Zu den Ergebnissen der Bereinigungssitzung für den Bundeshaushalt 2024 erklärt Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD:

„Die Eckpfeiler des Bundeshaushaltes stehen seit den frühen Morgenstunden fest. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat die Ampel-Koalition in den letzten Stunden ihre politische Gestaltungsfähigkeit bewiesen. Wir haben in stürmischen Zeiten und unter veränderten Rahmenbedingungen ein gutes Haushaltspaket geschnürt, gerade auch für NRW. Hinter uns liegt eine turbulente Woche mit einem guten Ergebnis zum Abschluss.

Nordrhein-Westfalen ist dann am stärksten, wenn die Politik den sozialen Zusammenhalt aktiv gestaltet und fördert. Ich freue mich, dass wir in den Verhandlungen ein deutliches Bafög-Plus von 150 Millionen Euro erzielen konnten. Davon werden bei der anstehenden Bafög-Reform rund 150.000 Empfänger in NRW profitieren.

Zudem sind die geplanten Kürzungen von 80 Millionen Euro bei den Freiwilligendiensten komplett vom Tisch. In Zeiten, in denen die Verbände der freien Wohlfahrtspflege mit Zehntausenden vor dem nordrhein-westfälischen Landtag demonstrieren, senden wir damit ein wichtiges Zeichen des Respekts. Die SPD hat auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die sozialen Träger und ihre Beschäftigten fest im Blick.«

Heute wird im Bundestag der Inflationsausgleich für das Betreuungswesen abschließend beraten. Damit wird kurzfristig eine wichtige finanzielle Unterstützung für Betreuungsvereine und BerufsbetreuerInnen umgesetzt, die den Kostensteigerungen der letzten zwei Jahre begegnet. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich zudem für eine zeitnahe Evaluierung der gesamten Vergütungsstruktur im Betreuungswesen ein. 

Luiza Licina-Bode, zuständige Berichterstatterin:

„In der deutschen Betreuungslandschaft besteht dringender Handlungsbedarf. Die jüngsten Anstiege der Kosten haben viele Betreuungsvereine an den Rand des wirtschaftlichen Zusammenbruchs gebracht. Einige Einrichtungen mussten bereits ihren Betrieb einstellen. Das ist dramatisch: Gerade Betreuungsvereine spielen eine maßgebliche Rolle bei der Rekrutierung, Begleitung und Beratung ehrenamtlicher Betreuer. Ihre Tätigkeit ist unverzichtbar für die Funktionsfähigkeit unseres Betreuungswesens.

Aber auch professionelle Betreuerinnen und Betreuer sehen sich mit zunehmenden Schwierigkeiten konfrontiert, die enormen Zusatzbelastungen der vergangenen Jahre zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund war es nicht mehr vertretbar, bis zur Evaluierung des Betreuervergütungsgesetzes Ende 2024 abzuwarten. Menschen, die täglich verantwortungsvolle Aufgaben für Beeinträchtigte übernehmen, verdienen eine angemessene Entlohnung.

Gegenwärtig stehen 1,3 Millionen Personen in Deutschland unter rechtlicher Betreuung – eine Zahl, die mit der alternden Gesellschaft weiter ansteigen wird. Der Hilfebedarf könnte jeden von uns treffen. Daher ist die zügige Umsetzung der Inflationsausgleichs-Sonderzahlung, die von der Ampel-Koalition initiiert wurde, von großer Bedeutung.

Es liegt an den Bundesländern, dieser Regelung im Bundesrat zuzustimmen, um ein schnelles Inkrafttreten zum 1. Januar 2024 zu ermöglichen. Sollten Vereine oder professionelle Betreuer nicht mehr handlungsfähig sein, sind die Kommunen gefordert. Diesen fehlt es jedoch aktuell sowohl finanziell als auch personell an Kapazitäten.

