Der Bundestag debattierte heute einen Antrag zu Öffnungsstrategien im Tourismusbereich. Mit sinkenden Infektionszahlen und steigender Impfquote ist eine Öffnung der Gastronomie und Beherbergung aber auch von Freizeitbereichen in immer mehr Regionen möglich. Wichtig bleiben die vielen Hilfen, die insbesondere den Beschäftigten in der Tourismusbranche zugutekommen.

Gabriele Hiller-Ohm, tourismuspolitische Sprecherin:

„Die harten Einschränkungen der letzten Monate haben sich ausgezahlt: in vielen Regionen sinken die Inzidenzwerte rasch genug, sodass das Gastgewerbe dort wieder öffnen kann. Die Einhaltung der Hygieneregeln und das Tragen von Masken sind und bleiben wichtig. Mit den ersten Öffnungen und dem Ausblick auf Urlaub im Sommer können nicht nur Reisende Hoffnung auf Erholung schöpfen. Gerade auch für die vielen Beschäftigten im Gastgewerbe und im Veranstaltungs- und Freizeitbereich sind die Öffnungen ein Lichtblick und geben Perspektive.

Mit der Bundesnotbremse und dem Fünfstufenplan der Ministerpräsidentenkonferenz wurde bereits ein bundeseinheitlicher Rahmen geschaffen. Nun ist es an den Ländern, die konkrete Umsetzung der Öffnungsschritte in Regionen mit niedrigen Inzidenzen für die Bevölkerung, die geimpft, getestet oder genesen ist, vorzunehmen.

Der Tourismusbereich mit seinen vielen Beschäftigten gehört zu den Bereichen, die mit am stärksten von den Folgen der Corona-Krise betroffen sind. Deswegen ist es unbedingt wichtig, das Kurzarbeitergeld und die bestehenden Wirtschaftshilfen auch über den Sommer hinaus aufrecht zu erhalten. So schaffen wir eine Perspektive für die Beschäftigten. Gleichzeitig bewahren wir besonders betroffene Unternehmen vor Insolvenzen.“

Das Bundesjagdgesetz liegt dem Bundestag beschlussfertig vor. Allein bayerische Lobbyinteressen verhindern die Verabschiedung. Bundeskanzlerin Angela Merkel muss eingreifen und den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder stoppen.

Isabel Mackensen, zuständige Berichterstatterin;
Rainer Spiering, agrarpolitischer Sprecher:

„Trockenheit und Wetterextreme der vergangenen Jahre haben ein regelrechtes Waldsterben ausgelöst. Unsere Wälder müssen nun dringend dem Klimawandel angepasst werden. Sie sind nicht nur CO2-Speicher, Sauerstoffproduzent und Holzlieferant, sondern auch Lebensraum für vielfältige Arten. Mit der Wiederbewaldung der Schadflächen und dem klimastabilen Waldumbau stehen wir vor einer Generationenaufgabe.

Für die natürliche Verjüngung und die Pflanzung standortangepasster Baumarten ist eine nachhaltige Anpassung der Rehwildbestände unerlässlich. Das könnte im Bundesjagdgesetz geregelt werden, doch die CDU/CSU blockiert hier aufgrund einer Intervention der bayerischen Staatsregierung.

Wir appellieren an Bundeskanzlerin Angela Merkel, sich für den geeinten Regierungsentwurf stark zu machen und den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder von der Schutzwirkung intakter Mischwälder zu überzeugen. Die letzte größere Novelle des Bundesjagdgesetzes fällt noch in die Amtszeit von Bundeskanzler Helmut Schmidt. Die Bundeskanzlerin würde diesem Land einen großen Gefallen tun, wenn sie endlich ein ambitioniertes Bundesjagdgesetz zulassen würde.

Dem Deutschen Bundestag liegt ein fertiger Beschlussentwurf zur Verabschiedung vor. Wir wollen ein Gesetz, das der Jagd, aber auch dem Wald gerecht wird. Immer wieder haben Lobbyinteressen aus Bayern ein Gesetz verhindert. Die Bundeskanzlerin muss eingreifen und den bayerischen Ministerpräsidenten umstimmen. Damit könnte Angela Merkel unseren Wald nachhaltig schützen.“

in echtes Desaster aber ist die Kommunikation des Ministeriums. Das betrifft nicht nur die Ankündigungen in die Streitkräfte selbst, sondern auch gegenüber dem Parlament.

