Landesregierung hat fünf Jahre gegen statt für Mieter gearbeitet – sozialer Neustart beim Wohnen notwendig

Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat heute eine Bilanz der Wohnungspolitik der endenden Legislatur gezogen. Zudem hat die SPD-Fraktion den Antrag „Gutes und bezahlbares Wohnen im NRW von Morgen ermöglichen!“ vorgestellt. Dieses umfassende Maßnahmenpaket ist am kommenden Mittwoch (23.03.) Thema in der Sitzung des Landtags.

Hierzu erklären Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender und heimischer SPD-Landtagsabgeordneter, und Andreas Becker, baupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Christian Dahm:

„Gutes und bezahlbares Wohnen – das wird in Nordrhein-Westfalen zur Seltenheit. Denn die schwarz-gelbe Landesregierung hat fünf Jahre gegen statt für die Interessen der Mieterinnen und Mieter gearbeitet. Sie leiden unter explodierenden Mieten. Das betrifft mehr als zehn Millionen Menschen in NRW, die zur Miete wohnen. Sie haben Wohnungsangst.

Dafür hat die Landesregierung mit mieterfeindlicher Politik gesorgt. Der Bestand mietpreisgebundener Wohnungen hat sich unter Schwarz-Gelb stetig reduziert. 2018 gab es noch 457.563 mietpreisgebundene Wohnungen. 2020 waren es nur noch 452.030. Die Leittragenden sind vor allem Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen. Gegen diese Entwicklung tut die Landesregierung nichts. 2021 wurden gerade einmal 5.239 neue mietpreisgebundene Wohneinheiten geschaffen. 2016 waren es noch 7.872. Die Landesregierung bringt sich nur mit einem verschwindend geringen Anteil bei gefördertem Wohnraum in NRW ein. Von einem Programmvolumen von 1,1 Milliarden Euro jährlich hat das Land weniger als 100 Millionen Euro getragen. Der Rest kam aus Finanzhilfen des Bundes oder aus Mitteln der NRW-Bank. Zusätzlich hat die Landesregierung den Mieterschutz in NRW ausgehebelt. Wichtige Schutzbestimmungen gelten nur noch in 18 Kommunen in NRW. In Bayern sind es beispielsweise 162.

Nicht nur bei der Entlastung von Mieterinnen und Mietern sondern auch bei der Eigentumsförderung ist die Bilanz der Landesregierung schlecht. Im Durchschnitt wird jährlich nicht mal eine Wohneinheit in jeder der 396 Kommunen in NRW gefördert. Diese Zahlen zeigen: Es wird Zeit, endlich effektiv für guten und bezahlbaren Wohnraum zu sorgen.“

Andreas Becker:

„Mit unserem Antrag wollen wir entscheidende Maßnahmen auf den Weg bringen, um Missstände auf dem Wohnungsmarkt zu beseitigen. Wir wollen jedes Jahr 100.000 neue Wohnungen in NRW bauen. 25.000 davon sollen mietpreisgebunden sein. So bremsen wir Mietpreise wirksam.

Wir wollen ebenso Wohnungsgenossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen fördern. Sie bauen ganz wesentlich mietpreisgebundenen Wohnraum. Eine Stärkung gelingt, in dem wir etwa die Grunderwerbsteuer für den Bau mietpreisgebundener Wohnungen erstatten.

Ebenso möchten wir Menschen den Traum vom Eigenheim ermöglichen. Dazu müssen wir die Eigenheimförderung so aus- und umbauen, dass mehr Bevölkerungsgruppen profitieren – besonders junge Familien.

Für uns steht fest: Gutes Wohnen darf kein Luxus sein. Haushalte sollen für Wohnen nicht mehr als 30 Prozent ihres Einkommens ausgeben. Das ist in vielen Städten aktuell nicht gegeben. Dafür sorgen die hohen Kaltmieten und ebenso steigende Nebenkosten. Dafür müssen wir die Menschen bei den Energiekosten unterstützen und entlasten. Wichtig dabei ist in den kommenden Jahren die energetische Sanierung von Gebäuden durch flächendeckende, niederschwellige Beratung und Investitionsanreize voranzubringen.

