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Der Bundestag hat gestern Abend den Inflationsausgleich für das Betreuungswesen in erster Lesung beraten. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist dieser Gesetzentwurf gut und richtig und dürfte nicht später kommen. Denn: Viele Betreuungsvereine können wegen der Kostensteigerungen der letzten Jahre nicht mehr kostendeckend arbeiten. Gleichzeitig wächst der Betreuungsbedarf. Wir brauchen eine solide und verlässliche Vergütung und Finanzierung für das Betreuungswesen in Deutschland.  

Luiza Licina-Bode, zuständige Berichterstatterin:

Bundesweit übernehmen 820 Betreuungsvereine, 17.000 berufliche und 750.000 ehrenamtliche Tätige die Betreuung von über 1 Millionen Menschen, die aufgrund von körperlichen und seelischen Leiden nicht mehr dazu in der Lage sind.

Für berufliche Betreuerinnen und Betreuer soll es künftig monatlich 7,50 Euro pro Betreuung von Anfang 2024 bis Ende 2025 geben. Für die ehrenamtlich Tätigen 24 Euro pro Jahr und pro geführte Betreuung. Wir wollen ein schnellstmögliches Inkrafttreten des Inflationsausgleichs. Das kann allerdings nur ein erster Schritt sein. Denn ohne die exzellente Arbeit der Betreuungsvereine wäre der Grad an Selbstbestimmung und Autonomie, den viele Menschen in Deutschland haben, nicht möglich.

Dabei müssen wir schnell handeln, damit die dramatische finanzielle Lage im Betreuungswesen die Erfolge der Betreuungsrechtsreform nicht gefährdet, die zum 1.1.2023 in Kraft getreten ist. Wichtigstes Anliegen war die Stärkung der Selbstbestimmung der Betreuten und die Steigerung der Qualität der gesetzlichen Betreuung.

Ziel muss es sein, die chronische Unterfinanzierung des Betreuungswesens nachhaltig zu beheben. Wir benötigen eine auf der Evaluierung des Betreuungsrechts basierende notwendige Anpassung der Vergütung. Dafür bräuchte die Reform eingebaute Mechanismen, die eine künftige Anpassung an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung beinhalten.

Wir sind eine alternde Gesellschaft. In Zukunft ist noch mit deutlich mehr Personen zu rechnen, die betreut werden müssen. Es kann jeden und jede treffen. Deshalb brauchen wir eine angemessene Vergütung und Finanzierung für das Betreuungswesen in Deutschland.“

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Zur heutigen Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags zum Entwurf der Landesregierung für den Haushalt 2024 erklärt Alexander Baer, finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Alle Sachverständige haben in ihren Stellungnahmen deutlich gemacht, dass dieser Entwurf den Herausforderungen des Landes nicht im Ansatz gerecht wird. Die zeitgleich vor dem Landtag laufende Demonstration der Wohlfahrtsverbände hat unterstrichen, dass die Probleme akut sind und die Existenz der sozialen Infrastruktur in NRW gefährdet ist. Den steigenden Preisen in allen Bereichen kann nicht nur durch die bloße Fortschreibung bisheriger Mittel begegnet werden.

Der vorgelegte Haushalt von Schwarz-Grün lässt aber keinerlei politischen Willen erkennen, diese Probleme anzugehen. Er ist kreativlos und lässt Möglichkeiten, wie trotz Schuldenbremse dringend benötigte Ausgaben finanziert werden können, ungenutzt. Um die Schwarze Null mit aller Kraft aufrechtzuerhalten, sollen Einmaleffekte genutzt und Kürzungen beispielsweise wie im Sport vollzogen werden. Die ist nicht nur verantwortungslos, sondern auch grob fährlässig für die Zukunft des Landes.“

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Für 11:55 Uhr hat die Freie Wohlfahrtspflege heute zu einer Demonstration vor dem NRW-Landtag aufgerufen. Anlass dafür sind die stetig steigenden Kosten, die vor allem freie Träger sozialer Angebote in NRW immer weniger stemmen können. Schließungen und Insolvenzen drohen.

