Gesetzesentwurf für neue Landesbauordnung nicht hinnehmbar und an der Realität vorbei

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In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen fand eine Expertenanhörung zum Änderungsgesetz der Landesbauordnung statt. Die Landesregierung hat dazu einen Gesetzesentwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht.

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Krankenhausplan NRW: Die Landesregierung muss die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellen

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Die heutige Sondersitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat sich mit der Auswertung der Sachverständigenanhörung zum Krankenhausgestaltungsgesetzt beschäftigt.

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Die Trendumkehr im mietpreisgebundenen Wohnungsbau bleibt weiterhin aus

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Anlässlich der heutigen Pressekonferenz von Landeswohnungsbauministerin Scharrenbach zum Ergebnis der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes für das Programmjahr 2020 erklären Christian Dahm, heimischer SPD-Landtagsabgeordneter und stellvertretender Vorsitzender, und Andreas Becker, wohnungsbaupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Christian Dahm:

„Welche Bedeutung die Wohnungsbauministerin des Landes dem Thema bezahlbares Wohnen beimisst, hat die heutige Pressekonferenz gezeigt. Gerade einmal 4 Minuten war es der Ministerin im Zusammenwirken mit dem Chef der NRW.BANK wert, die Öffentlichkeit über das Ergebnis der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes im Jahr 2020 zu informieren. Der Informationsgehalt dieser Ausführungen war dabei außerordentlich schwach. Insbesondere mit Blick auf den Wohnungsraumbedarf der alternden Gesellschaft ist diese Politik ein Blick an der sozialen Realität vorbei. Insofern war das eine absurde Veranstaltung.“

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Landesbauordnung braucht endliche verbindliche Regeln für mehr Barrierefreiheit

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Zur heutigen Erklärung der Verbände Sozialverband VdK NRW, SoVD NRW und LAG Wohnberatung NRW erklärt Josef Neumann, Inklusionsbeauftragter und sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Barrierefreiheit muss in der Landesbauordnung endlich verbindlich geregelt werden. Wir waren diesem Ziel in Nordrhein-Westfalen schon deutlich näher. Doch diese Landesregierung hat die klaren Regelungen mit ihrem Änderungsgesetz verwässert und bleibt leider weiter auf diesem Weg. Diese Wohnpolitik hat nicht nur das selbstbestimmte Wohnen für viele Menschen erschwert, sondern ist auch sonst nicht zukunftsfähig. Denn die Nachfrage nach barrierefreien Räumen wird weiter deutlich ansteigen. Der heutige Appell der Sozialverbände für eine Kehrtwende beim barrierefreien Wohnungsbau zeigt eindrücklich den großen Unterschied zwischen Realität und Bedarf. Die Barrierefreiheit ist ein Grundpfeiler der UN-Behindertenrechtskonvention und muss nun auch in der Landesbauordnung verankert werden.“

In die Erfahrung und Kompetenz vor Ort vertrauen

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Das vom Heinsberger Landrat Stephan Pusch gestern bei Facebook veröffentlichte Video zum Corona-Update und die darin geäußerte Kritik am Impfprozedere kommentieren Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender und heimischer SPD-MdL, und Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Landrätinnen und Landräte sind ebenso wie die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister nah dran am Infektions- und Impfgeschehen. Sie sind so etwas wie Seismographen für die Wirksamkeit und Effektivität von beschlossenen Maßnahmen. Jedenfalls können sie das sein, wenn man ihre Erfahrungen hört und ihre Hinweise aufgreift.

Seit Beginn der Pandemie arbeitet der Heinsberger Landrat Stephan Pusch an vorderster Front. Sein Video ist ein eindringliches Signal an die Landesregierung, die Kreise und kreisfreien Städte mehr einzubinden. Vor Ort wird die Ausbreitung des Virus bekämpft, ebenso wird vor Ort in den 53 Kreisen und kreisfreien Städten die Mammutaufgabe Impfung gestemmt. Die wahren Krisenmanager sind die Verantwortlichen in den Kreisen und kreisfreien Städten.

Auf ihren Rat und ihre Hinweise sollte die Landespolitik stärker hören. Wir sind gut beraten, die Kompetenzen vor Ort eng einzubinden und zu nutzen. Die Kommunikation zwischen Land und Kommunen muss besser werden.

Gleichzeitig zeigt sich, dass die Forderung aus den Kreisen nach flexiblen Lösungen beim Impfen richtig ist. Es braucht nicht ein starres Korsett an Vorgaben für ein Impfzentrum. NRW ist vielfältig, dieser Vielfalt sollte durch die Möglichkeit individuelle Lösungen vor Ort zu finden begegnet werden. Impfbusse, mobile Impfteams oder Zweigstellen der Impfzentren sind nur einige Vorschläge, die in anderen Bundesländern bereits erfolgreich eingesetzt werden. Wir sollten in die Erfahrung und Kompetenzen der Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte vertrauen.“

Gebühren weiter aussetzen – Sicherheit in Kitas erhöhen

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Die Familien in NRW leisten einen immensen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie. Durch ihre Bereitschaft, die Kinder zu Hause zu betreuen und nicht in die Kita zu geben, kommen sie ihrer Verantwortung in einer herausragenden Weise nach. Die SPD-Fraktion hat nun ein umfassenden Konzept zu Strategien und Perspektiven für Kitas und Familien in Zeiten der Pandemie vorgelegt.

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Opposition wirkt!