Mit diesen Maßnahmen schaffen wir es, gutes und bezahlbares Wohnen in NRW wieder zur Regel statt zur Ausnahme zu machen. Wer an der Seite der Mieterinnen und Mieter in NRW steht, muss unserem Antrag daher zustimmen.“

Schutz der Kinder in den Kitas stärken statt schwächen

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hat in seiner heutigen Sitzung in einer Aktuellen Viertelstunde auf Antrag der SPD-Fraktion über die Pläne von Minister Stamp zur Abschaffung der Testung von Kindern in NRW-Kitas diskutiert. Demnach sollen PCR-Pool-Tests, die viele Kommunen freiwillig in den Einrichtungen durchführen, um Infektionsketten möglichst frühzeitig zu unterbrechen, ab dem 01. April eingestellt werden. Zwei Wochen später laufen dann alle weiteren Testangebote aus. Dabei soll nicht nur auf die anlasslosen Testungen verzichtet werden, sondern auch auf eine Testung nach Auftreten von Infektionsfällen in den Einrichtungen.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Es ist ein schwerwiegender Fehler, dass die Landesregierung die Testangebote in den Kitas einstellt. Während die Inzidenzwerte dramatisch steigen, schafft die Landesregierung Testangebote in den Kitas ab. Gerade jetzt muss der Schutz der Kinder wieder gestärkt werden – nicht geschwächt. Während sich der CDU-Ministerpräsident vage für einen Basisschutz ausspricht, setzt sich der FDP-Minister dafür ein, weiter zu lockern. Diese Uneinigkeit der Landesregierung hat fatale Folgen für den Schutz der Kinder.

Nachdem die Landesregierung die zusätzlichen Hygienemaßnahmen nicht mehr finanziert, werden mit der Aussetzung der Testangebote die letzten landesseitigen Schutzmaßnahmen in den Kitas gestrichen. Der Schutz der Kinder wird damit fahrlässig fallen gelassen. Bei Rekordinfektionszahlen in den Einrichtungen und steigenden Inzidenzen ist das Wegfallen der Tests an den Kitas unverantwortlich.

Wir fordern die Landesregierung auf, den Schutz der Kinder in den Kitas sicherzustellen. Hierzu gehört in der aktuellen Phase der Pandemie auch ein Testangebot.“

Chaos bei der Maskenpflicht an Schulen – was will die Landesregierung?

Ministerpräsident Wüst hat sich heute im WDR2-Radiointerview für die Beibehaltung der Maskenpflicht in den Schulen bis zu den Osterferien ausgesprochen. Schulministerin Gebauer wiederum hat noch gestern im Schulausschuss betont, dass sie mit dem Auslaufen der geltenden Regelungen davon absehen will, die Masken im Unterricht auch für eine Übergangszeit beizubehalten.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Landesregierung spricht mal wieder nicht mit einer Stimme. Diese Kakophonie ist für die betroffenen Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern nur schwer zu ertragen. Sie wissen einfach nicht, was die Regierung von Hendrik Wüst wirklich will.

In einem Bundesland wie NRW mit über 2,5 Millionen Schülerinnen und Schülern und ca. 200.000 Lehrkräften, die es alle zu schützen gilt, brauchen wir in dieser Phase immens hoher Zahlen unbedingt eine Übergangsregelung für die Maskenpflicht an Schulen. Masken sind ein niedrigschwelliges und gleichzeitig sehr probates Instrument, um einen Basisschutz zu gewährleisten. Die Maskenpflicht muss daher in einer Übergangsphase mindestens bis zu den Osterferien gelten.

