Das Verteidigungsministerium hat die Ausfälle der Puma untersucht. Der Puma muss als hochwirksames Waffensystem voll einsatzfähig und robust zur Verfügung stehen, fordert Wolfgang Hellmich.

„Der Bericht des Verteidigungsministeriums zu den ausgefallenen Puma weist auf vielfältige Ursachen hin. Hier geht Gründlichkeit vor. Es war richtig, dass die Verteidigungsministerin weitere Ausgaben vorerst gestoppt hat. Der Puma muss als hochwirksames Waffensystem den Soldatinnen und Soldaten voll einsatzfähig und robust zur Verfügung stehen. Es ist sehr erfreulich, dass die Lösung der noch offenen technischen Probleme in enger Kooperation von Industrie, dem Verteidigungsministerium und der Beschaffungsorganisation der Bundeswehr angegangen wird. Entscheidungen über die weitere Nutzung der Puma sind danach zu treffen.

Gleichzeitig ist es wichtig, den Marder einsatzfähig zu halten. So kann die Bundeswehr ihren Vorsitz für die Nato-Eingreiftruppe seit Jahresbeginn voll erfüllen. Ich bin froh, dass auch innerhalb der Nato kein Zweifel daran besteht, dass Deutschland dieser Aufgabe nachkommt.“

Die Aggression und die Gewalt gegen unsere Rettungs- und Einsatzkräfte über Silvester und Neujahr sind aufs Schärfste zu verurteilen, sagt Sebastian Hartmann, der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion.

„Ich verurteile die Aggression und die Gewalt gegen unsere Rettungs- und Einsatzkräfte über Silvester und Neujahr auf das Schärfste. In zügigen Verfahren müssen diese Straftaten geahndet werden. Das bereits verschärfte Strafrecht gibt uns schon die Möglichkeit, deutlich auf diese Gewalt zu reagieren. Ich hoffe auf eine konsequente, lückenlose Aufklärung. Alle Täter müssen identifiziert und die Beweismittel wie Zeugenaussagen gesichert werden, damit die Täter zügig vor Gericht gestellt werden.

Die Gewaltausbrüche haben offenbar, so die Medienlage, vor allem in Metropolräumen stattgefunden. Hier müssen genau die Schwerpunkte und Strukturen dieser Exzesse analysiert und die Einsatzerkenntnisse ausgewertet werden. Daraus lassen sich für künftige Lagen Schlüsse ziehen für regionale Beschränkungen von Pyrotechnik und großen Veranstaltungen bis hin zur veränderten Einsatzplanung, um unsere Einsatzkräfte besser zu schützen.

Hinweise, dass lange Zeit Corona-Einschränkungen oder Böllerverbote existierten, sind niemals eine Entschuldigung für Verwüstung und Gewalt. Diese Silvester-Chaoten und Straftäter müssen konsequent strafrechtlich verfolgt und bestraft werden. Das ist nicht nur und vor allem im Interesse unserer Rettungs- und Polizeikräfte, sondern in unser aller Interesse.“

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Mit Beginn des neuen Jahres tritt das Gesetz zur Einführung der elektronischen Gesetzesverkündung in Kraft. Die Ampel verbessert damit den Zugang zu amtlichen Inhalten und beschleunigt die Verkündung von Gesetzen.

Macit Karaahmetoglu, stellvertretender rechtspolitischer Sprecher:

„Gesetze und Verordnungen des Bundes werden ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr auf dem Papier, sondern im Internet verkündet. Damit geht die Ampel konsequent ihren Weg weiter, Deutschland digitaler zu machen.

Das neue elektronische Bundesgesetzblatt wird unentgeltlich und barrierefrei sein. Die Inhalte können dann ohne Einschränkungen gespeichert, ausgedruckt und anderweitig verwertet werden. Niemand muss mehr in eine Bibliothek gehen oder Gebühren bezahlen, um die voll nutzbare amtliche Fassung eines Gesetzes zu erhalten. Im parlamentarischen Verfahren haben wir die Prinzipien von open Data gestärkt: Die Inhalte sollen maschinenlesbar sein und wir haben klargestellt, dass das Bundesgesetzblatt auch als ganze Datenbank frei nutzbar ist.

Mit diesem Vorhaben verbessert die Ampel nicht nur den Zugang zu Gesetzen und anderen amtlichen Bekanntmachungen, sondern sorgt auch für die deutlich schnellere Verkündung von Gesetzen.“

Anfang 2023 tritt die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts aus der letzten Wahlperiode in Kraft. Dadurch werden Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen gestärkt und die Qualität der Betreuung verbessert.

