Der erste Bürgerrat des Landes Nordrhein-Westfalen wird sich mit dem Thema „Generationsübergreifende Daseinsvorsorge – Wie können digitaler Fortschritt und der Einsatz von KI, auch wenn Krankheit oder Pflegebedarf eintreten, ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter unterstützen?“ befassen. Ein entsprechender Antrag der demokratischen Fraktionen wurde heute im Landtag beschlossen.

Dazu erklären Thomas Okos, Mitglied im Hauptausschuss der CDU-Fraktion, Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Antje Grothus, Sprecherin für Beteiligung der Grünen Fraktion, und Dirk Wedel, Sprecher im Hauptausschuss der FDP-Fraktion:

Thomas Okos: „Wir sind stolz darauf, dass wir den ersten Bürgerrat in Nordrhein-Westfalen fraktionsübergreifend auf den Weg gebracht und nun erfolgreich zum Abschluss geführt haben. Dieses Projekt zeigt, dass wir in unserem Land gemeinsam nach vorne denken – auch bei Fragen, die uns alle betreffen: Wie wollen wir künftig alt werden, und welche Chancen bieten uns technologische Innovationen und Künstliche Intelligenz dabei? Gerade der technologische Fortschritt eröffnet enorme Möglichkeiten, das Leben im Alter selbstbestimmter, sicherer und lebenswerter zu gestalten. Wir freuen uns auf die Vorschläge des Bürgerrats und sind gespannt auf die Impulse, die aus der Mitte der Gesellschaft kommen. Gleichzeitig ist klar: Der Bürgerrat liefert wichtige Anregungen – die politischen Entscheidungen darüber, was umgesetzt wird, treffen am Ende das Parlament und die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Abgeordneten.“

Elisabeth Müller-Witt: „Mit dem Bürgerrat möchten wir ein zusätzliches Element unserer repräsentativen Demokratie schaffen. Er bietet die Möglichkeit, Impulse aus einer repräsentativen Gruppe der Bevölkerung aufzunehmen. So wird die Stimme der Gesellschaft hörbar und sichtbar. Diese Anregungen eröffnen neue Perspektiven, bereichern politische Entscheidungsprozesse und stärken zugleich die demokratische Teilhabe. Ein zentrales Thema ist die generationsübergreifende Daseinsvorsorge. Besonders in einer alternden Gesellschaft stellt sich die Frage nach dem Zugang zu Pflege und der Bewältigung von Krankheits- oder Pflegefällen. Dabei betrifft dies nicht nur ältere Menschen – meist ist das gesamte familiäre oder soziale Umfeld involviert. Entscheidend sind daher die Sicherung von Pflegeplätzen, wohnortnahe Angebote sowie präventive Maßnahmen, die gerade auch für die jüngere Generation von Bedeutung sind.“

Antje Grothus: „Jeder Mensch hat ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben – auch und gerade dann, wenn Pflegebedarf oder Krankheit eintreten. Egal in welchem Alter, es geht um Würde, um Vertrauen und um das Gefühl, gesehen zu werden – gerade in verletzlichen Lebensphasen. Neben alternativen Wohnkonzepten können Digitalisierung und Künstliche Intelligenz für mehr Selbstbestimmung und Teilhabe sorgen und Pflegende entlasten. Es freut mich, dass sich der erste Bürgerrat dem Thema widmen wird, wie technologische Innovationen den Alltag von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen verbessern können. Der Bürgerrat schafft einen vertrauensvollen Raum, in dem die Bürgerinnen und Bürger, die zufällig ausgewählt werden, ihre Lebenswirklichkeit, Erfahrungen und Bedarfe einbringen. Ich freue mich auf diesen Austauschraum zwischen Parlament und Bürgerschaft und bin sehr gespannt, welche Handlungsempfehlungen sie uns als Politik nach ihren Beratungen geben.“