Wenn Ministerpräsident Wüst das genauso sieht, dann sind wir uns an der Stelle einig. Aber dann muss er sich vor allem gegen seinen Koalitionspartner durchsetzen. Denn der sieht das offenbar ganz anders als er. Hier ist Koalitionskrach aus Wahlkampf-Gründen vorprogrammiert. Und da ist das, was die Betroffenen am wenigsten gebrauchen können.“

Es gibt viel zu tun für die Familien in NRW – wir wollen Kitas stärken und Eltern entlasten

Zur morgigen Sitzung (17.03.2022) des Haushalts- und Finanzausschusses bringt die SPD-Fraktion Maßnahmenvorschläge ein, um Familien sowie Kitas und das Personal in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen und zu entlasten.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Es gibt viel zu tun für die Familien in NRW. Für Kleinkinder gibt es zu wenige Betreuungsplätze. Zudem belastet ein undurchsichtiges Gebührenkonstrukt, das sich weniger am Einkommen, sondern vielmehr am Wohnort orientiert, viele Familien in NRW. Die Landesregierung hat es in den vergangenen fünf Jahren nicht geschafft, die großen Herausforderungen anzugehen. Das muss sich ändern. Die enorme Bedeutung frühkindlicher Bildung muss sich in NRW endlich in konkreter Politik wiederspiegeln. Der derzeitige Status-quo ist schlecht.

Nordrhein-Westfalen liegt beim Ausbau der Betreuungsplätze laut Gute-Kita-Bericht 2021 im Vergleich der Bundesländer auf dem vorletzten Platz. Gleichzeitig steigen die Geburtenzahlen in NRW. 2013 wurden 146.417 Kinder geboren – 2020 waren es 170.065 Kinder. Das heißt auch, dass mehr Plätze in der frühkindlichen Bildung gebraucht werden. Statt den Ausbau voranzubringen, hat die Landesregierung 2021 einen neuen Negativ-Rekord aufgestellt: Lediglich 3.349 neue U3-Plätzen wurden geschaffen. Das sind so wenig wie noch nie seit Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz.

Auch beim Fachkräftemangel hat die Landesregierung keine entscheidenden Maßnahmen für Verbesserungen getroffen. Die Personaldecke ist dünn. Eine Fachkräfte-Offensive hat es in den vergangenen Jahren aber nicht gegeben. Dabei drängt die Zeit. Etwa 14.000 Kita-Beschäftigte sind 58 Jahre alt. 2030 werden sie das Rentenalter erreicht haben. Wir müssen uns also jetzt darum kümmern, die Fachkräfte von Morgen zu gewinnen.

Um das vorhandene Personal wirklich zu entlasten, beantragen wir, dass das Alltagshelferprogramm in gleicher Weise und Qualität wieder aufgelegt wird, wie es möglich war. Die Alltagshelferinnen und Alltagshelfer übernehmen nicht-pädagogische Arbeiten. So hat das pädagogische Personal mehr Zeit für die Betreuung der Kinder. Davon profitieren alle.

Außerdem beantragen wir eine Einmalzahlung für die Beschäftigten in den Einrichtungen der frühkindlichen Bildung. Während der Corona-Pandemie haben die Beschäftigten in der frühkindlichen Bildung mit einem außerordentlichen Einsatz die Betreuung der Kinder sichergestellt. Dafür haben sie analog zur Tarifrunde des Öffentlichen Dienstes der Länder einen Corona-Bonus verdient.

Wir setzen uns zudem für die sofortige Abschaffung jeglicher Gebühren im Bildungsbereich ein. Kita-Gebühren werden von jeder Kommune einzeln erhoben. Dadurch gibt es im ganzen Land einen Flickenteppich von unterschiedlichen Gebühren für die frühkindliche Bildung. So entscheidet der Wohnort darüber, wie viel für einen Kita-Platz gezahlt wird – und nicht das Einkommen der Eltern. Dieses Konstrukt wollen wir abschaffen.

