildung und -forschung in Deutschland ein. Wegen der steigenden Energiepreise fordert die SPD-Fraktion im Bundestag zudem eine Entlastung privater Haushalte.

Nadine Heselhaus, zuständige Berichterstatterin:

„Märkte und Geschäftsmodelle wandeln sich in einem atemberaubenden Tempo. Im dadurch entstehenden Angebots- und Tarifdschungel können Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch leicht den Überblick verlieren. Was hilft, sind verständliche Produktinformationen, Beratung sowie wirksame staatliche Regulierung und Kontrolle. Es kommt aber immer auch auf die Konsumenten selbst an. Hier setzt die Verbraucherbildung an, die wir deshalb auf allen Ebenen stärken wollen. Neben Kindern und Jugendlichen müssen wir dabei weitere Gruppen in den Blick nehmen. Das betrifft etwa Menschen mit sprachlichen Defiziten oder fehlenden digitalen Kompetenzen. Das Engagement der Verbraucherzentralen in diesem Bereich wollen wir weiter unterstützen.“

Carsten Träger, umwelt- und verbraucherpolitischer Sprecher:

„Unser Augenmerk liegt außerdem auf der Verbraucherforschung. Wir müssen noch besser verstehen, wie Konsumentinnen und Konsumenten denken und warum sie bestimmte Entscheidungen treffen. Auch bei der Frage, welche Regulierungsmaßnahmen geeignet sind, ist die Politik auf wissenschaftliche Expertise angewiesen. Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen und das Bundesnetzwerk Verbraucherforschung leisten bereits hervorragende Arbeit. Dennoch besteht weiterer Ausbaubedarf. Ziel muss sein, die Verbraucherforschung als eigenständiges Forschungsfeld zu etablieren. Dafür setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion ein.

Aktuell leiden die Verbraucherinnen und Verbraucher ganz erheblich unter den steigenden Energiepreisen. Die Bundesregierung hat bereits Entlastungsmaßnahmen wie die vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage und einen Heizkostenzuschuss auf den Weg gebracht. Wir werden genau prüfen, welche weiteren Schritte notwendig sind, um eine Entlastung insbesondere auch der Mittelschicht und stark betroffener Unternehmen zu erreichen.“

Wohnen ist in NRW zur sozialen Frage geworden. Denn bezahlbaren Wohnraum ist für einen Großteil der Menschen in unserem Land existentiell. Um die Kosten für viele zu senken, werden wir 100.000 Wohnungen pro Jahr bauen. Am Freitag, den 11.30.2022, hat Thomas Kutschaty zusammen mit Bundesbauministerin Klara Geywitz und Sören Link, Oberbürgermeister der Stadt Duisburg, den «NRW-Plan: 10 Punkte für das Wohnen von morgen!» vorgestellt.

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Heute hat Familienminister Stamp angekündigt, dass anlasslose Corona-Tests in den Kitas in Nordrhein-Westfalen wegfallen sollen. Das Land wird den Einrichtungen bald keine kostenlosen Schnelltests mehr zur Verfügung stellen.

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Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für eine schnelle und unbürokratische Unterstützung der flüchtenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Lehrenden und Studierenden ein und begrüßt das Engagement von DAAD, AvH und den Deutschen Studentenwerken.

Ruppert Stüwe, zuständiger Berichterstatter:

„Bei den aktuellen Flüchtlingsbewegungen aus der Ukraine gehen wir im Moment von 100.000 Menschen aus dem ukrainischen Wissenschaftssystem aus, die in Deutschland Schutz suchen könnten. Diesen Menschen müssen wir helfen und ihnen im Idealfall auch einen schnellen Einstieg in den Wissenschaftsbetrieb ermöglichen. Wir setzen uns ein für Förderprogramme im Umfang von zunächst bis zu 80 Millionen Euro. Gleichzeitig müssen wir aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit eine Tätigkeit im Wissenschaftsbetrieb, egal ob als Studierende, Lehrende oder Forschende, möglich ist.

