Unter dem Titel „Damit es jedes Kind packt“ haben die Bundesministerinnen Franziska Giffey und Anja Karliczek heute in Berlin ein Aktionsprogramm zum Weg aus der Corona-Pandemie vorgestellt. Ein wichtiger Baustein dabei ist der Rechtsanspruch auf einen Platz an der Ganztagsschule, den Eltern von Grundschülerinnen und Grundschülern ab 2026 bekommen sollen.

Hierzu erklärt Eva-Maria Voigt-Küppers, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wir begrüßen den angekündigten Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz ausdrücklich. Nach der Kita klafft für viele Familien eine Betreuungslücke auf, welche jetzt geschlossen wird. Dadurch gewinnen am Ende alle: Die Kinder erhalten eine enorme Chance, da sie gerade in der Anfangszeit ihres Schullebens noch besser gefördert werden können. Eltern werden entlastet und sind beruflich flexibler.

Seit Unterzeichnung des Koalitionsvertrags auf Bundesebene im Frühjahr 2018 ist bekannt, dass der Bund den Rechtsanspruch einführen wird. Und seit diesem Zeitpunkt fordern wir von der Landesregierung hier in NRW ebenfalls ein Bekenntnis zu diesem Ziel. Wir müssen beim Ganztagsausbau endlich vorankommen und in die Planungen einsteigen. Doch von Ministerin Gebauer hören wir seit nun mehr als drei Jahren nur, warum der Rechtsanspruch aus ihrer Sicht nicht umzusetzen ist. Die Landesregierung verschläft unter dem Deckmantel finanzieller Fragen die inhaltliche Weiterentwicklung des schulischen Ganztags.

Als Opposition haben wir immer wieder versucht, die Landesregierung zum Handeln zu bringen. Unseren Antrag auf Erarbeitung eines Zukunftsplans für den Ganztag wurde jedoch abgelehnt. Und auch unseren Antrag zu einem Ganztags-Gipfel mit Bund, Land, Kommunen, Trägern und Gewerkschaften haben sie nicht angenommen.

Der Offene Ganztag ist seit 15 Jahren ein rechtliches Provisorium, bis heute hat er keinen Gesetzesrang, keine verbindlichen Qualitätsstandards oder einheitlichen Gebührensatzungen. Es ist immer noch vieles den Verantwortlichen in den Einrichtungen überlassen – und zu verdanken. Alle das haben Ministerpräsident Laschet und Bildungsministerin Gebauer von der Oppositionsbank aus noch kritisiert. Seit ihrer Regierungsübernahme wollen sie davon nichts mehr wissen.

Wir fordern auch weiterhin eine Ganztagsoffensive und endlich einen Gesetzesrang für die OGS. NRW sollte beim qualitativen und quantitativen Ausbau des Ganztags voranschreiten und nicht hinterherhinken. Hierbei müssen die Kommunen endlich mit einbezogen werden. Sie sind es, die den Ausbau am Ende stemmen müssen. Die Corona-Pandemie hat noch einmal deutlich gezeigt, wie wichtig der Ganztag für Schülerinnen und Schüler und ihre Familien ist.“

Zur heutigen Anhörung über den aktuellen Sozialbericht 2020 im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Josef Neumann, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Lisa-Kristin Kapteinat:

„Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ungleichheit bleibt eine zentrale Aufgabe für die Politik in NRW. Das bestätigt der aktuelle Sozialbericht eindrücklich. Nach wie vor gibt es in vielen gesellschaftlichen Bereichen massive Ungerechtigkeiten, mit denen die Menschen tagtäglich konfrontiert sind.

