Der nordrhein-westfälische Landtag debattierte heute auf Antrag der SPD-Fraktion über die dramatische Finanzlage der Städte und Gemeinden sowie die Grundsteuer. Im Anschluss erklärte Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die NRW-Kommunen stehen vor dem finanziellen Kollaps. Ihre Lage ist so dramatisch wie nie zuvor in der Nachkriegsgeschichte. Während das Land im vergangenen Jahr ein Finanzierungssaldo in Höhe von zwei Milliarden Euro erzielt hat, belastet die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ein weiteres Rekorddefizit von über neun Milliarden Euro. Nur noch zehn von 396 Kommunen können ihren Haushalt ausgleichen. Mehr als 300 Kommunen bewerten ihre finanzielle Perspektive mittlerweile mit der schlechtesten möglichen Note. Das ist kein Einzelproblem strukturschwacher Städte mehr. Die Krise ist flächendeckend angekommen – vom Ruhrgebiet bis ins Münsterland, von der Großstadt bis zur kleinen Gemeinde.

Gleichzeitig werden immer mehr Aufgaben und Kosten auf die kommunale Ebene abgewälzt – etwa bei Sozialleistungen, der OGS-Finanzierung oder dem Rettungsdienst. Ein zentraler Kostentreiber sind die Ausgaben für Eingliederungshilfen. Nordrhein-Westfalen gehört zu den wenigen Flächenländern, in denen die Kommunen diese Kosten vollständig alleine tragen müssten, während andere Bundesländer ihre Städte und Gemeinden deutlich stärker entlasten. Auch die frühkindliche Bildung ist nach wie vor massiv unterfinanziert: Trotz Anpassungen beim Kinderbildungsgesetz fehlen Kommunen und Trägern nach wie vor rund 500 Millionen Euro jährlich. Und schließlich belastet allein die Problematik um die Fehlfahrten im Rettungsdienst die Kommunen inzwischen mit bis zu 300 Millionen Euro jährlich.

Dieses Versagen der Landesregierung setzt sich bei der Grundsteuer fort: Die schwarz-grüne Koalition hat die Kommunen sehenden Auges in ein rechtliches Chaos geschickt. Städte und Gemeinden sollten komplizierte Hebesatzdifferenzierungen umsetzen, obwohl frühzeitig klar war, dass erhebliche rechtliche Risiken bestehen. Mehrere Gerichtsentscheidungen haben inzwischen bestätigt, dass die vom Land empfohlene Hebesatzspreizung hochproblematisch ist. Das bedeutet Unsicherheit für Bürgerinnen und Bürger und enorme Risiken für kommunale Haushalte. Viele Kommunen haben den Empfehlungen des Landes vertraut – jetzt stehen sie mit den Konsequenzen alleine da.

Hinzu kommt, dass die Städte und Gemeinden derart unter finanziellem Druck stehen, dass sie vielerorts gezwungen sind die Grundsteuer deutlich anzuheben, um ihre Haushalte überhaupt genehmigungsfähig zu halten. Für viele Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter bedeutet das spürbare Mehrbelastungen. Wir fordern eine rechtssichere Lösung bei der Grundsteuer sowie einen finanziellen Ausgleich für die Kommunen, die durch die gescheiterte Landesregelung Einnahmeverluste erleiden.“

Zur heutigen Debatte „Meinungsvielfalt und Bürgerbeteiligung – Lokalmedien als unverzichtbarer Baustein unserer Demokratie“: Starke Lokalmedien sichern Meinungsvielfalt, Transparenz und demokratische Teilhabe vor Ort. Vor allem in Zeiten steigender Desinformation ist der unabhängige Journalismus wichtiger denn je.

Holger Mann, zuständiger Berichterstatter:

„Lokaljournalismus ist das Rückgrat unserer demokratischen Öffentlichkeit. Er schafft Transparenz über politische Entscheidungen in Bund, Land und Kommune für die Bürger vor Ort. Lokaljournalismus ermöglicht Bürgerbeteiligung und stiftet Identität vor Ort. Gerade in Zeiten wachsender Desinformation und gesellschaftlicher Polarisierung brauchen wir starke, unabhängige und vielfältige lokale Medien mehr denn je.