Damit die Kitas besser planen und arbeiten können, setzen wir uns für eine neue Finanzierung ein: Weg von den sogenannten Kindpauschalen, bei denen die Einrichtungen immer nur genau so viel Geld bekommen, wie Kinder mit einer vertraglich festgelegten Stundenzahl in die Kita gehen. Stattdessen brauchen wir eine fest Sockelfinanzierung, mit der die Einrichtungen unabhängig von der realen Belegung einen festen Beitrag zugewiesen bekommen. Damit können die Kitas besser planen und in die Qualität ihrer Arbeit investieren.“

Es gibt viel zu tun für die Familien in NRW – wir wollen Kitas stärken und Eltern entlasten

Zur morgigen Sitzung (17.03.2022) des Haushalts- und Finanzausschusses bringt die SPD-Fraktion Maßnahmenvorschläge ein, um Familien sowie Kitas und das Personal in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen und zu entlasten.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Es gibt viel zu tun für die Familien in NRW. Für Kleinkinder gibt es zu wenige Betreuungsplätze. Zudem belastet ein undurchsichtiges Gebührenkonstrukt, das sich weniger am Einkommen, sondern vielmehr am Wohnort orientiert, viele Familien in NRW. Die Landesregierung hat es in den vergangenen fünf Jahren nicht geschafft, die großen Herausforderungen anzugehen. Das muss sich ändern. Die enorme Bedeutung frühkindlicher Bildung muss sich in NRW endlich in konkreter Politik wiederspiegeln. Der derzeitige Status-quo ist schlecht.

Nordrhein-Westfalen liegt beim Ausbau der Betreuungsplätze laut Gute-Kita-Bericht 2021 im Vergleich der Bundesländer auf dem vorletzten Platz. Gleichzeitig steigen die Geburtenzahlen in NRW. 2013 wurden 146.417 Kinder geboren – 2020 waren es 170.065 Kinder. Das heißt auch, dass mehr Plätze in der frühkindlichen Bildung gebraucht werden. Statt den Ausbau voranzubringen, hat die Landesregierung 2021 einen neuen Negativ-Rekord aufgestellt: Lediglich 3.349 neue U3-Plätzen wurden geschaffen. Das sind so wenig wie noch nie seit Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz.

Auch beim Fachkräftemangel hat die Landesregierung keine entscheidenden Maßnahmen für Verbesserungen getroffen. Die Personaldecke ist dünn. Eine Fachkräfte-Offensive hat es in den vergangenen Jahren aber nicht gegeben. Dabei drängt die Zeit. Etwa 14.000 Kita-Beschäftigte sind 58 Jahre alt. 2030 werden sie das Rentenalter erreicht haben. Wir müssen uns also jetzt darum kümmern, die Fachkräfte von Morgen zu gewinnen.

Um das vorhandene Personal wirklich zu entlasten, beantragen wir, dass das Alltagshelferprogramm in gleicher Weise und Qualität wieder aufgelegt wird, wie es möglich war. Die Alltagshelferinnen und Alltagshelfer übernehmen nicht-pädagogische Arbeiten. So hat das pädagogische Personal mehr Zeit für die Betreuung der Kinder. Davon profitieren alle.

Außerdem beantragen wir eine Einmalzahlung für die Beschäftigten in den Einrichtungen der frühkindlichen Bildung. Während der Corona-Pandemie haben die Beschäftigten in der frühkindlichen Bildung mit einem außerordentlichen Einsatz die Betreuung der Kinder sichergestellt. Dafür haben sie analog zur Tarifrunde des Öffentlichen Dienstes der Länder einen Corona-Bonus verdient.

Wir setzen uns zudem für die sofortige Abschaffung jeglicher Gebühren im Bildungsbereich ein. Kita-Gebühren werden von jeder Kommune einzeln erhoben. Dadurch gibt es im ganzen Land einen Flickenteppich von unterschiedlichen Gebühren für die frühkindliche Bildung. So entscheidet der Wohnort darüber, wie viel für einen Kita-Platz gezahlt wird – und nicht das Einkommen der Eltern. Dieses Konstrukt wollen wir abschaffen.

