Im Interview mit dem WDR hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann heute gesagt, dass wir uns mit der Corona-Mutation B.1.1.7 an höhere Infektionszahlen gewöhnen müssten. Gleichzeitig wird bekannt, dass Kommunen mit einem Inzidenzwert von über 200 die Schulen schließen können, aber nicht müssen. Währenddessen laufen in unserem Land die Intensivstationen voll.

Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das Handeln dieser Landesregierung ist nicht mehr nachzuvollziehen. Anstatt wie Mecklenburg-Vorpommern oder auch Baden-Württemberg jetzt die dringend nötigen Konsequenzen zu ziehen und umgehend härtere Corona-Maßnahmen umzusetzen, hören wir vom NRW-Gesundheitsminister nur Beschwichtigungen, die einem die Sprache verschlagen. Sich an höheren Infektionszahlen zu gewöhnen, kommt einer Kapitulation vor dem Virus gleich. Es ist ein Eingeständnis des Scheiterns.

Wir erwarten, dass sich die Landesregierung endlich besinnt und zusammennimmt, die Realitäten in diesem Land akzeptiert und entschlossen handelt. Die Intensivstationen in unseren Großstädten sind voll belegt. Die Zahlen der Infizierten steigen. Wir können und dürfen nicht auf ein Bundesgesetz warten. Wir müssen jetzt sofort handeln und dafür sorgen, dass unser Gesundheitssystem nicht zusammenbricht. Die Landesregierung muss daher noch heute eine Rechtsverordnung erlassen, die die erforderlichen Maßnahmen aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz sofort in Kraft setzt. In Kommunen mit einer Inzidenz über 200 brauchen wir für die Schulen eine echte Notbremse – von Freiwilligkeit darf da keine Rede sein.“

Das Alltagshelferprogramm an der OGS wird gut angenommen. Leider gibt die Landesregierung den freiwilligen Helferinnen und Helfern bisher jedoch keine Perspektive für eine Verlängerung des Programms. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Eva-Maria Voigt-Küppers hervor.

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Nicht nur pandemiebedingt ist die Zahl der Straftaten auch im vergangenen Jahr wieder auf ein Rekordtief gesunken, stellt der stellvertretende innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Uli Grötsch, mit Blick auf die Polizeiliche Kriminalstatistik 2020 fest. Was die Statistik indes nicht zeige, sei das große Dunkelfeld der nicht zur Anzeige gebrachten Straftaten wie häusliche Gewalt oder Missbrauch.

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In der heutigen Sitzung des Hauptausschusses fand die abschließende Beratung zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 statt.

Hierzu erklärt Elisabeth Müller-Witt, Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW im Hauptausschuss:

„Als SPD-Fraktion lehnen wir den Glücksspielstaatsvertrag in der jetzt vorgelegten Fassung ab. Der zwischen den Bundesländern gefundene Kompromiss ist nichts Halbes und nichts Ganzes. Durch die weitere Öffnung des Online-Glücksspielmarktes und des Sportwettenmarktes wird der Glücksspielsucht nicht entschieden entgegengetreten. Die Schaffung von legalem Online-Glücksspiel dient zwar dem Ziel der Kanalisierung. Die weite Öffnung ohne ausreichende wissenschaftliche Evaluation öffnet der Glücksspielsucht jedoch Tür und Tor.

Konkret deutlich werden die unüberlegten Marktöffnungen allein daran, dass die geplante Aufsichtsbehörde in Sachsen-Anhalt bis zum geplanten Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Juli nicht handlungsfähig sein wird. Ohne eine voll funktionsfähige gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder gibt es jedoch keine effektive Kontrolle. Aus diesem Grund ist das zwischen den Ländern vereinbarte Verfahren, zunächst die Anbieter zuzulassen und erst im Anschluss eine neu zu schaffende arbeitsfähige Kontrollbehörde einzurichten, der falsche Weg. Außerdem ist das willkürlich festgelegte Einsatzlimit von 1.000 Euro pro Spielendem und Monat für einen durchschnittlichen Nettoverdienst viel zu hoch.

Gerade dem Online-Glücksspielmarkt müssen klare Grenzen gesetzt werden. Der Schutz vor Spielsucht muss an oberster Stelle stehen.“

Der von Olaf Scholz vorgelegte Nachtragshaushalt stellt weitere kräftige Finanzmittel dafür zur Verfügung, dass das Impfen beschleunigt wird und Hilfen für Beschäftigte und Unternehmen weiter fließen.