Hierzu erklärt Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Es ist buchstäblich fünf vor zwölf. In den Kitas, Ganztagsschulen und weiteren sozialen Einrichtungen donnert es. Aber Schwarz-Grün hört den Knall nicht. Die Landesregierung schaut taten- und hilflos dabei zu, wie die soziale Infrastruktur in NRW immer weiter auf Verschleiß gefahren wird – bis sie irgendwann gar nicht mehr funktioniert. Jetzt ist der Zeitpunkt, um die dringend benötigte Kehrtwende einzulegen. NRW muss sozial bleiben, die Mangelverwaltung ein Ende haben.

Wir haben der Landesregierung schon vor Wochen einen NRW-Pakt angeboten, um die großen Herausforderungen gemeinsam in die Hand zu nehmen und in den Griff zu bekommen. Insbesondere die Bildungsfinanzierung in NRW braucht einen New Deal – eine umfassende Strukturreform. Die Träger sozialer Einrichtungen müssen deutlich entlastet werden und brauchen eine solide Grundfinanzierung. Die bisherigen Zusagen sind da nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Allein für die Kitas ist ein Rettungspaket in der Größenordnung von 500 Millionen Euro notwendig. Das gilt vor allem mit Blick auf die Tarifsteigerungen, die refinanziert werden müssen. Aber auch da stehen die Ohren bei Schwarz-Grün auf Durchzug. Mit dem ständigen Fingerzeig nach Berlin kann man die Probleme unseres Landes nicht lösen. Die Landesregierung hat jede Menge Hausaufgaben vor der eigenen Haustür – sie muss heute um fünf vor zwölf nur einmal rausschauen.“

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Klare Zeichen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt: Die Ampel-Koalition stellt sich weiter entschlossen gegen Antisemitismus und Diskriminierung. Auch die im Haushaltsentwurf vorgesehenen Kürzungen im Spitzensport werden zurückgenommen.

Martin Gerster, zuständiger Berichterstatter:

„Mit unseren heutigen Beschlüssen im Haushaltsausschuss setzen wir als Ampel-Koalition ein klares Zeichen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in bedrohlichen Zeiten: Mit gezielten Investitionen stärken wir den Kampf gegen Antisemitismus und Diskriminierung. Auch im Jahr 2024 wird der Zentralrat der Juden neun Millionen Euro mehr bekommen als noch 2022. Dass wir diese Steigerung aus dem letzten Jahr in Zeiten der Haushaltskonsolidierung aufrechterhalten konnten, ist ein klares Zeichen der Priorisierung unserer Regierung. Mit zusätzlich 390.000 Euro stärken wir die wichtige Arbeit der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) e.V., um antisemitische Vorfälle und Straftaten bundesweit zu dokumentieren. MAKKABI Deutschland ist der bislang einzige jüdische Sportverband in Deutschland und leistet Großartiges für mehr Sichtbarkeit von jüdischem Leben im Sport und in unserer Gesellschaft. Mit 400.000 Euro unterstützen wir dieses wichtige Engagement für mehr Begegnung und Bildung gegen Antisemitismus im Sport.

Auch der Spitzensport wird weiter gestärkt. Die im Regierungsentwurf vorgesehenen Kürzungen bei den exzellenten Sportforschungsinstituten FES und IAT nehmen wir zurück und erhöhen die Mittel stattdessen zusätzlich auf jetzt 22,6 Millionen Euro. So können die beiden ‚Medaillenschmieden‘ auch in Zukunft Hightech-Sportgeräte zum Beispiel für unsere erfolgreichen Bob- oder Radsportler entwickeln. Außerdem erhöhen wir die Fördertitel, die unmittelbar den Athletinnen und Athleten zugutekommen. Erstmals stellen wir auch Haushaltsmittel im Umfang von 1,25Millionen Euro für den Aufbau eines Zentrums für Safe Sport bereit, um einen sicheren und gewalt- und missbrauchsfreien Sport für unsere Athletinnen und Athleten zu gewährleisten. Paralympics und Special Olympics erhalten im Vergleich zum Regierungsentwurf knapp 3,5 Millionen Euro mehr, so verstetigen wir die bisherige Förderung – auch vor dem Hintergrund der erfolgreichen World Games in Berlin. Mit diesen umfangreichen Umschichtungen stellen wir den Sport im olympischen und paralympischen Jahr 2024 sehr gut auf.“