Damit die Kitas besser planen und arbeiten können, setzen wir uns für eine neue Finanzierung ein: Weg von den sogenannten Kindpauschalen, bei denen die Einrichtungen immer nur genau so viel Geld bekommen, wie Kinder mit einer vertraglich festgelegten Stundenzahl in die Kita gehen. Stattdessen brauchen wir eine fest Sockelfinanzierung, mit der die Einrichtungen unabhängig von der realen Belegung einen festen Beitrag zugewiesen bekommen. Damit können die Kitas besser planen und in die Qualität ihrer Arbeit investieren.“

Ernst-Wilhelm Rahe: Keinen weiteren Murks: Straßenausbaubeiträge endgültig abschaffen!

Foto: Pixabay.com

Die schwarz-gelbe Landesregierung aus CDU und FDP hat angekündigt, das Kommunale Abgabengesetz (KAG) zu ändern und die Bürgerinnen und Bürger stärker zu entlasten.

Dazu erklärt der SPD Landtagsabgeordnete Ernst-Wilhelm Rahe:

„Die Landesregierung hat den Offenbarungseid geleistet: Die von ihr eingeführte Förderrichtlinie zur Halbierung von Straßenausbaubeiträgen ist auf ganzer Linie gescheitert!

Zuviel Bürokratie und ein umständliches Verfahren für die Kommunen haben eine Entlastung der Anlieger verhindert. Nun will Sie aber genau an dieses komplizierte Fördersystem beibehalten und verspricht dann eine Förderung von hundert Prozent der Kosten. Damit bleibt es bei dem Murks, den sie schon bei der halbherzigen Reform des KAG gemacht haben.

Es gibt nur eine saubere Lösung zur Entlastung der Straßenanlieger: Auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen von den Grundstückseigentümern wird künftig verzichtet. Die kreisfreien Städte und kreisangehörigen Städte und Gemeinden erhalten als Ersatz für den Wegfall Zuweisungen aus Landesmitteln. Dazu besteht am nächsten Donnerstag im Landtag die Möglichkeit, dem entsprechenden Antrag der SPD Fraktion zuzustimmen.

Dann wird sich zeigen, ob CDU und FDP es ernst meinen mit der Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen, ober ob ihre Ankündigung nur ein Täuschungsmanöver vor der Landtagswahl war. Ich werde mit der SPD-Fraktion für die vollständige Streichung der Straßenausbaubeiträge stimmen!“

Kommunen brauchen dringend Entlastung und Unterstützung – Land muss dazu endlich Lösung für Altschuldenproblematik vorlegen

Mit der Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine stehen die Kommunen in NRW auch vor enormen finanziellen Herausforderungen. Gleichzeitig lastet mit Altschulden ein ungelöstes Problem auf den Städten und Gemeinden. Die Altschulden schlugen zum 31. Dezember 2020 mit mehr als 22 Milliarden Euro zu Buche. Die SPD-Fraktion fordert eine bessere Unterstützung des Landes für die Kommunen und hat dazu heute ein Gutachten vorgestellt, wie bei den Altschulden eine Lösung möglich ist. Dieses Gutachten hat Professor Martin Junkernheinrich, Inhaber des Lehrstuhls für Stadt-, Regional- und Umweltökonomie an der TU Kaiserslautern, im Auftrag der SPD-Fraktion erstellt. Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Viele Kommunen in NRW leiden unter einer enormen Schuldenlast, die ihnen die Luft zum Atmen nimmt. Aktuell rächt es sich besonders, dass die Landesregierung die Städte und Gemeinden damit viel zu lange allein gelassen hat.