Dirk Wedel: „Gerade in Abwägungsfragen wie den Chancen und Risiken der Digitalisierung in der Pflege ist es sinnvoll, mit Hilfe eines Bürgerrats neue Perspektiven herauszuarbeiten, die der Landtag für seine parlamentarische Arbeit nutzen kann. Damit der Bürgerrat diesem Auftrag gerecht wird, ist es entscheidend, sich hinsichtlich seiner Stellung und Ausgestaltung in unserer repräsentativen Demokratie im Klaren zu sein. Nur durch die Zufallsauswahl bei der Besetzung des Bürgerrats ohne Berücksichtigung persönlicher Betroffenheiten können unabhängiges Arbeiten garantiert und bisher unberücksichtigt gebliebene Sichtweisen herausgearbeitet werden. Der Bürgerrat kann Bürgerinnen und Bürgern über Wahlen hinaus politisches Gehör verschaffen – er ist damit aber kein Parallelparlament zum Landtag. Allein der Landtag ist und bleibt demokratisch legitimiert und zuständig, wenn es darum geht, aus den Ergebnissen des Bürgerrats politische Schlüsse zu ziehen und gegebenenfalls Rechtsfolgen zu setzen.“

Die bei der Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) involvierten Verbände üben deutliche Kritik an dem von der Landesregierung vorgegebenen Verfahren und fordern eine Verlängerung der Stellungnahmefrist bis mindestens zum 30. Januar 2026.

Hierzu erklärt Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die KiBiz-Revision läuft jetzt erst an, weil sich Schwarz-Grün über drei Jahre Zeit für einen Entwurf genommen hat. Die Verbändeanhörung kurz vor Weihnachten hat hingegen mit einer Fristsetzung begonnen, die eine Frechheit ist. Die Rückgabe der Stellungnahmen soll bis zum 9. Januar 2026 erfolgen. So hatten bereits kommunale Spitzenverbände, die freie Wohlfahrt und auch die kirchlichen Büros um eine Verlängerung der Frist bis Ende Januar gebeten. Heute sagt auch die Gewerkschaft Verdi, dass ein Durchdrücken dieser unausgewogenen Revision über die Weihnachtsfeiertage respektlos sei. Man hat mehr Zeit, bei Galeria verunglückte Weihnachtsgeschenke zurückzugeben, als sich seriös mit einem neuen Kinderbildungsgesetz zu beschäftigen, dass für Generationen über Chancen von Kindern und die Verwendung von Milliarden von Euro entscheidend ist. In der Zeit vom 8. Dezember 2025 bis zum 9. Januar 2026 rund um die Weihnachtsferien und Feiertage ist es kaum möglich, sich vertiefend mit der Novelle – und allem, was da eventuell versteckt sein könnte – zu beschäftigen.

Wie wichtig eine genaue Prüfung des geschriebenen Wortes aber ist, zeigen die Streichungen der Förderung der eingruppigen Einrichtungen. Anders als zuvor im Eckpunktepapier abgesprochen, werden die Förderungen für eingruppige Einrichtungen im Gesetzentwurf der schwarz-grünen Landesregierung einkassiert. Dass sich da insbesondere der Paritätische Wohlfahrtsverband hintergangen fühlt und genauer hinsehen will, kann jeder nachvollziehen.

Es ist einmal mehr ein schwerer Monat für die Landesregierung und speziell für Familienministerin Josefine Paul: Gleich zwei Verfassungsklagen – zum Belastungsausgleich Jugendhilfe und der OGS – sind anhängig und nun gehen die Verbände auf die Barrikaden. Die Leidtragenden sind letztendlich die Familien, Beschäftigte und Träger. Auf unserem Wunschzettel zu Weihnachten steht etwas anderes: Eine verlässliche, kostenfreie und qualitativ hochwertige Bildung für unsere Kinder in NRW – Umtausch ausgeschlossen.“

Im Landtag NRW wurde heute über den Eilantrag der SPD-Fraktion „Im Notfall zählt jede Sekunde – nicht das Portemonnaie! NRW muss jetzt eine Lösung für den Rettungsdienst finden“ beraten und abgestimmt.

Hierzu erklärt Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Es darf nicht passieren, dass Menschen in einer Notlage überlegen müssen, ob sie sich einen Rettungswagen leisten können. Wir haben die Landesregierung deshalb aufgefordert, sofort zu handeln und Gespräche mit den Kommunen und Krankenkassen aufzunehmen, um Eigenanteile an Rettungseinsätzen zu verhindern. Brandenburg und Niedersachsen haben bereits gezeigt, dass eine Lösung möglich ist: Dort übernehmen die Krankenkassen übergangsweise die Kosten für „Fehlfahrten“. NRW hängt hier deutlich hinterher.