Luiza Licina-Bode, zuständige Berichterstatterin:

„Zum 01.01.2023 tritt die im März 2021 verabschiedete Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Sie bringt viele Verbesserungen mit sich, für die sich auch Verbände sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eingesetzt haben: Die Reform stärkt bereits im Vorfeld und auch innerhalb einer rechtlichen Betreuung die Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen. Die neuen Regelungen verbessern die Qualität der rechtlichen Betreuung in der Anwendungspraxis und stellen sicher, dass eine rechtliche Betreuung nur dann bestellt wird, wenn dies zum Schutz des betroffenen Menschen wirklich erforderlich ist.

Zentraler Maßstab des Betreuungsrechts ist nun, dass die Wünsche der betreuten Person Vorrang haben: Unterstützungsbedürftige Personen bekommen mehr Mitsprache bei der Auswahl der betreuenden Person und mehr Einfluss auf das Handeln der Betreuerinnen und Betreuer. Sie werden während sämtlicher Phasen des Betreuungsverfahrens besser informiert und stärker eingebunden. Betreuerinnen und Betreuer sollen bei Entscheidungen lediglich unterstützen.

In den Verhandlungen zu der Reform in der letzten Wahlperiode hatten wir uns als SPD-Fraktion erfolgreich für mehr Selbstbestimmung in der rechtlichen Betreuung eingesetzt: So wurden auf Druck unserer Fraktion etwa die Sterilisationsregelung geändert und die Prozessfähigkeit von betreuten Menschen anerkannt.

Die Einführung des Sachkundenachweises im Rahmen eines formalen Registrierungsverfahrens für berufliche Betreuerinnen und Betreuer ist Teil der Reform und dient der Qualitätssicherung. Um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen, haben wir in diesem Jahr noch einmal nachjustiert und dafür gesorgt, dass Betreuerinnen und Betreuer ausreichend Zeit haben, ihre Sachkunde nachzuweisen.“

Mit Verwunderung nimmt die SPD-Fraktion die jüngsten Vorwürfe zur Beschaffung der Puma zur Kenntnis. Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofs waren jedoch vor Bewilligung der Mittel in die Entscheidungsprozesse eingeflossen.

Wolfgang Hellmich, verteidigungspolitischer Sprecher:

„Mit Verwunderung nehmen wir die jüngsten Vorwürfe zur Beschaffung der Puma zur Kenntnis. Die Bundesverteidigungsministerin hat vor Bewilligung der Mittel eine kritische Bestandsaufnahme für die Folgebeschaffung der Puma angestoßen. Die technische Reife war entlang für uns Parlamentarier nachvollziehbarer Kriterien geprüft worden, sodass eine Bewilligung der Mittel durch den Haushalts- und Verteidigungsausschuss erfolgte. Dass nun 18 Pumas aus offensichtlich sehr unterschiedlichen Gründen ausgefallen sind, bringt das Heer in eine ausgesprochen kritische Lage.“

Andreas Schwarz, zuständiger Berichterstatter:

„Es ist nur konsequent, dass die Nachrüstung der vorhandenen Pumas sowie eine Nachbestellung durch die Verteidigungsministerin gestoppt wurden. Rasch muss jetzt die Schadensbegutachtung abgeschlossen werden. Wir erwarten dafür vom Bundesverteidigungsministerium schnellstmöglich einen Lagebericht, um eine abschließende Bewertung der bewilligten Gelder vornehmen zu können. Wir sind erleichtert über die Ankündigung der Industrie, die ausgefallenen Puma innerhalb der nächsten Wochen vollumfänglich in Stand zu setzen.“

Gesundheitsexperte Christian Drosten geht von einem Ende der Pandemie aus. Das von den Ampelpartnern beschlossene Infektionsschutzgesetz hat eine deutliche Besserung der Corona-Lage mit einkalkuliert und sollte wie geplant bis April beibehalten werden.

Heike Baehrens:

„Die Aussagen von Christian Drosten machen Hoffnung. Wir konnten uns von Anbeginn der Pandemie auf seine Expertise verlassen. Gleichzeitig haben wir im Umgang mit Corona schmerzlich lernen müssen, dass es auch unter guten Vorzeichen keinen Anlass für Sorglosigkeit gegenüber dem Virus gibt. An China sehen wir aktuell, dass das Virus in anderen Teilen der Welt immer noch nicht unter Kontrolle ist.

