Verlängerung der Steuererklärungsfrist für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

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Die Koalitionsfraktionen nehmen in ihre Gesetzesinitiative zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist auch eine Regelung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf. Die Steuererklärungsfrist für beratene land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird bis zum Ende des Jahres 2021 verlängert. Damit werden die landwirtschaftlichen Buchstellen entlastet und sichergestellt, dass eine fristgerechte Abgabe der Steuererklärung nicht zu Lasten der Unterstützungs- und Beratungsleistungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie geht.

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Zuhause zu arbeiten ist das Gebot der Stunde

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Es ist gut, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil jetzt dafür sorgt, dass alle Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ihren Mitarbeitenden ein verbindliches Homeoffice Angebote machen.

Dazu Katja Mast:

„Es zeigt sich, dass wir in der aktuellen pandemischen Situation klarere Arbeitsschutzregeln brauchen. Wo es möglich ist, ist Zuhause arbeiten und Kontakte vermeiden, das Gebot der Stunde. Es ist gut, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil jetzt dafür sorgt, dass alle Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ihren Mitarbeitenden ein verbindliches Homeoffice Angebote machen. Das reduziert die Ansteckungsmöglichkeiten

Für jene Beschäftigten, die kein Homeoffice machen können – davon wird es weiter viele geben – ist es sinnvoll, zusätzliche Arbeitsschutzstandards einzuführen, um Infektionen zu verhindern. Zudem bleibt das Ziel der SPD, einen verbindlichen Rechtsanspruch – auch für die Zeit nach Corona – auf Homeoffice und mobiles Arbeiten einzuführen.“

Post: Die Forderung von Olaf Scholz nach einer “Stunde Null” für Kommunen ist ein wichtiges Signal!

Bundesfinanzminister Olaf Scholz fordert auf eine weitere finanzielle Entlastung für Kommunen und schlägt eine „Stunde Null“ für Gemeinden mit hohen Schulden vor. In den kommenden Jahren müssen im gesamten Land große Summen investiert werden, als Beispiel nannte Scholz den Kampf gegen den Klimawandel, den Ausbau erneuerbarer Energien und der Strom-Infrastruktur und hier nehmen die Kommunen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung ein.

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Post: “Ob Armin Laschet die großen Fußstapfen ausfüllen können wird, die Angela Merkel hinterlässt, ist mehr als ungewiss.”

Zur Wahl von Armin Laschet zum neuen CDU-Bundesvorsitzenden erklärt der Minden-Lübbecker SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-Fraktion im Bundestag Achim Post: 

„Herzlichen Glückwunsch an Armin Laschet zur Wahl zum neuen CDU-Vorsitzenden! Armin Laschet übernimmt eine große Aufgabe in einer Zeit großer Herausforderungen. Seine Wahl leitet zugleich das Ende der Ära Merkel ein. Ob Armin Laschet die großen Fußstapfen ausfüllen können wird, die Angela Merkel hinterlässt, ist mehr als ungewiss. Sein Corona-Management-Chaos an der Spitze der NRW-Landesregierung ist jedenfalls bisher kein überzeugendes Empfehlungsschreiben für eine mögliche Kanzlerkandidatur.“

Wir dürfen Unternehmen nicht im Regen stehen lassen

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Wir brauchen dringend eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, fordert SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese.

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Coronahilfen: “Ein durchsichtiges Ablenkungsmanöver von Armin Laschet”

Der Minden-Lübbecker SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-Fraktion im Bundestag, Achim Post,  im Handelsblatt zu dem durchsichtigen Ablenkungsmanöver von Armin Laschet vom Chaos in der eigenen Landesesregierung und dem Versagen des zuständigen Wirtschaftsministers Peter Altmaier:

“Dass Armin Laschet jetzt meint, Probleme bei der Auszahlung der Corona-Wirtschaftshilfen dem Bundesfinanzminister in die Schuhe zu schieben, ist schon eine ziemlich dreiste Verdrehung der politischen Verantwortlichkeiten. Finanzminister Olaf Scholz hat die notwendigen Gelder für wirklich wuchtige Wirtschaftshilfen bereitgestellt. Die Umsetzung der Programme liegt jetzt aber schon in der primären Zuständigkeit von Bundeswirtschaftsminister Altmaier.

