Zum heute vorgestellten Aktionsplan Jugendbeteiligung der Landesregierung erklärt Dr. Dennis Maelzer, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Viereinhalb Jahre hatte die Landesregierung Zeit, das Thema Jugendbeteiligung endlich stärker in den Blick zu nehmen. Auf den letzten Drücker kommt jetzt ein Papier, das erstaunlich stark die Kommunen, aber kaum das Land in die Pflicht nimmt. Ein vermeintlich zentraler Baustein des Koalitionsvertrags für junge Menschen wird erst kurz vor Ende der Legislaturperiode vorgelegt. Da hätten Jugendliche mehr erwarten dürfen als weitere Tagungen, Dialogformate und Prüfaufträge.

Junge Menschen haben ein Recht darauf, dass ihre Interessen bei politischen Entscheidungen systematisch berücksichtigt werden. Deshalb ist es enttäuschend, dass die Landesregierung auf einen verbindlichen Kinder- und Jugendcheck verzichtet. Parteiübergreifend hatten die demokratischen Fraktionen dies in einem gemeinsamen Antrag gefordert. Geliefert hat die Landesregierung nicht. Statt die Auswirkungen von Gesetzen und politischen Vorhaben auf Kinder und Jugendliche konsequent zu prüfen, setzt Schwarz-Grün vor allem auf Veranstaltungen und Austauschformate. Das ist zu wenig.

Darüber hinaus bleibt der Aktionsplan in einem entscheidenden Punkt hinter modernen Beteiligungsstandards zurück: Nicht der Gesetzgeber oder die Verwaltung sollten allein festlegen, welche Vorhaben Kinder und Jugendliche betreffen und wann ihre Beteiligung erforderlich ist. Junge Menschen sind Expertinnen und Experten ihres eigenen Lebens. Deshalb muss Beteiligung so ausgestaltet werden, dass Kinder und Jugendliche selbst benennen können, welche Themen für sie relevant sind. Politik sollte nicht nur über die Lebenswirklichkeit junger Menschen entscheiden, sondern sie aktiv dazu befähigen, ihre Interessen selbst einzubringen und zu vertreten.

Gerade Kinder und Jugendliche nehmen Auswirkungen politischer Entscheidungen oft anders wahr als Erwachsene. Eine zeitgemäße Beteiligungskultur beginnt deshalb mit der Anerkennung ihrer eigenen Perspektiven. Wer Kinder und Jugendliche ernst nimmt, fragt nicht zuerst, ob ein Thema sie betrifft, sondern hört ihnen zu, wenn sie sagen, dass es sie betrifft.

Besonders unverständlich ist, dass die Landesregierung kaum an frühere gemeinsame parlamentarische Initiativen anknüpft. Beim Thema Jugendbeteiligung gab es in Nordrhein-Westfalen über Fraktionsgrenzen hinweg immer wieder breite Übereinstimmungen. Statt diese gemeinsamen Linien weiterzuentwickeln und mit konkreten Instrumenten zu hinterlegen, bleibt der Aktionsplan hinter seinen Möglichkeiten zurück.

Richtig ist: Die CDU hat ihre Blockade der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtagswahlen aufgegeben, so dass eine Verfassungsänderung möglich wurde. Das war und ist ein wichtiger Schritt für mehr politische Teilhabe junger Menschen. Doch Jugendbeteiligung erschöpft sich nicht im Wahlrecht. Wer junge Menschen ernst nehmen will, muss ihre Perspektiven dauerhaft und verbindlich in politische Entscheidungsprozesse einbeziehen.

Der vorgelegte Aktionsplan liefert dafür leider zu wenig Verbindlichkeit und vertagt vieles auf die kommende Legislaturperiode.

Bild: Moondace/pixabay.com

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat heute erstmals über Klagen gegen die nordrhein-westfälische Landarztquote entschieden. Das Gericht erklärte die vereinbarte Vertragsstrafe von 250.000 Euro grundsätzlich für rechtmäßig. Zwei Kläger*innen mit frühen Vertragsfassungen dürfen jedoch eine Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin absolvieren. Das Gericht stellte fest, dass die ursprünglichen Verträge entsprechend verstanden werden konnten.