In NRW lebt fast jedes fünfte Kind in Familien, in denen das Geld knapp ist und die Eltern Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben. Das muss sich ändern. Deswegen fordern wir schon seit langem die Einführung einer Kindergrundsicherung. Gravierend ist auch, dass die Ungleichheiten beim Einkommen der Menschen steigen. Hier sind Frauen häufiger von relativer Einkommensarmut betroffen als Männer. Sie arbeiten deutlich häufiger für Niedriglöhne. Deswegen brauchen wir mehr Tarifverträge. Wir erwarten von der schwarz-gelben Landesregierung, dass sie handelt.“

Josef Neumann:

„Auch die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt sind besorgniserregend. Es darf nicht sein, dass Menschen, die schon wenig verdienen auch noch dadurch zusätzlich bestraft werden, dass sie keinen bezahlbaren Wohnraum finden. Hier muss die Landesregierung dringend handeln und den sozialen Wohnungsbau massiv stärken. Auch die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderung ist viel zu hoch. Es braucht mehr Einsatz für das Ziel eines inklusiven Arbeitsmarktes.

Im Ergebnis macht der Sozialbericht NRW deutlich, dass vor allem eine gute Bezahlung hilft, damit die Menschen von ihrer Arbeit auch tatsächlich leben und wohnen können. Wir fordern daher von der Landesregierung, dass sie Konsequenzen aus dem Sozialbericht zieht und die Eindämmung der Armut endlich zu einem Schwerpunkt ihres Handelns macht.“

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Angebote für Bildung, Erziehung und Betreuung kommt. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat jetzt endlich in der Koalition erreicht, dass ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder in Tageseinrichtungen und Grundschulen ausgebaut werden.

Sönke Rix, familienpolitischer Sprecher:

„Mit dem heutigen Beschluss im Kabinett für einen Rechtsanspruch auf Ganztag gehen wir einen großen Schritt in Richtung Chancengleichheit für Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Gerade in der Nach-Corona-Zeit wird es darauf ankommen, allen Kindern beste Bildungs-, Entwicklungs- und Teilhabechancen zu eröffnen. Kein Kind darf zurückgelassen werden. Und eine Ganztagsbetreuung im Grundschulalter gibt Kindern mehr Zeit zum Lesen, Schreiben, Rechnen, Spielen und Sporttreiben.

Oliver Kaczmarek, bildungspolitischer Sprecher:

„Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig ein gut funktionierende Kinderbetreuung ist und wie sehr Bildungschancen von verlässlichen Angeboten und festen Strukturen abhängen. Deshalb führen wir den Anspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder zum 1. August 2026 ein. Damit bleibt mehr Zeit, um Strukturen und Personal in den Kommunen aufzubauen.

Der Bund beteiligt sich mit 3,5 Milliarden Euro an den Investitionskosten und langfristig mit rund einer Milliarde Euro jährlich auch an den Betriebskosten. Für die SPD-Fraktion im Bundestag ist wichtig, dass wir damit einen neuen Schub zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie besseren Bildungschancen für alle Kinder geben“.

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz haben wir vergangene Sitzungswoche ein wichtiges Gesetz für mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht.

Angelika Glöckner:

„Mit dem Teilhabestärkungsgesetz haben wir vergangene Sitzungswoche ein wichtiges Gesetz für mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht. Vor uns liegt jetzt die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Rund 10,5 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Schwerbehindertenausweis. Das heißt: Jeder und jede Achte lebt mit Beeinträchtigungen. Diese sind so unterschiedlich wie die Menschen selbst. Umso wichtiger ist es daher, dass wir von der SPD-Fraktion im Bundestag uns weiterhin dafür stark machen, diesen Menschen Teilhabe in der Arbeitswelt genauso zu ermöglichen wie gesellschaftliche Teilhabe. Rückblickend auf die vergangenen vier Jahre können wir festhalten, dass es vier gute Jahre waren, in denen viele Barrieren abgebaut und Teilhabe selbstverständlicher wurde. Doch wir sind noch nicht am Ziel. Deswegen ist unser Erfolg auch Ansporn und Verpflichtung, diesen eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen.“

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Angebote für Bildung, Erziehung und Betreuung kommt. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat jetzt endlich in der Koalition erreicht, dass ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder in Tageseinrichtungen und Grundschulen ausgebaut werden.