Achim Post:
„Der von Olaf Scholz vorgelegte Nachtragshaushalt stellt weitere kräftige Finanzmittel dafür zur Verfügung, dass das Impfen beschleunigt wird und Hilfen für Beschäftigte und Unternehmen auch in den kommenden Monaten fließen. Jetzt müssen aber auch insbesondere Gesundheitsminister Spahn und Wirtschaftsminister Altmaier eine ordentliche Schippe drauf legen, um diese Mittel schneller und effektiver als bisher umzusetzen. Angesichts der überaus ernsten Krisenlage muss vernünftiges und effektives Regieren auch bei der Union oberste Priorität haben. Wer dagegen meint, sich inmitten der Krise einen erbitterten Machtkampf liefern zu müssen, der hat den Schuss nicht gehört. Dieses Schauspiel ist in höchstem Maße unverantwortlich.“

Der Schienenverkehr ist bereits heute so sauber, sicher und effizient wie kein anderes Verkehrsmittel und erlebt in den vergangenen Jahren viel Aufschwung. Das würdigt nun auch die Europäische Union und ruft für 2021 das Europäische Jahr der Schiene aus. Für Deutschland bedeutet das, die eigenen bahnpolitischen Ziele mit Nachdruck zu verfolgen und durch europäische Koordinierung zu bestärken. Nur so lässt sich die Bahn zum Rückgrat des europäischen Verkehrssystems machen.

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Wohnen muss für alle bezahlbar sein. Daran muss sich jede Mietenpolitik messen lassen. Die SPD-Bundestagsfraktion versteht sich ganz klar als Partei der Mieterinnen und Mieter und arbeitet weiter daran, einen starken Schutz zu organisieren. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist klar: Dies ist jetzt Aufgabe des Bundes.

Michael Groß, zuständiger Berichterstatter:

„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Berliner Mietendeckel ist selbstverständlich zu respektieren. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass Wohnen zur Daseinsvorsorge gehört und für alle bezahlbar sein muss. In Berlin sind von dem Urteil 1,5 Millionen Mietwohnungen unmittelbar betroffen. Das zeigt, wie groß die Notwendigkeit ist, gerade in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten die soziale Funktion des Mietrechts zu stärken. Wohnungen sind keine Ware. Die Marktmechanismen haben gezeigt, dass Großimmobilienbesitzer die Bezahlbarkeit nicht herstellen wollen. Deswegen muss der Staat für Regulierung sorgen.

Das Gericht hat heute deutlich formuliert, dass die Gesetzgebungskompetenz für das Mietrecht allein beim Bund liegt. Damit trägt der Bund eine enorme Verantwortung, sicherzustellen, dass jeder Mensch ein bezahlbares Dach über dem Kopf hat. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dafür schon zahlreiche Vorschläge gemacht. Allein CDU/CSU haben bislang eine mietenrechtliche Vollbremsung hingelegt. Diese Blockade muss aufhören. Die Unionsfraktion darf nicht länger Politik gegen Millionen von Mieterinnen und Mietern machen. Statt Millionen an Spenden von Immobilienunternehmen anzunehmen, sollten CDU/CSU mithelfen, Wohnen flächendeckend bezahlbar zu machen.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für einen nachhaltigen Schutz von Mieterinnen und Mietern ein. Wir fordern ein Mietenmoratorium. Das geeignete Instrument kann die im BGB bereits verankerte Kappungsgrenze sein. Wir fordern eine Öffnungsklausel, die es den Ländern ermöglicht, die Kappungsgrenzen von 20 beziehungsweise 15 Prozent für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren entweder orientiert an der Inflationsrate oder bis zu einer Höhe von maximal sechs Prozent absenken zu können. Das schützt effektiv vor zu hohen Mieten. Dieses Vorhaben kann schnell im Rahmen der sowieso anstehenden Novellierungen des Mietspiegelgesetzes umgesetzt werden. Außerdem müssen wir endlich die Ausnahmen bei der Mietpreisbremse beseitigen. Auch hier blockieren CDU/CSU.“

Ab der kommenden Woche dürfen die Schulen in Kommunen mit einer Inzidenz unter 200 vom Distanzlernen wieder in den Wechselunterricht umsteigen. Das hat Schulministerin Yvonne Gebauer heute bekannt gegeben.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Dieses Hin und Her der Landesregierung zwischen Wechsel-, Distanz-  und nun wieder Wechselunterricht verspielt unnötig Vertrauen. Die kopflose Reaktion der vergangenen Woche, die Schulen landesweit wieder in den Distanzunterricht zu schicken, hat viel Verwirrung gestiftet, die der Ministerpräsident mit seiner Forderung nach einem ‚Brückenlockdown‘ ausgelöst hat. Gleichwohl begrüßen wir, dass die Kinder und Jugendlichen ab kommender Woche wieder in die Schule gehen können. Die Entscheidung zeigt jedoch, dass die Begründung für den Distanzunterricht alles andere als plausibel war. Denn die Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen sind gleich Null. Der wahre Grund lag in der mangelnden Vorbereitung für die Testungen an den Schulen. Wir hoffen daher sehr, dass die Schulministerin die Lage in den Griff bekommen hat und ab Montag ausreichend Tests für alle Schülerinnen und Schüler sowie das pädagogische Personal zur Verfügung stehen. Allerdings verheißt es nichts Gutes, wenn die Ministerin im gleichen Atemzug die Bürger-Testzentren als alternative Anlaufstellen nennt, sollte es keine ausreichenden Tests in den Schulen geben.