Das neue Gesetz markiert einen ersten Schritt zur Verbesserung der finanziellen Situation der Betreuungskräfte. Es ist dringend geboten, das gesamte Vergütungssystem zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich vehement dafür ein, diese Überprüfung vorzuziehen, damit eine umfassende Reform noch in dieser Legislaturperiode realisiert werden kann.“

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende für die Themen Haushalt und Finanzen, Achim Post:

„Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein grundlegendes Urteil zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) und damit verbundenen Fragen gefällt.

Selbstverständlich wird die Ampel-Koalition dieses Urteil genau beachten und umsetzen. Es ist daher gut, dass die Bundesregierung die unmittelbaren Schlussfolgerungen aus dem Urteil bereits gezogen und die entsprechenden Mittel im KTF zur Sperrung vorgeschlagen hat. Im nächsten Schritt wird nun ein neuer Wirtschaftsplan für den KTF zu erarbeiten sein.

Es ist darüber hinaus auch richtig, dass die Bundesregierung zusammen mit den Regierungsfraktionen im Bundestag nun im Weiteren eine genaue und verantwortungsvolle Prüfung des Urteils und seiner tieferliegenden Folgen vornehmen werden. Ein solches, ebenso klares wie umsichtiges Vorgehen ist der Tragweite des Urteils angemessen und die richtige Richtschnur auch für alle weiteren Schritte.

Zugleich ist klar: Regierung und Koalition bleiben handlungsfähig. Wir werden die Haushaltsberatungen planmäßig fortsetzen und im Deutschen Bundestag abschließen.“

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Der Finanzausschuss hat heute im Rahmen des Wachstumschancengesetzes die Verlängerung der Umsatzsteuersenkung auf Gas und Fernwärme bis Ende Februar 2024 beschlossen.

Tim Klüssendorf, zuständiger Berichterstatter:

„Mit der Fortführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 Prozent auf Gas- und Fernwärmelieferungen bis Ende Februar 2024 senden wir das klare Signal an Millionen Haushalte in unserem Land, dass wir sie mit den gestiegenen Energiepreisen auch weiterhin nicht alleine lassen. Die Inflation im Bereich der lebensnotwendigen Ausgaben stellt weiterhin eine große Herausforderung für viele Bürgerinnen und Bürger dar, gerade für diejenigen mit geringen Einkommen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat hart dafür gekämpft, dass wir diese Belastung in den kommenden Monaten noch ein ganzes Stück weit auffangen können durch den reduzierten Steuersatz auf Gas und Fernwärme.“

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Die Koalition hat die letzten Punkte zur kommunalen Wärmeplanung geklärt. So haben Städte, Gemeinden und Bürger endlich Planungssicherheit, sagt Verena Hubertz.

„Die kommunale Wärmeplanung kommt. Gemeinsam mit den Ländern und Kommunen sorgen wir dafür, dass Bürgerinnen und Bürger verlässliche Informationen zu ihrer Wärmeversorgung erhalten. Die Bundesregierung stellt dafür eine halbe Milliarde Euro zur Verfügung, insbesondere für finanzschwache Kommunen.

Während kleinere Kommunen bis Mitte 2028 ihre Pläne vorzulegen haben, liefern größere Kommunen die Pläne bereits ab Mitte 2026. Damit schaffen wir für alle schnellstmöglich Klarheit und Planungssicherheit. Für die Wärme von morgen sind wir technologieoffen. Ob Biomasse, Fern- oder Nahwärme, alle verfügbaren Energieträger können genutzt werden.

Mit den Wärmeplänen der Städte und Gemeinden haben Bürgerinnen und Bürger eine klare Richtschnur, ob ihr Wohngebiet an ein kommunales Wärmenetz angeschlossen wird oder ob der Einbau einer neuen Heizung oder Wärmepumpe in Frage kommt. Das alles ist so austariert, dass niemand allein gelassen oder finanziell überfordert wird – ob Eigentümer oder Mieter.“

v.l. Achim Post, Dr. Wiebke Esdar, Jürgen Berghahn und Stefan Schwartze Foto: NRW-Landesgruppe/Michael Krömer

Die NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion hat in dieser Woche einen Beschluss zum Umgang mit dem Wolf gefasst.

