Ab dem 1. Juli starten wir die nächste Stufe des Bürgergeldes. Damit schaffen wir die Basis für eine vertrauensvollere Zusammenarbeit, erklärt SPD-Fraktionsvizin Dagmar Schmidt.

„Ab dem 1. Juli starten wir die nächste Stufe des Bürgergeldes. Nachdem zum Jahresbeginn bereits unter anderem der Regelsatz erhöht wurde, tritt morgen der eigentliche Paradigmenwechsel in der Grundsicherung durch das Bürgergeld in Kraft. Mit dem ab dann gültigen Kooperationsplan schaffen wir die Basis für eine vertrauensvollere Zusammenarbeit und geben dem Eingliederungsprozess einen ‚roten Faden‘. Er wird gemeinschaftlich erarbeitet und für alle verständlich formuliert.

Das entlastet die Jobcenter, stärkt den kooperativen Charakter des Beratungsgesprächs und fördert Vertrauen. Eine Weiterbildung erfolgreich abzuschließen, kostet Kraft und bedeutet manchmal auch, längere Zeit im Leistungsbezug zu bleiben. Mit den nun geltenden Regelungen schaffen wir zusätzliche Anreize sich weiterzubilden, in dem wir z.B. ein Weiterbildungsgeld einführen. Das ist ein wichtiger Beitrag, dem Fachkräftemangel zu begegnen und unsere inländischen Arbeitskräfte nachhaltig zu mobilisieren.“

Auf dem kommenden Landesparteitag kandidiert der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Achim Post mit Sarah Philipp (Duisburg) für den Vorsitz der NRWSPD.

Achim Post spricht im NW-Interview über die Lage der Ampel, zum Personalstreit in der CDU und zu seiner Kandidatur für den NRW-Landesvorsitz.

NW-Interview vom 29.06.2023

Die Fraktionsspitzen von SPD, Grünen und FDP haben eine Einigung über die Details der Regelungen im Gebäudeenergiegesetz erzielt.  Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) kann nun noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben eine Einigung über die Details der Regelungen im Gebäudeenergiegesetz erzielt und damit die zuvor in den Leitplanken beschlossenen Änderungen am Regierungsentwurf vorangebracht.

Es ist gelungen, eine Einigung zu erzielen, die Klimaschutz, Technologieoffenheit und sozialen Ausgleich verbindet. Damit bringen wir den Gebäudesektor auf den Weg zur Klimaneutralität. Wir schützen Mieterinnen und Mieter, geben wichtige Anreize für Vermieterinnen und Vermieter in Modernisierung zu investieren und legen eine Fördersystematik auf, die bis in die Breite der Gesellschaft hinein Menschen unterstützt und sicherstellt, dass die Investitionskosten niemanden überfordern.

Im Mittelpunkt der Einigung steht eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung, die spätestens in den Jahren 2026 für große Kommunen und 2028 für kleinere Kommunen vorliegen muss. Beim Heizungstausch greifen die neuen Regeln des Gebäudeenergiegesetzes erst dann. Wir haben die Strukturen der kommunalen Wärmeplanung genauer festgelegt, damit Bürgerinnen und Bürger mehr Verlässlichkeit beim Heizungsumstieg haben. Die kommunale Wärmeplanung wird damit zentraler Ankerpunkt für den Weg in eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Deutschland.

Wir haben uns darauf verständigt, dass die im Regierungsentwurf vorgesehene Förderung des Bundes für Haushalte im Rahmen notwendiger Neuinvestitionen in Heizungssysteme weiterentwickelt und erhöht wird. So werden möglichst passgenau die Bedürfnislagen und sozialen Härten bis in die Mitte der Gesellschaft berücksichtigt. Wir entwickeln außerdem die Modernisierungsumlage weiter.

Die Einigung wird nun in Änderungsanträge zum bereits eingebrachten Gesetzentwurf übersetzt. Bis Freitag sollen die fertigen Texte an die Ausschüsse übersandt werden. Für Anfang kommender Woche ist eine weitere Anhörung im Ausschuss für Klima und Energie geplant. Das Gebäudeenergiegesetz soll dann in der kommenden Woche auf die Tagesordnung gesetzt und beschlossen werden.

