Stärkung der Verbraucherrechte auf breiter Front

Der Deutsche Bundestag beschließt diese Woche ein Gesetzespaket, mit dem Verbrauchende besser vor falschen Bewertungen auf Plattformen, Abzocke auf Ticketbörsen oder bezahlten Rankings auf Vergleichsportalen geschützt werden. Auch der Schutz bei Kaffeefahrten und Haustürgeschäften wird verbessert und wir schaffen Rechtssicherheit für Influencer in sozialen Netzwerken.

Johannes Fechner, verbraucherschutzpolitischer Sprecher:

„Die SPD-Fraktion im Bundestag schafft Transparenz auf Online-Marktplätzen. Sie müssen unter anderem künftig informieren, ob es sich beim Anbieter um einen Unternehmer handelt oder nicht. Ticketbörsen müssen auch den ursprünglichen Originalpreis des Tickets angeben. Beim Vergleich von Waren oder Dienstleistungen müssen Plattformen über die Hauptparameter ihres Rankings und deren Gewichtung informieren und ob sie Provisionen erhalten. Bei Nutzerbewertungen darüber, ob und wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen tatsächlich von Verbraucherinnen und Verbrauchern stammen. Verbrauchende können so besser beurteilen, warum welches Produkt oben steht im Ranking und ob Bewertungen seriös sind. Damit schützen wir Verbrauchende vor Irreführung und Abzocke auf Online-Marktplätzen.

Influencer und Bloggerinnen müssen ein Posting nur dann als Werbung kennzeichnen, wenn es eine Gegenleistung gibt. Das schafft Rechtssicherheit und Verbrauchende können besser beurteilen, ob sie einer Empfehlung vertrauen wollen oder nicht.“

Karl Lauterbach, zuständiger Berichterstatter:

„Bei Kaffeefahrten verbieten wir den Vertrieb von Medizinprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln und Finanzdienstleistungen. Wir verschärfen zudem die Anzeigepflicht der Veranstaltenden gegenüber der zuständigen Behörde und die Informationspflichten bei der Werbung. Damit schützen wir insbesondere ältere Verbrauchende, die hier immer wieder unter Druck gesetzt und über den Tisch gezogen werden.

Verbrauchende bekommen erstmalig einen Schadensersatzanspruch bei unlauteren geschäftlichen Handlungen wie irreführender Werbung.

Wenn ein Vertreter einfach an der Haustür klinget und es zu einem Vertrag kommt, darf dieser künftig keine Sofortzahlung über 50 Euro verlangen.“

Sanktionen gegen Steueroasen

Das Steueroasen-Abwehrgesetz sieht Sanktionen gegen die auf der schwarzen Liste der Europäischen Union aufgeführten Steueroasen vor. Die Sanktionen ergänzen die bereits beschlossenen Maßnahmen der europäischen Anti-Steuervermeidungsrichtlinie. Zusammen mit der anstehenden Einführung einer globalen Mindeststeuer entziehen wir damit den unfairen Gewinnkürzungs- und Gewinnverlagerungsstrategien internationaler Konzerne die Grundlage.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:

„Das heute im Finanzausschuss beschlossene Steueroasen-Abwehrgesetz sieht Sanktionen gegen die auf der schwarzen Liste der Europäischen Union aufgeführten Steueroasen vor.

Wir setzen damit die Abwehrmaßnahmen um, auf die sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Dezember 2019 verständigt haben. Künftig gibt es strikte steuerliche Sanktionen, die Personen und Unternehmen davon abhalten sollen, Geschäftsbeziehungen mit Steueroasen fortzusetzen oder aufzunehmen.

Unterhält ein Steuerpflichtiger Geschäftsbeziehungen mit einer Steueroase, kann ein Abzugsverbot von Betriebsausgaben, eine Quellensteuer, eine verschärfte Hinzurechnung der im Ausland niedrig besteuerten Gewinne zu den inländischen Gewinnen der Muttergesellschaft oder eine Versagung von Steuerbefreiungen von Gewinnausschüttungen zur Anwendung kommen. Auf einen konkreten Geschäftsfall wird jedoch immer nur eine Maßnahme angewandt.