Sönke Rix, familienpolitischer Sprecher:

„Mit dem heutigen Beschluss im Kabinett für einen Rechtsanspruch auf Ganztag gehen wir einen großen Schritt in Richtung Chancengleichheit für Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Gerade in der Nach-Corona-Zeit wird es darauf ankommen, allen Kindern beste Bildungs-, Entwicklungs- und Teilhabechancen zu eröffnen. Kein Kind darf zurückgelassen werden. Und eine Ganztagsbetreuung im Grundschulalter gibt Kindern mehr Zeit zum Lesen, Schreiben, Rechnen, Spielen und Sporttreiben.

Oliver Kaczmarek, bildungspolitischer Sprecher:

„Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig ein gut funktionierende Kinderbetreuung ist und wie sehr Bildungschancen von verlässlichen Angeboten und festen Strukturen abhängen. Deshalb führen wir den Anspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder zum 1. August 2026 ein. Damit bleibt mehr Zeit, um Strukturen und Personal in den Kommunen aufzubauen.

Der Bund beteiligt sich mit 3,5 Milliarden Euro an den Investitionskosten und langfristig mit rund einer Milliarde Euro jährlich auch an den Betriebskosten. Für die SPD-Fraktion im Bundestag ist wichtig, dass wir damit einen neuen Schub zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie besseren Bildungschancen für alle Kinder geben“.

Der Bundestag verabschiedet heute die fünfte Novelle der Handwerksordnung. Damit stärken wir den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Handwerk den Rücken.

Sabine Poschmann, Beauftragte für Mittelstand und Handwerk:

„Wir setzen uns für eine höhere Tarifbindung im Handwerk ein: Die Aufgabe der Innungen, sich als Tarifpartner zur Verfügung zu stellen, wird deutlicher betont. Das ist notwendig, denn nur noch 30 Prozent der Arbeitsverträge im Handwerk sind tarifvertraglich geregelt. Da verwundert es nicht, dass dringend benötigte Fachkräfte fehlen. Das Handwerk verliert für junge Menschen und für gut ausgebildete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr und mehr an Attraktivität.

Zudem flexibilisieren wir mit dem Gesetz das Meisterprüfungswesen. Das ist nötig, weil auf der einen Seite der Anspruch an die Prüfungen gestiegen ist und auf der anderen Seite es immer schwieriger wird, ehrenamtliche Prüfende zu gewinnen. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass auch Anpassungen im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgenommen werden: So werden der Meisterprüfungsausschuss und die Prüfungskommission paritätisch besetzt und Gewerkschaften haben ein Vorschlagsrecht für die Besetzung. Darüber hinaus müssen Prüfungsergebnisse nun zügiger bekanntgegeben werden. Hier kam es häufiger zu unverhältnismäßig langen Wartezeiten.

Hintergrund für die Novelle ist die Wiedereinführung des Meisterbriefes in zwölf Gewerke, die wir 2019 beschlossen hatten. Dieses machte weitere Anpassungen in der Handwerksordnung und in anderen handwerksrechtlichen Vorschriften nötig, die wir mit dem aktuellen Gesetz ebenfalls nachvollziehen.“

Das Kabinett beschließt heute den Berufsbildungsbericht 2021. Der Blick zurück auf das Ausbildungsjahr 2020 unterstreicht noch einmal die Wichtigkeit des Schutzschirms für Ausbildung. Klar ist: wir dürfen in den Bemühungen, die berufliche Bildung in Deutschland zu sichern, nicht nachlassen.

Yasmin Fahimi, zuständige Berichterstatterin:

„Der vorliegende Bericht zeichnet ein besorgniserregendes Bild: erstmals seit der Finanzkrise ist die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge unter 500.000 auf 467.500 gesunken. Das ist ein Rückgang um elf Prozent im Vergleich zum Vorjahr, in Zahlen sind das 57.600 Verträge weniger. Erschwerend stellt der Bericht fest, dass sich der Ausbildungsmarkt spürbar verkleinert: sowohl die Ausbildungsangebote als auch die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen sind deutlich zurückgegangen.