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Der Bundestag beschließt am späten Donnerstagabend mit dem Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG) einen echten Meilenstein für die Patientensicherheit sowie Liquiditätsverbesserungen für Krankenhäuser. Damit wird der Weg für die tiefgreifendste und längst überfällige Krankenhausreform der letzten 20 Jahre geebnet.

Christos Pantazis, zuständiger Berichterstatter:

„Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz haben wir die tiefgreifendste und längst überfällige Krankenhausreform der letzten 20 Jahre angestoßen. Unser übergeordnetes Ziel ist die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, flächendeckenden und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung, von der auch künftige Generationen profitieren werden. Mit dem Transparenzregister stellen wir niedrigschwellige, einfach verständliche Informationen zum Leistungsangebot und zur Qualität der Krankenhäuser bereit und befähigen Patientinnen und Patienten, sich im Dickicht des Gesundheitssystems eigenständig zurechtzufinden und fundierte Entscheidungen über ihre Gesundheit zu treffen. So fördern wir die Versorgungsqualität und sorgen für mehr Patientensicherheit im stationären Bereich.

Es ist uns als SPD-Fraktion zudem gelungen, maßgebliche Verbesserungen für die Liquidität der Krankenhäuser insbesondere in der Pflege zu erreichen. So werden Tariflohnsteigerungen im Pflegebudget zukünftig zeitnah berücksichtigt, Mindererlöse schneller ausgeglichen und der Pflegeentgeltwert um acht Prozent auf 250 Euro erhöht. Die SPD-Fraktion hat sich zudem dafür stark gemacht, dass Krankenhäuser ihre Rechnungen auch über den 31.12.2023 hinaus innerhalb von fünf Tagen von den Krankenkassen beglichen bekommen. Diese Maßnahmen verbessern die Liquidität der Krankenhäuser, bis die eigentliche Krankenhausreform in Kraft tritt.“

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will die Integration von ukrainischen Geflüchteten in den Arbeitsmarkt vorantreiben. SPD-Fraktionsvizin Dagmar Schmidt spricht von einer großen Chance.

„Die beste Integrationsmaßnahme ist die Integration in den Arbeitsmarkt. Wir müssen alles dafür tun, dass diese Integration schneller gelingt und wir viele Menschen nachhaltig in den Arbeitsmarkt integrieren.

Deshalb ist es gut und richtig, dass Hubertus Heil jetzt gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit den Turbo für ukrainische Geflüchtete zündet und dem Bundeskabinett Daniel Terzenbach als Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Arbeitsmarktintegration vorgeschlagen hat. Wichtiges Ziel wird eine höhere Kontaktdichte in den Jobcentern sein, die zur schnelleren Arbeitsmarktintegration beiträgt.

Mit dem neuen Bürgergeld haben wir die Instrumente geschaffen, um einen individuellen Weg in Arbeit abzustimmen und so zu verhindern, dass eine schnelle Beschäftigung einer nachhaltigen im Wege steht. Durch individuelle Vereinbarungen können Sprach- und Weiterbildungskompetenzen auch dann in Anspruch genommen werden, wenn man bereits eine Beschäftigung ausübt. Das hilft nicht nur gegen den Fachkräftemangel, sondern ist auch eine große Chance für die schnellere Integration in unsere Gesellschaft.“

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Am gestrigen Abend begrüßte die SPD-Fraktion im Landtag NRW die nordrhein-westfälischen Spitzen von DGB, Einzelgewerkschaften und DBB zu einer Diskussionsveranstaltung über die Zukunft des Öffentlichen Dienstes. Anja Weber, Vorsitzende des DGB NRW, und Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW, erläuterten aus ihrer Sicht, wie der Öffentliche Dienst wieder ein attraktiver Arbeitgeber werden kann.

