Globale Mindeststeuer für Deutschland beschlossen

Der Finanzausschuss hat heute die globale Mindeststeuer für Deutschland beschlossen. Damit gehen wir effektiv gegen Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer und den unfairen Steuerwettbewerb vor.

Parsa Marvi, zuständiger Berichterstatter:

„Der Finanzausschuss hat heute mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen die Einführung der globalen Mindeststeuer in Deutschland beschlossen. Das ist ein großer Fortschritt bei der Bekämpfung von Gewinnverlagerungen großer Konzerne in Niedrigsteuerländer. Gleichzeitig dämmen wir damit den unfairen Steuerwettbewerb ein.

Die Mindeststeuer gilt sowohl für international als auch für nur national tätige Unternehmensgruppen mit einem Gruppenumsatz oberhalb von 750 Millionen Euro. Durch eine Nachversteuerung von nicht oder niedrig besteuerten Unternehmensgewinnen wird eine Mindestbesteuerung in Höhe von 15 Prozent sichergestellt.

Die Mindestbesteuerung wird entsprechend der EU-Mindestbesteuerungsrichtlinie umgesetzt. Das bedeutet unter anderem, dass auch die international abgestimmten Vereinfachungsregelungen Bestandteil der gesetzlichen Regelungen sind. Dies erleichtert Unternehmen und Finanzverwaltung die Anwendung der Mindeststeuer.

Neben Deutschland werden auch andere wichtige Industrieländer – wie die EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien oder Japan – die globale Mindeststeuer einführen. Die globale Mindeststeuer bietet aufgrund dieses international abgestimmten Vorgehens eine ganz neue Chance, um effektiv gegen Steuervermeidungen vorzugehen.“

Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern, Schleusungen wirksam bekämpfen

Das Kabinett hat heute zentrale Maßnahmen für eine erleichterte Arbeitsaufnahme von Geflüchteten beschlossen und somit den Grundstein für eine erfolgreiche und nachhaltige Integrationspolitik gelegt. Gleichzeitig wird künftig härter gegen Schleusungskriminalität vorgegangen.

Dagmar Schmidt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion:

„Die beste Integrationsmaßnahme ist die Integration in den Arbeitsmarkt. Viele Menschen, die zu uns kommen, wollen arbeiten, bekommen aber keine Erlaubnis dafür. Deshalb ist es ein richtiges Zeichen, dass das Bundeskabinett heute Vereinfachungen für die Arbeitserlaubnis für Menschen in Erstaufnahmeeinrichtungen mit einer Bleibeperspektive beschlossen hat. Künftig endet das Arbeitsverbot spätestens nach sechs Monaten und die Ausländerbehörden erhalten zur Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bessere Vorgaben, die eine bundeseinheitliche Praxis ermöglichen.

Wir müssen alles dafür tun, dass wir Menschen schnell und nachhaltig in den Arbeitsmarkt integrieren. Dabei müssen wir auch aus der Vergangenheit lernen und die richtigen Schlüsse ziehen: Sprach- und Integrationskurse dürfen nicht auf der Strecke bleiben, wie beispielsweise während des Zuzugs der sogenannten Gastarbeiter in den Fünfziger- und Sechzigerjahren. Auch Frauen müssen wir verstärkt in den Blick nehmen und unterstützen, damit sie eine echte Perspektive erhalten und die Integration gelingen kann.“

Dirk Wiese, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion:

„Um Menschen davon abzuhalten, sich auf den gefährlichen Weg über das Mittelmeer zu begeben, müssen wir künftig noch stärker die Schleusungskriminalität in den Blick nehmen. Das Bundeskabinett hat heute Verschärfungen bei Schleusungsdelikten beschlossen, die unter anderem die Mindeststrafe und die Strafrahmen deutlich erhöhen. Denn Schleusungen sind Verbrechen, die auch so bestraft werden müssen. Dies sind wichtige Zeichen an die Schleuser: Wir gehen gegen Eure kriminellen und lebensgefährdenden Handlungen mit allen verfügbaren Mitteln vor.

Illegale Schleusungen sind menschenverachtend und oftmals brutal und rücksichtslos gegenüber den Flüchtlingen und den kontrollierenden Polizisten. Viel zu viele Menschen mussten die Flucht nach Europa in nicht-seetüchtigen Booten und Kühl-LKWs mit ihrem Leben bezahlen. Wir sagen Schleusern den Kampf an.“

Keine Wiederaufnahme bei Strafverfahren

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass auf Basis neuer Beweise freigesprochene Verdächtige nicht noch einmal für dieselbe Tat angeklagt werden können – auch nicht wegen Mordes. Wir hatten im Deutschen Bundestag zuvor eine neue Regelung beschlossen, die das ermöglicht. Damit ist ein Grundsatzurteil gesprochen, dass wir selbstverständlich akzeptieren.