Die Sanktionen des Steueroasen-Abwehrgesetzes ergänzen die mit der Umsetzung der europäischen Anti-Steuervermeidungsrichtlinie eingeführten Maßnahmen gegen Steuerbetrug und Steuerumgehungen. Zusammen mit der anstehenden Einführung einer globalen Mindeststeuer entziehen wir damit den unfairen Gewinnkürzungs- und Gewinnverlagerungsstrategien international tätiger Unternehmen die Grundlage.“

Geldwäschebekämpfung wird gestärkt

Der Finanzausschuss hat heute das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz beschlossen. Damit wird das Transparenzregister umfassender und digitaler gemacht und so der Kampf gegen Geldwäsche gestärkt. Mit dem Transparenzregister ist es möglich, die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen zu identifizieren. Es sorgt damit für die nötige Transparenz, um illegale Finanzströme aufzudecken.

Jens Zimmermann, zuständiger Berichterstatter:

„Mit dem Gesetz wird das Transparenzregister zu einem Vollregister aufgewertet. Damit wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass alle EU-Mitgliedstaaten ihre Register vernetzen und digital nutzbar machen können. So wird die Bekämpfung von Geldwäsche auch auf europäischer Ebene gestärkt.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen zusätzliche Erleichterungen für Vereine und andere gemeinnützige Organisationen geschaffen. Da auch Vereine im Geschäftsleben auftreten, müssen auch sie sich in das Register eintragen. Vereine werden sich jedoch auch künftig im Regelfall nicht selbst um die Eintragung kümmern müssen, sondern sie werden automatisch eingetragen – über einen Abgleich mit dem Vereinsregister. Zudem haben wir die bereits bestehende Möglichkeit für gemeinnützige Organisationen, sich von den Gebühren für das Transparenzregister befreien zu lassen, deutlich vereinfacht. Ab 2024 ist hierfür kein Antrag mehr nötig, in der Zwischenzeit genügt ein einmaliger stark vereinfachter Antrag.“

Union hat historische Chance verstreichen lassen

Insbesondere CDU und CSU waren nicht bereit den Weg zu einer weiteren Stärkung der Kinderrechte mitzugehen. Wichtige Punkte aus dem Bündnis für Kinderrechte konnten nicht aufgenommen werden.

Katja Mast und Dirk Wiese:

„Noch nie waren wir dem Ziel „Kinderrechte im Grundgesetz“ so nahe. Der SPD ging es immer darum, unsere Kinder und damit automatisch ihre Familien zu stärken. Das war nur möglich, weil die SPD-Bundestagsfraktion dies von Anfang an in dieser Koalition vorangetrieben hat. Unsere Ministerinnen Christine Lambrecht und Franziska Giffey haben in der Regierung einen Vorschlag trotz erheblicher Widerstände aus der Union durchgesetzt. Für uns war immer klar: Diese historische Chance zur Stärkung der Rechte von Kindern und ihren Familien wollen wir nutzen.

Eine Grundgesetzänderung braucht eine besondere Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Schaffen wir es jetzt nicht, schaffen wir es viele Jahre nicht, weil alle Beteiligten auch künftig für Mehrheiten gebraucht werden. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist auch nach vielen Gesprächen in der Koalition und mit den demokratischen Oppositionsfraktionen klar: Wenn jeder auf Maximalforderungen beharrt, kommen wir dem Ziel, Kindern einen eigenen Platz im Grundgesetz zu geben, nicht näher. Natürlich hat die SPD deutlich weitergehende Vorstellungen als die Union. Natürlich ging es uns um das hervorheben des Kindeswohls, den Schutz und die Förderung von Kindern aber auch um die Beteiligung der Kinder in allen sie betreffenden Angelegenheiten.

Die Kompromissbereitschaft im Sinne der Kinder und ihrer Familien ist leider nicht bei allen Beteiligten im notwendigen Maße vorhanden gewesen. Insbesondere CDU und CSU waren nicht bereit den Weg zu einer weiteren Stärkung der Kinderrechte mitzugehen. Wichtige Punkte aus dem Bündnis für Kinderrechte konnten nicht aufgenommen werden.

Enttäuscht müssen wir feststellen, dass die Verhandlungen aufgrund dieser Blockade nicht vorankommen können. Insbesondere CDU und CSU haben die historische Chance, einen entscheidenden Erfolg für die Stärkung der Rechte von Kindern und Familien zu erzielen, verstreichen lassen.“

Für eine starke betriebliche Mitbestimmung von morgen

Unter dem Motto „Starker Zusammenhalt braucht starke Sozialpartner“ haben über 500 angemeldete Betriebs- und Personalräte sowie Schwerbehindertenvertretungen aus ganz Deutschland mit Politikern der SPD-Bundestagsfraktion debattiert.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin:

„Seit unserer letzten Konferenz im November ist viel passiert: Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz haben wir die Missstände in der Fleischindustrie aufgeräumt und mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz die Arbeit und die Wahl von Betriebsräten vereinfacht und gestärkt.

