Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres hat seine Position für den Verordnungsvorschlag zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch online angenommen. Der Kommissionsvorschlag wollte verschlüsselte Kommunikation aufbrechen und Kommunikationsinhalte umfassend auffindbar machen, um Kindesmissbrauchsmaterial zu identifizieren. Das Parlament hat sich demgegenüber auf eine Position geeinigt, die das Risiko auf Internetdiensten für Kinder verringern kann und die Prävention von Kindesmissbrauch effektiver gestaltet. Dies soll unter Wahrung der Grundrechte aller Nutzer* innen im Netz erfolgen sowie die Ende-zu-Ende verschlüsselte Kommunikation stärken, ohne Hintertüren für Überwachungen.
Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion:
„Mit der heute angenommenen Parlamentsposition zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch online setzen wir ein wichtiges Zeichen für den zielgerichteten Umgang mit und im Kampf gegen Kindesmissbrauchsmaterial im Internet. Dass wir Kinder vor Missbrauch im Internet schützen müssen, steht außer Frage. Doch das darf nicht zu Lasten der Grundrechte aller und insbesondere des Rechts auf Privatsphäre und Vertraulichkeit der Kommunikation geschehen. Deswegen haben wir im Europaparlament den Kommissionsvorschlag, der eine umfassende Überwachung unserer Kommunikation für das Scannen nach Kindesmissbrauchsmaterial vorsieht, im Sinne einer echten Prävention und Risikoverminderung weiterentwickelt.
Der Kommissionsvorschlag konzentriert sich vor allem auf das Erkennen und Entfernen von Kindesmissbrauchsmaterial, nachdem der Missbrauch bereits stattgefunden hat. Dazu sei laut Kommission eine ständige Überwachung aller Kommunikation und ein Durchbrechen unserer Ende-zu-Ende-verschlüsselten Kommunikation nötig. In der Parlamentsposition haben wir stattdessen ein umfassendes Verbot von genereller Überwachung und den Schutz von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung festgelegt. Außerdem haben wir einen stärkeren Fokus auf präventive Maßnahmen eingebaut. Kinder sollen einen einfachen Zugang zu Helplines bekommen und durch Aufklärung im Vorhinein vor Gefahren, wie etwa Grooming, besser geschützt werden. Auch werden Nutzer*innen dazu ermutigt, Kindesmissbrauchsmaterial zu melden.“
Wenn das Verhandlungsmandat des Europäischen Parlaments nach Verkündigung seitens der Präsidentin in der November-Plenarsitzung nicht angefochten wird, gilt die Parlamentsposition als angenommen. Der Rat hat sich bisher noch nicht auf eine allgemeine Ausrichtung einigen können.