Die Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine schafft enorme Herausforderungen vor Ort. Dabei brauchen die Kommunen jetzt dringend organisatorische Unterstützung und ebenso schnelle finanzielle Hilfe. Es entstehen Kosten für die Unterbringung, die Versorgung in den Schulen und Kitas und die medizinische Betreuung der Geflüchteten. Diese Kosten müssen den Kommunen vollständig erstattet werden. Das ist dringend notwendig. Denn die Kassenlage ist vielerorts ohnehin schon angespannt.

Knapp 100 der 396 Kommunen in NRW haben bereits jetzt Kassenkredite von 1.000 Euro und mehr pro Einwohnerin und Einwohner. Diese Altschulden sind wie ein Klotz am Bein und nehmen Handlungsspielräume. Die Kommunen befinden sich in einer Vergeblichkeitsfalle – die Schulden sind so hoch, dass sie niemals von den Kommunen alleine abgetragen werden können.

Die schwarz-gelbe Landesregierung hat – obwohl es anders im Koalitionsvertrag steht – nichts dagegen unternommen. Im Gegenteil: Sie hat den Kommunen im Zuge der Corona-Krise sogar neue Schulden aufgebürdet. Und sie wird weitere Probleme schaffen, wenn sie die Kommunen im Umgang mit der Flüchtlingsbewegung finanziell allein lässt.

Statt weiterer Belastung ist Entlastung gefragt. Eine Lösung der Altschuldenproblematik duldet keinen Aufschub mehr. Die Landesregierung muss endlich mit einem Konzept auf den Bund zugehen. Denn für eine zeitige Lösung braucht es die Unterstützung des Bundes. Das zeigt das Gutachten von Professor Martin Junkernheinrich. Bei einer Übernahme der Schulden zu 75% durch Bund (50%) und Land (25%) würde eine vollständige Tilgung bei 93 % der Kommunen in 20 Jahren gelingen. Das Gutachten belegt also, wie effektiv ein  gemeinsames Vorgehen wäre. Doch einfach auf Berlin zu warten, wird nicht reichen. Die Landesregierung muss selbst handeln und einen Vorschlag machen. Denn mit steigenden Zinsen schließt sich das Zeitfenster für eine Lösung. Abwarten ist keine Option. Schließlich ist die Zukunft der Kommunen die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder. Ihnen sind wir es schuldig, sie endlich von der Last der kommunalen Altschulden zu befreien.“

Corona-Schutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen mindestens bis zum 2. April verlängern

In dieser Woche soll im Deutschen Bundestag ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet werden. Dieses sieht ab dem 20. März weitreichende Lockerungen vor, die neben einem Wegfall der umfangreichen Zugangsbeschränkungen für ungeimpfte Menschen auch ein Ende der Maskenpflicht in Innenräumen bedeuten. Ein Basisschutz, der eine Maskenpflicht in Pflegeheimen, Kliniken und dem Nahverkehr sowie eine Testpflicht für Schulen und Kitas vorsieht, soll den Ländern möglich bleiben.

Durch eine Übergangsphase bis zum 2. April sollen die Länder darüber hinaus die bestehenden Maßnahmen weiterführen können. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hatte bereits aufgerufen, die Phase zu nutzen. Hierzu erklärt Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Landesregierung muss wichtige Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus auch nach dem 20. März aufrecht erhalten. Denn die Erwartungen, dass die Infektionszahlen nach diesem Februar abnehmen, haben sich leider nicht erfüllt. In vielen Teilen Nordrhein-Westfalens sind die Neuinfektionen sogar gestiegen.

In dieser Situation wäre es unverantwortlich, alle Maßnahmen abzuschaffen. Die Aufgabe der Landesregierung ist es weiterhin, den Gesundheitsschutz in NRW zu gewährleisten. Vorsicht und Voraussicht sind auch in den kommenden Wochen gefragt.