Die Landesregierung hat viel zu lange zugesehen. Erst unser Eilantrag hat Bewegung gebracht: Minister Laumann hat nun angekündigt, Gespräche mit den Kommunen und Krankenkassen zu führen. Das ist ein erster Schritt – aber wir werden genau hinschauen, ob dieser zu konkreten Ergebnissen führt. Es darf nicht passieren, dass sich weitere Kommunen aufgrund der finanziellen Lage in der Pflicht sehen, Eigenanteile für Einsätze des Rettungswagens zu erheben. Wir erwarten vom Bund, dass er eine langfristige Lösung präsentiert. Bis dahin ist das Land in der Pflicht eine passende Übergangslösung herbeizuführen. Die Zeit zu warten ist vorbei.“

Wie die Rheinische Post heute berichtet, haben die vier NRW-Städte Bochum, Frechen, Kamen und Köln eine Klage beim Verfassungsgerichtshof in Münster eingereicht, weil ihnen das Land in der Vergangenheit zu wenig für den Kita-Ausbau gezahlt hat und auch keine Nachzahlung leisten will.

Hierzu erklärt Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Aus Unzufriedenheit mit der schwarz-grünen Landesregierung ziehen immer mehr Städte vor Gericht. Nachdem am Freitag Dormagen, Düsseldorf, Hamm und Krefeld eine Verfassungsklage rund um die Finanzierung des Offenen Ganztags gegen das Land eingereicht haben, legen nun Bochum, Frechen, Kamen und Köln nach. Sie machen geltend, dass die Finanzhilfen des Landes für den notwendigen Ausbau der Tagesbetreuung für U3-Kinder in den Kitajahren 2019/20 und 2020/21 viel zu gering waren. Die Städte hatten in diesen beiden Jahren Mehrbelastungen in Höhe von über 470 Millionen Euro und pochen richtigerweise auf eine Nachzahlung vom Land wenigstens in Höhe von 163,2 Millionen Euro. Die Zahlen machen deutlich, dass es hier nicht um Kleckerbeträge geht, sondern um das ernsthafte Problem, dass sich die schwarz-grüne Landesregierung an allen Stellen und mit allen Mitteln vor einer angemessenen Finanzierung der Kitas drückt. Daher solidarisieren sich auch alle kommunalen Spitzenverbände mit der Klage. Im Zentrum der Kritik steht schon wieder Ministerin Josefine Paul. Weil sie mit den kommunalen Spitzen keinen Konsens erzielen konnte oder erzielen wollte, steht nun die nächste Klage ins Haus und das Risiko einer nachträglichen Zahlungsverpflichtung in Milliardenhöhe. Das Land trifft sich mit den Kommunen inzwischen öfter im Gerichtssaal als am Verhandlungstisch. Ministerpräsident Hendrik Wüst muss sich endlich einschalten und sein Familienministerium in den Griff bekommen.“

Die heute vorgestellten Ergebnisse des Spitzengesprächs im Ausbildungskonsens Nordrhein-Westfalen zeigen ein dramatisches Bild: Der Ausbildungsmarkt in NRW steht vor erheblichen Herausforderungen. Sinkende Ausbildungsstellen, steigende Bewerberzahlen und tausende junge Menschen ohne Perspektive zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen der Landesregierung nicht ausreichen. Besonders im Bereich des Übergangs von Schule in den Beruf besteht dringend Handlungsbedarf.

Hierzu erklären Lena Teschlade, Sprecherin für Arbeit und Soziales, und Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Lena Teschlade:

„Es ist alarmierend, dass die Zahl der Ausbildungsplätze in Nordrhein-Westfalen im dritten Jahr in Folge sinkt, während gleichzeitig immer mehr junge Menschen einen Ausbildungsplatz suchen. Wenn über 25.000 junge Menschen am Ende des Jahres ohne regulären Ausbildungsplatz dastehen oder nur in Übergangslösungen verbleiben, dann frage ich mich, wann die Landesregierung endlich mehr tun will, als Gespräche zu führen. Zumal 12.300 junge Menschen jetzt noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und weitere 13.000 Jugendliche zwar eine Alternative haben, eigentlich aber gerne eine Ausbildung machen würden. Das ist ein alarmierendes Warnsignal für den Arbeitsmarkt und die Fachkräftesicherung. Jetzt wäre es dringend an Zeit, dass die schwarz-grüne Landesregierung ins Handeln kommt. Stattdessen streicht die Landesregierung weiter Gelder in der Ausbildungsförderung, verschiebt wichtige Programme in den Europäischen Sozialfonds und befristet sie damit zeitlich. Die gut etablierte Berufseinstiegsbegleitung streicht die Landesregierung im kommenden Jahr komplett, für das erfolgreiche Programm ,Kein Abschluss ohne Anschluss‘ gibt es trotz hohem Bedarf erneut eine Nullrunde im Haushalt. Die Ergebnisse des Spitzengesprächs im Ausbildungskonsens zeigen es deutlich: Es ist dringend Zeit, dass Schwarz-Grün nachhaltig in Ausbildung und damit in die Zukunft junger Menschen investiert.“

