Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur hat heute das vierte Klimaschutzpaket der Landesregierung vorgelegt. Gleichzeitig steht die im Koalitionsvertrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen versprochene Novellierung des Klimaschutzgesetzes weiterhin aus. Für die kommende Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie hat die SPD-Fraktion deshalb eine Berichtsanforderung eingereicht und gefragt, ob die Landesregierung ihr Versprechen einhalten wird oder nicht. Hierzu erklärt André Stinka, wirtschafts- und klimaschutzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Vier Klimaschutzpakete ersetzen kein Klimaschutzgesetz. Dabei haben CDU und Grüne 2022 versprochen, das Gesetz zum zentralen Instrument ihrer Klimapolitik zu machen. Fast vier Jahre später fragen wir uns: Wo ist das Klimaschutzgesetz denn? Die Frage wird Ministerin Neubaur in der kommenden Ausschusssitzung beantworten müssen.

Auch das vierte Klimaschutzpaket der Landesregierung bleibt wenig verbindlich: Unter einem neuen Etikett werden bereits laufende Maßnahmen mit Programmen gebündelt, die erst noch beginnen sollen. Taskforces, Dialogangebote, eine ‚Diskursoffensive‘ und ein Online-Rechner können sinnvolle Ergänzungen sein. Sie ersetzen aber weder verbindliche Ziele noch klare Zeitpläne und eine gesicherte Finanzierung. Eine Liste mit 80 Punkten ist noch kein politischer Plan.

Besonders unglaubwürdig ist das angekündigte Ziel, Bürokratie abzubauen. Schwarz-Grün hat das LANUV aufgespalten, zusätzliche Stellen geschaffen und damit jährliche Mehrkosten von Millionen Euro verursacht. Gleichzeitig wurden die Mittel für Klimaschutz und Energiewende in den vergangenen Jahren immer wieder gekürzt.

Klimaschutz ist auch Wirtschaftsschutz – darin stimmen wir mit Ministerin Neubaur überein. Dafür brauchen Unternehmen und Kommunen aber Planungssicherheit und Verbindlichkeit. Die Ministerin muss endlich das versprochene Klimaschutzgesetz vorlegen, messbare Zwischenziele festlegen und transparent darlegen, welche Maßnahme bis wann umgesetzt und finanziert wird. NRW braucht kein neues Paket, sondern eine Landesregierung, die endlich liefert.“

Heute hat das Kabinett den Entwurf für ein KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz beschlossen. Das Gesetz soll bundesweite Qualitätsstandards für Kindertagesbetreuung einführen und die Entwicklungs- und Bildungschancen von Kindern verbessern. Der Bund will die Länder dafür von 2027 bis 2034 mit rund 9,25 Mrd. Euro unterstützen.

Jasmina Hostert, familienpolitische Sprecherin:

„Mit dem Beschluss des KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes stellt die Bundesregierung die Weichen für mehr Bildungsgerechtigkeit und bessere Qualität in der Kindertagesbetreuung.

Der Gesetzentwurf leistet einen großen Beitrag dazu, dass gute Startchancen nicht vom Wohnort oder vom Elternhaus abhängen. Das Gesetz wird die Qualität der frühkindlichen Bildung weiter stärken, Kinder gezielt fördern und Kitas in herausfordernden sozialen Lagen besonders unterstützen.

Für die SPD ist frühkindliche Bildung schon immer eine der wichtigsten Investitionen in Bildungserfolg, gesellschaftliche Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir haben das Startchancenprogramm für Schulen auf den Weg gebracht, die Erweiterung auf Kitas ist nun ein Meilenstein, um Bildungschancen möglichst früh zu bieten. Was wir brauchen, ist eine verlässliche Finanzierung, ausreichend Personal und Fachberatung, weniger Bürokratie sowie die Sicherung eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses.

Zur Qualitätsentwicklung gehört beispielsweise, dass künftig überall in Deutschland der Sprach- und Entwicklungsstand von Kindern systematisch erhoben und Kinder mit Förderbedarf gezielt unterstützt werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Kitas die notwendigen Ressourcen für Personal und Betrieb auch tatsächlich erhalten.

Zugleich enthält der Gesetzentwurf bei der Sprachförderung sehr detaillierte Vorgaben, etwa zu Planungs-, Dokumentations- und Förderzeiten. Aus unserer Sicht braucht es hier mehr Vertrauen in die Fachpraxis. Unser Ziel ist weniger Bürokratie, nicht mehr. Deshalb wollen wir den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren gezielt weiter verbessern. Unser Ziel ist ein KiTa-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz, das in der Praxis funktioniert und dauerhaft wirkt: für starke Kitas, starke Familien und die besten Chancen für jedes Kind.“