Zur heute von Gesundheitsminister Laumann vorgestellten und ab Montag gültigen Corona-Schutzverordnung der Landesregierung erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Noch am frühen Dienstagmorgen hat Ministerpräsident Laschet angekündigt, die sogenannte Notbremse ,eins zu eins‘ umzusetzen. Nur drei Tage später rudert seine Landesregierung wieder zurück. Auch in der Plenardebatte am Mittwoch hatte er kein Wort über die heute vorgestellten Pläne verloren. Was ist das Wort des Ministerpräsidenten dann eigentlich noch wert? Und wer soll bei dieser Vielzahl an kurzfristigen Wenden und Korrekturen noch den Überblick behalten?

Die SPD-Fraktion fordert seit Monaten den Aufbau einer flächendeckenden Test-Infrastruktur, um Öffnungen wieder möglich zu machen. Die Landesregierung hat hierfür wertvolle Zeit verschlafen. Erst langsam baut sich das nötige Sicherheitsnetz auf. Ob das kurzfristige Manöver der Landesregierung in den Hotspot-Kommunen daher schon ab Montag umsetzbar ist, muss bezweifelt werden.

Im Ergebnis könnte das bedeuten: mangelnder Gesundheitsschutz auf der einen und fehlendes Öffnungskonzept auf der anderen Seite.“

Zu den Plänen der Landesregierung, nach Ostern in Modellkommunen das öffentliche Leben teilweise wieder zu öffnen, erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Solange wir nicht genügend Impfstoff haben, ist eine flächendeckende Test-Infrastruktur der beste Weg aus dem Lockdown. Dass die Landesregierung diesen Weg aber nur für ausgewählte Modellkommunen gehen will, ist für uns nicht nachvollziehbar. Was spricht für Aachen, den Kreis Warendorf, Winterberg und Köln, das gegen all die anderen Kommunen spricht, die auch das öffentliche Leben in ihrer Stadt oder Gemeinde unter entsprechenden Test-Bedingungen öffnen wollen?

Leider drängt sich auch hier der parteipolitische Eindruck auf, dass die Landesregierung einmal mehr mit zweierlei Maß misst. Das ist ungerecht und, schlimmer noch, sogar kontraproduktiv. Denn bei diesem Vorgehen werden wir mit enormen Verkehrsflüssen rechnen müssen. Viele Menschen werden sich in wenigen Städten knubbeln. Und das wäre auch kein Wunder: Wer wünscht sich denn nicht den Besuch des Theaters, eines Konzerts oder das Abendessen im Restaurant?

Anstelle von ausgewählten Modellkommunen fordern wir daher einen landesweiten Roll-out für eine funktionierende Test-Infrastruktur, um das öffentliche Leben im gesamten Land wieder möglich zu machen.

Wir können den Lockdown nicht ewig verlängern. Daher müssen wir nach Alternativen suchen. Eine umfassende Test-Infrastruktur ist eine solche Alternative. Hierzu haben wir gemeinsam mit Prof. Dr. Paul J.J. Welfens (Inhaber des Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre an der Bergischen Universität Wuppertal), Prof. Dr. Alexander Markowetz (Professor für Informationssysteme an der Philipps Universität Marburg) und PD Dr. Ralph Brinks (Epidemiologe an der Privaten Universität Witten/Herdecke) einen fachübergreifenden Ansatz vorgestellt, wie sich Lockdowns dauerhaft verhindern und Öffnungen möglich machen lassen. Das Konzept setzt dabei auf eine Kombination von flächendeckenden Tests und Digital-Zertifikaten für Frei-Testungen.

Als SPD-Fraktion weisen wir seit bald einem Jahr darauf hin, dass ,testen – testen – testen‘ ein zentraler Baustein im Kampf gegen das Virus sein muss. Es ist jetzt an der Landesregierung, endlich flächendeckend für die nötigen Voraussetzungen zu sorgen. Aber nicht nur für ein paar Modellkommunen, sondern umgehend für das gesamte Land.“

Die finanzielle Lage der Kommunen verschlechtert sich durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie rasant. Die Ausgaben steigen, die Einnahmen sinken. Viele Städte denken über Haushaltssperren nach oder haben diese bereits verhängt. Obwohl wir den Kommunen im letzten Jahr mit einem Milliarden-Hilfsprogramm unter die Arme gegriffen haben, wird es alleine damit nicht getan sein.