Johannes Fechner: 

“Das Bundesverfassungsgericht hat eine jahrzehntelange rechtspolitische Debatte entschieden. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, von vielen Experten als verfassungsgemäß angesehen und im Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtserklärung vorgesehen, hatten wir diese Regelung beschlossen.

Denn es scheint uns unerträglich, dass ein Täter einer unverjährbaren Tat wie Mord, dem nach vorherigen Freispruch die Tat doch noch nachgewiesen werden kann, nicht in einem zweiten Verfahren verurteilt werden kann.

Wir akzeptieren die Entscheidung aber selbstverständlich und werden keine Vorstöße unternehmen, durch eine Grundgesetzänderung unser ursprüngliches Gesetzesziel zu erreichen. Dafür gäbe es im Deutschen Bundestag auch keine Mehrheit aus den demokratischen Fraktionen.”

Spielräume eng – Herausforderungen groß

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Trotz Konjunkturflaute prognostizieren die Steuerschätzer minimale Mehreinnahmen. Dennis Rohde erklärt, was das für die Haushaltsberatungen bedeutet.

„Die Zahlen der Steuerschätzung sind keine Überraschung, aber verdeutlichen nochmals, unter welch enormem Druck dieses Jahr die Haushaltsverhandlungen geführt werden müssen. Die Spielräume sind eng, aber die Herausforderungen groß. Gemeinsam mit den Koalitionspartnern werden wir jetzt umschichten, priorisieren und Schwerpunkte setzen.

Das passiert im Angesicht der beiden Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten, aber auch mit Blick auf die wirtschaftlichen Herausforderungen, die Inflation und das Thema Migration.

Als SPD-Fraktion wollen wir ein Gesamtpaket schnüren, das den Aufgaben der Zeit gerecht wird und dringend notwendige Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes ermöglicht. Dafür arbeiten wir in den kommenden Wochen intensiv und vertrauensvoll unter den Koalitionshaushältern zusammen. Sie werden keine Zwischenstände hören, aber ein gutes Gesamtergebnis sehen.“

Rechtssetzung verbessern, Bürokratie abbauen

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Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss untermauert die Ampel ihr Ziel, zügig große Schritte in Richtung Bürokratieabbau zu gehen. Das ist zentral, um das Handeln der Verwaltung effizienter zu gestalten und die Zivilgesellschaft zu entlasten, erklärt Dirk Wiese.

„Die Ampel strebt eine verbesserte Gesetzgebung und den Abbau von Bürokratie an. Damit werden wir Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, insbesondere den Mittelstand und das Handwerk, die Zivilgesellschaft und die Verwaltung entlasten. Wir wollen, dass die Verwaltungsverfahren einfacher und schneller werden, damit Alltagssituationen im Betrieb oder die Beantragung von Sozialleistungen und bürgerschaftliches Engagement in Vereinen nicht durch überbordende Bürokratie erschwert werden. Dies ist besonders angesichts der Herausforderungen durch Krisen wichtig für den Fortschritt in unserem Land. Im Verfahren werden wir genau schauen, ob wir noch weitere Vorschläge aus der Praxis aufnehmen können.“

Ein geordnetes Asylsystem braucht auch funktionierende Rückführungen

Heute wurde im Kabinett der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung beschlossen. Hier sind unter anderem die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz eingeflossen, sowie gesetzliche Maßnahmen zur effektiveren Bekämpfung von Schleusern. Ziel der Regelungen sind mehr und schnellere Rückführungen – insbesondere auch von Straftätern und Gefährdern. 

Sebastian Hartmann, innenpolitischer Sprecher:
„Ein funktionierendes Asylsystem muss klar unterscheiden zwischen wirklich Schutzberechtigten auf der einen und abgelehnten Bewerbern auf der anderen Seite. Dazu gehören als letztes Mittel auch die Rückführungen Ausreisepflichtiger. Dafür bekommen die für Abschiebungen zuständigen Länder nun weitere Instrumentarien an die Hand. So können wir uns um die Integration der tatsächlich Schutzberechtigten kümmern und die Kommunen wirksam entlasten.

Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss liegt uns ein umfassendes Paket vor, mit dem Rückführungen vereinfacht und beschleunigt werden sollen. Wir wollen den Entwurf nun schnell im Bundestag beraten und das parlamentarische Verfahren so zügig wie möglich abschließen.“

Helge Lindh, zuständiger Berichterstatter:
„Das Ziel des Gesetzes ist es, die Zahl von Abschiebungen, die im letzten Moment scheitern oder die trotz erheblicher Dringlichkeit nicht zustande kommen, zu reduzieren. Dabei steht die Ausweisung von Schleusern, Straftätern und Gefährdern im Fokus, denn bei dieser Personengruppe wiegt das Ausweisungsinteresse besonders schwer. Wir führen weitreichende Maßnahmen zu diesem Zweck ein und geben den Ausländerbehörden mehr Zeit, damit sie die Rückführungen vorbereiten können.

Wir entlasten gleichzeitig die Ausländerbehörden und stärken pragmatisch ihre Arbeitsfähigkeit, unter anderem indem die Aufenthaltserlaubnisse für subsidiär Schutzberechtigte für drei Jahre statt einem Jahr ausgestellt werden.“

Achim Post: „In Sachen Industriestrompreis ist der Zeitpunkt für Entscheidungen gekommen!”

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Die Diskussion zum Industriestrompreis geht weiter, so auch auf dem Gewerkschaftstag der IG Metall. Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters erklärte der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und stellv. Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag Achim Post am Montag:

„In Sachen Industriestrompreis ist der Zeitpunkt für Entscheidungen gekommen. Das ist auch das Signal, das vom Gewerkschaftstag der IG Metall ausgeht. Es steht nicht weniger als die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit unserer Industrie auf dem Spiel.

Wir brauchen deshalb jetzt zeitnah die klare Weichenstellung für einen Brückenstrompreis insbesondere für die energieintensive Industrie. Natürlich muss dieser zielgerichtet sein und darf keine Dauersubvention werden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dafür ein Konzept vorgelegt, von dem ausgehend Lösungswege entwickelt werden können.

Am Schluss muss ein effektives Massnahmenbündel einschließlich Brückenstrompreis stehen, das Planungs- und Investitionssicherheit für die Betriebe und Beschäftigten mit klaren Transformationsanreizen verbindet.“

Mehr Transparenz bei politischer Einflussnahme

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Der Deutsche Bundestag hat gestern das bestehende Lobbyregister nachgeschärft. Interessensvertreter müssen künftig noch klarer darstellen, wo und in wessen Auftrag sie Einfluss nehmen wollen und wer sie finanziert. Dabei gilt für Wohlfahrtsverbände eine Sonderregelung, um die Spendeneinnahmen nicht zu gefährden. Mit den Verschärfungen werden Entscheidungen in Bundestag für die Bürgerinnen und Bürger noch nachvollziehbarer. Gerade in schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass die parlamentarischen Abläufe transparent sind.

Johannes Fechner, Sprecher der AG Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung:

„800 Millionen Euro werden jedes Jahr für Lobbyismus in Deutschland ausgegeben. Das verdeutlicht, wie groß die Bestrebungen sind, auf unsere Gesetzgebung Einfluss zu nehmen. Interessensvertretung gehört grundsätzlich zur politischen Meinungsbildung dazu. Entscheidend ist aber, dass die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, wer Einfluss genommen hat auf unsere Gesetzgebung oder dies versucht hat.

Um dies noch besser einsehbar zu machen, weiten wir den Anwendungsbereich des Lobbyregisters aus: Künftig müssen Lobbyist:innen angeben, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhaben sie Einfluss nehmen wollen. Die bisherige Möglichkeit, Angaben zur Finanzierung zu verweigern, wird gestrichen. Damit wird transparenter, wer die jeweilige Lobbyorganisation finanziert. Bei der Beauftragung von mehreren Interessenvertreter:innen wird künftig besser dargestellt, wer sich hinter dem ursprünglichen Auftrag verbirgt. Zusätzlich reduzieren wir den bürokratischen Aufwand für Lobbyist:innen, der durch die weitgehende Angabepflicht entsteht.

Ganz wichtig sind zudem die Regelungen für die Wohlfahrtsverbände. Sie haben in beispielsloser Einigkeit darauf gedrungen, die Spendernamen nicht angeben zu müssen. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass die Spenden deutlich zurückgehen. Das haben wir uns wir uns zu Herzen genommen, denn wir wissen um die zentrale gesellschaftliche Bedeutung des Ehrenamts und seiner Verbände. Daher müssen künftig nur Spendernamen genannt werden, wenn die Spenden ein Volumen von 10.000 Euro übertreffen und mehr als 10 Prozent des Jahresumsatzes des Verbands ausmachen.

