Kurze Bewerbungsfrist für den USA-Austausch

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Auch im Sommer 2023 können wieder Schülerinnen und Schüler sowie junge Berufstätige mit einem Stipendium des Deutschen Bundestages für ein Jahr in die USA reisen. Diese Möglichkeit eröffnet das zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Kongress der USA beschlossene Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP).

In den USA wohnen die Jugendlichen in Gastfamilien. Schülerinnen und Schüler besuchen die High School. Die jungen Berufstätigen besuchen ein College und absolvieren ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb.

Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, die am 31. Juli 2023 mindestens 15 und höchstens 17 Jahre alt sind.

Junge Berufstätige und Auszubildende müssen bis zur Ausreise (Stichtag 31. Juli 2023) die Berufsausbildung abgeschlossen haben und dürfen höchstens 24 Jahre alt sein.

Der heimische Bundestagsabgeordnete Achim Post (SPD) weist darauf hin, dass interessierte junge Leute sich bald entscheiden müssen: „Die Bewerbungen müssen bis zum 9. September 2022 bei der Austauschorganisation eingegangen sein.“ 

Interessierte finden die Bewerbungsunterlagen auf der Seite www.bundestag.de/ppp. Hier kann man sich auch online bewerben.

Gasumlage darf zu keinen Mehreinnahmen für den Staat führen

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Im Zweifel müssen die Mehreinnahmen aus der Gasumlage als Entlastungen an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben werden, fordert SPD-Fraktionsvize Achim Post.

„Vollkommen klar ist: Die Gasumlage darf zu keinen Mehreinnahmen für den Staat führen. Die Bundesregierung arbeitet bereits an Lösungen, wie das vermieden werden kann. Im Zweifel müssen die Mehreinnahmen als Entlastungen an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben werden.

Darüber hinaus ist für mich klar: Angesichts der Belastungen durch die Gasumlage sind auch generell weitere Entlastungen erforderlich, die über die bereits beschlossenen Maßnahmen hinausgehen. Dabei kann es aber nicht darum gehen, mit der Gießkanne Geld zu verteilen. Die Entlastungen müssen gezielt den besonders betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie Betrieben helfen.“

Vorbereitet in den Winter – die Änderungen im Infektionsschutzgesetz

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Die vorgelegten Eckpunkte zur Reform des Infektionsschutzgesetzes bilden eine gute Grundlage für einen wirksamen Schutz vor der Corona-Pandemie im Winter. Die parlamentarischen Beratungen dazu können nun zeitnah und konstruktiv stattfinden.

Dagmar Schmidt, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„Mit den heute von Minister Lauterbach vorgestellten Maßnahmen können wir das Infektionsgeschehen frühzeitig eingrenzen und so eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindern. Wir machen Deutschland winterfest und schützen Gesundheit und Leben. Mir ist besonders wichtig, dass wir Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Kitas und Schulen garantieren. Wir schützen präventiv dort, wo die Menschen am gefährdetsten sind: Dies betrifft insbesondere Pflegeeinrichtungen und Arbeitsplätze mit direkten Kundenkontakt. Die Ausweitung der Maskenpflicht und der Ausbau des betrieblichen Infektionsschutzes sind die richtigen Maßnahmen, um Menschen vor Infektionen zu schützen. Sofern nötig, haben die Bundesländer zudem weitere Instrumente, um auf das Infektionsgeschehen zu reagieren. Ich bin froh darüber, dass die Ampel-Koalition gemeinsam eine gute Lösung gefunden hat. Wir werden die parlamentarischen Beratungen nun zügig und konstruktiv begleiten.“

Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Covid-19 ist noch nicht vorbei. Die Pandemie wird uns auch in diesem Winter beschäftigen. Doch dieses Jahr gehen wir vorbereitet in die Winterzeit. Die Maßnahmen der Bundesregierung werden dabei helfen, das Infektionsgeschehen zu kontrollieren und unseren Alltag vernünftig weiterzuführen.Wir wollen einen rechtssicheren Rahmen schaffen, damit die zuständigen Stellen alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um gut und sicher durch die Wintermonate zu kommen. Mit den Erfahrungen der letzten Jahre werden Grundrechtseingriffe dabei nur so gering wie unbedingt erforderlich sein. Unser Ziel ist es, die Verletzlichsten in unserem Land zu schützen und gleichzeitig den Menschen einen uneingeschränkten Zugang zu Ausbildung, Beruf, Freizeit und ihren Familien zu ermöglichen. Damit dies im Herbst und Winter funktioniert, fangen wir jetzt schon mit den Vorbereitungen an.“