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Die Fraktionen von CDU und FDP haben gestern den Entwurf ihres umstrittenen Pandemiegesetzes abgeändert. Noch am Abend des 21. Januars 2021 hatten die regierungstragenden Fraktionen der demokratischen Opposition einen Entwurf für ein neues Pandemiegesetz zugeleitet, der u. a. vorsah, dass

  • die Feststellung der pandemischen Lage ohne Befristung erfolgen sollte und
  • der Landtag nicht mehr die Möglichkeit haben sollte, die einmal festgestellte pandemische Lage wieder aufzuheben.

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CDU und FDP führen mit Pandemiegesetz in die Irre

 

Die Fraktionen von CDU und FDP haben SPD und GRÜNEN am Abend des 21. Januars 2021 einen Entwurf für ein neues Pandemiegesetz zugeleitet. Über diesen Entwurf sollen nun Verhandlungen zwischen den Fraktionen stattfinden. Dieser Entwurf ist der Pressemitteilung beigefügt.

Danach sollte u. a. der bisherige § 11 Abs. 1 geändert werden. Dieser lautet aktuell:

㤠11

Epidemische Lage von landesweiter Tragweite

(1) Eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite für das Land Nordrhein-Westfalen liegt vor, wenn der Landtag aufgrund der Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit im Land eine epidemische Lage feststellt, die die gesundheitliche und pflegerische Versorgung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen oder wesentlichen Teilen hiervon zu gefährden droht. Im Falle einer Feststellung der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite gilt diese für zwei Monate; sie kann bei Fortbestehen ihrer Voraussetzungen um jeweils zwei Monate durch den Landtag verlängert werden. Der Landtag hebt die von ihm getroffene Feststellung der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen. Feststellung, Aufhebung und Ende der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite durch den Landtag sind im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. Die Landesregierung legt dem Landtag eine Woche vor Ablauf der Befristung einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen unter Einbeziehung der verkündeten Rechtsverordnungen und Erlasse verbunden mit einer Lagebeurteilung vor.“ (Hervorhebung durch Unterzeichner)

Nach dem uns zugeleiteten Gesetzentwurf soll dieser Absatz 1 durch den nachfolgenden Absatz ersetzt werden:

„Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite für das Land Nordrhein-Westfalen liegt vor, wenn der Landtag aufgrund der Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit im Land eine epidemische Lage feststellt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Kreise oder kreisfreien Städte droht oder stattfindet.“

(vgl. S. 6 oben des uns übersandten Entwurfs)

Damit soll sowohl die Befristung der pandemischen Lage auf zwei Monate wegfallen als auch die Möglichkeit, dass der Landtag die pandemische Lage wieder aufheben kann.

Hierzu erklärt Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Ich kann nicht nachvollziehen, wie die Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP behaupten können, dass ihr Gesetzentwurf, den sie mir selbst übersandt haben, weiter die Befristung der pandemischen Lage vorsehe. Auch sieht der übersandte Entwurf nicht mehr die Möglichkeit vor, dass der Landtag die pandemische Lage wieder aufheben kann.

Damit wollen CDU und FDP die Rechte des Landtags massiv einschränken. Das machen wir nicht mit!“

Laschet gefährdet Arbeitsplätze in der Zukunftsindustrie Windkraft

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In einem offenen Brief haben sich 75 Windenergieunternehmen an NRW-Ministerpräsident Armin Laschet gewendet. Die Landesregierung hat im Dezember des vergangenen Jahres eine 1.000-Meter-Abstand-Regelung zwischen Windenergieanlagen und 10 Wohnhäusern im Außenbereich vorgeschlagen. Nun fordern die Windunternehmer, dass die geplanten Abstandsregeln aus dem Gesetzesentwurf gestrichen werden.

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Online-Impfterminvergabe in NRW: Hat Minister Laumann Warnungen vor Zusammenbrüchen ignoriert?

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Der Landtag wird sich in dieser Woche in einer Aktuellen Stunde mit dem Impfchaos in NRW beschäftigen. Die SPD-Fraktion hatte diese beantragt, um über die aktuellen Fehlentwicklungen informiert zu werden. Nach Recherchen des Magazins „Business Insider“ vom 25. Januar 2021 soll Gesundheitsminister Laumann bekannt gewesen sein, dass die Kapazitäten für die telefonische und die Online-Terminvergabe nicht ausreichen würden. Davor hätten ihn die Kassenärztlichen Vereinigungen laut Business Insider gewarnt. Gegenmaßnahmen sollen nicht ergriffen worden sein.

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Das Impfchaos in NRW geht in die nächste Runde

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Die NRW-Landesregierung hat dazu aufgerufen, dass sich über 80-Jährige ab dem heutigen Montag über die Website www.116117.de für einen Impftermin anmelden sollen. Die Enttäuschung kam schnell: Der Server brach unter dem starken Andrang zusammen. Zwar ist die Homepage inzwischen wieder online, doch bekommen Besucher nun den Hinweis, dass bereits alle Termine vergeben sind. Die SPD-Fraktion beantragt deswegen eine Aktuelle Stunde im Plenum, damit das Parlament und die Bevölkerung zeitnah über die Fehlentwicklungen informiert und aufgeklärt werden.

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Förderprogramm zur Anschaffung von Luftfiltern an Kitas und in der Tagespflege muss ausgeschöpft werden

Der Sportausschuss hat sich in dieser Woche mit der Beschaffung von Luftfiltern in Schulen und Sporthallen beschäftigt. Das Förderprogramm umfasst 50 Millionen Euro. Bis zum 15. Januar diesen Jahres wurden nur knapp 20 Millionen Euro abgerufen.

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