Hierzu erklärt Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das Urteil stärkt die Landarztquote – und weist die Landesregierung in die Schranken. Laut der ersten Vertragsfassung waren auch Weiterbildungen in der Kinder- und Jugendmedizin möglich. Jetzt hat das Gericht entschieden, dass das Land die getroffene Vereinbarung nicht nachträglich einseitig ändern durfte. Die Spielregeln gelten für beide Seiten. Verlässlichkeit ist keine Einbahnstraße.

Die Vertragsstrafe ist nach Auffassung des Gerichts zwar rechtmäßig. Wer aber eine derart hohe Summe bei Vertragsbruch verlangt, muss sich selbst auch an die getroffene Vereinbarung halten.

In vielen Regionen in NRW fehlen Hausärzt*innen. Die Landarztquote bleibt deshalb richtig und notwendig, um die medizinische Versorgung vor Ort zu sichern. Das heutige Urteil zeigt: Dauerhaft erfolgreich wird die Landarztquote nur mit klaren, fairen und rechtssicheren Verträgen.“

Foto: Larry Farr/unsplash.com

Im Rechtsausschuss haben heute die regierungstragenden Fraktionen mit ihrer Mehrheit die Wiedereinrichtung einer Vollzugskommission des Landtags verhindert. Auf Antrag der Fraktionen der SPD und FDP sollte eine Kommission des Rechtsausschusses für das Vollzugswesen im Land Nordrhein-Westfalen als Unterausschuss des Rechtsausschusses eingesetzt werden, wie es sie noch in den vergangenen Legislaturperioden bis zum Jahr 2022 gab.

Hierzu erklärt der SPD-Rechtspolitiker Hartmut Ganzke:

„Vor vier Jahren hatten auch wir zu Beginn der Legislaturperiode den Eindruck, der Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen sei gut aufgestellt und die Arbeit der Vollzugskommission könne der Rechtsausschuss mit übernehmen. Im Rückblick gesehen lagen wir damit falsch. Niemand konnte ahnen, dass Minister Benjamin Limbach die NRW-Justiz derart gegen die Wand fährt. Insbesondere in den Justizvollzugsanstalten häufen sich die Probleme. Bereits 14 Sondersitzungen des Rechtsausschusses in dieser Legislaturperiode sprechen Bände. Insofern wäre heute die Wiedereinsetzung der Vollzugskommission des Landtags folgerichtig gewesen. Wir hätten wieder ein Instrument mehr gehabt, um einen direkten Blick in die Justizvollzugsanstalten zu bekommen, vertieft in die jeweiligen Probleme einzusteigen sowie die Landesregierung auf die Zustände in den Gefängnissen hinzuweisen und auf Lösungen hinzuwirken. Doch das alles will die schwarz-grüne Koalition nicht.

Mit ihrem heutigen „Nein“ haben die beiden Regierungsfraktionen aber nicht nur gegen den Antrag gestimmt, sondern auch gegen den ausdrücklichen Wunsch der organsierten Beschäftigten in den JVAs. Für sie war die Vollzugskommission stets weit mehr als ein parlamentarisches Gremium. Bei den Sitzungen in den Gefängnissen hatten die Beschäftigten die Möglichkeit, Probleme nicht nur zu beschreiben, sondern zu zeigen. Entwicklungen konnten aus erster Hand erläutert werden. Gerade jetzt, wo die Anforderungen im Vollzug wachsen, die Folgen des Personalmangels immer gravierender werden und die Probleme angegangen werden müssen, wäre die Wiedereinsetzung der Vollzugskommission ein wichtiges Zeichen und das richtige Instrument gewesen.“

Gerd Altmann/Pixabay.com

Im Ausschuss für Kultur und Medien wurde heute ein Antrag der SPD-Fraktion im Landtag NRW zur Bekämpfung von digitaler Gewalt diskutiert. Als Sachverständige haben unter anderem Collien Fernandes, die ehemalige ARD-Journalistin Georgine Kellermann, HateAid gGmbH und weitere Organisationen nicht nur deutlich gemacht, welche weitreichenden Folgen digitale Gewalt auf das Leben hat, sondern auch konkrete Gegenmaßnahmen genannt.