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Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Einen Tag nachdem der Deutsche Bundestag auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion ein verpflichtendes Lobbyregister beschlossen hat, konnten wir uns heute mit unserem Koalitionspartner auch noch auf weitgehende Verschärfungen der bestehenden Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete einigen. Jetzt kommt endlich Licht in dubiose Unternehmenseinkünfte neben dem Mandat und unklare Geldflüsse. Die Korruptionsvorwürfe und Affären der jüngsten Vergangenheit in der CDU/CSU haben noch einmal bestätigt, dass eine umfassende Reform wichtiger denn je ist.“

Matthias Bartke, Sprecher der AG Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung:

„Wir sind sehr froh, dass wir uns mit unseren Forderungen weitestgehend durchsetzen konnten: Künftig müssen anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen betragsgenau auf Euro und Cent veröffentlicht werden. Anzeigepflichtig sind sie, wenn sie im Monat den Betrag von 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro übersteigen. Unternehmensbeteiligungen müssen nun bereits ab fünf Prozent statt bisher ab 25 Prozent veröffentlicht werden. Auch die Einkünfte aus Unternehmensbeteiligungen wie zum Beispiel Dividenden werden anzeige- und veröffentlichungspflichtig.

Wir verbieten Honorare für Abgeordneten-Vorträge und beenden von Dritten bezahlte Lobbytätigkeiten von Bundestagsabgeordneten. Außerdem wird die Regierungskoalition zeitnah Regelungen für mehr Transparenz bei Parteispenden, Parteisponsoring und zu Werbemaßnahmen durch Dritte vorlegen. Wir sind heute wirklich einen gehörigen Schritt weiter gekommen im Sinne von Transparenz und damit einhergehender Vertrauensbildung.“

Wohnungsunternehmen können künftig unter erleichterten steuerlichen Bedingungen ihre Mieterinnen und Mieter mit eigenproduziertem Strom aus regenerativen Energien versorgen (Mieterstrom). Zudem erhalten Kommunen mit Windkraftanlagen auf ihrem Gebiet künftig einen höheren Anteil an den Gewerbesteuereinnahmen.

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Das Parlament beginnt in erster Lesung mit den Beratungen über ein neues Urheberrecht. Der Entwurf von Bundesjustizministerin Lambrecht ist Grundlage für ein faires und modernes Urheberrecht, das den Erfordernissen digitaler Nutzungsformen gerecht wird und alle Interessen fair ausgleicht.

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Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat für die Sitzung des Plenums am Freitag (26.03.2021) einen Antrag zur Entwicklung von Öffnungsszenarien für außerschulische Lern- und Begegnungsorte vorgelegt. So sollen unter entsprechenden Hygienekonzepten der Pandemiebetrieb in außerschulischen Lernorten ermöglicht werden.

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Mit der Finanzierung über gemeinsame europäische Anleihen und neue EU-Eigenmittel setzt das Wiederaufbauprogramm völlig neue Akzente in der europäischen Wirtschafts- und Fiskalpolitik.

Achim Post:

„Mit der Annahme des EU-Eigenmittelbeschlusses nimmt das größte und wichtigste Investitions- und Zukunftsprogramm der EU eine wichtige weitere Hürde.

Mit dem maßgeblich von Olaf Scholz und seinem französischem Amtskollegen Le Maire entwickelten EU-Wiederaufbauprogramm „Next Generation EU“ schmiedet Europa ein Bündnis des Zusammenhalts in der Krise, das zugleich einen starken Zukunftsimpuls gibt. Mit der Finanzierung über gemeinsame europäische Anleihen und neue EU-Eigenmittel setzt das Wiederaufbauprogramm völlig neue Akzente in der europäischen Wirtschafts- und Fiskalpolitik.