Matthias Miersch und Verena Hubertz, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion:

„Soziale Verträglichkeit, Finanzierbarkeit und die Klimaziele halten wir fest im Blick. Wir schaffen Fördermöglichkeiten von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten, um besondere Bedürfnislagen und Härtefälle zu berücksichtigen. Die kommunale Wärmeplanung differenzieren wir in Stufen aus, damit Bürgerinnen und Bürger maximale Verlässlichkeit haben. Dort wo Gasnetze weiter betrieben und auf CO2-neutrale Gase umgestellt werden sollen, erhält die Bundesnetzagentur zukünftig eine zentrale Kontrollfunktion insbesondere zur Einhaltung der Klimaziele. Mieterinnen und Mieter werden nicht über Gebühr belastet. Für uns als SPD-Fraktion ist es sehr wichtig, dass es eine feste Kappungsgrenze in Höhe von 50 Cent pro Quadratmeter für den Heizungstausch gibt.“

Julia Verlinden und Andreas Audretsch, stellvertretende Vorsitzende der Bündnis90/Die Grünen Bundestagsfraktion:

„Das Gebäudeenergiegesetz ist ein großer Schritt für den Klimaschutz. Damit sorgen wir für sichere Wärme aus erneuerbaren Energien, die Zeit der fossilen geht zu Ende – ein gewaltiger Schritt in Richtung Klimaneutralität. Wenn Wasserstoffgebiete ausgewiesen werden sollen, muss es für den tatsächlichen Hochlauf von Wasserstoff konkrete Zwischenziele geben, die den Klimazielen entsprechen. Die Bundesnetzagentur wird das kontrollieren. Die Umstellung auf Zukunftstechnologien wie Wärmepumpen, klimaneutrale Wärmenetze oder Solarthermie werden wir sozial gestalten. Menschen mit wenig Einkommen können bis zu 70 Prozent Förderung erhalten, die Kosten für Mieterinnen und Mieter werden wir durch eine Kappungsgrenze von 50 Cent bei der Umlage deckeln, so dass der Einbau einer neuen Heizung zu keiner Überlastung führen kann.“

Lukas Köhler und Carina Konrad, stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion:

„Mit diesem Verhandlungsergebnis haben wir die fundamentalen Änderungen am Gesetzentwurf konkretisiert und werden nun ein praxistaugliches und technologieoffenes Gebäudeenergiegesetz auf den Weg bringen. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist besonders wichtig, dass niemand zu etwas verpflichtet wird, bevor eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Anschließend können die Bürger auf Grundlage des Wärmeplans entscheiden, ob sie zum Beispiel eine Holzheizung, eine auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung oder eine Wärmepumpe wählen. Wir schließen Eingriffe ins Eigentum aus und stellen sicher, dass niemand eine funktionierende Heizung ausbauen muss. Durch die neue Modernisierungsumlage bei gleichzeitigem Schutz der Mieter vor übermäßig steigenden Kosten sowie ein gut austariertes Förderkonzept setzen wir Anreize für Investitionen und stellen sicher, dass niemand finanziell überfordert wird. Für uns Freie Demokraten war immer klar, dass wir Klimaschutz nur gemeinsam mit den Bürgern erreichen können. Das setzen wir nun im grundlegend überarbeiteten Heizungsgesetz um.“

Zu den heute vom Landesverband Erneuerbare Energien (LEE NRW) vorgelegten Ausbauzahlen für Wind- und Solaranlagen in Nordrhein-Westfalen erklärt André Stinka, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Fortschritt beim Ausbau erneuerbarer Energien ist dringend notwendig, um bei der Energiewende voranzukommen. So erfreulich die aktuellen Zahlen aber sind – wir könnten und müssten längst weiter sein.

„Insbesondere die Windenergie hinkt immer noch hinterher. Die Ausbauzahlen haben sich von Schwarz-Gelb zu Schwarz-Grün bisher nicht verbessert. Dabei ist und bleibt die Windkraft der Lastenesel auf dem Weg in die Klimaneutralität. Angesichts der Flächenkonkurrenzen in Nordrhein-Westfalen wird die Hauptlast der Energiewende nicht von Freiflächen-PV-Anlagen, sondern von der Windkraft getragen. Solarenergie bringt auf der dreifachen Fläche der Windkraft nur etwa ein Drittel des Ertrags. Hier ist wertvolle Zeit verloren gegangen: Bis zur Abschaffung der 1.000-Meter-Mindestabstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung haben CDU und Grüne sechs Monate verstreichen lassen, ehe sie die Position der SPD übernommen haben.