Das Lobbyregister wird durch diese Nachschärfungen nicht nur wirksamer, sondern eines der schärfsten der Welt.“

Inflationsausgleich für Betreuer und Betreuungsvereine auf den Weg gebracht

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Der Bundestag hat gestern Abend den Inflationsausgleich für das Betreuungswesen in erster Lesung beraten. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist dieser Gesetzentwurf gut und richtig und dürfte nicht später kommen. Denn: Viele Betreuungsvereine können wegen der Kostensteigerungen der letzten Jahre nicht mehr kostendeckend arbeiten. Gleichzeitig wächst der Betreuungsbedarf. Wir brauchen eine solide und verlässliche Vergütung und Finanzierung für das Betreuungswesen in Deutschland.  

Luiza Licina-Bode, zuständige Berichterstatterin:

Bundesweit übernehmen 820 Betreuungsvereine, 17.000 berufliche und 750.000 ehrenamtliche Tätige die Betreuung von über 1 Millionen Menschen, die aufgrund von körperlichen und seelischen Leiden nicht mehr dazu in der Lage sind.

Für berufliche Betreuerinnen und Betreuer soll es künftig monatlich 7,50 Euro pro Betreuung von Anfang 2024 bis Ende 2025 geben. Für die ehrenamtlich Tätigen 24 Euro pro Jahr und pro geführte Betreuung. Wir wollen ein schnellstmögliches Inkrafttreten des Inflationsausgleichs. Das kann allerdings nur ein erster Schritt sein. Denn ohne die exzellente Arbeit der Betreuungsvereine wäre der Grad an Selbstbestimmung und Autonomie, den viele Menschen in Deutschland haben, nicht möglich.

Dabei müssen wir schnell handeln, damit die dramatische finanzielle Lage im Betreuungswesen die Erfolge der Betreuungsrechtsreform nicht gefährdet, die zum 1.1.2023 in Kraft getreten ist. Wichtigstes Anliegen war die Stärkung der Selbstbestimmung der Betreuten und die Steigerung der Qualität der gesetzlichen Betreuung.

Ziel muss es sein, die chronische Unterfinanzierung des Betreuungswesens nachhaltig zu beheben. Wir benötigen eine auf der Evaluierung des Betreuungsrechts basierende notwendige Anpassung der Vergütung. Dafür bräuchte die Reform eingebaute Mechanismen, die eine künftige Anpassung an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung beinhalten.

Wir sind eine alternde Gesellschaft. In Zukunft ist noch mit deutlich mehr Personen zu rechnen, die betreut werden müssen. Es kann jeden und jede treffen. Deshalb brauchen wir eine angemessene Vergütung und Finanzierung für das Betreuungswesen in Deutschland.“

Ampel stärkt den Kampf gegen Antisemitismus und unterstützt den Spitzensport

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Klare Zeichen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt: Die Ampel-Koalition stellt sich weiter entschlossen gegen Antisemitismus und Diskriminierung. Auch die im Haushaltsentwurf vorgesehenen Kürzungen im Spitzensport werden zurückgenommen.

Martin Gerster, zuständiger Berichterstatter:

„Mit unseren heutigen Beschlüssen im Haushaltsausschuss setzen wir als Ampel-Koalition ein klares Zeichen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in bedrohlichen Zeiten: Mit gezielten Investitionen stärken wir den Kampf gegen Antisemitismus und Diskriminierung. Auch im Jahr 2024 wird der Zentralrat der Juden neun Millionen Euro mehr bekommen als noch 2022. Dass wir diese Steigerung aus dem letzten Jahr in Zeiten der Haushaltskonsolidierung aufrechterhalten konnten, ist ein klares Zeichen der Priorisierung unserer Regierung. Mit zusätzlich 390.000 Euro stärken wir die wichtige Arbeit der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) e.V., um antisemitische Vorfälle und Straftaten bundesweit zu dokumentieren. MAKKABI Deutschland ist der bislang einzige jüdische Sportverband in Deutschland und leistet Großartiges für mehr Sichtbarkeit von jüdischem Leben im Sport und in unserer Gesellschaft. Mit 400.000 Euro unterstützen wir dieses wichtige Engagement für mehr Begegnung und Bildung gegen Antisemitismus im Sport.