Wer wie Herr Laschet auf die Bundesebene strebt, sollte sich eigentlich etwas besser mit den jeweiligen Zuständigkeiten der Bundesministerien auskennen. Profilierungsnöte vorm CDU-Bundesparteitag sind keine Entschuldigung für politische Unaufrichtigkeit.

Grundsätzlich gilt: anstatt Schwarze-Peter-Spiele anzufangen, müssen Bund und Länder jetzt weiter gemeinsam mit aller Kraft daran arbeiten, dass die Wirtschaftshilfen zügig und verlässlich fließen.

Die gesetzliche Rente muss das Rückgrat der Alterssicherung bleiben

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Für alle, die nicht Topverdiener sind, ist eine starke gesetzliche Rente auch in Zukunft unverzichtbar, um ein anständiges Leben im Alter zu finanzieren. Ziel muss es sein, alle Erwerbstätigen einzubeziehen.

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Eltern bekommen jetzt die dringend benötigte Unterstützung

Mit unserem heutigen Beschluss weiten wir den Anspruch auf das Kinderkrankengeld aus. Damit schaffen wir eine schnelle und rückwirkende Lösung, die den Eltern die nötige Planungssicherheit gibt.

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Bildungsaustausch mit Großbritannien europäisch angehen

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Anlässlich des Austauschs mit der EU-Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend, Mariya Gabriel, mit dem Bildungsausschuss des Deutschen Bundestages fordert die SPD-Bundestagsfraktion ein koordiniertes Vorgehen der EU-Mitgliedsstaaten beim Bildungsaustausch, da Großbritannien künftig nicht mehr an Erasmus+ teilnehmen wird.

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Eine weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist notwendig

Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits im August 2020 dafür plädiert, die Insolvenzantragspflichten bis Ende März 2021 auszusetzen. Die Unionsfraktion hatte sich gegen die Aussetzung über einen längeren Zeitraum ausgesprochen. Nun läuft die Aussetzungsfrist für die Insolvenzantragsfristen zum 31. Januar aus, ohne dass es Bundesminister Altmaier gelungen ist, die Auszahlung der gewährten Staatshilfen an die betroffenen Unternehmen rechtzeitig zu organisieren. Daher bedarf es dringend einer Verlängerung der Frist bis Ende März.

Karl-Heinz Brunner, zuständiger Berichterstatter:

„Es ist absolut notwendig, die bis zum 31. Januar 2021 beschlossene Aussetzung der Insolvenzantragspflichten zu verlängern. Wir sehen eine Aussetzung bis zum 31. März 2021 als erforderlich an. Es hat sich gezeigt, dass aktuell die staatlichen Novemberhilfen noch nicht an die betroffenen Unternehmen ausgezahlt sind und im Januar auch nicht mehr ausgezahlt werden. Ein ähnliches Bild zeichnet sich bei den Dezemberhilfen ab.

Wenn wir die Aussetzung der Insolvenzantragspflichten nicht verlängern, bedeutet das, dass Unternehmen, die berechtigt sind, Corona-Hilfen zu beantragen, trotzdem ab Februar Insolvenzantrag stellen müssten. Damit würden wir Unternehmen, deren Geschäftsmodelle ohne Corona-Pandemie grundsätzlich funktionieren, ‚über die Klinge springen lassen‘ und viele Arbeitsplätze gefährden. Das dürfen wir nicht geschehen lassen.

Ich appelliere deshalb an die Kolleginnen und Kollegen von der Unionsfraktion, gemeinsam mit uns die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflichten auf den Weg zu bringen.“

Bundeswirtschaftsminister Altmaier lässt Unternehmen im Regen stehen

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Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier berichtete heute im Tourismusausschuss über den Stand der staatlichen Coronahilfen für besonders vom Lockdown Betroffene. Die SPD-Fraktion im Bundestag kritisiert den Wirtschaftsminister scharf und fordert mehr Tempo bei der Auszahlung der Hilfen.

Matthias Miersch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender;
Gabriele Hiller-Ohm, tourismuspolitische Sprecherin;
Bernd Westphal, wirtschaftspolitischer Sprecher:

„Staatliche Wirtschaftshilfen sind in der anhaltenden Krise gerade für kleine und mittelständige Unternehmen überlebenswichtig. Vielen geht angesichts der wirtschaftlichen Einschränkungen die Puste aus. Besonders betroffen ist die Tourismuswirtschaft, der Kultur- und Veranstaltungssektor und der Einzelhandel. Angesichts der dramatischen Situation ist nicht nachvollziehbar, warum staatliche Überbrückungshilfen nicht schneller ausgezahlt werden. Die Gelder stehen bereit. Wirtschaftsminister Peter Altmaier muss jetzt handeln. Es tun sich jedoch zahlreiche Schwachpunkte vor allem auch in der Kommunikation mit den Bundesländern auf. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Peter Altmaier die Auszahlung der Hilfsgelder nicht zur Chefsache macht.