Die Krise um die Corona-Pandemie hat Umbrüche und neue Herausforderungen für die Beschäftigten und die Interessenvertretungen mit sich gebracht. An den gestellten Fragen wurde deutlich, dass die Pandemie die Betriebsräte nach wie vor stark bewegt. Ich freue mich besonders, dass wir mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und dem DBG-Bundesvorsitzenden Reiner Hoffmann hochkarätige Gesprächspartner vor Ort hatten, die den geladenen Betriebs- Personalräten und Schwerbehindertenvertretungen Rede und Antwort gestanden haben.

In der ‚digitalen Mittagspause‘ hatten die Interessenvertreter Gelegenheit über Videoschalten mit Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern aus dem Bereich Arbeit und Soziales in ein persönliches Gespräch zu kommen. Der direkte Austausch mit den Praktikern kommt in der Pandemie oft zu kurz. Diese digitale Möglichkeit war daher für alle Beteiligten eine Bereicherung.

Eins ist heute deutlich geworden: Der Wandel der Arbeitswelt gelingt nur, wenn es eine starke betriebliche Mitbestimmung gibt. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz haben wir Gründung und Wahlen von Betriebsräten erleichtert und gestärkt. Doch ohne eine starke Stimme der Beschäftigten in Berlin wird es nicht gehen. Deshalb ist der Austausch so wichtig. Die SPD steht an der Seite der Beschäftigten, um die Arbeitswelt der Zukunft so zu gestalten, dass Teilhabe und Mitbestimmung auch weiterhin Erfolgsfaktoren bleiben.“

Globale Mindestbesteuerung ist historischer Durchbruch

Die G7-Finanzminister einigen sich auf eine globale Mindeststeuer. Für SPD-Fraktionsvize Achim Post ist das ein historischer Durchbruch. Die Arbeit von Finanzminister Olaf Scholz habe sich gelohnt.

„Der heutige Beschluss der G7-Finanzminister ist ein historischer Durchbruch für eine gerechtere Besteuerung gerade auch der großen Digitalkonzerne. Die Politik zeigt Zähne und macht den Internet-Giganten deutlich, dass auch sie sich nicht länger ihrer Steuerverantwortung entziehen können. Der Beschluss ist ein wichtiger Etappenerfolg für den Primat der Politik gegenüber den Gewinninteressen global agierender Großkonzerne.

Die unermüdliche Arbeit des deutschen Finanzministers Olaf Scholz hat sich gelohnt. Es zeigt sich einmal mehr: schöne Worte und hehre Ziele allein reichen nicht aus, um Fortschritte auf dem internationalen Parkett zu erreichen, dafür braucht es Erfahrung und Beharrlichkeit. Eine globale Mindestbesteuerung internationaler Großkonzerne von mindestens 15 Prozent hätte noch vor einiger Zeit kaum jemand für möglich gehalten. Jetzt besteht eine ausgezeichnete Perspektive diesen Fortschritt auch im Rahmen der G20 zu verankern.“

Aktuell besteht kein Bedarf zur Unterstützung

Die aktuellen Zahlen der Ankünfte in Italien steigen, sind aber unterhalb der in Deutschland gestellten Asylanträge. Auch im Vergleich der aufgenommenen Geflüchteten liegt Italien deutlich hinter Deutschland.

Lars Castellucci:

„Das Gemeinsame Europäische Asylsystem muss wieder funktionsfähig gemacht werden, das geht nur solidarisch.

An der Reform muss mit viel mehr Nachdruck gearbeitet werden, warten darf man allerdings nicht: in akuten humanitären Notlagen oder bei Überforderung einzelner Länder ist die SPD bereit, zu helfen.

Die aktuellen Zahlen der Ankünfte in Italien steigen, sind aber unterhalb der in Deutschland gestellten Asylanträge. Auch im Vergleich der aufgenommenen Geflüchteten liegt Italien deutlich hinter Deutschland. Es besteht aktuell kein Bedarf zur Unterstützung. Dieser ist weiterhin viel dringlicher auf den griechischen Inseln oder etwa in Bosnien-Herzegowina.