Zahlen bei Kindeswohlgefährdung sind alarmierend

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Wie IT.NRW heute als Statistisches Landesamt meldet, wurden in Nordrhein-Westfalen 40,2 Prozent mehr Verfahren zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen bearbeitet als noch in 2017. Zwar war demnach die Zahl der Verfahren, in denen auch eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung tatsächlich festgestellt wurde, gegenüber 2021 leicht rückläufig. Im Vergleich zu 2017 ist hier aber ein Anstieg von 30,4 Prozent zu verzeichnen.

Dazu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Diese Zahlen sind alarmierend. Zwar deuten sie einerseits auf ein deutlich gewachsenes Problembewusstsein hin, was grundsätzlich positiv ist. Auf der anderen Seite scheinen die konkreten Fälle der Kindeswohlgefährdung aber auch eindeutig zugenommen zu haben. Möglicherweise sind hier auch die Auswirkungen der Pandemie ablesbar, die zahlreiche Familien zusätzlich unter Stress gesetzt hat.

Jetzt gilt es vor allem, diese Fälle entsprechend zu betreuen. Dazu brauchen wir dringend mehr Personal in den Allgemeinen Sozialen Diensten. Auch hierfür muss die Landesregierung jetzt eine Fachkräfte-Offensive auf den Weg bringen. Wir fordern deshalb neue und speziell auf das Berufsbild zugeschnittene Studiengänge, die für zusätzliches Personal sorgen. Generell gilt: Kinderschutz muss im Sinne der Prävention und der Stärkung zum Aus-, Fort- und Weiterbildungsgegenstand in allen Bereichen gemacht werden, die landeseitig geregelt werden können, unter anderem in den Bereichen der Jugendhilfe, den Bildungseinrichtungen, der Justiz und der Polizei.

Die Zahlen von IT.NRW zeigen zudem, dass immer mehr Fälle ins Licht gerückt werden, bei denen zwar keine akute Kindeswohlgefährdung, aber ein Hilfebedarf besteht. Hier können durch den Ausbau kommunaler Präventionsketten weitere Unterstützungsangebote gemacht werden. Die SPD-Fraktion hat mit Familienbüros in den Quartieren, Familienzentren an Grundschulen und durch Bildungslotsen dazu bereits konkrete Instrumente vorgeschlagen.“

Regelrente ab 70 ist keine Lösung

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Die erneut in die Diskussion gebrachte Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre ist für die SPD-Bundestagsfraktion weiterhin nicht zielführend. Wer gesund im Arbeitsleben steht, kann bereits heute das Renteneintrittsalter selbst bestimmen.

Tanja Machalet, rentenpolitische Sprecherin:

“Wer bis 70 arbeiten möchte, kann dies jetzt schon mit der Flexi-Rente. Für viele sind dabei gesundheitliche Probleme jedoch ein Hindernis. Deswegen stärken wir als Koalition auch Prävention und Rehabilitation im Arbeitsleben.

Eine Anhebung des Renteneintrittsalters würde jedoch für viele, die nicht mehr länger arbeiten können, einer Rentenkürzung gleichkommen. Inflation, steigende Energie- und Lebenshaltungskosten sowie ein immer gravierenderer Fachkräftemangel lassen sich hiermit nicht lösen. Wir müssen stattdessen die Hinzuverdienstgrenze in der Rente langfristig anheben, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – insbesondere bei Frauen – steigern und den Ausbau der Bundesagentur für Arbeit in eine Qualifizierungs- und Weiterbildungsagentur schnellstmöglich weiter vorantreiben. Zudem muss endlich ein modernisiertes Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen werden, um den Fachkräftemangel weiter zu lindern.”