Deswegen muss die Landesregierung nun mindestens die Übergangsphase bis zum 02. April nutzen. Sie muss die Maskenpflicht in Innenräumen und eine umfassende Teststrategie an den Schulen und Kitas in dieser Zeit fortführen. Nur so können wir sicherstellen, dass das Gesundheitssystem nicht überlastet wird und unsere Kinder den bestmöglichen Schutz bekommen. Baden-Württemberg macht es beispielsweise vor. Dort bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen und an Schulen weiter bestehen. Dem muss sich NRW anschließen.

Die Landesregierung sendet derzeit widersprüchliche Signale. Gesundheitsminister Laumann kann sich offenbar vorstellen, wichtige Schutzmaßnahmen aufrecht zu erhalten. Solchen Bekenntnissen muss konkretes Handeln folgen. Gleichzeitig will Familienminister Stamp Corona-Tests an den Kitas abschaffen. Die Landesregierung muss zu einer gemeinsamen Linie kommen, die der gegenwärtigen Lage gerecht wird und Gesundheitsschutz in allen Bereichen sicherstellt.“

Abschaffung von Corona-Tests an Kitas ist verantwortungslos – Land muss das Angebot aufrechterhalten

Heute hat Familienminister Stamp angekündigt, dass anlasslose Corona-Tests in den Kitas in Nordrhein-Westfalen wegfallen sollen. Das Land wird den Einrichtungen bald keine kostenlosen Schnelltests mehr zur Verfügung stellen.

Weiterlesen

NRW braucht ein umfassendes Kinderschutzgesetz

Heute fand im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Landtags NRW eine Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Landeskinderschutzgesetz NRW und eine Änderung des Kinderbildungsgesetzes statt.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Nordrhein-Westfalen braucht ein Kinderschutzgesetz, das im ganzen Land hohe, einheitliche Standards für den Schutz unserer Kinder festlegt. Das ist schon lange eine Forderung der SPD-Fraktion. Die Sachverständigen begrüßen es, dass es nun einen Gesetzentwurf gibt. Allerdings steht auch fest: Dieser Gesetzentwurf mündet in einem ersten Teilgesetz. Die angehörten Expertinnen und Experten sprechen von einem ersten Schritt.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist vor allem auf die Jugendämter fokussiert. Dabei braucht Kinderschutz einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz. Dieser kommt in der aktuellen Fassung zu kurz. Das zeigt sich etwa bei den geplanten Netzwerken Kinderschutz, bei denen Schule, Gesundheit, Polizei oder Justiz nicht verbindlich einbezogen werden. Neben diesen Akteuren müssen auch Kinder und Jugendliche selbst stärker einbezogen werden. Ebenso kommt das Thema Prävention bislang zu kurz. Hier könnten Familienbüros und Familienzentren an Grundschulen wertvolle Beiträge sein.

Dennoch ist es ein wichtiger Schritt, gemeinsame Qualitätsstandards für die Arbeit der Jugendämter zu haben, die kontinuierlich fortgeschrieben werden.

Darum werden wir uns weiter konstruktiv in den Prozess einbringen und konkrete Verbesserungen vorschlagen. Dazu kann beispielsweise die Etablierung von Kinderschutzbedarfsplänen zählen.

Klar bleibt: Der Kinderschutz ist kein politischer Zankapfel. Die parteiübergreifende Arbeit der Kinderschutzkommission wird auch in der kommenden Legislaturperiode fortgesetzt. Sie sollte sich in der kommenden Wahlperiode mit der Evaluierung und der Fortschreibung des Gesetzes als umfassendes Artikelgesetz im Sinne und zum Wohle der Kinder befassen. Wir müssen das Thema in der öffentlichen Wahrnehmung halten und  darüber hinaus noch das Gesetz mit Leben füllen. Nur so können der Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen werden und unsere Kinder gestärkt werden.“

Mehr Geld und mehr Wertschätzung für Erziehungsberufe

Am heutigen Internationalen Frauentag hat die Gewerkschaft ver.di ihre Mitglieder in Nordrhein-Westfalen im Tarifstreik für die Sozial- und Erziehungsberufe zu Warnstreiks aufgerufen.