Hierzu erklärt Ina Blumenthal, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Digitale Gewalt betrifft vor allem Frauen, Kinder, Jugendliche und queere Menschen. Digitale Gewalt ist dabei nicht das Problem der Betroffenen, sondern ein Problem unserer Gesellschaft. Collien Fernandes und Georgine Kellermann haben sehr deutlich gemacht, welche realen Folgen digitale Gewalt für Sicherheit, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe haben kann. Wir müssen digitale Gewalt deshalb ganzheitlich bekämpfen, Betroffene unterstützen und Plattformen in die Verantwortung ziehen. Wir brauchen jetzt dringend den Schulterschluss der demokratischen Fraktionen im Landtag.

Als SPD-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen haben wir einen Antrag vorgelegt, der konkrete Maßnahmen gegen digitale Gewalt bündelt – von einem niedrigschwelligen Online-Kommissariat, Medienkompetenz, Digital Streetwork bis hin zu strengeren Regeln gegenüber den Plattformen. In der Anhörung kam immer wieder zur Sprache, dass Meldewege gegenüber Behörden und Plattformen zu kompliziert seien. Wir brauchen deshalb dringend einfachere und niedrigschwellige Verfahren. Betroffene müssen schnell geschulte Ansprechpartner erreichen, statt vor rechtlichen Formularen gestellt zu werden.

Die Plattformbetreiber müssen jetzt maximalen Druck von allen politischen Seiten spüren: Welche Unternehmen es nicht einmal ernsthaft versuchen, ihre Plattform für Frauen und Minderjährige sicher zu machen, müssen von uns reguliert und sanktioniert werden. Unser Grundgesetz muss im Netz genauso gelten wie auf der Straße. Am Ende steht für uns als SPD das Ziel, gemeinsam Maßnahmen gegen digitale Gewalt zu beschließen – über die Geschlechter- und Parteigrenzen hinweg.“

Foto: Austris Augusts/unsplash.com

Nach der Entscheidung des Deutschen Olympischen Sportbundes, dass Deutschland mit München als Kandidat für Olympische und Paralympische Spiele 2036, 2040 oder 2044 ins Rennen geht, und nicht die nordrhein-westfälische Bewerbung Köln-Rhein-Ruhr, fordert die SPD-Fraktion einen 5-Punkte-Plan für einen starken Breitensport in NRW. Hierzu erklären Lisa Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Tülay Durdu, sportpolitische Sprecherin:

Lisa Kapteinat:

„Die Landesregierung bezeichnet Nordrhein-Westfalen gerne als „Sportland Nummer 1“. Jetzt muss sie zeigen, dass dieser Anspruch auch jenseits der Olympia-Bewerbung gilt. Denn der Investitionsbedarf im Sport ist enorm: bei Sporthallen, Sportplätzen und Schwimmbädern ebenso wie bei der Schwimmausbildung, im Breitensport und beim inklusiven Sport. Die Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele war immer auch mit dem Versprechen verbunden, die Sportinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu stärken. Dieses Versprechen darf nicht mit dem Aus für Olympia enden.“

Tülay Durdu:

„Olympia ist vorbei – der Breitensport bleibt: Jetzt muss die Landesregierung dafür sorgen, dass der Breitensport nicht auf der Strecke bleibt. Denn die Sportvereine, Kommunen und Sportlerinnen und Sportler in NRW brauchen trotzdem Investitionen und verlässliche Unterstützung. Deshalb fordern wir einen 5-Punkte-Plan für einen starken Breitensport in NRW.“

Eine aktuelle WDR-Recherche zeigt, dass in Nordrhein-Westfalen auch nach Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zahlreiche Grundschulkinder keinen gewünschten Betreuungsplatz erhalten. Während 227 Erstklässler in den befragten Kommunen leer ausgehen, stehen mehr als 2.200 Kinder der zweiten bis vierten Klassen auf Wartelisten. Zugleich fordern 190 Kommunen eine bessere Finanzierung des Ganztags durch das Land.