Smietje Möller:

„Die Ansätze des Bundesverteidigungsministeriums sind nachvollziehbar: Die viel zu stabslastige Bundeswehr muss ihre Ausrichtung dringend wieder auf die Einsatzbereitschaft legen. Soweit können wir bei den bisherigen Planungen durchaus mitgehen. Nur: Warum fängt die Ministerin nicht dort an, wo sie freie Hand hat? In ihrem Ministerium mit seinen unzähligen Organisationselementen? Hier mit gutem Beispiel voranzugehen wäre aller Mühen wert gewesen und hätte ihr dazu den Respekt des Parlaments eingebracht. Stattdessen gibt es Ankündigungen über noch nicht ausgegorene Pläne, über die erst der nächste Bundestag entscheiden wird.

Ein echtes Desaster aber ist die Kommunikation des Ministeriums. Das betrifft nicht nur die Ankündigungen in die Streitkräfte selbst, sondern auch gegenüber dem Parlament. Wenn die Abgeordneten des Verteidigungsausschusses von Reformplänen für die Bundeswehr aus den Medien erfährt, zeigt dies überdeutlich, was Frau Kramp-Karrenbauer tatsächlich von dem Begriff ‚Parlamentsarmee‘ hält. Nämlich nichts. Auf dieser Grundlage sehen wir eine weitere Zusammenarbeit in der kommenden Legislaturperiode nur mit Unbehagen.”

Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion, Achim Post, zum Rücktritt der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey:

„Hut ab vor Franziska Giffey – ihr Entschluss zum Rücktritt zeugt von politischem Verantwortungsbewusstsein und hoher persönlicher Glaubwürdigkeit. Der Schritt zeigt: Sie steht zu ihrem Wort – und das obwohl das Prüfverfahren zu ihrer Doktorarbeit noch nicht abgeschlossen ist. Vor diesem für sie sicherlich nicht einfachen Schritt habe ich politisch und persönlich allerhöchsten Respekt. Deutschland verliert damit eine wirklich gute und überaus erfolgreiche Familienministerin. Klar ist aber auch: Franziska Giffey kann sich jetzt mit aller Kraft und voller Glaubwürdigkeit in den Wahlkampf um das Amt der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin werfen.“

Zur Ankündigung von Ministerpräsident Laschet zur Rückkehr in den Präsenzunterricht bei einer stabilen Wocheninzidenz von unter 100 ab dem 31. Mai erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Nach dem Elternhaus ist die Schule für Kinder und Jugendliche der zweitwichtigste Ort in ihrem Leben. Mit der Perspektive für die Rückkehr zum Präsenzunterricht haben die Schülerinnen und Schüler nun endlich wieder einen Hoffnungsschimmer. Damit haben sie die Chance auf ein Stück mehr Alltag, ein Stück mehr Stabilität. Deshalb begrüßen wir die aktuellen Pläne, bei einer stabilen Tendenz des lokalen Inzidenzwerts von unter 100 die Schulen wieder zu öffnen. Noch im vergangenen Jahr hatte sich die Landesregierung gegen kommunale Entscheidungen nach lokaler Inzidenzlage ausgesprochen. Es ist erfreulich, dass hier ein Umdenken stattgefunden hat.

Eine Öffnung ist jedoch nicht mit normalem Schulbetrieb wie vor der Pandemie gleichzusetzen. Entscheidend ist und bleibt, dass Bildung und Gesundheitsschutz endlich zusammengedacht werden. Deswegen müssen wir den Schulen endlich die Mittel und Möglichkeiten geben, um vor Ort passende Lösungen für einen sicheren und funktionierenden Schulbetrieb zu finden. Die Landesregierung hat hierzu innovativen Ansätzen der Schulen bisher immer einen Riegel vorgeschoben und kreative Ideen im Keim erstickt.