Dilek Engin:

„Die Partner im Ausbildungskonsens müssen dringend an effektiveren gemeinsamen Strategien zur Stabilisierung von Ausbildungsverhältnissen und zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen arbeiten. Entscheidend ist doch, dass Angebote wie die Assistierte Ausbildung, Berufssprachkurse oder die Prozesskette zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen flächendeckend, verlässlich und auskömmlich finanziert werden. Gute Ausbildung braucht mehr als wohlklingende Erklärungen. Wir erwarten von der Landesregierung eine deutlich ambitioniertere Ausbildungsmarktpolitik. Dazu gehören eine frühere und bessere Berufsorientierung an Schulen und eine konsequente Verzahnung aller Unterstützungsangebote. Die Ausbildungsfähigkeit darf nicht allein den jungen Menschen zugeschrieben werden. Defizite bei Sprache, Grundbildung und Berufsorientierung sind auch das Ergebnis jahrelanger Versäumnisse im Bildungssystem. Deshalb muss die Landesregierung endlich entschlossen in frühkindliche Bildung, Schulen und individuelle Förderung investieren. Dazu gehört auch, dass entsprechende Mittel für den Übergang von Schule in den Beruf bereitgestellt werden und hier nicht immer nur nach Brüssel oder Berlin gezeigt wird. Wir können es uns schlicht nicht leisten, eine Generation junger Menschen ohne qualifizierte Perspektive zurückzulassen. Gute Ausbildung ist der Schlüssel für soziale Teilhabe, wirtschaftliche Stärke und Zusammenhalt.“

Laut einem Bericht der Rheinischen Post fühlt sich der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband NRW durch den Referentenentwurf für ein neues Kinderbildungsgesetz (KiBiz) von Ministerin Paul hintergangen. Hauptkritikpunkt ist die Streichung der Zuschüsse für eingruppige Einrichtungen.

Hierzu erklärt Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Eingruppige Kitas drohen gleich doppelt von Familienministerin Josefine Pauls neuem Kinderbildungsgesetz getroffen zu werden: Zum einen soll die Förderung von 15.000 Euro komplett wegfallen. Zum anderen werden sich eingruppige Einrichtungen keine Helfer mehr leisten können. Bislang werden dafür pro Kita 18.000 Euro gewährt. Künftig sollen es pro Kind 215 Euro sein. Das wären dann für eine eingruppige Einrichtung nur noch maximal 5.375 Euro, die faktisch das Aus für Alltagshelfer in diesen Kitas bedeuten würden. Es ist dabei blanke Ironie, dass davon die meisten in Münster betroffen sein werden – wohlgemerkt im Wahlkreis von Familienministerin Josefine Paul.

Wenn es stimmt, dass sich die Wohlfahrtsverbände in den Vorverhandlungen zum KiBiz mit Ministerin Paul auf die bleibende Sonderstellung eingruppiger Kitas verständigt hatten und dieses Ergebnis mit den Trägern nun aufgekündigt ist, dann ist das ein schwerer Vertrauensbruch. Das Gerede von Verhandlungen auf Augenhöhe würde sich als hohle Phrase erweisen. Die Unterschriften unter dem Eckpunktepapier wären dann nichts mehr wert, da sie unter falschen Voraussetzungen erfolgten.