Immerhin nimmt der Ausbau bei der Solarenergie langsam Fahrt auf. Dazu hat die schwarz-grüne Landesregierung jedoch kaum etwas beigetragen. Stichwort Balkonkraftwerke: Unsere Initiative, Balkonsolaranlagen stärker zu fördern, haben CDU und Grüne erst vor zwei Wochen im Landtag abgelehnt. Dabei geht es uns vor allem darum, diejenigen zu beteiligen, die sich ein Balkonkraftwerk aus eigenen Mitteln kaum leisten können. Aber für sie hat Schwarz-Grün leider nichts übrig.

Um den Ausbau der Erneuerbaren zu beschleunigen und vor allem auch die Fortschritte in der Energiewende für die Menschen spürbar werden zu lassen, fordert die SPD-Fraktion daher eine gesetzliche Regelung, um Anwohnerinnen und Anwohner im Umkreis von Windrädern und von Solarparks regelmäßig an den finanziellen Erträgen zu beteiligen. Auch hierzu haben wir eine entsprechende parlamentarische Initiative bereits eingebracht.

Um ansatzweise die 1.000 zusätzlichen Windräder bis 2027 ans Netz zu bringen, wie sich die Landesregierung das vorgenommen hat, muss sie vor allem die Verfahren beschleunigen. Eine hohe Zahl genehmigter Anlagen hilft nichts, wenn mittlerweile mehr als vier Jahre von Antragstellung zur Errichtung eines Windrads bis zur Inbetriebnahme vergehen.

Die Fachagentur Windenergie hat ganz aktuell empirisch untersucht, wie sich die Planungs- und Genehmigungszeiten verändert haben. Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Dauer der Genehmigungsverfahren hat sich gegenüber dem Jahr 2018 fast verdoppelt. Das ist  nicht zuletzt Ausdruck des fehlenden Personals in den Genehmigungsbehörden. Ebenso dauert die Projektentwicklungsphase für ein neues Windrad heute etwa doppelt so lange wie noch 2014, was auf die gestiegenen Anforderungen hinweist. Insgesamt vergehen damit über acht Jahre, bis ein neues Windrad Strom erzeugen kann. Hier muss die Landesregierung dringend ansetzen und Abhilfe schaffen, damit die Transformation gelingen kann.“

Heute wurde ein Pakt gegen Lebensmittelverschwendung unterzeichnet. Dieser wurde zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und 14 Unternehmen des Groß- und Einzelhandels vereinbart.

Rita Hagl-Kehl, zuständige Berichterstatterin:

„Vom Acker bis zum Teller, auf jeder Stufe der Wertschöpfungskette, werden Lebensmittel verschwendet. Der heute vorgestellte Pakt gegen Lebensmittelverschwendung ist ambitionierter Schritt, um die erhebliche Menge an täglich weggeworfenen Lebensmitteln im Handel zu reduzieren. Freiwillige Vereinbarungen gelten oftmals als zahnlose Tiger. In diesem Fall ist jedoch der deutsche Lebensmitteleinzelhandel nahezu komplett an dem Vorhaben beteiligt. Insofern kann von einer positiven Wirkung ausgegangen werden.

Zudem ist geplant, dass jede Bürgerin, jeder Bürger zukünftig nachschauen kann, wie die Unternehmen ihren Verpflichtungen aus dem Pakt tatsächlich nachkommen. Die jährlichen Berichte können dem Wettbewerb zwischen den Unternehmen nur beleben.

Noch offen ist die Beantwortung von haftungs- und steuerrechtlichen Fragen, die das Bundeslandwirtschaftsministerium ressortübergreifend und mit den Bundesländern klären will. Von dem Ergebnis hängt am Ende der Erfolg des Paktes ab.

Aus Sicht der SPD-Fraktion ist es wichtig, Lebensmittel an Verbraucherinnen und Verbraucher abzugeben, statt sie wegzuwerfen und alle Stufen der Wertschöpfung bei der Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung zu adressieren.“

NRW-Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk hat heute den Haushaltsgesetzentwurf für das kommende Jahr 2024 durch das Kabinett gebracht und Eckpunkte veröffentlicht.