Hierzu erklären Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher, und Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Dr. Dennis Maelzer:

„Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ein wichtiger Fortschritt für Kinder und Familien. Aber ein Rechtsanspruch darf nicht dadurch erfüllt werden, dass ältere Grundschulkinder ihren Platz verlieren oder bei der Vergabe leer ausgehen. Genau diese Entwicklung macht die WDR-Recherche sichtbar. Für die betroffenen Familien ist es völlig unerheblich, ob ihr Kind in der ersten, zweiten oder vierten Klasse ist. Sie brauchen eine verlässliche Betreuung, um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können.

Besonders alarmierend ist der Hilferuf der Kommunen. Wenn 190 Städte und Gemeinden eine bessere Finanzierung fordern, muss die Landesregierung endlich handeln. Die Kommunen dürfen mit den finanziellen Folgen des Rechtsanspruchs nicht allein gelassen werden. CDU und Grüne müssen dafür sorgen, dass zusätzliche Plätze entstehen, statt bestehende Kapazitäten lediglich zwischen den Jahrgängen umzuverteilen. Schließlich wird der Rechtsanspruch in den kommenden Jahren auf alle Grundschuljahrgänge ausgeweitet. Wer heute nicht ausreichend investiert, verschärft die Probleme von morgen.“

Dilek Engin:

„Die Landesregierung darf den Erfolg des Ganztags nicht allein daran messen, wie viele Erstklässler einen Betreuungsplatz erhalten haben. Entscheidend ist doch, was die Kinder dort erleben und welche Bildungs- und Entwicklungschancen ihnen eröffnet werden. Ganztag ist mehr als Betreuung bis zum Nachmittag. Er bietet die Chance, Kinder individuell zu fördern, soziale Ungleichheiten abzubauen und Familien zu entlasten.

CDU und Grüne haben ein Ausführungsgesetz zum Ganztag versprochen und dieses Versprechen bis heute nicht eingelöst. Stattdessen fehlt weiterhin ein verlässlicher Rahmen für die pädagogische Qualität. Wir brauchen ausreichend qualifiziertes Personal, gute räumliche Bedingungen und eine enge Verzahnung von Unterricht und Ganztag. Das Land darf die Kommunen nicht weiter allein lassen. Wir fordern landesweite Qualitätsziele für den Ganztag und wollen eine bessere Personalausstattung gesetzlich fördern.

Ein Rechtsanspruch auf Ganztag darf nicht bei ‚Satt, sauber und verwahrt‘ enden. Er muss ein Rechtsanspruch auf gute Bildung und verlässliche Betreuung sein. Dafür muss die Landesregierung endlich die notwendigen Voraussetzungen schaffen.“

Im Ausschuss für Schule und Bildung wurden heute Sachverständige zum 19. Schulrechtsänderungsgesetz angehört. Hierbei ging es vor allem um die Neuerungen zu Ordnungsmaßnahmen. Sämtliche Sachverständige bemängelten dabei, dass trotz notwendiger Sanktionsmaßnahmen oftmals die Auswirkungen die Lehrkräfte tragen und entsprechende Ressourcen kaum zur Verfügung stehen.

Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit dem 19. Schulrechtsänderungsgesetz versucht die Landesregierung, die Folgen des Lehrkräftemangels gesetzlich zu organisieren, statt seine Ursachen entschlossen zu bekämpfen. Viele der vorgesehenen Sanktionsmaßnamen wären überhaupt nicht notwendig, wenn unsere Schulen ausreichend mit Lehrkräften und multiprofessionellen Teams ausgestattet wären.