Gerade für kleine Träger sind die Folgen massiv, wenn sie von Ministerin Paul so hintergangen werden. Denn hier besteht keine Möglichkeit, das Personal in den Randzeiten zu bündeln oder andere Synergieeffekte zu erzielen. Für uns lässt der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form nur den Schluss zu, dass die Landesregierung eine mögliche Insolvenz der Elterninitiativen in Kauf nimmt. Sowohl die gesetzlich garantierte Vielfalt der Träger als auch das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern werden faktisch ausgehebelt. So sehen das auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Elterninitiativen und der Paritätische Wohlfahrtsverband.“

Foto: Camilo jimenez/unsplash.com

Wie in der vergangenen Woche bekannt geworden ist, hat der Rat der Stadt Essen beschlossen, Rettungsdiensteinsätze neu zu berechnen. Ein routinemäßiger und notwendiger Vorgang, wenn da nicht eine bisher ungeklärte Finanzierungslücke zwischen der Refinanzierung der Krankenkassen und Stadt Essen wäre, die die Stadtkasse jährlich mit bis zu 37 Millionen Euro belasten würde. Demnach könnten Patientinnen und Patienten bereits ab dem 1. Januar 2026 mit einem Eigenanteil von 267 Euro bei einem Rettungswageneinsatz belastet werden.

Die SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen hat aus diesem Anlass einen Eilantrag für das Plenum in dieser Woche eingereicht. Darin fordert sie unter anderem, dass das Land NRW umgehend Gespräche mit Krankenkassen und Kommunen aufnimmt, um eine übergangsweise Kostenübernahme für sogenannte Fehlfahrten sicherzustellen und Eigenanteile für Patientinnen und Patienten zu verhindern.

Hierzu erklärt Lisa Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Es darf nicht passieren, dass Menschen aus Angst vor hohen Kosten zögern, den Rettungsdienst zu rufen. Wer in einer Notlage ist, wird sich zwar weiterhin verlassen können, dass Hilfe kommt – aber die ungewisse Frage, ob dieser zu einer finanziellen Belastung wird, bleibt. Die Entscheidung aus Essen zeigt sehr deutlich, unter welchem massiven Druck unsere Kommunen stehen. Die Kosten für sogenannte Fehlfahrten werden von den Krankenkassen nicht mehr übernommen und drohen, die ohnehin angespannten Haushalte der Kommunen weiter zu überfordern. Doch diese finanzielle Notlage darf niemals auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten ausgetragen werden.

Wenn Menschen in einer akuten gesundheitlichen Krise überlegen müssen, ob sie sich einen Rettungswageneinsatz leisten können, ist das eine reale Gefahr für Gesundheit und Leben. Genau das dürfen wir nicht zulassen. Es braucht jetzt eine schnelle, pragmatische Lösung. Andere Bundesländer wie Brandenburg zeigen, dass es möglich ist: Dort übernehmen die Krankenkassen übergangsweise die Kosten und entlasten damit sowohl Kommunen als auch Versicherte.

Nordrhein-Westfalen darf hier nicht länger warten. Die Landesregierung muss jetzt Verantwortung übernehmen, Gespräche mit den Krankenkassen führen und notfalls selbst übergangsweise einspringen, bis der Bund eine dauerhafte Lösung geschaffen hat. Unser Ziel ist klar: Niemand darf in Not geraten, weil er Angst vor einer Rechnung hat. Wir müssen alles dafür tun, dass es nicht so weit kommt.“

Mehrere Städte in Nordrhein-Westfalen werden bei den Verwaltungsgerichten eine Feststellungsklage gegen die Landesregierung einreichen. Die Städte beklagen damit, dass die Landesregierung den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nicht klar auf die Kommunen übertragen hat – und damit auch die Finanzierung weiter im Dunkeln lässt.

Hierzu erklärt Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wieder laufen die Kommunen gegen diese Landesregierung Sturm – und das mit gutem Grund. Erneut zeigt sich, wie tief inzwischen der Riss zwischen Land und den Städten und Gemeinden geworden ist. Von einer Zusammenarbeit mit allen Ebenen ist bei Schwarz-Grün keine Spur zu erkennen. Man hat immer mehr den Eindruck: Die eine Seite lädt ab, die andere arbeitet sich ab. So kann man kein Zukunftsprojekt dieser Welt stemmen.

Beim OGS-Rechtsanspruch erleben wir besonders deutlich, wohin fehlende Führung und verlorene Zeit führen. Die Landesregierung hat jahrelang tatenlos damit verbracht, ihrer Verantwortung aus dem Weg zu gehen, statt endlich ein OGS-Gesetz vorzulegen und damit Klarheit über Zuständigkeit und Finanzierung zu schaffen. Die einzigen Weichen, die Schwarz-Grün gestellt hat, könnten im schlimmsten Fall sogar dazu führen, dass Kinder der zweiten, dritten und vierten Klassen aus der Betreuung herausfallen – ein völlig inakzeptables Szenario.