Dazu erklärt Alexander Baer, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Hendrik Wüst ist der Ambitionsloseste, seit es Ministerpräsidenten gibt. Ihm ist NRW-Finanzminister Optendrenk heute gefolgt und hat einen genauso ambitionslosen Haushaltsgesetzentwurf für das kommende Jahr 2024 auf den Weg gebracht. Es ist schon erstaunlich, wie man 101,9 Milliarden Euro verplanen kann, ohne eigene Akzente zu setzen, ohne die drängendsten Probleme wirklich anzugehen und offensichtlich nur auf Inflation, Zinssteigerungen und bundespolitische Initiativen zu reagieren. Wir werden entsprechend deutliche Korrekturen und notwendige Änderungen in das Parlament einbringen.

Dabei hoffen wir nach den chaotischen Vorgängen rund um die Haushaltsberatungen im vergangenen Jahr, dass die schwarz-grüne Koalition in den kommenden Monaten einer kooperativen und störungsfreien Beratung im Landtag nicht erneut im Wege steht und diese torpediert. Das Bild von der finanzpolitischen Glaubwürdigkeit der CDU-geführten Regierung liegt bekanntermaßen seitdem in Scherben.“

Anlässlich ihres Aktionstags „Alarmstufe ROT – Krankenhäuser in Not“ warnen die NRW-Kliniken vor unabsehbaren Folgen ihrer defizitären Finanzausstattung.

Hierzu erklärt Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die finanzielle Situation der Krankenhäuser ist in der Tat alles andere als rosig. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass diese chronische Unterfinanzierung vor allem auf das Konto der Ex-Gesundheitsminister Spahn und Gröhe geht. Hätten sie die Situation der Kliniken nicht fortlaufend ignoriert, stünden die Krankenhäuser heute viel besser da. Man muss Karl Lauterbach daher dankbar dafür sein, dass endlich jemand im Bund die Krankenhausfinanzierung anpackt.

Hinzu kommt: Auch an den Investitionsmitteln mangelt es den Krankenhäusern in massiver Weise. Und dafür ist nun mal die Landesregierung zuständig. Der Investitionsstau in unserem Bundesland beträgt 1,85 Milliarden Euro jährlich. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann stellt mit 780 Millionen Euro aber gerade mal die Hälfte der notwendigen Investitionen bereit. Viele Träger investieren deshalb mittlerweile aus eigenen Mitteln, obwohl es eigentlich dem Land obliegt, das Geld dafür bereitzustellen. Und diese Mittel fehlen den Kliniken dann natürlich an anderen Stellen. Doch davor verschließt Minister Laumann schon seit Jahren die Augen und zeigt wie sein Ministerpräsident immer nur nach Berlin.“

Zum Vorschlag der schwarz-grünen Landesregierung zu den kommunalen Altschulden erklärt der Minden-Lübbecker SPD-Bundestagsabgeordnete und stellv. Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Achim Post:

„Gut, dass sich die NRW-Landesregierung auf die seit Langem ausgestreckte Hand des Bundes zubewegt. Noch besser wäre es, wenn Hendrik Wüst seinen Parteifreund Friedrich Merz dazu bewegen könnte, der nötigen Grundgesetzänderung zuzustimmen. Diese wird noch immer von der CDU/CSU blockiert, ist jedoch für die Übernahme der kommunalen Altschulden durch den Bund zwingend erforderlich.“

Foto: SPD-Landesgruppe NRW/NRWSPD

Am 26. August kommen die Delegierten aus den Gliederungen der NRWSPD zu ihrem Landesparteitag zusammen. Dort soll auch ein neuer Landesvorstand gewählt werden. Am vergangenen Freitag sind das Präsidium und der Landesvorstand in Düsseldorf zu Gremiensitzungen zusammengekommen. Einstimmig beschlossen die Gremien einen Personalvorschlag für eine Doppelspitze und den Generalsekretär.

Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Achim Post und die Duisburgerin Sarah Phillip sollen zukünftig die NRWSPD als Doppelvorsitzende führen. Frederick Cordes aus Oberhausen wird für das Amt des NRWSPD-Generalsekretärs vorgeschlagen.