Die Lage ist zu ernst, als dass sie mit Euphemismen beschrieben werden sollte. Im Vergleich zum Vorjahr (21,4 Prozent) ist laut Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung die Zahl der Arbeitsagenturbezirke mit Relation von Angebot und Nachfrage von unter 90 Prozent auf 25,3 Prozent gestiegen. Zudem kommt eine aktuelle Studie des IAB zu dem Ergebnis, dass ein Zehntel der ausbildungsberechtigten Betriebe plant, ihr Ausbildungsangebot im kommenden Jahr einzuschränken beziehungsweise ganz auf Ausbildung zu verzichten.

Das zeigt deutlich: Die aktuellen Herausforderungen treffen auf einen sowieso schon angespannten Ausbildungsmarkt. Das auf Initiative von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil initiierte Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ bleibt deshalb ungebrochen wichtig. Erst recht nach der Vereinfachung der Förderkriterien und den höheren Prämien. Zur Sicherung der Fachkräftebasis von morgen braucht es weiter eine Ausbildungsgarantie. Für die SPD-Fraktion im Bundestag hat die Vermittlung junger Menschen in eine betriebliche Ausbildung oberste Priorität. Jungen Erwachsenen ohne betrieblichen Ausbildungsplatz wollen wir eine eng an der betrieblichen Praxis angelehnte Ausbildung ermöglichen.“

Kinder und Jugendliche profitieren vom Aufholpaket nach Corona, das die SPD-Fraktion im Bundestag gefordert hat. Mit dem Paket unterstützen wir junge Menschen mit insgesamt zwei Milliarden Euro – auch für außerschulische Maßnahmen. Das Bundeskabinett beschließt das Corona-Aufholpaket heute.

Sönke Rix, familienpolitischer Sprecher:

„Kinder- und Jugendliche sollen zusammen herumhängen und toben können. Das war und ist in Corona-Zeiten leider nicht selbstverständlich. Deshalb fördern wir besonders belastete Familien mit vielseitigen Unterstützungsangeboten. Gerade für sie bauen wir das Bundesprogramm Sprach-Kitas, die Bundesinitiative Frühen Hilfen, den Kinder- und Jugendplan und gemeinnützige Familienferienangebote aus.

Kinder und Jugendliche sollen sich engagieren und verwirklichen können. Deshalb stärken wir bundesweite Engagementstrukturen. Dazu gehören sowohl die Freiwilligendienste als auch die Deutsche Engagementstiftung.

Damit alle jungen Menschen eine Perspektive bekommen, sorgen wir für wichtige Impulse bei der Schulsozialarbeit und stellen der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung zusätzliche Gelder für die ‚Aktion Zukunft‘ zur Verfügung.

Weil der Aufholbedarf vor Ort riesig ist, stellen wir mit dem zwei-Milliarden-Paket auch von Bundesseite schnelle und unbürokratische Unterstützungen für junge Menschen zur Verfügung. Die SPD-Bundestagsfraktion packt an.“

Erneut steht die Streichung des „Rasse“-Begriffs nicht auf der Tagesordnung des Kabinetts. Die Unionsfraktion blockiert damit eine wichtige Verfassungsnovelle. Diese Blockade ist für die SPD-Fraktion im Bundestag nicht nachvollziehbar. Damit wird ein wichtiger Schutz vor Diskriminierung verhindert.

Karl-Heinz Brunner, Queerpolitischer Sprecher:

„Erneut sitzt die Union ein aus ihrer Sicht ungeliebtes Thema aus. Nach langwierigen Ressortabstimmungen, bei denen man zu der Einigung kam, den Begriff ‚Rasse´ aus dem Grundgesetz zu streichen und durch einen adäquaten Schutzmechanismus zu ersetzen, blockiert jetzt der Fraktionsvorstand der Union das Vorhaben.