Dazu erklärt Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit großer Sorge betrachten wir die ständig steigende Zahl der nicht besetzten Stellen beim Land. Wir reden inzwischen über 22.000 verwaiste Arbeitsplätze, deren Aufgaben von den Kolleginnen und Kollegen übernommen werden müssen oder vorerst nicht erledigt werden. Wir alle wissen: Ohne eine starke Landesverwaltung ist aber kein Staat zu machen. Nur die schwarz-grüne Koalition ignoriert, dass hier der Kollaps droht und der Öffentliche Dienst dringend attraktiver werden muss, damit wir die Beschäftigten halten und junge Menschen hinzugewinnen können.

Wir sind uns mit den Gewerkschaften und dem Beamtenbund einig, dass die Rahmenbedingungen geändert werden müssen. Dazu gehört beispielsweise die 41-Stunden-Woche für die Beamtinnen und Beamten. Sie ist ein Relikt, welches nicht mehr in unsere moderne Arbeitswelt passt. Wir werden hierzu eine parlamentarische Initiative erarbeiten, wie diese schrittweise zurückgeführt werden kann.

Uns ist klar, dass es eine Attraktivierung des Öffentlichen Dienstes nicht zum Nulltarif geben wird und das Land auch Geld in die Hand nehmen muss, um finanzielle Anreize zu setzen. Wenn wir wollen, dass sich die Menschen auf der Suche nach einem ersten oder neuen Job für den Öffentlichen Dienst entscheiden, dann müssen die Gehälter konkurrenzfähig sein. Gleiches gilt für die Themen Zulagen, Eingangsgruppierung und Besoldungsstruktur. Auch gestern wurde sehr deutlich, dass dafür ein Gesamtkonzept entwickelt werden muss.“

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Elterngeldmonate kürzen, um die Einkommensgrenze beizubehalten? Nicht akzeptabel, sagt SPD-Fraktionsvize Sönke Rix. Was wir uns stattdessen vorstellen können:

„Die vorgeschlagene Kürzung der Elterngeldmonate durch die FDP zugunsten der Beibehaltung der Einkommensgrenze von 300.000 Euro ist für uns sozial ungerecht und nicht akzeptabel. Statt die obersten Einkommen auch weiterhin zu entlasten, wollen wir den Sockelbetrag beim Elterngeld für die Mindesteinkommen erhöhen.

Auch wir wollen den parallelen Elterngeldbezug einschränken, denn dieser steht einer gerechteren Aufteilung der Care-Arbeit im Wege. Wir wollen außerdem einen zusätzlichen Partnermonat einführen und damit eine Zusage der Ampel-Regierung einlösen. Untersuchungen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BIB) zeigen: Für die Beteiligung der Väter an der Care-Arbeit ist es unerheblich, ob sie gar keine Elternzeit oder bis zu zwei Partnermonate nehmen. Eine ausgewogenere Arbeitsteilung zeigt sich hingegen bei Paaren, in denen Väter mindestens drei Monate Elternzeit nehmen. Es ist daher verwunderlich, dass der FDP-Vorschlag diesen zusätzlichen Partnermonat nicht vorsieht.

Der FDP-Vorschlag untergräbt auch den im Koalitionsvertrag vereinbarten Ansatz der Familienstartzeit, wonach auch der Partner zehn Tage nach der Geburt freigestellt werden soll. Mit ihrem Vorstoß zeigt die FDP: Sie will die minimalen Kosten der Unternehmen auf die Steuerzahler:innen abwälzen.“

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Die Koalition hat sich auf drei Gesetze geeinigt, damit der Verkehr zuverlässiger, sicherer und klimafreundlicher wird. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich stark dafür eingesetzt, dass wichtige Projekte, vor allem im Bahnverkehr schneller umgesetzt werden.