Es müssen nicht alle Schülerinnen und Schüler in einem engen Klassenzimmer zusammensitzen. Stattdessen können auch Aula, Schulhof, Fachräume oder außerschulische Lernorte für den Unterricht zum Einsatz werden. Hier können die Kommunen unterstützen und durch die Bereitstellung großer Räumlichkeiten die Infektionsgefahr minimieren. Lerngruppen lassen sich so verkleinern und Abstände zwischen den Schülerinnen und Schülern ermöglichen. Deshalb muss mit der Rückkehr zum Präsenzunterricht auch die Öffnung anderer Bildungsträger einher laufen. Unter bildungspolitischen Gesichtspunkten bleibt die wichtigste Aufgabe zudem, entstandene Schwierigkeiten im kognitiven, sozialen und emotionalen Bereich zu erheben und für jedes Kind individuelle Förderpläne zu entwickeln.

Die zusätzlichen Bundesmittel müssen jetzt schnell bei den Schulen ankommen und gebündelt werden. Außerdem brauchen wir zusätzliches Landespersonal, um strukturelle Unterstützung einzubringen. Darüber hinaus muss die Landesregierung dafür sorgen, dass zu jeder Zeit und in jeder Schule ausreichend Tests vorliegen. Nur so können wir Infektionsketten rechtzeitig erkennen und durchbrechen. Bei sinkenden Inzidenzwerten, einem regelmäßigen Monitoring der Kinder und Jugendlichen und der Wahrung von Abstands- und Hygieneregeln ist ein sicherer Präsenzunterricht möglich und notwendig.

Es ist an der Zeit, Kindern und Jugendlichen die Priorität einzuräumen, die sie verdienen. Wir dürfen damit nicht bis nach den Schulferien warten.“

Heute berät der Rechtsausschuss in einer Sachverständigenanhörung über die Einführung eines neuen Straftatbestandes Verhetzende Beleidigung. Insbesondere die antisemitische Hetze in den letzten Tagen belegt den Handlungsbedarf.

Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

„Heute berät der Rechtsausschuss in einer Sachverständigenanhörung über die Einführung eines neuen Straftatbestandes Verhetzende Beleidigung. Die antisemitische Hetze in den letzten Tagen belegt den Handlungsbedarf. Beleidigungen und Bedrohungen unserer jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger haben enorm zugenommen. Das kann unsere wehrhafte Demokratie nicht hinnehmen. Wir müssen die Menschen besser vor Hass und Gewalt schützen und Strafrechtslücken schließen.

Bislang ist es nach geltender Rechtslage nicht strafbar, wenn Bevölkerungsgruppen in Schreiben oder Emails beleidigt werden. Denn Volksverhetzung erfordert einen Öffentlichkeitsbezug und die Beleidigung eine konkrete Person als Adressat der Beleidigung. Widerliche Attacken, wie sie der Zentralrat der Juden diese Woche veröffentlicht hat, können wir nicht hinnehmen und sie bestätigen uns, dass wir handeln müssen: Die SPD-Fraktion im Bundestag wird deshalb im Bundestag in der nächsten Sitzungswoche den Straftatbestand der Verhetzenden Beleidigung beschließen. Anders als von der Union ursprünglich angedacht, beschränken wir dabei den strafrechtlichen Schutz nicht auf Bevölkerungsgruppen, die von den Nazis verfolgt wurden. Wir wollen, dass alle vor Hetze geschützt sind.

Antisemitische Attacken müssen hart bestraft werden. Deshalb war es richtig, dass die Koalition auf Initiative der SPD-Fraktion im Bundestag von Verbrennen von Flaggen unter Strafe gestellt hat. Dieser Straftatbestand muss jetzt konsequent angewandt werden. Politik und Justiz müssen klare Zeichen setzen.