Jetzt haben wir den Salat: Rechtsunsicherheit für die Städte, Chaos in der Umsetzung und am Ende mögliche Benachteiligte unter den Familien. Und das obwohl der Rechtsanspruch mehr Chancen für alle schaffen soll. Wenn Schwarz-Grün das vermasselt, sind die heute vorgestellten Klagen nur der Beginn des Sturms, der auf die Landesregierung zukommt.

CDU und Grüne sollten endlich zurück zu einem partnerschaftlichen Miteinander. Das Zusammenspiel von Land und Kommunen ist schließlich kein Koch-und-Kellner-Verhältnis, sondern eine gemeinsame Verantwortung – in diesem Fall für bessere Bildungschancen in NRW.“

Die Neue Westfälische berichtet heute über Pläne von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, erstmals ein Förderprogramm für kommunale Medizinische Versorgungszentren in Mangelregionen aufzulegen. Damit folgt er einem Kurs, den die SPD-Landtagsfraktion bereits vor vielen Monaten klar formuliert hat – bislang jedoch konsequent von der Landesregierung abgeschmettert wurde. Nun also die Kehrtwende.

Hierzu erklärt Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Dass Minister Laumann jetzt über eine Förderung Kommunaler MVZ nachdenkt, zeigt vor allem eines: Unser Konzept und unser hartnäckiges Insistieren waren erfolgreich.

Alle Expertinnen und Experten haben dieses Modell in den Anhörungen begrüßt und seine Vorteile für die Versorgung der Menschen in NRW hervorgehoben. Offenbar konnte auch Minister Laumann an dieser Realität nicht länger vorbeisehen und die gute Idee weiter ignorieren.

Klar ist: Auf diesem Kurs steht das Label der SPD. Kommunale MVZ sichern eine wohnortnahe, verlässliche und gemeinwohlorientierte medizinische Versorgung – unabhängig von Renditevorgaben oder Investoreninteressen. Sie ermöglichen stabile Anstellungsverhältnisse für Ärztinnen und Ärzte, fördern Teamarbeit, entlasten den einzelnen Arzt organisatorisch und schaffen Planungssicherheit für Kommunen. Gleichzeitig stellen sie sicher, dass medizinische Entscheidungen ausschließlich patientenorientiert getroffen werden. Gerade in ländlichen Regionen oder strukturschwachen Stadtteilen sind Kommunale MVZ damit ein wirksames Instrument, um Versorgungslücken zu schließen und medizinische Daseinsvorsorge dauerhaft abzusichern.

Gute Ideen setzen sich eben durch – auch gegen eine ideologische Blockade, wie wir sie von der Landesregierung lange erlebt haben.

Förderprogramme für Kommunale MVZ sind ein konkreter Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit – made by SPD. Schade ist nur, dass es immer so lange dauern muss.“

Schon in den schriftlichen Stellungnahmen zur heutigen Sachverständigenanhörung zum NRW-Infrastrukturgesetz im Düsseldorfer Landtag (14:00 Uhr) erhält die SPD-Fraktion massive Unterstützung für ihre Kritik am NRW-Infrastrukturgesetz. Die kommunalen Spitzenverbände, Stadtdirektoren und Kämmerer üben scharfe Kritik am Gesetzentwurf der Landesregierung und bestätigen damit die seit Monaten erhobenen SPD-Forderungen nach 80 Prozent Kommunalanteil und einer pauschalen Mittelvergabe. Die von der Landesregierung vorgesehenen 47 Prozent pauschale Mittelweiterleitung gelten den Sachverständigen als völlig unzureichend – sie sprechen von einer Finanzierungslücke, die notwendige Investitionen massiv behindern wird.