Die Novemberhilfe wurde bis heute noch nicht im vollen Umfang ausgezahlt, die Dezemberhilfen kann man gerade erst beantragen. Die Antragsformulare für die Überbrückungshilfen III gibt es noch nicht, obwohl die Abschlagszahlungen bereits im Januar beginnen sollen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat sehr schnell umfangreiche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Jetzt ist es an Wirtschaftsminister Peter Altmaier, diese Mittel schnell an die Unternehmen auszuzahlen. Bei ihm liegt die Verantwortung. Dies gilt auch für die längst überfällige Neuregelung der Insolvenzabsicherung im Pauschalreiserecht. Mit den Verzögerungen legt Peter Altmaier die Axt an die Existenz vielen kleiner und mittelständischer Unternehmen der Tourismuswirtschaft und des notleidenden Einzelhandels.

Auch für die sich in Transformation befindliche Branchen, wie der Automobil- und deren Zulieferindustrie, gelingt es dem Bundeswirtschaftsminister bis heute nicht, die im Juni 2020 vereinbarte Förderrichtlinie auf den Weg zu bringen. Das Parlament hat erhebliche finanzielle Mittel zur Stärkung und Modernisierung der Wirtschaft zur Verfügung gestellt. Es liegt jetzt an Peter Altmaier, dass sie auch ihre Wirkung entfalten.“

Proaktives Wettbewerbsrecht: Mehr Fairness in der Digitalwirtschaft

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Der heute im Ausschuss für Wirtschaft und Energie abschließend beratene Gesetzesentwurf zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) schafft eine zeitgemäße und wegweisende Regulierung für den Wettbewerb in der Digitalwirtschaft. Mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz machen wir das deutsche Wettbewerbsrecht fit für die digitale Realität.

Falko Mohrs, zuständiger Berichterstatter:

„Mit der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) schaffen wir ein scharfes Schwert, um große digitale Plattformen mit einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb besser regulieren zu können. Mit dem neuen Paragrafen 19a GWB erweitern und verschärfen wir den Handlungsspielraum des Bundeskartellamts an entscheidender Stelle: künftig kann proaktiver gehandelt und diesen Unternehmen wettbewerbsschädigendes Verhalten bereits vorab untersagt werden.

Die fortschreitende Digitalisierung hat viele Vorteile und sie hat zu großen Produktivitätsfortschritten geführt. Allerdings wurden in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen monopolartige Strukturen begünstigt. Einige wenige große digitale Plattformunternehmen bestimmen den Markt in Angebot und Nachfrage und verhindern so einen fairen Wettbewerb.

Mit der Novelle setzen wir nicht nur innovative Standards, sondern wir machen das deutsche Wettbewerbsrecht auch fit für die digitale Realität. Schon jetzt wird deutlich, dass wir mit diesem Gesetz weltweit eine Vorreiterrolle einnehmen und international die Spielregeln der Digitalisierung und Globalisierung entscheidend mitbestimmen werden. Dies ist nicht zuletzt an dem von der Europäischen Kommission vorgelegten Gesetzespaket zur Regulierung digitaler Dienste, dem Digital Services Act bezieungsweise Digital Markets Act, zu sehen. Die Europäische Kommission hat das deutsche Gesetzgebungsverfahren hier sehr genau beobachtet und in den europäischen Regelungsvorschlag mit einfließen lassen. Auch in anderen Ländern wird unser Vorhaben sehr aufmerksam verfolgt. Weltweit stehen Parlamente, Regierungen und Behörden vor der Herausforderung, den wettbewerbsschädigenden Verhaltensweisen digitaler Plattformen Einhalt zu gebieten und zugleich Marktchancen und neue Geschäftsfelder für junge Unternehmen zu erhalten.

Vorbereitet unter anderem durch die von der Bundesregierung eingesetzte „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ sowie durch zahlreiche Gutachten von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, steht die Novellierung des GWB auf einem breiten Konsens fachlicher Expertise.“