Dazu gehört auch, antisemitische Straftaten härter zu bestrafen, wofür letztes Jahr extra eine gesetzliche Strafverschärfungsmöglichkeit geschaffen wurde. Und die neuen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche müssen konsequent eingesetzt werden, um die finanzielle Grundlage von antisemitischen Terrororganisationen auszutrocknen.“

Mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz wird die europäische Anti-Steuervermeidungsrichtlinie in das deutsche Steuerrecht umgesetzt. In der Europäischen Union gelten damit einheitliche und schärfere Regelungen gegen aggressive Steuergestaltungen und grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen von multinationalen Unternehmen.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:

„Der Finanzausschuss hat heute das ATAD-Umsetzungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz wird die europäische Anti-Steuervermeidungsrichtlinie in das deutsche Steuerrecht umgesetzt. Damit werden in der gesamten Europäischen Union geltende Maßnahmen gegen aggressive Steuergestaltungen und grenzüberschreitende Gewinnverlagerungen von multinationalen Unternehmen eingeführt. Diese Regelungen ergänzen die bereits bestehenden Missbrauchsbekämpfungsregelungen, wie die Zins- und Lizenzschranke.

Die Maßnahmen richten sich vor allem gegen Besteuerungslücken, die durch die Unterschiede zwischen nationalen Steuersystemen entstehen (sogenannte hybride Gestaltungen). Aufgrund dieser Differenzen konnten Gewinne steuerfrei in andere Länder transferiert oder Betriebsausgaben mehrfach von der Steuer abgezogen werden.

Zudem soll die Hinzurechnungsbesteuerung verschärft werden. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen Einkünfte aus Deutschland auf eine Tochtergesellschaft in ein Niedrigsteuerland verlagern und damit einer Besteuerung entgehen.

Ein wichtiger Punkt besteht auch in der Modernisierung der Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen. Erfolgt ein Wegzug ins Ausland, müssen die in Deutschland entstandenen und bisher unversteuert gebliebenen Wertsteigerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften aufgedeckt und über einen Zeitraum von sieben Jahren besteuert werden. Durch diese Anpassung der Wegzugsbesteuerung kann Steuerflucht wirksam verhindert werden.“

Carsten Träger:

„Ich kritisiert die anhaltende Blockadehaltung der Union gegen das Insektenschutzgesetz scharf. Eine Einigung zwischen dem Umweltministerium und dem Landwirtschaftsministerium sowie zwischen den federführenden Umweltpolitikern der Koalitionsfraktionen liegt bekanntlich vor. Hier sind bereits die Forderungen der Landwirtschaft nach Länderöffnungsklauseln und Ausgleichszahlungen enthalten, sodass Länderregelungen wie der niedersächsischen Weg oder ähnliche Vereinbarungen wie etwa in Bayern und Baden-Württemberg nicht eingeschränkt werden. Leider blockiert die Agrarseite der Union dennoch. Das ist äußerst bedauerlich, weil es den Ernst der Lage beim Insektensterben verkennt und sich stattdessen den Interessen einiger weniger Agrarlobbyisten unterwirft.”

Foto: Sven Teschke / Lizenz: Creative Commons CC-by-sa-3.0 de, Einkommensteuererklärung 0176, CC BY-SA 3.0 DE

Kernpunkt des Körperschaftsteuermodernisierungsgesetzes ist die Einführung einer Option für Personengesellschaften zur Körperschaftsteuer. Dadurch wird vor allem die Wettbewerbsfähigkeit von auf internationalen Märkten tätigen mittelständischen Familienunternehmen verbessert.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:

„Kern des von Bundesfinanzminister Olaf Scholz initiierten und heute im Finanzausschuss beschlossenen Körperschaftsteuermodernisierungsgesetzes ist die Einführung einer Option für Personengesellschaften zur Körperschaftsteuer. Diese Option soll es ertragreichen Personengesellschaften ermöglichen, auch ohne zivilrechtlichen Rechtsformwechsel wie eine Kapitalgesellschaft nach dem Körperschaftsteuergesetz besteuert zu werden.

Die Besteuerung als Körperschaft ist vor allem für Unternehmen attraktiv, die Gewinne im Unternehmen belassen wollen. Die Körperschaftsbesteuerung ist außerdem das im internationalen Vergleich vorherrschende Besteuerungsregime. Durch die Option zur Körperschaftsteuer wird deshalb die Wettbewerbsfähigkeit von erfolgreichen und auf internationalen Märkten tätigen Familienunternehmen gestärkt.