Das von den Ampelpartnern beschlossene Infektionsschutzgesetz hat eine deutliche Besserung der Corona-Lage mit einkalkuliert. Den Pfad bis zum Ende der Regelungen Anfang April sollten wir beibehalten. Einen anderen Weg zu fahren, so wie vom Bundesjustizminister gefordert, halte ich für voreilig. Ohnehin müsste sich eine solche Forderung direkt an die Länder richten. Sie haben die Fäden bei den Maßnahmen zum Infektionsschutz in der Hand.“

CDU-Kommunalministerin Scharrenbach hat heute erklärt, dass die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung der Wohngeldreform unterstützen wird und so auch Vorschusszahlungen ermöglicht werden.

Dazu erklärt Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Nach dem wochenlangen Gejammer von CDU-Ministerin Scharrenbach über die Wohngeldreform des Bundes konnten die nordrhein-westfälischen Kommunen die Landesregierung endlich davon überzeugen, dass die Reform gut ist und sie die Kommunen bei der Umsetzung unterstützen kann. Mit den nun geplanten Kurzbescheiden können die Städte und Gemeinden vorläufige Wohngeld-Zahlungen ab dem 1. Januar 2023 veranlassen. Geht doch.

Das ist übrigens auch keine Zauberei, sondern originäre Aufgabe eines Regierungsapparates. Auch andere Bundesländer wie Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz hatten schon Wege gefunden, damit zum Jahreswechsel die Bearbeitung nach neuem Recht vorgenommen werden kann.“

Achim Post zur Entscheidung der EU-Staaten die EU-Mittel für Ungarn einzufrieren:

“Die Entscheidung der letzten Nacht zur weiteren Sperrung von EU-Mitteln gegenüber Ungarn ist eine gute Nachricht für den Schutz der Rechtsstaatlichkeit in der EU. Im Zusammenspiel von Kommission, Europäischem Parlament und letztlich des Rates ist es gelungen, Orban in Schranken zu weisen. Orban ist mit seinen politischen Erpressungsversuchen nicht durchgekommen. Die Entscheidung zeigt, dass der neue EU-Konditionalitätsmechanismus Zähne hat. Die europäische Demokratie ist wehrhaft.

Voraussetzung für eine vollständige Entsperrung der EU-Gelder an Ungarn bleibt, dass die ungarische Regierung die geforderten Reformen umfassend und transparent umsetzt. Hier muss die Regierung deutlich nacharbeiten. Rechtstaatlichkeit ist einer der tragenden Pfeiler der europäischen Werte- und Rechtsgemeinschaft. Wenn Ungarn als Teil der EU von allen Rechten und Vorteilen profitieren will, dann muss es auch die Pflichten der europäischen Rechtsgemeinschaft erfüllen.”

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Die EU-Kommission hat einen sogenannten Beschluss-Entwurf hinsichtlich der Feststellung eines angemessenen Datenschutzniveaus zwischen der EU und den USA veröffentlicht, sogenanntes EU-US Data Privacy Framework.

Das zukünftige EU-US-Datenschutzschild beinhaltet Vorgaben für den Transfer personenbezogener Daten von EU-Bürger*innen und attestiert den USA ein vergleichbares Schutzniveau wie in der Europäischen Union. Der Europäische Gerichtshof erklärte 2020 in der Schrems-II-Entscheidung das sogenannte Privacy Shield für ungültig. Die Nichtigerklärung durch den EuGH erfolgte deswegen, da das US-Datenschutzniveau im Vergleich zu den EU-Vorgaben nicht eingehalten wurde, aufgrund der umfassenden Überwachungsgesetzgebung, unzureichender Rechtsschutzmaßnahmen und Eingriffen in die Grundrechte betroffener Personen. Das Privacy Shield war der Nachfolger des bereits 2015 im Schrems-I-Urteil gekippten Safe Harbor-Abkommen.

Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion:
„Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die EU-Kommission und die US-Administration an Lösungen für den rechtssicheren transatlantischen Datentransfer gearbeitet haben. Einige der vom EuGH festgestellten Mängel hinsichtlich des EU-US Privacy Shields erfordern jedoch weitergehende gesetzgeberische Maßnahmen in den USA, insbesondere, um den Zugang zu Rechtbehelfen im Falle von Datenmissbrauch zu gewährleisten. 