Hierzu erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Frust der kommunalen Beschäftigten in den Kitas, den sozialen Diensten, der Behindertenhilfe und der Ganztagsschulen ist groß. Wenn es nicht ge­lingt, die Erziehungsberufe at­trak­tiver zu machen, wer­den wir auf mas­si­ve Pro­ble­me bei der Er­fül­lung des Rechts­an­spruchs in Ki­tas und dem Ganz­tag sto­ßen.

Es ist auch kein Zufall, dass die Streiks am Weltfrauentag stattfinden. Wir müssen Fragen der Geschlechtergerechtigkeit in den Fokus rücken. Dass die weib­lich do­mi­nier­ten Er­zie­hungs­be­ru­fe in der Wert­schät­zung noch im­mer den ver­meint­li­chen Män­ner­be­ru­fen hin­ter­her­hin­ken, muss sich än­dern. Berufe, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten, werden auch im Jahr 2022 weniger anerkannt und schlechter bezahlt. Das muss sich ändern.

Um genug Personal halten zu können und auch neue Fachkräfte zu gewinnen, fordern wir mehr Geld und mehr Wertschätzung für Erziehungsberufe. Da­zu ge­hö­ren selbstverständlich auch Auf­stiegs­mög­lich­kei­ten im Sys­tem und die ge­ziel­te An­wer­bung von Män­nern, zum Woh­le der Kin­der und zur stär­ke­ren An­er­ken­nung des Be­rufs­felds.“

Neuer Negativ-Rekord zeigt: Wir brauchen dringend eine Personaloffensive für mehr Lehrkräfte in NRW

Wie aus heute von IT.NRW veröffentlichten Zahlen hervorgeht, gibt es in rund 14 Prozent weniger Lehramtsabsolventinnen und -absolventen als vor zehn Jahren. Die Zahl der Absolventinnen und Absolventen liegt laut einer aktuellen Statistik des Landesbetriebs IT-NRW im Jahr 2020 bei 6.794. Im Jahr 2010 waren es noch 7.862 Absolventen gewesen.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Statt der versprochenen ‚weltbesten Bildung‘ legt die Landesregierung kurz vor Ende der Legislatur den nächsten Negativ-Rekord im Schulbereich vor. Gute Bildung steht und fällt mit den Lehrkräften. Doch genau die fehlen in NRW. Das zeigt sich beispielsweise auch beim deutlich gestiegenen Unterrichtsausfall.

Unsere Schulen leiden unter Personalmangel. Der Landesregierung ist es in den vergangenen Jahren nicht gelungen, diesem Trend entgegenzuwirken. Im Gegenteil: Zum Ende der Legislatur ist die Bilanz der Landesregierung dramatisch. Bis zum Jahr 2025 werden mindestens 26.000 Absolventinnen und Absolventen allein für das Grundschullehramt fehlen.

Wir brauchen dringend eine wirksame Personaloffensive, um der drohenden Bildungskatastrophe abzuwenden. Es wäre ein erster wichtiger Schritt, wenn die Landesregierung endlich die versprochene Angleichung der Bezahlung der Lehrkräfte umsetzen würde: Alle Lehrkräfte haben unabhängig von der Schulform eine Bezahlung von A13 verdient. Bislang verdient eine Grundschullehrerin etwa 640 Euro weniger pro Monat als ihre Kollegin am Gymnasium. Das ist schlichtweg ungerecht. Wir müssen außerdem den Seiteneinstieg über alle Schulformen hinweg erleichtern und attraktiver machen. Um mehr Absolventinnen und Absolventen zu bekommen, müssen auch mehr Ausbildungsplätze angeboten werden. Deshalb sollten die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in die erste Phase der Ausbildung von neuen Lehrkräften eingebunden werden.“