Außerdem wird mit dem Gesetz das bislang auf die Europäische Union beschränkte Umwandlungssteuergesetz globalisiert. Künftig sind auch grenzüberschreitende Umwandlungen von Körperschaften aus Nicht-EU-Staaten steuerneutral möglich.“

Foto: motointermedia/Pixabay.com

Minijobber leiden unter Unsicherheit. Statt Einstieg in die Festanstellung entpuppen sich Minijobs oft als Einbahnstraße. Abgesicherte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse resultieren so gut wie nie aus Minijobs.

Katja Mast:

„Minijobs sind langfristig Mist. Minijobber leiden unter Unsicherheit. Statt Einstieg in die Festanstellung entpuppen sich Minijobs oft als Einbahnstraße. Abgesicherte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse resultieren so gut wie nie aus Minijobs. Gerade die Corona-Krise zeigt uns jedoch, wie soziale Absicherung ist. Statt Kurzarbeitergeld gab es für Minijobberinnen und Minijobber häufig Kündigungen. Keine anderen Arbeitsverhältnisse wurde in der Corona-Pandemie häufiger beendet. Deshalb ist Job nicht gleich Job: Was wir brauchen, sind mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Es spricht nichts dagegen, wenn Studierende sowie Rentnerinnen und Rentner ihr Einkommen mit Minijobs aufbessern, sie sollten jedoch keine regulären Jobs ersetzen. Nur so gibt es mittel- und langfristig soziale Sicherheit – in der Rente und in der Arbeitslosenversicherung.”

Mit dem Finanzmarktintegrationsstärkungsgesetz (FISG) werden gesetzgeberische Konsequenzen aus dem Wirecard-Skandal gezogen. Die Strukturen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden gestrafft, die Haftung der Wirtschaftsprüfer deutlich verschärft und die Bilanzkontrolle einstufig organisiert.

Cansel Kiziltepe, zuständige Berichterstatterin:

„Das FISG ist das erste Gesetz, mit dem Konsequenzen aus dem Wirecard-Betrugsskandal gezogen werden. Wir geben der künftigen BaFin-Leitung mehr Kompetenzen und stärken den finanziellen Verbraucherschutz. So erhält die Finanzaufsicht nochmal deutlich mehr Biss.

Eine zentrale Rolle im Wirecard-Skandal nehmen die Wirtschaftsprüfer ein. Deshalb werden nun die Rotationsfristen verkürzt und die Haftung für fehlerhaftes Verhalten verschärft. So wird, wie in anderen großen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, gegenüber Unternehmen von öffentlichem Interesse die unbeschränkte Haftung bei grober Fahrlässigkeit eingeführt.

Weil der Bundesfinanzminister und die SPD-Fraktion im Bundestag im Sommer 2020 auf gesetzliche Änderungen gedrängt haben, konnte das Gesetz jetzt auf den Weg gebracht werden. In den parlamentarischen Beratungen haben wir noch Erkenntnisse aus der Arbeit des Untersuchungsausschusses eingearbeitet. So wird die Abschlussprüferaufsichtsstelle der Wirtschaftsprüfer (APAS) zu mehr Transparenz und besserer Kommunikation verpflichtet.

Die Finanzaufsicht ist zukünftig direkt für die Bilanzkontrolle zuständig. Die sogenannte Bilanzpolizei ist Geschichte und wird in die BaFin integriert. Damit kann sie künftig eigenständig forensische Prüfungen durchführen.

Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, in allen Bundesoberbehörden wirksame Integritäts-Regelungen für Finanzgeschäfte ihrer Beschäftigten einzuführen. Durch klare Regelungen muss insbesondere bei finanzmarktsensiblen Informationen auch nur der Anschein einer Vorteilsnahme ausgeschlossen werden.“

Am heutigen Montag sagte der ehemalige Leiter der Stabsstelle Umweltkriminalität im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Hackerangriff/Stabstelle“ (PUA II) aus. Der seit Einrichtung der Stabsstelle in 2004 bis zu ihrer Auflösung 2017 im Amt befindliche Leiter schilderte in einer bemerkenswerten Aussage ausführlich die erfolgreiche Arbeitsweise der Stabsstelle. Dabei unterrichtete er den Untersuchungsausschuss auch umfassend darüber, wie das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) Öffentlichkeit und Parlament wiederholt „in zentralen Punkten unzutreffend“ über die Arbeit der Stabsstelle informiert haben soll. So sollen zum Beispiel Antworten auf Bürgereingaben und Anfragen von Abgeordneten ohne seine Mitzeichnung erfolgt sein. Stattdessen seien ihm bereits abgestimmte Vermerke der Vorgesetzten zur Rechtfertigung nur noch vorgelegt worden. Darüber hinaus wies er den Ausschuss darauf hin, dass sich die Hausspitze – durch den Staatssekretär des MULNV, Dr. Bottermann, persönlich – in seiner Abwesenheit Zutritt zu seinem Dienstbüro verschafft haben soll und er anschließend Akten zur Arbeit der Stabsstelle vorrübergehend nicht habe auffinden können. Der ehemalige Stabsstellen-Leiter berichtete auch über langjährige bestehende Konflikte mit dem aktuellen Staatssekretär des MULNV, Herrn Dr. Bottermann, die noch aus dessen Zeit als Leiter des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) herrührten. Hierbei ging es vor allem um den Verlust teilweise erheblicher Beweismittel.

Hierzu erklärt Andreas Bialas, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW im PUA II:

„Die heutige Vernehmung nährt unsere Befürchtungen: Die Auflösung der Stabsstelle durch die Regierung Laschet war offenbar ausschließlich politisch motiviert. Nicht anders lässt sich erklären, dass Öffentlichkeit und Parlament über die Arbeit der Stabsstelle ,in zentralen Punkten unzutreffend‘ informiert worden sein sollen. Einziges Ziel scheint dabei gewesen zu sein, die Stabsstelle im Nachgang zu ihrer Auflösung nachträglich zu diskreditieren. Darauf deutet auch die Aussage des Zeugen hin, wonach sich die Hausspitze ohne vorherige Absprache Zugang zu seinem Büro verschafft haben und anschließend Akten nicht mehr auffindbar gewesen sein sollen. Ein ungeheuerlicher Vorgang, der ohne Beispiel ist. Wir werden Herrn Staatssekretär Dr. Bottermann erneut und auch die beteiligten Personen zu diesen schweren Vorwürfen im Ausschuss befragen. Dabei wird sich Staatssekretär Dr. Bottermann auch unseren Fragen zu einem Beweismittelverlust in Form einer DVD stellen müssen, die nach Aussage des ehemaligen Stabsstellen-Leiters im Nachgang zur Aufsuchung seines Büros nicht wieder aufgefunden werden konnte.

Wir haben heute in eindrucksvoller Darstellung gehört, dass sich die Hausspitze des MULNV bei ihrer Entscheidung zur Auflösung der Stabsstelle offenbar nicht von fachlichen Erwägungen hat leiten lassen. Vielmehr scheint es hierbei um politische Abrechnungen gegangen zu sein – ungeachtet dessen, dass die Stabsstelle bundesweit einen hervorragenden Ruf hatte. Der ehemalige Stabsstellen-Leiter war in seiner Funktion hervorragend vernetzt und ist ein anerkannter Experte des Umweltstrafrechts. Dass der Zeuge wenige Tage vor dem Regierungswechsel 2017 zu einem Personalgespräch unmittelbar nach der Amtsübernahme durch die neue Hausspitze eingeladen wurde, gibt weitere Hinweise darauf, dass die Auflösung mutmaßlich von langer Hand geplant war.

Mit der heutigen Vernehmung bekommt der Fall eine ganz neue politische Dimension. Ich bin fassungslos über dieses Vorgehen des Umweltministeriums. Die politisch Verantwortlichen werden sich hierzu noch erneut rechtfertigen müssen.“