Das Grundgesetz ist darauf ausgelegt, gesellschaftlichem Fortschritt Rechnung zu tragen. Der darin formulierte Anspruch des Schutzes vor Andersbehandlung ist brandaktuell. Doch mittlerweile ist wissenschaftlich bewiesen, dass ‚Rassen‘ unter Menschen nicht existieren und der Begriff lediglich der Herabsetzung dient. Um dies klarzustellen und einer rassistischen Denkweise entgegenzuwirken, hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt den Begriff ‚Rasse‘ aus unserer Verfassung zu streichen.

Die jetzige Blockade der Union ist für die SPD-Fraktion im Bundestag in keiner Weise nachvollziehbar. Sie verhindert damit den Schutz von Millionen Menschen in unserem Land, die täglich mit Rassismus konfrontiert sind und gibt den Feinden unserer pluralistischen Gesellschaft Deckung. Wir fordern die Kolleginnen und Kollegen der Union dazu auf, endlich zu handeln und mit dem gesellschaftlichen Wandel Schritt zu halten.

Gleichzeitig streben wir nicht nur die Streichung des Begriffs der ‚Rasse‘ an, sondern wollen die Schutzwirkung des Artikels 3 Absatz 3 GG erweitern. Wir fordern schon seit vielen Jahren die Aufnahme der sexuellen Identität und Orientierung in den Artikel 3. Auch hier schienen wir mit der Union auf einem guten Weg zu sein. Leider reicht jedoch die Bereitschaft einiger hierbei nicht aus.

Gewalt gegen Menschen, die subjektiv nicht der Norm entsprechen, muss ein Ende haben, sie muss verurteilt werden. Und es muss sichtbarer werden, dass die Verfassung jeden einzelnen Menschen vor Gewalt und Diskriminierung schützt.“

In einer heutigen Pressekonferenz hat Bildungsministerin Gebauer einen „schulscharfen Sozialindex“ angekündigt. Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender und schulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das Ziel der Ministerin für mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit verbindet uns. Aber was sie heute als eine Revolution in der nordrhein-westfälischen Schulpolitik verkauft hat, ist vor allem eins: nichts Neues. Einen ‚schulscharfen Sozialindex‘ gibt es bereits seit Jahren in Hamburg. Deswegen haben wir ihn schon im März 2019 beantragt – damals wurde er durch die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt. Umso wichtiger ist, dass es jetzt zu einer vernünftigen Umsetzung des Sozialindexes kommt.

Was uns die Ministerin jetzt präsentiert, ist allerdings ein billiger Taschenspielertrick: Anstatt neue Stellen zu schaffen, werden die Stellen gegen den Unterrichtsausfall und die Integrationsstellen umverteilt. Wir brauchen jedoch keine Umverteilung, sondern müssen zu einer bedarfsgerechten Verteilung von Personal und Ressourcen kommen. Dafür müssen dauerhaft deutlich mehr Stellen geschaffen werden. Derzeit wird bei der Zuweisung von Personal und finanziellen Mitteln kaum beachtet, in welchem Umfeld sich eine Schule eigentlich befindet oder welchen familiären Hintergrund die Schülerinnen und Schüler haben.

Dass man Ungleiches auch ungleich behandeln muss, ist keineswegs neu. Allerdings kommt es darauf an, dass der Sozialindex richtig verstanden wird und daraus auch entsprechende Konsequenzen gezogen werden. Die Ausstattung muss dort am besten sein, wo die Herausforderungen am größten sind. Deswegen müssen wir die Schulen, die in den Standortstufen 4-9 sind, mit mindestens 20 Prozent mehr Stellen versehen.“

Der Deutsche Bundestag wird im Rahmen seiner Beratungen über verschiedene Änderungen an Steuergesetze am 05. Mai 2021 auch eine Veränderung der Biersteuer beschließen. Durch die Regelungen des Bundes sollen rund 1.460 Brauereien entlastet werden. Vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2022 wird die Biersteuer für kleine und mittlere Brauereien bis zu einem Gesamtjahreserzeugnis von 200.000 Hektolitern in insgesamt vier unterschiedlichen Hebesätzen gesenkt. Damit haben die Regierungsfraktionen von SPD und CDU/CSU auf Bundesebene eine Initiative der SPD-Fraktion im Landtag NRW aufgegriffen.

