Eltern sowie Schulpraktiker*innen haben heute einen Aktionsplan zur Weiterentwicklung der inklusiven Bildung in NRW vorgestellt. In sechs Handlungsfeldern und 22 Maßnahmen beschreibt er, wie bis 2035 ein hochwertiges und wohnortnahes inklusives Bildungsangebot für alle Kinder und Jugendlichen entstehen kann. Gleichzeitig hat IT.NRW neue Zahlen zur Eingliederungshilfe veröffentlicht. Demnach stiegen die Ausgaben 2025 um sieben Prozent auf nun 7,7 Milliarden Euro.
Hierzu erklären Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin, und Silvia Gosewinkel, Inklusionsbeauftragte der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
Dilek Engin:
„Schwarz-Grün hat einen eigenen Aktionsplan versprochen. Vier Jahre später legen Eltern und Schulpraktiker*innen vor, was Schulministerin Feller bis heute nicht geliefert hat. Der jetzt vorgestellte Aktionsplan ist ein überzeugender Vorschlag aus der Praxis. Er zeigt konkret, wie wohnortnahe Angebote ausgebaut, Schulen verlässlich ausgestattet, Eltern besser begleitet und Übergänge in den Beruf verbessert werden können – mit klaren Handlungsfeldern und konkreten Maßnahmen.
„Schulministerin Feller darf den Vorschlag jetzt nicht freundlich loben und anschließend in einer Schublade verschwinden lassen. Die Landesregierung muss Farbe bekennen: Steht sie zu ihrem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag – oder passiert weiterhin nichts? Die fachliche Vorarbeit liegt auf dem Tisch. Jetzt sind konkrete politische Entscheidungen gefragt. Teilhabe muss selbstverständlich sein – in der Schule und darüber hinaus.“
Silvia Gosewinkel:
„Was in der Schule beginnt, muss sich im weiteren Leben fortsetzen. Die 7,7 Milliarden Euro für die Eingliederungshilfe sind kein Beleg für überzogene Ansprüche. Sie finanzieren das Recht von Menschen mit Behinderung auf ein selbstbestimmtes Leben und gleichberechtigte Teilhabe. Die steigenden Ausgaben setzen Kommunen und Landschaftsverbände aber immer stärker unter Druck.
Das Land darf die Verantwortung nicht länger der kommunalen Familie überlassen. NRW muss sich mit eigenen Mitteln an der Eingliederungshilfe beteiligen und damit verlässliche Angebote in allen Teilen des Landes sichern. Außerdem müssen Anträge einfacher, Verfahren schneller und Leistungen besser aufeinander abgestimmt werden – ohne individuelle Ansprüche einzuschränken. Teilhabe darf weder vom Wohnort noch von der Finanzkraft einer Kommune abhängen. Gerade angesichts des Fachkräftemangels müssen die vorhandenen inklusiven Arbeitsplätze und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stärker gefördert und genutzt werden.“






