Proaktives Wettbewerbsrecht: Mehr Fairness in der Digitalwirtschaft

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Der heute im Ausschuss für Wirtschaft und Energie abschließend beratene Gesetzesentwurf zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) schafft eine zeitgemäße und wegweisende Regulierung für den Wettbewerb in der Digitalwirtschaft. Mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz machen wir das deutsche Wettbewerbsrecht fit für die digitale Realität.

Falko Mohrs, zuständiger Berichterstatter:

„Mit der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) schaffen wir ein scharfes Schwert, um große digitale Plattformen mit einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb besser regulieren zu können. Mit dem neuen Paragrafen 19a GWB erweitern und verschärfen wir den Handlungsspielraum des Bundeskartellamts an entscheidender Stelle: künftig kann proaktiver gehandelt und diesen Unternehmen wettbewerbsschädigendes Verhalten bereits vorab untersagt werden.

Die fortschreitende Digitalisierung hat viele Vorteile und sie hat zu großen Produktivitätsfortschritten geführt. Allerdings wurden in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen monopolartige Strukturen begünstigt. Einige wenige große digitale Plattformunternehmen bestimmen den Markt in Angebot und Nachfrage und verhindern so einen fairen Wettbewerb.

Mit der Novelle setzen wir nicht nur innovative Standards, sondern wir machen das deutsche Wettbewerbsrecht auch fit für die digitale Realität. Schon jetzt wird deutlich, dass wir mit diesem Gesetz weltweit eine Vorreiterrolle einnehmen und international die Spielregeln der Digitalisierung und Globalisierung entscheidend mitbestimmen werden. Dies ist nicht zuletzt an dem von der Europäischen Kommission vorgelegten Gesetzespaket zur Regulierung digitaler Dienste, dem Digital Services Act bezieungsweise Digital Markets Act, zu sehen. Die Europäische Kommission hat das deutsche Gesetzgebungsverfahren hier sehr genau beobachtet und in den europäischen Regelungsvorschlag mit einfließen lassen. Auch in anderen Ländern wird unser Vorhaben sehr aufmerksam verfolgt. Weltweit stehen Parlamente, Regierungen und Behörden vor der Herausforderung, den wettbewerbsschädigenden Verhaltensweisen digitaler Plattformen Einhalt zu gebieten und zugleich Marktchancen und neue Geschäftsfelder für junge Unternehmen zu erhalten.

Vorbereitet unter anderem durch die von der Bundesregierung eingesetzte „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ sowie durch zahlreiche Gutachten von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, steht die Novellierung des GWB auf einem breiten Konsens fachlicher Expertise.“