Italien sollte selbst einen Beitrag zur Verringerung illegaler Migration leisten, indem legale Wege beispielsweise zur Arbeitsaufnahme in der Landwirtschaft geschaffen werden. Derzeit wird illegale Migration toleriert, viele Migranten stecken rechtelos in ausbeuterischen Verhältnissen. Das ist zynisch und muss beendet werden.

Die Anlandungen aus Nordafrika erfordern massive Unterstützung der Mittelmeeranrainerländer, im Falle Libyens derzeit beim Aufbau staatlicher Strukturen, insgesamt um deren wirtschaftliche Entwicklung zum beiderseitigen Nutzen zu fördern. Entsprechende Signale erwarte ich unter anderem von der Libyenkonferenz Ende des Monats.

Letztlich braucht es vor allem politischen Willen, um schnelle und nachhaltige Lösungen zu erzielen, wie Verabredungen innerhalb einer Koalition der Menschlichkeit aufnahmebereiter EU-Staaten, die sich auf gemeinsame Vorgehensweisen einigt.”

Stärkung der Verbraucher auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt

Der Bedarf für eine Anpassung des Rechtsrahmens auf dem Markt für Rechtsdienstleistungen ist längst überfällig. Nach zähen Verhandlungen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion konnten wir eine Einigung erzielen, somit steht dieses Gesetzesvorhaben kurz vor dem Abschluss. Es ist absolut notwendig, dass der Gesetzgeber auf die Rechtsunsicherheit, die auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt besteht, reagiert und entsprechende Widersprüche zwischen dem Inkassorecht dem Anwaltsrecht beseitigt.

Karl-Heinz Brunner, zuständiger Berichterstatter:

„Die Angebote von Inkassorechtsdienstleistern werden in zunehmendem Maße von Verbraucherinnen und Verbrauchern nachgefragt. Das Ziel des Legal Tech-Gesetzes ist, die Chancengleichheit zwischen Legal Tech-Anbietern und der Rechtsanwaltschaft zu erhöhen. Besonders im Fokus stehen dabei die die Prozessfinanzierung und das Erfolgshonorar, die – zurecht – sensible Themen sind, für die wir aber nun einen tragfähigen Kompromiss gefunden haben.

Erfolgshonorare dürfen nun unter anderem bei Forderungen bis 2.000 Euro, aber nicht bei höchstpersönlichen Forderungen vereinbart werden. Unser Modell für die Prozessfinanzierung hat zwei Vorteile: Wir ermöglichen es Anwältinnen und Anwälten im außergerichtlichen Verfahren, wo die meisten Fälle abgewickelt werden, nun ebenfalls den Verbraucherinnen und Verbrauchern interessante Beratungsmodelle anzubieten. Zum anderen bleiben die anwaltlichen ‚core values‘ gewahrt: Da im Gerichtsverfahren das finanzielle Risiko steigt, halten wir eine finanzielle Interessentrennung durch das Verbot der Prozessfinanzierung zwischen der Rechtsanwaltschaft und der Mandantschaft hier für den richtigen Weg.

Durch das Gesetz zur Reform des Rechtsdienstleistungsmarkt stärken wir zum einen Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Unternehmen, da diese von interessanten Beratungsangeboten der Rechtsanwaltschaft zur Durchsetzung von Forderungen profitieren werden. Zum anderen schaffen wir Rechtssicherheit im Spannungsfeld zwischen Inkassorechtsdienstleistern und der Rechtsanwaltschaft, die nun deutlich flexiblere Vergütungsmodelle anbieten kann.“

Licht ins Dunkel der Steuervermeider

Mit dem öffentlichen Country-by-Country Reporting wird mehr Transparenz darüber geschaffen, wohin Großkonzerne Gewinne verschieben, um Steuern zu umgehen.

Achim Post:

„Der Kampf gegen Steuervermeidung und für mehr Steuergerechtigkeit kommt mit der Einigung in Brüssel einen wirklich wichtigen weiteren Schritt voran. Mit dem öffentlichen Country-by-Country Reporting wird mehr Transparenz darüber geschaffen, wohin Großkonzerne Gewinne verschieben, um Steuern zu umgehen. Durch diese Stärkung der Transparenz wird endlich mehr Licht ins Dunkel der Steuervermeider und Steuertrickser gebracht. Das ist ein Fortschritt, für den sich die SPD eingesetzt hat. Dass sich die Bundesregierung aufgrund des unverantwortlichen Vetos von CDU und CSU in Brüssel enthalten musste, offenbart, wie wenig CDU und CSU an einer gerechteren und transparenteren Besteuerung von Großkonzernen gelegen ist. Wer wie CDU und CSU bis zuletzt versucht, diesen Fortschritt für mehr Steuergerechtigkeit und -transparenz zu torpedieren, stellt letztlich Lobbyinteressen über das Interesse der Allgemeinheit an einer gerechten und transparenten Besteuerung gerade auch von großen Konzernen in Europa.“

