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Die Mindestlohnkommission hat eine Erhöhung des Mindestlohnes von 12,00€ auf 12,41€ (+3,4%) zum 1. Januar 2024 und auf 12,82€ (+3,3%) zum 1. Januar 2025 vorgeschlagen.
Damit bleibt die Anhebung deutlich hinter der vom Statistischen Bundesamt für das 1. Quartal 2023 ermittelten Inflationsrate von +8,3% und hinter dem Nominallohnanstieg von +5,6%.
Die Inflationsrate erreichte 2022 den Wert von 6,9%, die Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energie waren deutlich höher. Sie lagen im 2-stelligen Bereich.
Peter Bernard, AfA Vorsitzender im Minden Lübbecke stellt dazu fest: „Das statistische Bundesamt weißt im 1. Quartal 2023 einen Reallohnverlust von -2,3% aus. Die Empfehlung der Mindestlohnkommission ist deutlich zu niedrig. Sie ist ein Rückschlag im Bestreben nach mehr Einkommensgerechtigkeit und Teilhabe.“
Auftrag der Mindestlohnkommission ist es, eine angemessene Höhe des Mindestlohnes zum Schutz der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festzulegen.
Das Ziel wird nicht erreicht: Der Mindestlohn wurde 2015 eingeführt. Seitdem bleibt er unterhalb der Preisentwicklung.
Peter Bernard: „Seit der Einführung des Mindestlohnes im Jahr 2015 verlieren die Betroffenen bei jeder Anpassung. Das wurde auch durch die gesetzliche Anhebung auf 12,00€ zum 1. Oktober 2022 nicht überwunden. Durch ihre Entscheidung gegen das klare Nein der Gewerkschaften verschlechtert die Mindestlohnkommission die Finanzlage der Betroffenen deutlich.“
Die AfA meint: Die Entscheidung der Kommission führt zu deutlichen finanziellen Mehrbelastungen für die Betroffenen: Sie müssen verzichten, obwohl gar kein Spielraum besteht.
„Die Arbeitgebervertreter in der Mindestlohnkommission reihen sich mit dieser Entscheidung, in die sture Haltung der Arbeitgeberverbände ein, die in den diesjährigen Tarifrunden den Beschäftigten keine fairen Angebote gemacht haben.“ So Peter Bernard, Mitglied im Bundesausschuss der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit und weiter „Den Arbeitgebern fehlt jeglicher Respekt vor den Menschen, die mit ihrem geringen Einkommen kaum in der Lage sind, den augenblicklichen Preissteigerungen begegnen zu können. Der Kaufkraftverlust für sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten setzt sich somit weiter fort.“