Wenn, wie in der Anhörung geschehen, vor allem auf die Auswirkungen der neueren und geänderten Sanktionsmaßnahmen derart kritisch hingewiesen wird, sollte die Landesregierung endlich aufwachen. Selbstverständlich sind klare Regeln und deren konsequente Einhaltung für guten Unterricht unverzichtbar. Lehrkräfte müssen handlungsfähig sein, und Schülerinnen und Schüler brauchen ein verlässliches Lernumfeld. Deshalb begrüßen wir auch den Grundgedanken, den Schulen mehr Freiraum dafür zu geben, das Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern zu sanktionieren. Mangelhaftes Sozialverhalten, Schikane von Lehrkräften, Mobbing, Vandalismus und Gewalt sind schließlich wachsende Probleme, die immer stärker den Bildungserfolg gefährden. Schulleitungen brauchen dafür die entsprechenden Freiheiten, um ihren Kollegien entsprechend den Rücken zu stärken. Schulaufsicht muss Schulleitungen und Lehrkräften wiederum die Unterstützung bieten, die sie vor Ort auch wirklich brauchen.

Jedoch machen auch wir ein großes Fragezeichen bei den Maßnahmen, die die Landesregierung für den Umgang mit Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern vorschlägt. Ein Unterrichtsausschluss von bis zu vier Wochen hilft den betroffenen Kindern und Jugendlichen in keiner Weise. Hier müssen Maß und Mitte gewahrt bleiben und pädagogische Unterstützung grundsätzlich Vorrang haben. Den Lehrkräften ist damit genau dann nicht geholfen, wenn diese den Ausschluss dann noch durch pädagogische gesonderte Unterstützung ausbaden müssen.

Unsere Schulen brauchen deshalb keine gesetzlich organisierte Mangelverwaltung, sondern ausreichend Lehrkräfte und multiprofessionelle Teams, verlässliche Rahmenbedingungen und echte Unterstützung für jedes Kind. Flickschusterei Schulrechtsänderungsgesetz darf kein Ersatz für eine funktionierende Bildungspolitik sein.

Gleichzeitig drückt sich die Landesregierung seit Jahren davor, klare Regelungen für einen Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie zu schaffen. Andere Bundesländer wie Brandenburg zeigen längst, dass das möglich ist. Ausgerechnet dort, wo das Schulrecht tatsächlich mehr Bildungsgerechtigkeit schaffen könnte, bleibt Schwarz-Grün untätig.“

Zur Kritik der Logistikregion Rheinland e.V. an den mangelnden Ladepunkten für eine Elektrifizierung des Logistikverkehrs erklärt André Stinka, wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die wirtschaftliche Entwicklung Nordrhein-Westfalens wird zunehmend durch Stromengpässe behindert. Obwohl etwa der Ausbau der Windkraft gut vorankommt, können Unternehmen immer schwieriger auf klimafreundlichen Strom umstellen. Es gibt nicht zu wenig Windstrom, sondern unzureichende Netze und konkret für die Elektrifizierung des Logistikverkehrs zu wenige geeignete Ladepunkte. Insbesondere mittelständische Unternehmen brauchen mehr Unterstützung. Wenn Netzzugänge rar sind, braucht es landesseitig eine stärkere Förderung von Speichern und mehr Möglichkeiten der Eigenstromerzeugung – übrigens auch für Mieterinnen und Mieter.

In der vergangenen Woche kritisierten bereits die Bürgermeister aus Rommerskirchen und Bedburg im Rheinischen Revier, dass kaum noch wirtschaftliche Neuansiedlungen möglich seien, obwohl die geplanten Rechenzentren Anker für neue Unternehmen sein sollen. Denn es mangelt an Stromanschlusskapazitäten. Es liegt nun an Netzbetreibern und Landesregierung, den Netzausbau in NRW deutlich zu beschleunigen – durch effizienteres Planungsrecht, schnellere Verfahren und durch den nötigen Personaleinsatz im Bau. Und weil die Zeit drängt, brauchen wir auch Sofortmaßnahmen gegen die zunehmenden Stromengpässe.