Forschung für die digitale Sicherheit und Privatheit

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung konzipierte Forschungsrahmenprogramm zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“, das heute von der Bundesregierung beschlossen wurde. Ziel des ressortübergreifenden Programms soll der Aufbau einer Plattform für die Erforschung und Entwicklung zukunftsfähiger Lösungen im Bereich der IT-Sicherheit sein. Wichtige Handlungsfelder werden identifiziert und dabei sowohl Leitlinien für die Forschungsförderung als auch für die Entwicklung sicherer und innovativer IT-Lösungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Staat erarbeitet.

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Unsere Hartnäckigkeit hat sich gelohnt

Es wird höchste Zeit, dass Pflege flächendeckend nach Tarif bezahlt wird. Ich freue mich, dass wir heute die Verhandlungen über Tarifbindung für Pflegelöhne abschließen konnten.

Bärbel Bas:

„Es wird höchste Zeit, dass Pflege flächendeckend nach Tarif bezahlt wird. Ich freue mich, dass wir heute die Verhandlungen über Tarifbindung für Pflegelöhne abschließen konnten und das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz morgen ins Kabinett gehen kann.

Es war – das zeigt sich heute – richtig, dass Olaf Scholz und Hubertus Heil nach dem Scheitern eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages mit dem Pflege-Tariftreue-Gesetz Druck auf Jens Spahn gemacht haben. Dadurch haben wir jetzt einen Erfolg für die Beschäftigten in der Pflege erreicht. Unsere Hartnäckigkeit hat sich gelohnt.

Wenn alle Pflegekräfte künftig nach Tarif bezahlt werden sollen, kostet das mehr. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind aber grundsätzlich gedeckelt. Das bedeutet, dass die höheren Personalkosten ohne die Refinanzierung über die Pflegekassen und den Bund auch höhere Eigenanteile bedeuten würden. Schon jetzt überfordern aber die Eigenanteile viele Pflegebedürftige und deren Familien. Daher ist die Refinanzierung der Tariflöhne über die Pflegekasse und den Bundeshaushalt eine gute und gut austarierte Lösung. Ab 2022 stellen wir dazu einen Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung von jährlich einer Milliarde Euro zur Verfügung. Mit dieser Zusage hat Olaf Scholz die Einigung erst möglich gemacht.

Die heutige Vereinbarung ist ein wichtiger erster Schritt. Der nächste Schritt zur Entlastung der Familien zu Pflegender müssen die Deckelung der Pflegekosten und mittelfristig die Pflegebürgerversicherung sein.

Abgeräumt haben wir auch den Vorschlag des Bundesgesundheitsministers zur sogenannten Raster-Psychotherapie, der für Aufregung gesorgt hatte. Auch wir halten ihn nicht für zielführend im Sinne der Versorgung der Patientinnen und Patienten, und haben einen solchen Eingriff in die Therapiefreiheit abgelehnt. Jens Spahn musste seinen Vorschlag deshalb gestern zurückziehen.“

Homeoffice ist kein Pandemie-Phänomen

Homeoffice ist kein Pandemie-Phänomen, sondern eine wichtige Säule der modernen Arbeitswelt, auf die wir auch in Zukunft bauen. Selbst wenn die gesetzliche Homeoffice-Pflicht Ende Juni endet, bedeutet das kein automatisches Zurück in die alte Arbeitswelt.

Katja Mast:

„Homeoffice ist kein Pandemie-Phänomen, sondern eine wichtige Säule der modernen Arbeitswelt, auf die wir auch in Zukunft bauen. Selbst wenn die gesetzliche Homeoffice-Pflicht Ende Juni endet, bedeutet das kein automatisches Zurück in die alte Arbeitswelt. Denn auch aufgeschlossene Arbeitgeber haben die Vorteile von Homeoffice und flexiblen Arbeitsmodellen längst erkannt. Unser Ziel war, ist und bleibt es, Homeoffice auch unabhängig von der pandemischen Lage auf breiter Basis auf stabile gesetzliche Füße zu stellen. Denn: Wir wollen die Produktivität in den Unternehmen fördern und die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf verbessern.“