Auch der Spitzensport wird weiter gestärkt. Die im Regierungsentwurf vorgesehenen Kürzungen bei den exzellenten Sportforschungsinstituten FES und IAT nehmen wir zurück und erhöhen die Mittel stattdessen zusätzlich auf jetzt 22,6 Millionen Euro. So können die beiden ‚Medaillenschmieden‘ auch in Zukunft Hightech-Sportgeräte zum Beispiel für unsere erfolgreichen Bob- oder Radsportler entwickeln. Außerdem erhöhen wir die Fördertitel, die unmittelbar den Athletinnen und Athleten zugutekommen. Erstmals stellen wir auch Haushaltsmittel im Umfang von 1,25Millionen Euro für den Aufbau eines Zentrums für Safe Sport bereit, um einen sicheren und gewalt- und missbrauchsfreien Sport für unsere Athletinnen und Athleten zu gewährleisten. Paralympics und Special Olympics erhalten im Vergleich zum Regierungsentwurf knapp 3,5 Millionen Euro mehr, so verstetigen wir die bisherige Förderung – auch vor dem Hintergrund der erfolgreichen World Games in Berlin. Mit diesen umfangreichen Umschichtungen stellen wir den Sport im olympischen und paralympischen Jahr 2024 sehr gut auf.“

Mehr Versorgungsqualität, mehr Patientensicherheit

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Der Bundestag beschließt am späten Donnerstagabend mit dem Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG) einen echten Meilenstein für die Patientensicherheit sowie Liquiditätsverbesserungen für Krankenhäuser. Damit wird der Weg für die tiefgreifendste und längst überfällige Krankenhausreform der letzten 20 Jahre geebnet.

Christos Pantazis, zuständiger Berichterstatter:

„Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz haben wir die tiefgreifendste und längst überfällige Krankenhausreform der letzten 20 Jahre angestoßen. Unser übergeordnetes Ziel ist die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, flächendeckenden und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung, von der auch künftige Generationen profitieren werden. Mit dem Transparenzregister stellen wir niedrigschwellige, einfach verständliche Informationen zum Leistungsangebot und zur Qualität der Krankenhäuser bereit und befähigen Patientinnen und Patienten, sich im Dickicht des Gesundheitssystems eigenständig zurechtzufinden und fundierte Entscheidungen über ihre Gesundheit zu treffen. So fördern wir die Versorgungsqualität und sorgen für mehr Patientensicherheit im stationären Bereich.

Es ist uns als SPD-Fraktion zudem gelungen, maßgebliche Verbesserungen für die Liquidität der Krankenhäuser insbesondere in der Pflege zu erreichen. So werden Tariflohnsteigerungen im Pflegebudget zukünftig zeitnah berücksichtigt, Mindererlöse schneller ausgeglichen und der Pflegeentgeltwert um acht Prozent auf 250 Euro erhöht. Die SPD-Fraktion hat sich zudem dafür stark gemacht, dass Krankenhäuser ihre Rechnungen auch über den 31.12.2023 hinaus innerhalb von fünf Tagen von den Krankenkassen beglichen bekommen. Diese Maßnahmen verbessern die Liquidität der Krankenhäuser, bis die eigentliche Krankenhausreform in Kraft tritt.“

Beste Integrationsmaßnahme ist die Integration in den Arbeitsmarkt

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will die Integration von ukrainischen Geflüchteten in den Arbeitsmarkt vorantreiben. SPD-Fraktionsvizin Dagmar Schmidt spricht von einer großen Chance.

„Die beste Integrationsmaßnahme ist die Integration in den Arbeitsmarkt. Wir müssen alles dafür tun, dass diese Integration schneller gelingt und wir viele Menschen nachhaltig in den Arbeitsmarkt integrieren.

Deshalb ist es gut und richtig, dass Hubertus Heil jetzt gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit den Turbo für ukrainische Geflüchtete zündet und dem Bundeskabinett Daniel Terzenbach als Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Arbeitsmarktintegration vorgeschlagen hat. Wichtiges Ziel wird eine höhere Kontaktdichte in den Jobcentern sein, die zur schnelleren Arbeitsmarktintegration beiträgt.

Mit dem neuen Bürgergeld haben wir die Instrumente geschaffen, um einen individuellen Weg in Arbeit abzustimmen und so zu verhindern, dass eine schnelle Beschäftigung einer nachhaltigen im Wege steht. Durch individuelle Vereinbarungen können Sprach- und Weiterbildungskompetenzen auch dann in Anspruch genommen werden, wenn man bereits eine Beschäftigung ausübt. Das hilft nicht nur gegen den Fachkräftemangel, sondern ist auch eine große Chance für die schnellere Integration in unsere Gesellschaft.“