Die Landesregierung hat gerade einen Entwurf für einen neuen Landesentwicklungsplan vorgelegt. Für die SPD-Fraktion ist klar, dass die Energiewende nur gelingt, wenn Energieinfrastruktur auch landesplanerisch in Flächen, festgelegten Trassenkorridoren und in Genehmigungsverfahren priorisiert wird – das gilt für den Ausbau der Stromnetze, für Umspannwerke, Speicher, Elektrolyseure und die Leitungen für Wasserstoff und CO2 gleichermaßen. Wirtschaftsflächen, potenzielle Entwicklungsflächen und Netze müssen zusammen geplant werden. Die Logistikbranche kritisierte heute, dass eine integrierte Fachplanung auf Landesebene bisher nicht ausreichend existiert, obwohl der Landesentwicklungsplan aktuell überarbeitet worden ist. Hier muss die Landesregierung nachbessern.“

Vince Scherer/Pixabay.com

Am heutigen Montag hat der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume Sachverständige zum SPD-Antrag „Für Tierschutz, Tierheime sowie die Stärkung verantwortungsvoller Hundehalterinnen und -halter: Einen Sachkundenachweis in NRW verbindlich einführen“ angehört.

Hierzu erklärt René Schneider, Sprecher für Tierschutz der SPD-Fraktion im Landtag NRW: 

„Die Anhörung hat das Tor zu einer fraktionsübergreifenden Zustimmung zum Hundeführerschein weit aufgestoßen. Neben Hundetrainer Martin Rütter haben auch weitere Fachleute die Bedeutung von verpflichtenden Sachkundeschulungen herausgearbeitet. Die Sachverständigen haben gezeigt, dass Sachkundenachweise den verantwortungsvollen Umgang mit Hunden stärken und das Risiko von Beißvorfällen senken können. Schon heute ist die Nachfrage nach freiwilligen Kursen groß – besonders bei Menschen, die sich zum ersten Mal einen Hund anschaffen. Auch Pilotversuche in einzelnen Städten wurden als möglicher Weg angesprochen. Die rechtlichen Fragen sind lösbar. Jetzt kommt es darauf an, den Sachkundenachweis praxistauglich zu gestalten.

Nicht nur die geladenen Expertinnen und Experten zeigten sich offen, den Sachkundenachweis konstruktiv voranzubringen. Die Fraktion der Grünen machte gleich zu Beginn der Anhörung deutlich, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass bislang nicht alle Hundehalter eine Sachkundeprüfung ablegen müssen.

Einhellige Expertenstimmen plus Zustimmung von Fraktionen aus Regierung und Opposition machen diese Anhörung zu einer wertvollen Seltenheit. Diese Chance müssen wir jetzt nutzen. Wir würden uns freuen, wenn wir die Sachkunde fraktionsübergreifend auf den Weg bringen. Denn gemeinsam können wir Tierleid lindern und zu vielen glücklichen Mensch-Hund-Beziehungen beitragen. Schon das ist Grund genug, dieses Thema nicht nach dem üblichen Muster von Regierung gegen Opposition zu behandeln. Der erste Schritt ist heute gemacht, wir freuen uns auf die weiteren Gespräche.“

Laut heute von IT.NRW veröffentlichten Zahlen waren 2025 in NRW 109.325 Menschen auf Sozialleistungen angewiesen, weil sie die Kosten ihrer Pflege nicht selbst tragen konnten. Das entspricht einem Anstieg von fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 83 Prozent der Betroffenen erhielten Hilfe zur Pflege in einer Einrichtung – und liegt damit inzwischen über dem Stand von 2021, also vor Einführung des Leistungszuschlags der Pflegekassen.

Hierzu erklärt Thorsten Klute, gesundheits- und pflegepolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Pflege darf nicht arm machen. Doch immer mehr Menschen in NRW können sich ihre Pflege nicht mehr leisten. Selbst der Zuschlag für Menschen im Pflegeheim hat den Anstieg nur vorübergehend gebremst. Die finanziellen Folgen tragen die Betroffenen und die Kommunen.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann muss den vorliegenden Entwurf zur Pflegereform überarbeiten. Wer Zuschüsse aus der Pflegeversicherung kürzt, erhöht die Eigenanteile und belastet am Ende auch die Kommunen. Statt Kosten zu verschieben, brauchen wir eine gerechtere Finanzierung – dazu gehört beispielsweise ein Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung.