Die Ankündigung eines Prüfmechanismus durch das ‘Civil Liberties Oversight Boards’ als Rechtsbehelf ist ein erster Schritt, um Geheimdienst-Aktivitäten zu überprüfen. Nun ist zweifelhaft, ob es mit konkreten Befugnisse zur Änderung der Rechtslage ausgestattet werden wird oder lediglich tadelnd deren Einhaltung fordert. Dies stellt im Kern keinen Rechtschutz für EU-Bürger*innen dar.

Ein Herzstück des heutigen Entwurfs des Angemessenheitsbeschlusses ist der neue Rechtsmittelmechanismus. Das ‘Datenschutz-Überprüfungsgericht’ soll zur Überprüfung der Entscheidungen des Civil Liberties Oversight Boards eingerichtet werden. Das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf in Artikel 47 der Grundrechtecharta ist primärrechtlich verankert und wird bei der Überprüfung dieses Gerichts, welches eine gefährliche Nähe zur US-Exekutive aufweist, eine wichtige Rolle spielen. Ich halte es für fraglich, ob dieser Data Protection Review Court wirklich Gericht genannt werden kann, wenngleich es ein erheblicher Fortschritt zum mäßig wirksamen Ombuds-System des bisherigen Privacy Shields darstellt.

Die Mitgliedstaaten werden nun Vertreter*innen entsenden, die den Entwurf zusammen mit dem Europäischen Datenschutzausschuss bewerten und den Durchführungsrechtsakt beschließen. Als EU-Parlament werden wir das weitere Verfahren sehr genau verfolgen und die Bewertung des Europäischen Datenschutzausschusses abwarten. Anschließend wird der Innenausschuss über eine Resolution verhandeln.

Interessanterweise können die USA ebenso die Zügel in die Hand nehmen und die EU als sogenannten qualifizierten Staat, ähnlich dem DSGVO-Angemessenheitsbeschluss, einstufen. Das heißt, die USA nehmen ebenso eine Bewertung des Datenschutzes anderer Länder vor. Mit Blick auf die vorhandene und geplante europäischen Überwachungs-Gesetzesvorhaben der EU-Kommission wäre es interessant, ob die EU sich überhaupt selbst einen Angemessenheitsbeschluss erteilen würde.”

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Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat heute in einer Aktuellen Stunde über die zuletzt bekannt gewordene Zahl der fehlenden Lehrkräfte in Höhe von rund 8.000 unbesetzten Stellen debattiert.

Hierzu erklärt Jochen Ott, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion:

„Die Bildungskatastrophe in NRW ist noch höher als bisher angenommen. Doch davor verschließen die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen offenbar die Augen. 8.000 fehlende Lehrkräfte sind eine Katastrophe. Da gibt es kein Drumherum-Reden. Es geht aber nicht nur allein darum. Es geht auch um mangelnde Grundkompetenzen von Grundschüler*innen, um fehlendes Geld im System, um fehlende OGS-Plätze, um fehlende multi-professionelle Teams und um einen schlechten Zustand der mentalen Gesundheit von Schüler*innen und Lehrkräften. Die Liste der Herausforderungen ist sehr lang. Wenn Schulministerin Feller dem Landtag von NRW ihr Handlungskonzept dazu vorstellt, dann muss sie allen Aspekten der Bildungskatstrophe auf Rechnung tragen. Die Landesregierung braucht dafür endlich das richtige Problembewusstsein. Wir sind als SPD-Fraktion nach wie vor bereit, uns mit unseren Ideen auf einer parteibergreifenden Bildungskonferenz einzubringen, um gemeinsam dafür zu sorgen, dass die Zukunft unserer Kinder eine gute wird.“

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Heute Nachmittag endet die zweite Lesung des Landeshaushalts für das Jahr 2023 u.a. mit der Beratung des Einzelplan 14 des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie.

Dazu erklärt Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die schwarz-grüne Koalition will im kommenden Jahr die Investitionen des Landes senken, obwohl NRW bundesweites Schlusslicht bei der wirtschaftlichen Entwicklung ist. Das ist doppelt problematisch: Der Investitionsstau in NRW würde sich so weiter verschärfen und die Kürzung von Investitionen mitten in der Krise würde den wirtschaftlichen Abwärtstrend sogar noch weiter beschleunigen. Was wir stattdessen brauchen, ist ein kräftiges Zukunftsinvestitionsprogramm im Umfang von 6,5 Milliarden Euro. Das gibt Rückenwind für die Wirtschaft und packt die drängendsten Probleme an.