Hierzu erklären die heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten Jürgen Berghahn (Lippe), Dr. Wiebke Esdar (Bielefeld), Achim Post (Minden-Lübbecke) und Stefan Schwartze (Herford/Bad Oeynhausen):

„Wir haben diesen Beschluss maßgeblich vorangetrieben, weil es so wie bisher bei uns in OWL und in ganz Deutschland nicht weitergehen kann. Wir brauchen endlich einen klaren Vorrang des Schutzes von Weidetierhaltung. Dazu müssen die Entnahmemöglichkeiten ausgeweitet und Folgemaßnahmen bereits nach dem ersten Riss möglich sein. Den Beschluss der NRW-Landesgruppe unterstützen wir deshalb ausdrücklich.”

Am Mittwoch berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Selbstbestimmungsgesetz. Mit diesem Gesetz wird das Verfahren zur Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags und Namens zu einem reinen Verwaltungsverfahren – vergleichbar mit der Eheschließung. 

Anke Hennig, zuständige Berichterstatterin und stellvertretende queerpolitische Sprecherin:

„In der Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz existieren unzählige Vorurteile. Darüber gerät der eigentliche Kern des Gesetzes in den Hintergrund: Wir bauen aktive staatliche Diskriminierung ab und erleichtern gesellschaftliche Teilhabe für trans*, inter und nicht-binäre Menschen. Wir ermöglichen ein schlichtes Verfahren zur Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags und Namens, vergleichbar mit der Eheschließung. Dadurch wird es in Zukunft endlich niedrigschwellig möglich sein, einen Ausweis mit einem zur Identität passenden Namen zu erhalten, um beispielsweise bei offizieller Post mit der korrekten Anrede angesprochen zu werden. Für die Menschen, die es betrifft, ist das ein gewaltiger Schritt nach vorn: Sie werden mit dem neuen Gesetz endlich nicht mehr dazu gezwungen, psychiatrische Gutachten bei Gericht einzureichen, in denen intimste Details vor dem Staat offengelegt werden müssen. Das ist menschenunwürdig und das schaffen wir ab.“

Jan Plobner, zuständiger Berichterstatter und stellvertretender queerpolitischer Sprecher:

„Das Bundesverfassungsgericht hat schon im Jahr 2017 geurteilt, dass mehr als zwei positive Geschlechtseinträge im Personenstandsrecht möglich sein müssen und dass für diese Einträge die individuelle Geschlechtsidentität maßgeblich sein muss – insofern der Gesetzgeber überhaupt weiter an der Erfassung eines Geschlechtseintrags festhält. Auch international hat sich die Bedeutung des Geschlechtseintrags weiterentwickelt: Die Weltgesundheitsorganisation hat sich endlich davon verabschiedet, Transgeschlechlichkeit als Krankheit zu definieren. Menschenrechtliche Standards zum staatlichen Umgang mit trans*, inter und nicht-binären Menschen wurden entwickelt. Und in zahlreichen anderen Ländern dieser Welt gibt es zum Teil schon seit zehn Jahren gesetzliche Regelungen zur niedrigschwelligen Änderung des Geschlechtseintrags. Insofern schließen wir mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes nicht nur zu all den anderen Ländern auf, die bereits menschenrechtskonforme Regelungen haben. Wir erfüllen mit dem Gesetz auch endlich einen Verfassungsauftrag. Nicht mehr und nicht weniger.“

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres hat seine Position für den Verordnungsvorschlag zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch online angenommen. Der Kommissionsvorschlag wollte verschlüsselte Kommunikation aufbrechen und Kommunikationsinhalte umfassend auffindbar machen, um Kindesmissbrauchsmaterial zu identifizieren. Das Parlament hat sich demgegenüber auf eine Position geeinigt, die das Risiko auf Internetdiensten für Kinder verringern kann und die Prävention von Kindesmissbrauch effektiver gestaltet. Dies soll unter Wahrung der Grundrechte aller Nutzer* innen im Netz erfolgen sowie die Ende-zu-Ende verschlüsselte Kommunikation stärken, ohne Hintertüren für Überwachungen.

Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion:

„Mit der heute angenommenen Parlamentsposition zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch online setzen wir ein wichtiges Zeichen für den zielgerichteten Umgang mit und im Kampf gegen Kindesmissbrauchsmaterial im Internet. Dass wir Kinder vor Missbrauch im Internet schützen müssen, steht außer Frage. Doch das darf nicht zu Lasten der Grundrechte aller und insbesondere des Rechts auf Privatsphäre und Vertraulichkeit der Kommunikation geschehen. Deswegen haben wir im Europaparlament den Kommissionsvorschlag, der eine umfassende Überwachung unserer Kommunikation für das Scannen nach Kindesmissbrauchsmaterial vorsieht, im Sinne einer echten Prävention und Risikoverminderung weiterentwickelt.

Der Kommissionsvorschlag konzentriert sich vor allem auf das Erkennen und Entfernen von Kindesmissbrauchsmaterial, nachdem der Missbrauch bereits stattgefunden hat. Dazu sei laut Kommission eine ständige Überwachung aller Kommunikation und ein Durchbrechen unserer Ende-zu-Ende-verschlüsselten Kommunikation nötig. In der Parlamentsposition haben wir stattdessen ein umfassendes Verbot von genereller Überwachung und den Schutz von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung festgelegt. Außerdem haben wir einen stärkeren Fokus auf präventive Maßnahmen eingebaut. Kinder sollen einen einfachen Zugang zu Helplines bekommen und durch Aufklärung im Vorhinein vor Gefahren, wie etwa Grooming, besser geschützt werden. Auch werden Nutzer*innen dazu ermutigt, Kindesmissbrauchsmaterial zu melden.“

Wenn das Verhandlungsmandat des Europäischen Parlaments nach Verkündigung seitens der Präsidentin in der November-Plenarsitzung nicht angefochten wird, gilt die Parlamentsposition als angenommen. Der Rat hat sich bisher noch nicht auf eine allgemeine Ausrichtung einigen können.

Elf Jahre lang leitete Achim Post als ehrenamtlicher SPE-Generalsekretär die SPE-Zentrale in Brüssel. In diesen elf Jahren organisierte er mit seinem Team zwei Europawahlkämpfe, zahlreiche SPE-Diskussionsveranstaltungen und Sitzungen des SPE-Präsidiums und der PES-Leader-Meetings, im Vorfeld des Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs.

Auf dem diesjährigen SPE-Kongress im spanischen Málaga stellte sich Achim Post nicht mehr zur Wahl. „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt gekommen, um den Staffelstab weiterzugeben“, sagte Post im Vorfeld des Kongresses gegenüber dem Weserspucker. Den Staffelstab übernimmt der Italiener Giacomo Filibeck. Er wurde vom neugewählten SPE-Präsidium zum neuen Generalsekretär gewählt.

Der am Freitag wiedergewählte SPE-Präsident Stefan Löfven (Schweden) und Post Nachfolger Giacomo Filibeck würdigten am Samstag bei der Verabschiedung die langjährige und vertauensvolle Zusammenarbeit mit Achim Post.

Foto: AfA Regio OWL-Lippe

Anlässlich der Gründung der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit vor 50 Jahren hat die AfA Regio OWL-Lippe am heutigen Samstag (11.11.23)  zu einer Geschichtswerkstatt in die Druckerei Bad Oeynhausen eingeladen.