Aus sozialdemokratischer Sicht ist klar: Meinungsvielfalt darf kein Zufallsprodukt des Marktes sein. Sie ist eine demokratische Notwendigkeit. Wir setzen uns deshalb dafür ein, große digitale Plattformen, die journalistische Inhalte nutzen und verbreiten, stärker in die Verantwortung zu nehmen. Wer von Arbeit profitiert, soll sich auch finanziell beteiligen. Die Erlöse sollen dem Medienstandort zugutekommen.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist entscheidend, dass diese Mittel dort ankommen, wo die demokratische Wirkung am größten ist: bei lokalen und regionalen Medienangeboten. Unser Ziel ist es, journalistische Vielfalt vor Ort zu erhalten, neue Angebote zu ermöglichen und auch in strukturschwachen Regionen eine verlässliche Berichterstattung sicherzustellen.

Gleichzeitig müssen wir die bestehenden Strukturen sichern, die Meinungsvielfalt praktisch ermöglichen. Dazu gehört insbesondere das bewährte System des Pressegroßhandels. 13 mittelständische Presse-Grossisten sorgen täglich dafür, dass rund 74.000 Verkaufsstellen in Stadt und Land diskriminierungsfrei mit einem vielfältigen Presseangebot versorgt werden.

Das verhindert zu starke Marktkonzentration und sichert faire Wettbewerbsbedingungen. Wir dürfen nicht zulassen, dass einzelne Akteure über Sichtbarkeit und Verfügbarkeit von Presseerzeugnissen entscheiden. Diese neutral organisierte Vertriebsstruktur ist ein zentraler Pfeiler der Pressefreiheit und muss unbedingt erhalten bleiben.“

Die NRW-Landesregierung hat heute in Düsseldorf zu den Themen Bürokratieabbau und Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Unternehmen Neuregelungen angekündigt. Das „Entlastungspaket“ beinhaltet eine Befreiung der Unternehmen von bürokratischen Pflichten, der Kommen von landesrechtlichen Regelungen und eine schnellere Kommunikation der Bürger mit staatlichen Stellen ab dem 1. Januar 2027. Hierzu erklärt Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Um es klar zu sagen: Die Landesregierung hat unsere volle Unterstützung, wenn es darum geht, Menschen, Unternehmen und Kommunen vom Papierkrieg zu entlasten. Dafür liegen seit 2021 mit dem Bericht der Transparenzkommission konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau vor, die bislang kaum umgesetzt wurden. Und wer Bürokratie abbauen will, darf nicht gleichzeitig neue schaffen. Genau das ist jedoch mit dem sogenannten NRW-Plan wiederholt geschehen. Wir gehen einen anderen Weg: Wir wollen 80 Prozent der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur pauschal an unsere Städte und Gemeinden weiterleiten. Sie wissen am besten, wo das Geld gebraucht wird. Der Förderdschungel, den die Landesregierung hingegen geschaffen hat, geht genau in die falsche Richtung. Darüber hinaus müssen alle Programme auf den Prüfstand, um mit freiwerdenden Mitteln den kommunalen Anteil am Verbundsteuersatz von derzeit 23 auf 25 Prozent zu erhöhen. Das entlastet die Kommunen spürbar und reduziert den bürokratischen Aufwand nachhaltig.

Das dritte Entlastungspaket droht selbst zum Belastungspaket zu werden. Statt Verantwortung zu übernehmen, verlagert die Landesregierung Entscheidungen darüber, welche Regeln notwendig sind, auf Kommunen und nachgeordnete Behörden. Das führt zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen und untergräbt Planungssicherheit für alle Beteiligten.“

In Nordrhein-Westfalen verlässt eine erschreckend hohe Zahl an Schülerinnen und Schülern die Schule ohne konkrete berufliche Perspektive. Das geht aus der Antwort von Arbeitsminister Karl-Josef Laumann auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion hervor, die in dieser Woche veröffentlicht wird. Demnach hatten im Jahr 2024 insgesamt 34.865 Schülerinnen und Schüler keine Anschlussperspektive, im Jahr danach waren es rund 32.800. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion eine Aktuelle Stunde beantragt, die am Donnerstag, 7. Mai, als erster Tagesordnungspunkt im Landtag Nordrhein-Westfalen beraten wird. Hierzu erklärt Lena Teschlade, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die aktuellen Zahlen sind alarmierend: Zehntausende Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen stehen ohne konkrete Anschlussperspektive da. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Landesregierung den Übergang von Schule in Ausbildung oder Studium nicht im Griff hat. Dabei war die verpflichtende Schülerdatenübermittlung ein richtiger und wichtiger Schritt, den wir politisch angestoßen haben – und den Karl-Josef Laumann letztlich auch umgesetzt hat. Umso erschreckender ist es, was diese Transparenz nun offenlegt: strukturelle Defizite, die lange ignoriert wurden.