Wir sehen aber auch, dass sich zahlreiche wissenschaftlich Tätige in Russland gegen Putins Krieg aussprechen. Dieses Aufstehen erfordert, gerade unter der erneuten verschärften Gesetzgebung zur Einschränkung der Meinungsfreiheit in Russland, sehr viel Mut. Diese Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler müssen weiterhin unterstützt werden, insbesondere wenn sie auf den Schutzraum durch internationale Kooperation angewiesen sind. Wir stehen an der Seite der Flüchtenden aus der Ukraine und der Kriegsgegnerinnen und Kriegsgegner in Russland.“

Heute fand im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Landtags NRW eine Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Landeskinderschutzgesetz NRW und eine Änderung des Kinderbildungsgesetzes statt.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Nordrhein-Westfalen braucht ein Kinderschutzgesetz, das im ganzen Land hohe, einheitliche Standards für den Schutz unserer Kinder festlegt. Das ist schon lange eine Forderung der SPD-Fraktion. Die Sachverständigen begrüßen es, dass es nun einen Gesetzentwurf gibt. Allerdings steht auch fest: Dieser Gesetzentwurf mündet in einem ersten Teilgesetz. Die angehörten Expertinnen und Experten sprechen von einem ersten Schritt.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist vor allem auf die Jugendämter fokussiert. Dabei braucht Kinderschutz einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz. Dieser kommt in der aktuellen Fassung zu kurz. Das zeigt sich etwa bei den geplanten Netzwerken Kinderschutz, bei denen Schule, Gesundheit, Polizei oder Justiz nicht verbindlich einbezogen werden. Neben diesen Akteuren müssen auch Kinder und Jugendliche selbst stärker einbezogen werden. Ebenso kommt das Thema Prävention bislang zu kurz. Hier könnten Familienbüros und Familienzentren an Grundschulen wertvolle Beiträge sein.

Dennoch ist es ein wichtiger Schritt, gemeinsame Qualitätsstandards für die Arbeit der Jugendämter zu haben, die kontinuierlich fortgeschrieben werden.

Darum werden wir uns weiter konstruktiv in den Prozess einbringen und konkrete Verbesserungen vorschlagen. Dazu kann beispielsweise die Etablierung von Kinderschutzbedarfsplänen zählen.

Klar bleibt: Der Kinderschutz ist kein politischer Zankapfel. Die parteiübergreifende Arbeit der Kinderschutzkommission wird auch in der kommenden Legislaturperiode fortgesetzt. Sie sollte sich in der kommenden Wahlperiode mit der Evaluierung und der Fortschreibung des Gesetzes als umfassendes Artikelgesetz im Sinne und zum Wohle der Kinder befassen. Wir müssen das Thema in der öffentlichen Wahrnehmung halten und  darüber hinaus noch das Gesetz mit Leben füllen. Nur so können der Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen werden und unsere Kinder gestärkt werden.“

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Die SPD-Fraktion im Bundestag begrüßt, dass die Zusage des Koalitionsvertrages für einen Heizkostenzuschuss in der kommenden Woche im Parlament beschlossen werden soll. Allerdings muss der Gesetzentwurf den aktuellen Entwicklungen der Energiepreise Rechnung tragen. Ohne eine spürbare Erhöhung des Zuschusses bleibt die Unterstützung hinter ihren Erwartungen.

Bernhard Daldrup, wohnungsbaupolitischer Sprecher:

„Übereinstimmend vertreten die baupolitischen Sprecher von SPD, Grünen und FDP die Auffassung, dass der Gesetzentwurf zum Heizkostenzuschuss angesichts der explodierenden Energiekosten nachgebessert werden muss. Eine einmalige Zahlung von 135 Euro an Wohngeldempfängern leistet einen zu geringen Beitrag, um die Preissprünge für Heizung und Wärme in den Wohnungen der letzten Monate ernsthaft zu kompensieren. Daher fordern wir eine spürbare Erhöhung des geplanten Zuschusses.

Wir möchten bei der Festlegung auf eine konkrete Summe die Meinungen der Sachverständigen einbeziehen, die am kommenden Montag in der Anhörung des Deutschen Bundestages zu Wort kommen sollen. Erst im Anschluss können wir eine endgültige Höhe des Zuschusses entscheiden.

Über die ursprüngliche Zielgruppe der Wohngeldempfänger hinaus sollen nunmehr auch der Personenkreis der Studierenden mit Bafög-Berechtigung und die Empfänger der Berufsausbildungsbeihilfe durch den Heizkostenzuschuss erreicht werden. Übereinstimmend sind wir in der Koalition auch der Auffassung, dass die Bewilligung möglichst bürokratiearm gestaltet werden soll. Langwierige Antrags- und Prüfungsverfahren sollen vermieden werden, die Hilfe müsse zeitnah bei den Betroffenen ankommen. Auch dazu erwarten wir Hinweise in der für Montag angesetzten Anhörung.“

Das Europäische Parlament stimmt heute über seine Position zu dem EuGH-Urteil ab, das die Gültigkeit des Mechanismus‘ zum Schutz des europäischen Rechtsstaats sowie des EU-Haushalts bestätigt hatte. Das Ergebnis der Entscheidung über eine entsprechende Resolution soll am morgigen Donnerstag, 10. März, um 9 Uhr im Plenum veröffentlicht werden.