Während der Geschichtswerkstatt haben wir die Verankerung der AfA in der Parteiführung und auch die für Arbeitnehmer*innen bedeutenden Politikfelder wie Mitbestimmung, Arbeitsmarktpolitik, Tarifbindung, Rente und Gesundheitsversorgung der vergangenen 50 Jahre Revue passieren lassen.

Auch ging es um die Fragen: Welchen Einfluss hatten AfA und Gewerkschaften auf die handelnde Politik? Was lässt daraus für SPD-Politik heute und morgen ableiten?

Copyright: Thomas Imo/ photothek.net

Die Bundesregierung hat sich auf ein Maßnahmenkonzept für die Entlastung von stromintensiven Unternehmen und des Mittelstands beim Strompreis geeinigt.

Dazu Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD:

„Dass sich die Bundesregierung auf eine Strompreisbrücke für produzierende Unternehmen geeinigt hat, ist ein wichtiges und zukunftsweisendes Signal für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft, gerade auch bei uns in Nordrhein-Westfalen. Das Volumen des Maßnahmenpakets kann sich sehen lassen.

Jetzt liegt der Ball im Bundestag, wo die Fraktionen die einzelnen Elemente weiter prüfen werden. Entscheidender Maßstab ist für mich, dass die Strompreisbrücke in ihrer Wirkung das Ziel erreichen muss, Wettbewerbsfähigkeit und Planungssicherheit gerade auch für die energieintensive Industrie zu schaffen.“

Der Bundestag verabschiedet heute die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Damit werden die Erneuerbaren Energien weiter gestärkt und der Aufbau eines Wasserstoff-Leitungsnetzes angegangen. Für die SPD-Fraktion im Bundestag ist die Novelle ein Meilenstein der Energiewende.

Nina Scheer, klima- und energiepolitische Sprecherin:
„Die heute verabschiedete Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes enthält einschneidende Maßgaben für die Energiewende: Im Parlamentarischen Verfahren wurden zudem unmittelbare Stärkungen für Erneuerbare Energien erarbeitet und ergänzt: Mit ‚Nutzen-statt-Abregelung‘ ermöglichen wir die erleichterte Nutzung von Strommengen, die heute aus Netzüberlastungsgründen abgeregelt werden. Die Strommengen können für Wärmegewinnung oder Elektrolyseure, also Wasserstoffgewinnung, genutzt werden. Auch Biomassenutzung wurde für die kommenden zwei Jahre weiter gestärkt.“

Markus Hümpfer, zuständiger Berichterstatter:
„Die Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes ermöglichen die günstige, regionale Nutzung von grünem Strom, unkomplizierte Direktleitungen und eine Ausrichtung an der Klimaneutralität. Damit bringen wir die Energiewende bis an die Haustür.

Die Änderung am Gesetz überstellt der Bundesnetzagentur zudem die Aufgabe, die Finanzierung der Energienetze unabhängig, effizient und vorrausschauend zu berechnen. Dabei müssen besonders Aspekte der sozialen Fairness berücksichtigt werden. Mit der Novelle beschleunigen wir auch Planungsprozesse beim Ausbau der Erneuerbaren. Ferner treiben wir Nutzung von Stromüberschüssen voran.“

Andreas Rimkus, Wasserstoffbeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion:
„Die heute beschlossene Regulierung für das Wasserstoff-Kernnetz ist ein Meilenstein der Energiewende. Wir legen damit den Grundstein für ein Wasserstoffnetz von 10.000 bis 11.000 km Länge und sichern damit die Transformation unseres Energiesystems und stärken unsere Versorgungssicherheit. Darüber hinaus verbessern wir mit der Verlängerung der Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure und mit der Nutzen-statt-Abschalten-Regelung die Rahmenbedingungen für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Damit machen wir große und wichtige Schritte zur Realisierung einer nachhaltigen, sektorgekoppelten und sozialverträglichen Energiewirtschaft.“