Hierzu erklärt ihr Vorsitzender Thomas Kutschaty:

„Die Entscheidung der Regierungskoalitionen auf Bundesebene zeigt: Die Initiative der SPD-Fraktion war richtig und wichtig! Wir freuen uns sehr darüber, dass unsere Idee aufgegriffen wurde und es nun zu einer Entlastung für kleine und mittlere Brauereien kommt. Die Senkung der Hebesätze hilft den Brauereien vor Ort. Sie ist ein wichtiges Signal, das die regionale Brauwirtschaft in diesem Land angesichts der vielen Unsicherheiten braucht.

Jetzt ist allerdings auch die Landesregierung hier in NRW in der Pflicht und muss aus dem landeseigenen Rettungsschirm nachlegen. Bei der Biersteuer handelt es sich um eine indirekte Verbrauchsteuer, deren Aufkommen vollständig den Ländern zufließt.

Wir schlagen deshalb weiterhin vor, den Brauereien, die im Jahr bis zu 200.000 Hektoliter produzieren, das Aufkommen der Biersteuer aus dem NRW-Rettungsschirm vollständig zu erstatten. Für die Jahre 2020, 2021 und 2022 reden wir hier insgesamt über eine Summe von ca. 20 Millionen Euro. Im Rettungsschirm stehen nach den aktuellen Planungen noch rund 15 Mrd. Euro für finanzielle Hilfen zur Verfügung. Wir haben ihn im Landtag gemeinsam für die Menschen und die Wirtschaft beschlossen und nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern der Landesregierung.“

* * *

Hintergrund:

Abhängig von der Jahreserzeugung kann sich der Regelsteuersatz anhand einer Mengenstaffel um bis zu 50 % (bisher 44 %) reduzieren. Dabei werden sogenannte Staffelsteuersätze zugrunde gelegt.
Bei Anwendung der ermäßigten Staffelsteuersätze vermindert sich der Regelsteuersatz in 1.000-Hektoliter-Schritten gleichmäßig

  • auf 75 % (bisher 84,0 %)  bei einer Jahreserzeugung von 40.000 Hektolitern,
  • auf 70 % (bisher 78,4 %) bei einer Jahreserzeugung von 20.000 Hektolitern,
  • auf 60 % (bisher 67,2 %) bei einer Jahreserzeugung von 10.000 Hektolitern und
  • auf 50 % (bisher 56,0 %) bei einer Jahreserzeugung von 5.000 Hektolitern.

Endgültig verabschiedet wird das Gesetz am 05. Mai 2021 im Bundestag, der Bundesrat muss noch zustimmen.

Armin Laschet versucht in diesen Tagen ein gewagtes Experiment: die Öffnung der Union gleichzeitig nach Rechtsaußen und zu den Grünen.

Achim Post:

„Armin Laschet versucht in diesen Tagen ein gewagtes Experiment: die Öffnung der Union gleichzeitig nach Rechtsaußen und zu den Grünen. Erst holt er mit Friedrich Merz einen ausgewiesenen Marktradikalen in sein Team, dann toleriert er die Nominierung des Rechtsaußen Hans-Georg Maaßen als CDU-Bundestagskandidat und nun will er sich offenbar den Grünen anbiedern, indem er mehr Flexibilität bei der Schuldenbremse in Aussicht stellt. Laschets politisches Allerlei ist so ziemlich das genaue Gegenteil eines klaren politischen Kurses. Genau das erwarten die Bürgerinnen und Bürger aber jetzt von den Parteien und ihren Kandidaten für die Bundestagswahl: eine klare Perspektive, wie es in und nach der Krise weitergehen soll. Nur dann ist auch ein Wahlkampf um die besten Zukunftsideen für unser Land möglich. Ich erwarte, dass sich Armin Laschet so langsam einmal für einen politischen Kurs entscheidet, anstatt Öffnungssignale in alle möglichen und unmöglichen politischen Richtungen zu geben.“