Statt konsequent gegenzusteuern, versucht die Landesregierung allerdings, die Brisanz der Zahlen kleinzuhalten und aus der öffentlichen Debatte herauszuhalten. Das ist der falsche Weg. Gerade jetzt braucht es Offenheit und entschlossenes Handeln. Besonders kritisch sehen wir die geplante Verschiebung von ‚Kein Abschluss ohne Anschluss‘ in den Europäischen Sozialfonds. Damit droht ein bewährtes Landesinstrument geschwächt zu werden. Auf diese Risiken haben wir wiederholt hingewiesen. Wer ernsthaft bessere Übergänge schaffen will, darf zentrale Strukturen nicht aus der Verantwortung des Landes herauslösen.

Jetzt ist die Landesregierung gefordert, endlich wirksame Maßnahmen vorzulegen, statt Probleme zu verschieben oder zu verstecken. Jede und jeder ohne Perspektive ist eine verpasste Chance – für die jungen Menschen selbst und für unsere Gesellschaft insgesamt.“

Eigentlich stand der schwarz-grüne Gesetzentwurf für ein „Viertes Gesetz zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes“ zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung für das Plenum in dieser Woche. Die SPD-Fraktion hatte dazu einen Änderungsantrag gestellt, um den Kommunen mehr Möglichkeiten im Kampf gegen den Müll-Vandalismus an die Hand zu geben sowie eine klare Rechtsgrundlage für örtlich begrenzte Alkoholkonsumverbote zu schaffen. Der TOP wurde nun kurzfristig durch die regierungstragenden Fraktionen von der Tagesordnung genommen. Hierzu erklären Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher:

Justus Moor:

„Klammheimlich haben die regierungstragenden Fraktionen die dringend notwendige Änderung des Ordnungsbehördengesetzes von der Tagesordnung genommen. Offensichtlich gehört die Mär vom geräuschlosen Regieren auch in der Kommunalpolitik längst der Vergangenheit an. Die Leidtragenden sind jetzt die Städte und Gemeinden, die weiterhin auf die Ausweitung ihrer Kompetenzen warten müssen, sowohl bei der Aussprache von Platzverboten als auch bei der Verkehrsüberwachung. Vielleicht hat die Vertagung aber auch ihr Gutes: CDU und Grüne sollten noch einmal in sich gehen und in einem neuen Anlauf auf unsere Forderungen eingehen. Wir wollen eine klare Rechtsgrundlage für den offenen Einsatz von Videoüberwachung durch kommunale Ordnungsbehörden und für örtlich begrenzte Alkoholkonsumverbote schaffen. Beide Befugnisse sollen die Kommunen dabei unterstützen, öffentliche Sicherheit und Ordnung effektiver zu gewährleisten – insbesondere an Orten, die wiederholt von Störungen, Vermüllung, Vandalismus oder alkoholbedingten Problemlagen betroffen sind.“

Christina Kampmann:

„Illegal entsorgter Müll, Vandalismus oder Saufgelage schrecken die Bürgerinnen und Bürger ab. Um endlich wieder mehr Sicherheit zu bekommen und solche Müllkippen zu verhindern, wollen wir den Städten und Gemeinden in NRW die Möglichkeit geben, an solchen problematischen Stellen Kameras zu installieren. Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine flächendeckende oder gar verdeckte Überwachung. Zudem wollen wir, dass die Kommunen künftig Alkoholverbote aussprechen können, wo es regelmäßig zu Ruhestörungen, Vermüllung und aggressivem Verhalten kommt – denn der Alkohol spielt dabei nach einhelliger Lagebewertung eine zentrale Rolle. Gerne hätten wir morgen über diese Befugnisse abgestimmt, doch die Stärkung der kommunalen Ordnungsbehörden ist geräuschlos von der Tagesordnung verschwunden. Hoffen wir, dass die schwarz-grüne Koalition wenigstens an diesen Punkten ihre internen Streitereien beilegen kann und unsere Vorschläge aufgegriffen werden.“