Wir erwarten von der Landesregierung jetzt ein durchdachtes Gesamtkonzept bis zu den Sommerferien. Für die besonders betroffenen Abschlussklassen setzen wir darauf, dass die Ministerin endlich die zentralen Prüfungen am Ende der 10. Klasse durch dezentrale Lösungen ersetzt und die Abiturientinnen und Abiturienten einen Freischuss bekommen. Außerdem müssen wir für die Sekundarstufe I auf weitere Klassenarbeiten verzichten. Schon jetzt muss der mögliche Unterrichtsausfall durch die Abschlussprüfungen den Eltern frühzeitig mitgeteilt werden. In diesem Jahr darf darüber hinaus niemand sitzen bleiben. Stattdessen brauchen wir individuelle Förderpläne für alle Schülerinnen und Schüler. Dieses Schuljahr ist kein normales Schuljahr. Das wiederholen wir solange, bis es die Landesregierung anerkennt.“

Deutschland befindet sich mitten in der dritten Welle der Corona-Pandemie. Trotz regelmäßiger Treffen von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten und seit Monaten geltenden einschränkenden Maßnahmen für die Menschen in den Bundesländern, steigen die Infektionszahlen weiter dramatisch an. Es braucht eine stärkere Rolle des Bundes und eine Kraftanstrengung von Bundestag, Bundesregierung und Bundesländern für ein gemeinsames Vorgehen. Das Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion stellt bei der Änderung des Infektionsschutzgesetzes die richtigen Weichen.

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Die EU-Kommission bereitet das größte Investitionsprogramm ihrer Geschichte vor: Bis zum Jahr 2026 will sie für die europäischen Corona-Hilfen jährlich im Schnitt 150 Milliarden Euro am Kapitalmarkt leihen. Die Strategie dafür legte EU-Haushaltskommissar Johannes Hahn heute in Brüssel vor. Die Mittel sollen dann in den nächsten Jahrzehnten gemeinsam über den EU-Haushalt wieder abgetragen werden.

Jens Geier, Vorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Europaabgeordneten:

„Nie zuvor hat die Europäische Union in diesem Maßstab Gelder am Finanzmarkt aufgenommen. Mit der Einigung für einen Wiederaufbaufonds, der massiv in die digitale und sozial-ökologische Entwicklung unserer Gesellschaften investieren wird, bringen wir die europäische Zusammenarbeit weiter voran. Der wirtschaftliche Schaden durch die Corona-Pandemie ist enorm. Wir verlassen die Krise in Europa gemeinsam – oder gar nicht.

Bernd Lucke befindet sich mit seinem Manöver vor dem Bundesverfassungsgericht im Blindflug. Der wirtschaftliche Schaden, den er damit anrichten kann, ist enorm. Dem einstmals respektablen Wirtschaftsprofessor ist die ökonomische Weitsicht vollkommen abhandengekommen.

Lucke spielt den nationalkonservativen polnischen und ungarischen Regierungen in die Hände, die die Ratifizierung der Eigenmittel-Entscheidung im eigenen Land möglichst lange hinauszögern möchten, um ein Druckmittel gegen die Anwendung des Rechtsstaatsschutzes in der Hand zu halten. Dank der deutschen Verzögerung haben sie einen guten Vorwand, die Ratifizierung weiter zu vertagen. Lucke verhindert so, dass wir das Geld der europäischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler besser schützen.“

Die Rechtsgrundlage für die Kreditaufnahme für die Corona-Hilfen steht noch aus. Den nötigen Beschluss müssen alle 27 EU-Staaten ratifizieren. In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht die Ratifizierung auf eine Klage von Kritikern um Bernd Lucke hin vorläufig gestoppt. Eine Entscheidung wird für die nächsten Wochen erwartet. Auch in anderen Staaten fehlt die Ratifizierung noch.

Der Finanzausschuss hat heute die Begrenzung sogenannter Share Deals beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien beschlossen. Mittels Share Deals umgehen Immobilienkonzerne seit Jahren die fällige Grunderwerbsteuer. SPD und Union hatten sich im Koalitionsvertrag auf eine Einschränkung dieser Steuergestaltung verständigt, aber die CDU/CSU-Fraktion hat das entsprechende Gesetz lange blockiert. Wir haben nun die Blockade der Union gebrochen und einen wichtigen Erfolg im Kampf gegen Steuervermeidung erzielt.