Hierzu erklären Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Alexander Baer, finanzpolitischer Sprecher:

Justus Moor:

„Die Landesregierung verpasst die Chance, den Kommunen wirklich zu helfen. Die Sachverständigen sprechen eine klare Sprache: Zu wenig Geld kommt bei den Kommunen an, zu viel Bürokratie wird aufgebaut, zu stark werden die Städte und Gemeinden bevormundet. 47 Prozent pauschale Mittelzuweisung reichen schlicht nicht aus, um die kommunale Infrastruktur verlässlich zu stärken. Das ist kein Infrastrukturgesetz, das ist ein Misstrauensvotum gegen die kommunale Selbstverwaltung.“

Alexander Baer:

„Das Land will Wohltäter spielen mit Bundesmitteln und zwingt die Kommunen, mit diesen Mitteln Landespolitik zu betreiben. Das ist der Gipfel der Unglaubwürdigkeit. Dazu schafft die Landesregierung Meldepflichten, die nicht einmal der Bund verlangt. Personal, das Formulare ausfüllt, fehlt für Investitionen. Das ist kontraproduktiv.“

Wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, hat der erst im vergangenen Jahr berufene Abteilungsleiter für die Digitalisierung der Landesverwaltung im Ministerium von Ina Scharrenbach seinen Rückzug vollzogen. So soll er bereits heute wieder auf eigenen Wunsch auf seine ursprüngliche Stelle bei der NRW-Bank zurückkehren. Der Vorgang wirft ein Schlaglicht auf den Zustand der digitalen Verwaltungsmodernisierung in NRW und sorgt für erhebliche Irritationen.

Hierzu erklärt Sarah Philipp, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende:

„Die Digitalisierung der Landesverwaltung findet in NRW de facto gar nicht statt. Wenn schon ein Abteilungsleiter, der gerade erst geholt worden ist, nach so kurzer Zeit das Handtuch wirft, gibt das kein gutes Bild ab. Umso irritierender ist es, dass Hendrik Wüst in Berlin von sich ein Bild als Modernisierer zeichnen will, während bei ihm zuhause das Modem noch Fiepsgeräusche von sich gibt. Wieder einmal bestätigt sich seine Regierungsstrategie: willkommen auf der Show-Bühne, aber schaut bitte nicht hinter die Kulissen.

Nordrhein-Westfalen braucht keinen schönen Schein, sondern eine belastbare Strategie, eine funktionierende Verwaltung und eine Regierung, die Modernisierung bei sich selber anfängt. Was wir derzeit erleben, ist Rückstand – und der wird für die Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und Kommunen zunehmend zum Problem. Die Landesregierung muss endlich aufhören, Überschriften zu produzieren, und anfangen, Ergebnisse zu liefern.“

Zur aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) wonach deutschlandweit mehr als 300.000 Plätze und allein in NRW 85.000 Plätze für Unterdreijährige fehlen, erklärt Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Von Entspannung kann keine Rede sein. Die jüngsten Zahlen des IW zeigen, dass in keinem Bundesland so viele Plätze für Unterdreijährige fehlen wie in Nordrhein-Westfalen. Mit 85.000 fehlenden U3-Plätzen prognostiziert das Institut sogar einen höheren Fehlbedarf als die jüngste Erhebung der Bertelsmann-Stiftung, die vor 2 Jahren eine Lücke von 72.600 Plätzen ermittelte.

Unter Ministerin Paul hat sich die Lage für Familien verschärft. Insbesondere Kinder in ärmeren Kommunen und aus bildungsfernen Haushalten werden abgehängt. Chancengleichheit und Bildungserfolg werden so schon früh in Nordrhein-Westfalen aufs Spiel gesetzt.

Wir fordern eine Anhebung der Mietkostenpauschalen, damit mehr Träger den Ausbau wieder finanziell stemmen können. Hier hat sich seit Jahren nichts getan. Schwarz-Grün weigert sich beharrlich, etwas gegen diesen Hemmschuh zu unternehmen.

Auch die Kindertagespflege wird von Ministerin Paul im Stich gelassen. Zuletzt gab es einen erneuten Rückgang um 4,7 Prozent auf nur noch 14.274 Tagesmütter und Tagesväter. Unter Schwarz-Grün erleben wir einen immer stärker werdenden Rückbau bei den Kindertagespflegepersonen. Für viele ist dieser Beruf wirtschaftlich nicht mehr zu leisten, weil die Rahmenbedingungen in Nordrhein-Westfalen nicht einheitlich sind und Kindertagespflegepersonen auch bei offensichtlichen Rechtsverstößen einzelner Jugendämter keinerlei Unterstützung dieser Landesregierung zu erwarten haben.

Familien brauchen Planungssicherheit. NRW braucht endlich eine verlässliche U3-Betreuung – egal ob in Kita oder Tagespflege.“