Auch die Landesregierung muss handeln. Wir brauchen mehr Prävention, gute Beratung und eine starke ambulante Pflege und Tagespflege. So bekommen Menschen frühzeitig Hilfe und Familien mehr Unterstützung, wenn Mutter oder Vater pflegebedürftig werden. Schwarz-Grün darf die Investitionsförderung der Pflegedienste nicht weiter durch die Inflation entwerten. Gute Pflegepolitik stärkt die Versorgung zu Hause, bevor Familien an ihre Grenzen kommen.“

In der heutigen Plenardebatte des Landtags NRW hat die AfD-Fraktion den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und Grünen für besseren Kinderschutz im kommerziellen Raum abgelehnt. In derselben Debatte stellte der AfD-Abgeordnete Thomas Röckemann die Hitlerjugend (HJ) und die Freie Deutsche Jugend (FDJ) in einen Zusammenhang mit den Falken, der Antifa und der Grünen Jugend. Dafür erhielt er zunächst eine Rüge und nach Wiederholung des Vergleichs einen Ordnungsruf.

Hierzu erklärt Ina Blumenthal, parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„CDU, SPD und Grüne haben heute den Kinderschutz gestärkt. Die AfD hat sich dafür entschieden, die Debatte dazu für einen faschistischen Vergleich zu missbrauchen, um engagierte Jugendliche zu diskreditieren. Die Gleichsetzung von HJ und FDJ mit demokratischen Jugendorganisationen ist unerträglich und für uns inakzeptabel. Die Hitlerjugend war ein Werkzeug der nationalsozialistischen Diktatur, das Kinder indoktrinierte und auf Krieg und Gehorsam vorbereitete. Auch die FDJ diente einem Unrechtsstaat zur politischen Kontrolle junger Menschen. Sie waren Teil von gewaltsamer Herrschaft, ideologischer Indoktrination und politischer Unterdrückung. Wer diese Organisationen mit heutigen demokratischen Jugendorganisationen gleichsetzt, verwischt historische Unterschiede. Das ist gerade in einem deutschen Parlament nicht hinnehmbar. Die demokratische Mehrheit dieses Hauses bestimmt die Zukunft unserer Demokratie.“

Zum heute vorgestellten Bildungsmonitor 2026 des Instituts der deutschen Wirtschaft erklärt Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Bildung bleibt die Achillesferse unseres Landes. Nichts ist besser geworden unter Schwarz-Grün. Im Gegenteil: NRW verharrt am Tabellenende der Bundesländer und hat die rote Laterne fest in der Hand. Wer das nicht zum Anlass nimmt, endlich umzusteuern und Schule neu zu denken, hat die Lage immer noch nicht erkannt. Wir müssen unser Bildungssystem umfassend reformieren und ihm wieder neues Leben einhauchen.

Dazu gehören u.a. neue Lehr- und Lernformate mit der systematischen Integration außerschulischer Lernorte, mehr fächerübergreifendem Lernen aus verschiedenen Perspektiven und auch das Lernen im Umgang mit vorhandenem und schnell verfügbarem Wissen. Es geht auch darum, junge Menschen zu befähigen, selbstständig und kritisch zu denken, Problemlösungs- und soziale Kompetenzen zu entwickeln und Resilienz zu lernen. Dazu müssen Lehrpläne deutlich entschlackt und der Fächerkanon neu ausgerichtet werden, Lehrkräfte brauchen zudem mehr Freiräume in der Gestaltung ihres Unterrichts, und multiprofessionelle Teams müssen an Schulen zum Standard werden. Gerade an Schulen mit besonderen Herausforderungen müssen wir zusätzliches Personal und zusätzliche Ressourcen bereitstellen.

Ich weiß nicht, wie lange sich die Landesregierung die Lage noch tatenlos anschauen will. Es muss endlich Schluss sein mit der Flickschusterei an unserem Bildungssystem. Wir brauchen den Mut, das dicke Brett der Bildungsreform zu bohren. Wir sind dazu bereit und entschlossen.“