Cansel Kiziltepe, zuständige Berichterstatterin;
Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:

„Wer ein Grundstück oder eine Immobilie kauft, muss Grunderwerbsteuer zahlen. Finanzstarke Unternehmen entziehen sich jedoch häufig der Besteuerung, indem sie nicht das Grundstück selbst, sondern Anteile (shares) an der grundstückshaltenden Gesellschaft erwerben. Wenn innerhalb von fünf Jahren weniger als 95 Prozent der Anteile auf neue Anteilseigner übergehen, wird nach geltender Rechtslage keine Steuer fällig.

Um diese Steuerumgehung einzudämmen, verschärfen wir die geltenden Bedingungen. Künftig wird Grunderwerbsteuer bereits dann fällig, wenn mindestens 90 Prozent der Anteile einer grundstückshaltenden Gesellschaft innerhalb von zehn Jahren erworben werden. Damit ist dieses Gesetz ein weiterer wichtiger Schritt auf unserem Weg hin zu mehr Steuergerechtigkeit.

Es ist kein Geheimnis, dass die SPD-Fraktion eine noch verbindlichere Regelung zur Bekämpfung von Steuervermeidung mittels Share Deals wollte. Wir haben im parlamentarischen Verfahren gefordert, dass Share Deals künftig bereits beim Erwerb von 75 Prozent der Gesellschaftsanteile der Grunderwerbsteuer unterliegen, um letztlich dieses Steuerschlupfloch zu schließen. Leider hat die CDU/CSU diese Forderung abgelehnt und damit eine noch effektivere Regelung verhindert.“

Die Organisation für Natur- und Artenschutz WWF (World Wide Fund for Nature) hat heute die Studie „Stepping up? The continuing impact of EU consumption on nature worldwide” veröffentlicht. Sie stellt neue Zahlen und Trends zu der von der EU verursachten Zerstörung von Regenwäldern und anderen Ökosystemen vor.

Delara Burkhardt, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament und Berichterstatterin des Europäischen Parlaments für entwaldungsfreie Lieferketten:

„Die Studie zeigt einmal mehr: Wir Europäer*innen hinterlassen einen katastrophalen Entwaldungsfußabdruck außerhalb unserer Grenzen, mit fatalen Folgen für den Klima- und Artenschutz. Ob Rindfleisch, Soja, Palmöl, Holz, Kakao oder Kaffee – für viele Produkte unseres täglichen Konsums in Europa werden Urwälder und andere wichtige Ökosysteme in Südamerika, Afrika und Asien zerstört.

Die EU darf dabei nicht weiter tatenlos zuschauen. Freiwillige Initiativen der Wirtschaft sind gescheitert. Wir brauchen ein EU-Lieferkettengesetz, dass Unternehmen in die Pflicht nimmt. Sie sollen sicherstellen, dass ihre Waren nicht zur Zerstörung von Wäldern oder anderen artenreichen und klimaschützenden Ökosystemen, oder der Verletzung von Menschenrechten beitragen. Wenn ein Unternehmen dies nicht nachweisen kann, sollte es seine Ware nicht auf den europäischen Markt bringen dürfen.

Im Juni 2021 wird die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag zur Reduzierung der europäisch verursachten weltweiten Entwaldung machen. Das Europäische Parlament hat im Oktober 2020 unter der Federführung von Delara Burkhardt Vorschläge für diese Gesetzesinitiative formuliert.

Der Parlamentsbericht fordert ein EU-Lieferkettengesetz für sogenannte Wald- und Ökosystem-Risiko-Güter wie Rindfleisch, Soja, Palmöl, Kaffee, Kakao, Kautschuk, Mais und Leder. Unternehmen, die diese Güter auf den europäischen Markt bringen, müssten demnach entlang ihrer gesamten Lieferkette sicherstellen, dass diese Produkte nicht in Verbindung stehen mit der Zerstörung von Regenwäldern, der Vernichtung anderer wichtiger Ökosysteme (wie zum Beispiel dem brasilianischen Pantanal-Feuchtgebiet, oder der Cerrado-Savanne) oder der Verletzung von Menschenrechten und Eigentumsrechten, insbesondere indigener Gemeinschaften.

Sollte ein Unternehmen entlang seiner Lieferketten zur Zerstörung von Wäldern und anderen Ökosystemen und zur Verletzung von Menschenrechten beigetragen haben, soll es dafür haftbar gemacht, sanktioniert werden und gegebenenfalls Entschädigungen leisten.