Detlef Müller: 

„Mit drei zentralen Gesetzen machen wir Tempo bei der Verkehrswende. Wir wollen für die Bürgerinnen und Bürger, dass sie zuverlässig und sicher unterwegs sind. Bahnausfälle und Staus sollen der Vergangenheit angehören. Wir haben uns als SPD-Bundestagsfraktion stark dafür eingesetzt, dass wichtige Projekte, vor allem im Bahnverkehr schneller umgesetzt werden. Wir kümmern uns um die beschleunigte Sanierung von Brücken an wichtigen Verkehrspunkten und werden Autobahnengpässe schneller auflösen. Dazu wird für 138 Abschnitte das überragende öffentliche Interesse festgeschrieben.

Mit der Ausweitung der Lkw-Maut erzielen wir wichtige Einnahmen in Milliardenhöhe, die zukünftig vor allem in die Schiene gehen werden und der Allgemeinheit zugutekommen. Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gibt den Kommunen weitere Handlungsspielräume, den Verkehr sicherer und für alle Verkehrsteilnehmenden gerechter zu organisieren.“

Genau heute vor einem Jahr kündigte die schwarz-grüne Landesregierung erstmals in ihrem Newsletter „Entwicklungen im Bereich Flucht“ an, die Zahl der Plätze für Geflüchtete in landeseigenen Unterkünften bis März 2023 auf 34.500 erhöhen zu wollen. Laut dem Flüchtlingsministerium werden aktuell 30.900 Plätze aktiv betrieben.

Dazu erklären Christian Dahm und Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Christian Dahm:

„Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen warten seit Oktober 2022 vergeblich auf die dringend notwendige Schaffung von zusätzlichen Unterkünften für Geflüchtete durch das Land. Das war ein verlorenes Jahr. Die schwarz-grüne Landesregierung hat nicht einmal ihr eigenes völlig ambitionsloses Ziel von 34.500 Plätzen erreicht – Stillstand statt Entwicklung. Zum Vergleich: Binnen eines Jahres hatte 2015/2016 die damalige SPD-geführte NRW-Landesregierung über 77.000 zusätzliche Plätze geschaffen und im Schulterschluss mit den Städten und Gemeinden Unmögliches möglich gemacht.

Nun hat die Landesregierung den Kommunen versprochen, bis Anfang 2024 rund 3.000 Plätze für die Erstunterbringung von Geflüchteten zu schaffen. Das wären dann in etwa die schon für den vergangenen März angekündigten 34.500 landeseigenen Plätze – aber eben ein Jahr später und in der Summe nach wie vor absolut unzureichend. Gemeinsam mit den Kommunen haben wir immer wieder deutlich gemacht, dass 40.000 zusätzliche Plätze notwendig sind. Zudem lässt die schwarz-grüne Koalition auch bei den Kosten für die Unterbringung und Versorgung die Städte und Gemeinden im Stich.

Lisa-Kristin Kapteinat:

Alles in allem bestätigt sich der Eindruck, dass die zuständige Ministerin Paul auch mit dieser Aufgabe heillos überfordert ist. Das ist umso tragischer, als es gerade in dieser Zeit besonders wichtig ist, Geflüchtete würdig unterzubringen und gleichzeitig die Menschen vor Ort mitzunehmen. Beides wird nicht gelingen, wenn durch die Unfähigkeit der schwarz-grünen Koalition unsere Städte und Gemeinden wieder vermehrt gezwungen sind, Geflüchtete beispielsweise in Turnhallen unterzubringen.“

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Nach dem Verwaltungsgericht Münster hat nun auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass die Auswahlentscheidung von Justizminister Limbach zur Besetzung der Stelle des Präsidenten / der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts NRW rechtswidrig war.