Achim Post (Vorsitzender der NRW-Landesgruppe in der SPD-BTF) und Johann Saathoff (Vorsitzender der Landesgruppe Niedersachsen/Bremen in der SPD-BTF): 

Foto: NRW-Landesgruppe

Die beiden größten Landesgruppen in der SPD-Bundestagsfraktion, Niedersachsen/Bremen und Nordrhein-Westfalen, haben ein gemeinsames Beschlusspapier beschlossen.

Der Schienenausbau ist für die Verkehrswende äußerst wichtig. Besonders die ICE-Strecken Hannover-Bielefeld und Hamburg-Hannover sind für unsere Bundesländer von großer Bedeutung.

Wir wollen die beiden großen Infrastrukturprojekte so schnell, so umweltverträglich und so kostengünstig wie möglich umsetzen. Deshalb fordern wir den trassennahen Ausbau der beiden Strecken anstelle etwaiger Neubautrassen. Nur ein Ausbau führt zum schnelleren Erreichen der Klimaziele. Dagegen würden Neubautrassen auch durch Naturschutzgebiete gehen und Lebensräume zerstören. 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat und bleibt für uns klare Priorität. Sie muss frühzeitig und vor allem verbindlich umgesetzt werden. Gerade in Zeiten, in denen wir Infrastrukturausbau auf allen Ebenen vorantreiben, dürfen wir das Vertrauen der Bevölkerung in Beteiligungsprojekte nicht gefährden.

Beschluss der Landesgruppen NRW und Niedersachsen/Bremen 

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung des Landtags NRW wurden die im April bekannt gewordenen IT-Schwachstellen bei der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (Qua-LiS NRW) in einer Aktuellen Viertelstunde sowie in einer Dringlichen Anfrage erörtert. Anlass dafür waren zwei kürzlich bekannt gewordene Schreiben von Qua-LiS an das Schulministerium, in denen das Landesinstitut schon frühzeitig um technische Unterstützung gebeten hatte.

Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion:

„Diese Sitzung heute war der Versuch eines Ablenkungsmanövers. Offenbar hat man die Hilferufe des Landesinstituts Qua-LiS an das Ministerium schlichtweg nicht ernst genommen und ist diesen auch nicht nach gegangen. Die Ministerin argumentiert jetzt, dass der Inhalt der Schreiben nichts mit der IT-Schwachstelle bei der Qua-LiS zu tun habe. Wir fragen uns aber: Warum ist das Ministerium dieser Spur nicht trotzdem nachgegangen? Schließlich sind die Nutzer der Qua-LiS-Seiten auch auf diesem Weg auf den nunmehr abgeschalteten Server gelangt. Das hat die Sitzung heute eindeutig zu Tage gefördert.

Hätte man sich des Problems also angenommen, hätte man bestenfalls auch realisieren können, dass das gesamte System der Web-Angebote von Qua-LiS betroffen ist. Ein solches Problembewusstsein herrschte dafür aber offenbar nicht. Von diesem Versäumnis können die heutigen Ausführungen nicht ablenken. Wir hätten auch erwartet, dass wir im Zuge der Aufarbeitung des Datenlecks über die Hilferufe der Qua-LiS informiert worden wären. Das ist aber nicht passiert. Mit Transparenz hat das wenig zu tun.

Es ist zudem kaum vorstellbar, dass die IT-Probleme bei der Qua-LiS in den Gesprächsrunden mit dem Schulministerium nie Thema gewesen sein sollen. Schließlich bestand bis zum Jahr 2021 ein so genannter Shared-Service für Hardware und Lizenzen. Deshalb bleibt die Frage: Seit wann wusste das Schulministerium von mangelnden Sicherheitsstandards?“

Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung beschlossen und diesen dem Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung übersandt.

Dazu erklärt Sebastian Watermeier, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Bauen, Wohnen und Digitalisierung:

„Der gestern vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung ist inzwischen die fünfte Novelle seit dem Amtsantritt von Bauministerin Ina Scharrenbach vor sechs Jahren. Bis heute sind noch nicht einmal alle Verwaltungsvorschriften der bisherigen Novellen in Kraft – von „Tempo“ kann also wirklich keine Rede sein.

Entgegen den Ankündigungen der schwarz-grünen Koalition im Vorfeld ist dieses „Update“ wiederholt kein großer Wurf, von dem ein Impuls zur dringend notwendigen Kostensenkung und Planungsbeschleunigung beim Wohnungsbau ausgehen würde.“