Katarina Barley, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments und Mitglied im Innenausschuss:
“Die Solidarität der ungarischen und polnischen Bürgerinnen und Bürger mit ukrainischen Flüchtenden ist überwältigend. Das habe ich vergangene Woche in Ungarn vor Ort erlebt. Alle Mitgliedsstaaten der EU zeigen sich bei der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine solidarisch. Gleichzeitig senden Viktor Orbáns Staatsmedien noch immer Putin-Propaganda. Die polnische Regierung ist klar in ihrer Haltung gegen Putin, befindet sich aber weiterhin auf Konfrontationskurs mit dem Rechtsstaat.

Die europäische Grundwerte sind unser entscheidender Trumpf gegen Putin. Die Ukraine strebt nach einer europäischen Zukunft, gerade weil das eine fest verankerte Demokratie bedeutet. Genau deshalb dürfen wir beim Rechtsstaatsabbau der PiS und bei Orbáns korruptem System nicht wegschauen. Was Putin am meisten fürchtet, ist ein demokratisches Europa, das seinen autoritären Staat Lügen straft. Deshalb darf es in der EU beim Rechtsstaat keine Rabatte geben. Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, was das Parlament schon seit Langem fordert: Die Europäische Union darf kein Geldautomat sein, von dem man beliebig abheben kann, ohne sich an die Regeln zu halten.”

Die Verordnung über die sogenannte europäische Rechtsstaatlichkeits-Konditionalität war bereits am 1. Januar 2021 in Kraft getreten, aber die EU-Kommission hat sie bisher nicht angewandt. Am 11. März 2021 fochten Polen und Ungarn die Verordnung vor dem Europäischen Gerichtshof an. Der Gerichtshof entschied am 16. Februar dieses Jahres und wies beide Klagen ab.

Der heute beschlossene Regierungsentwurf sieht die Streichung des § 219a Strafgesetzbuch vor und schafft damit Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Damit wird Frauen ein umfassender Zugang zu sachgerechten und medizinisch notwendigen Informationen gewährt.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Nach bisheriger Rechtslage müssen Ärztinnen und Ärzte, die sachlich über ihre Arbeit und Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen informieren, mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Dies ist allein deshalb nicht haltbar, weil der Eingriff selbst erlaubt ist, die umfassende Information darüber jedoch sanktioniert wird. Für uns ist klar: Schwangerschaftskonflikte sind eine große Belastung für die betroffenen Frauen. Durch einen ungehinderten Zugang zu Informationen durch praktizierende Expertinnen und Experten, wollen wir diese Belastung mildern. Zu einer selbstbestimmten Entscheidung gehört sachliche und umfassende Information.

Bereits die Bezeichnung des § 219a ist irreführend. Bei einer sachlichen Information einer Ärztin oder eines Arztes über die angewandte Methode handelt es sich nicht um Werbung im allgemeinen Sinne, sondern um essentielle Information, die für die betroffenen Frauen eine wichtige Beratungsleistung darstellen. Auch nach der Streichung des § 219a bleibt anpreisende und grob anstößige Werbung verboten, denn die von den Ärztekammern erlassenen Berufsordnungen untersagen dies bereits.

Der Regierungsentwurf hält auch eine gute Nachricht für alle Ärztinnen und Ärzte bereit, die sich in der Vergangenheit für das reproduktive Selbstbestimmungsrecht von Frauen eingesetzt haben: Durch eine neue Regelung im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch werden alle Urteile, die im wiedervereinten Deutschland auf Grund von § 219a ergangen sind, aufgehoben und die Verfahren eingestellt werden.

Der Gesetzentwurf ist ein deutliches Zeichen: die Modernisierung des Rechts und die Anpassung an die gesellschaftliche Realität, leiten unsere Arbeit. Wir werden diesen Regierungsentwurf sachgerecht und zügig beraten, denn dieser Schritt zur reproduktiven Selbstbestimmung von Frauen ist längst überfällig.“

Katja Mast:

„Wir streichen mit dem Paragraphen 219a endlich und endgültig das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Es verhindert den Zugang zu sachlichen Informationen, die für Frauen schlicht essenziell sind. Keine Ärztin und kein Arzt sollte dafür eine Strafe fürchten müssen; kommerziell werben dürfen sie für Ihre Dienste ohnehin nicht. Die Streichung ist ein lange überfälliger Schritt in das gesellschaftliche Heute!“