Hierzu erklärt Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Nach der Klatsche durch das Verwaltungsgericht Münster hat nun auch ein zweites Gericht dem amtierenden Justizminister bescheinigt, rechtswidrig gehandelt zu haben. Eine der höchsten Richterstellen in Nordrhein-Westfalen kann durch das Verschulden von Benjamin Limbach weiterhin nicht neu besetzt werden. Damit hat er der Justiz in NRW schweren Schaden zugefügt und sie geschwächt. Seine Aufgabe wäre es aber gewesen, die Justiz zu stärken. Das Fass ist übergelaufen, und die Autorität des Ministers massiv beschädigt. Er ist daher nicht mehr im Amt zu halten. Um weiteren Schaden von der Justiz abzuwenden, muss Herr Limbach seinen Hut nehmen.“

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Die CDU/CSU im EU-Parlament will Vereinbarungen zum wichtigen Lieferkettengesetz für den Schutz von Mensch und Umwelt platzen lassen. Das Europäische Parlament stimmt am morgigen Mittwoch in Straßburg über einen Antrag der Union ab, den Rechtsakt zur Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu kippen, die eng mit dem Lieferkettengesetz verwoben ist.

Der delegierte Rechtsakt stellt klar, in welcher Form Unternehmen die Anforderungen der Richtlinie erfüllen sollen und gilt als Schlüsseldokument auf dem Weg zu einer einheitlichen Umsetzung der Pflichten. Sollte der Antrag Erfolg haben, würde die Richtlinie immer noch zum 1. Januar 2024 in Kraft treten, allerdings ohne begleitende Klarstellungen, die Unternehmen bei ihrer Umsetzung unterstützen.

Tiemo Wölken, rechtspolitischer Sprecher der Europa-SPD:
„In ihrem ideologischen Eifer, das EU-Lieferkettengesetz zu sabotieren und überall angeblich unnötige Bürokratie zu vermuten, will die Union Vereinbarungen zu Verbesserungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen kippen. Die Konservativen behaupten, damit überbordende Vorschriften abschaffen zu wollen. Sie verschweigen dabei aber, dass die zugehörige Richtlinie auch ohne die Klarstellungen und Vereinheitlichungen des delegierten Rechtsakts zum 1. Januar in Kraft treten wird.

In der Praxis würde das für Unternehmen bedeuten, dass sie keinerlei Rechtssicherheit darüber haben, wie die Regeln der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung umzusetzen sind. Darüber hinaus enthält der delegierte Rechtsakt bereits signifikante Erleichterungen im Rahmen des Pakets der Kommission für kleine und mittlere Unternehmen, wie zum Beispiel eine Verschiebung der Pflichten für Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten um zwei Jahre auf 2026 und wesentlich größere Freiräume dazu, zu welchen Themenbereichen Unternehmen überhaupt berichten. Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden sind ohnehin von den Regeln ausgenommen.

CDU und CSU erweisen den Unternehmen damit einen Bärendienst, denn sie bürden ihnen eine rechtliche Hängepartie auf, nur um sich so als Kämpferinnen gegen die Bürokratie zu inszenieren. Mit diesem Vorstoß sabotiert die Union zudem den Schutz von Menschenrechten und Umwelt im EU-Lieferkettengesetz, denn die Berichtspflichten sind die Grundlage für die Umsetzung der dortigen Sorgfaltspflichten. Darum geht es der Union wirklich: Ein bereits demokratisch beschlossenes Gesetz soll nachträglich geschwächt werden. Es ist bedauerlich, dass sich die Union aus der konstruktiven Diskussion verabschiedet hat und stattdessen in der plakativen Frontalopposition ihr Heil sucht.“

Die sogenannte Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vereinheitlicht europaweit die Berichtspflichten für alle großen Unternehmen aus der EU und dem außereuropäischen Ausland, sowie gelisteten kleinen und mittleren Unternehmen. Zu den Pflichten gehört die Veröffentlichung von Informationen über Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes, zur Nachhaltigkeit und zum Schutz der Biodiversität, aber auch zu arbeitsrechtlichen Fragen.
Bei einem Delegierten Rechtsakt wird die EU-Kommission vom EU-Parlament und vom Ministerrat beauftragt, Ausarbeitungen oder Änderungen zu Abschnitten eines Rechtsakts zu erlassen.