Für uns als SPD-Fraktion ist klar: Wir werden uns in den nächsten Jahren dafür einsetzen, dass aus diesem zunächst auf die Krise bezogenen Fortschritt ein dauerhafter Integrationsfortschritt wird – in Form einer echten europäischen Fiskal-Union.

Bei allen Herausforderungen und teils auch Schwierigkeiten in der europäischen Zusammenarbeit: Die Krise zeigt uns sehr deutlich, dass wir uns als Europäer nur gemeinsam eine gute Zukunft erarbeiten können.“

Morgen berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung über die Novellierung des Filmförderungsgesetzes. Mit dem Gesetz machen wir die Filmförderung unter den Unwägbarkeiten der Corona-Pandemie für die nächsten zwei Jahre zukunftsfest. Die bestehende Erhebung der Filmabgabe durch die Filmförderungsanstalt endet am 31. Dezember 2021. Über eine einfache Verlängerung hinaus flexibilisieren wir die Förderung pandemiebedingt und verbessern die soziale Lage von Filmschaffenden. Zudem setzen wir Akzente in punkto mehr Diversität und Gendergerechtigkeit.

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Familienminister Stamp appellierte an die Eltern, ihre Kinder im Februar 2021 nicht in die Kita zu geben. Der überwiegende Teil der Eltern sind aus Verantwortung diesem Appell nachgekommen. Dennoch weigert sich die Landesregierung, mit den Kommunalen Spitzenverbänden über den Erlass von Kita-Gebühren zu sprechen. Dabei haben die Kreise und kreisfreien Städte ihre Bereitschaft erklärt, die Hälfte der Kosten zu tragen. Einen entsprechenden Antrag hat die SPD-Fraktion für die morgige Sitzung des Plenums gestellt.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Vertrauen ist ein wichtiges Gut in der Krise. Die Landesregierung droht es gerade zu verspielen. Doch auf einmal soll für Februar nicht mehr gelten, was im Januar noch gegolten hat: Der Erlass der Elternbeiträge in der Pandemie. Nach wie vor weigert sich die Landesregierung, über eine Erstattung der Elternbeiträge für Kitas und OGS im Februar zu verhandeln. Statt die Familien zu entlasten, werden sie weiter hingehalten. Und das, obwohl die große Mehrheit dem Appell von Familienminister Stamp gefolgt ist und die Betreuungsangebote nicht in Anspruch genommen hat.

Die Kommunalen Spitzenverbände rechnen mit 44 Millionen Euro, auf denen das Land die Eltern und Kommunen alleine sitzen lässt. Die Hälfte davon müsste eigentlich das Land tragen, wenn es der eignen Linie treu bleiben würde.

Das unwürdige Spiel setzt sich im März fort. Wenn sich das Land noch an die Beschlüsse aus dem vergangenen Jahr erinnern würde, müsste auch in diesem Monat eine Beitragssenkung erfolgen. Damals wurden auch bei reduzierten Betreuungszeiten die Kita-Gebühren reduziert. Logik oder eine klare Linie erkennt man beim Handeln von Minister Stamp leider nicht. Ein ‚Mal so, mal so‘ gibt den Familien keine Sicherheit in der Corona-Pandemie. Für uns ist klar: So lange die Pandemie zu eingeschränkten Betreuungsmöglichkeiten führt, sind Beiträge für Kita und OGS nicht zu rechtfertigen und müssen durch das Land erstattet werden.“

Mit einem neuen Impferlass ermöglicht die Landesregierung nun die Verimpfung der Über-70-Jährigen. Auch Menschen mit Vorerkrankungen sollen nun ein Impfangebot erhalten. Eine Kommunikation mit den verantwortlichen Kreisen und kreisfreien Städten sowie den Hausarztpraxen hat es nicht gegeben.

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Das Europäische Parlament fordert die EU-Kommission auf, bei Verstößen eines Mitgliedstaats gegen Rechtsstaatlichkeits-Prinzipien EU-Gelder einzubehalten. Die im vergangenen Jahr beschlossene sogenannte Haushaltskonditionalität, die dieses Vorgehen erlaubt, müsse endlich angewandt werden. Das unterstreichen die Abgeordneten in einer Resolution, die heute abgestimmt wird.

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