Ein Schwerpunkt ist dabei die Bekämpfung der Bildungskatastrophe nach dem Vorbild des Programms Gute Schule 2020: Wir wollen 2,5 Milliarden Euro für Schulinvestitionen bereitstellen und mit 1,5 Milliarden Euro den Kitaausbau forcieren. Weitere 300 Millionen Euro sollen in den Ausbau der Offenen Ganztagsschule fließen, damit der kommende Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch tatsächlich umgesetzt werden kann.

Darüber hinaus wollen wir mit zwei Milliarden Euro die kommunalen Krankenhäuser unterstützen – insbesondere zur Sicherung der Gesundheitsversorgung von Kindern. Außerdem wollen wir die von der schwarz-grünen Landesregierung geplante Streichung des Programms „Moderne Sportstätte“ zur Sanierung von Sportanlagen rückgängig machen und dafür auch im kommenden Jahr 100 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Weitere 100 Millionen Euro stecken wir in den Wohnungsbau, die gezielt gemeinwohlorientierten Wohnungsbauunternehmen zur Verfügung stehen, und mit 20 Millionen Euro soll der Einsatz von Klimaschutztechnik unterstützt werden.“

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Am morgigen Freitag debattiert der Landtag den Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion zur Abschaffung der pauschalen 1000-Meter-Abstandsregel für Windkraftanlagen (Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen, Drs. 18/1870).

Hierzu erklärt André Stinka, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit massiven Versprechen ist die schwarz-grüne Landesregierung gestartet. Doch wer auf einen Windkraft-Boost gehofft hat, wird bislang enttäuscht. Die Landesregierung schafft es nicht, Hemmnisse für den Ausbau der Windkraft zu überwinden. Dabei ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien in NRW dringender denn je geboten. Nur so gelingt es, die Klimaziele von Landes- und Bundesregierung zu erreichen. Das Zeitfenster dafür wird immer kleiner. Zumal der auf 2030 vorgezogene Braunkohleausstieg noch mal ein höheres Tempo erfordert, um keine Versorgungslücken zu riskieren.

Der Koalitionsvertrag sieht immerhin 1.000 neue Windkraftanlagen für NRW in der laufenden Legislatur bis 2027 vor. Das sind rechnerisch 200 Windkraftanlagen im Jahr. In den ersten neun Monaten des Jahres 2022 sind jedoch erst 67 Windräder ans Netz gegangen. Doch statt Ausbau-Hürden zu beseitigen, relativiert die Landesregierung bereits die eigenen Ziele. Ausgerechnet die Grünen sind beim Windkraftausbau von der Fahne gegangen. Vor der Landtagswahl haben sie noch mit uns für ein Ende der unsinnigen und pauschalen Abstandsregeln für Windkraftanlagen gestritten. Inzwischen ist allenfalls eine scheibchenweise Abschaffung vorgesehen. Nicht einmal die im Koalitionsvertrag unverzüglich vorgesehene Abschaffung der Abstandsregeln wenigstens beim Repowering von Anlagen – wenn also Altanlagen durch leistungsstärkere ersetzt werden – ist bisher erfolgt. Zwischen Reden und Handeln der Landesregierung gilt offenbar eine Abstandsregel. Wenn Ministerin Neubaur nun doch noch eine Initiative zur Streichung der Abstandsregeln in Teilen ankündigt, freuen wir uns über diese Reaktion auf unsere Initiative. Trotzdem bleibt auch dieser lange schon geplante Schritt nichts als ein weiteres Bekenntnis zum scheibchenweisen Vorgehen. Ministerin Neubaur spricht von Schritten, das Land braucht aber einen großen Wumms.

Um Ausbauziele wirklich zu erreichen, wollen wir die 1000-Meter-Abstandsregel abschaffen – nicht scheibchenweise und irgendwann sondern umgehend. Ohne die 1000-Meter Abstandsregel ergeben sich enorme Potentiale für die Windkraft in NRW. Schon eine Absenkung auf 720 Meter würde 42 Prozent mehr Flächen schaffen. Zudem bekommen die Kommunen so die nötige Planungssicherheit. Derzeit will die Landesregierung die Flächenbereitstellung erst nach den Bundesvorgaben bis 2025 über die Regionalplanung regeln. Die Kommunen können damit nicht rechtssicher planen. Doch diese Zeit darf nicht ungenutzt bleiben. Ein Ende der Abstandsregeln bringt Sicherheit vor 2025. Die Landesregierung muss alles daran setzten, um netto 200 Anlagen im Jahr neu hinzu zu bauen. Diese Zahl ist ambitioniert aber machbar.“

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