Unsere Gesundheitsreformen: Stabile Finanzen, bessere Leistungen, mehr Qualität

Heute verabschiedet der Bundestag mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz das letzte Gesundheitsgesetz in dieser Wahlperiode. Mit stabilen Beiträgen, besseren Leistungen und mehr Qualität ist es ein Spiegel sozialdemokratischer Gesundheitspolitik. Darum hat die SPD-Fraktion im Bundestag auch lange gerungen.

Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin:

„Wir garantieren auch 2022 – trotz Pandemie –, dass die Sozialversicherungsbeiträge insgesamt unter 40 Prozent bleiben. Die Kosten für Impfungen und Tests werden deshalb im Jahr 2021 vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert. Dadurch werden die Kassen um rund drei Milliarden Euro entlastet. Für 2022 wird der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds um sieben Milliarden Euro erhöht, um höhere Beiträge für Versicherte in Zukunft zu vermeiden. Vor der Bundestagswahl wird dann entschieden, ob es weitere Bundeshilfen braucht, um die Beiträge zu stabilisieren. Im Durchschnitt wird der Zusatzbeitragssatz bei 1,3 Prozent bleiben.

Die SPD-Fraktion im Bundestag sorgt für mehr beziehungsweise bessere Leistungen für die Versicherten. Zum Beispiel indem ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten von Ermessensleistungen in Pflichtleistungen umgewandelt werden. Außerdem führen wir ein neues Behandlungsprogramm für die Behandlung von Adipositas ein und stärken die Hospizarbeit weiter.

Wir verbessern Qualität und Transparenz in der Versorgung, zum Beispiel durch schärfere Vorgaben für Mindestmengen im Krankenhaus. Außerdem werden einrichtungsbezogene Vergleiche künftig veröffentlicht – im ambulanten und stationären Versorgungsbereich sowie von Rehabilitationseinrichtungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Für die Pflege im Krankenhaus haben wir durchgesetzt, dass ein Personalschlüssel entwickelt wird, so wie das in der Altenpflege auch schon geschehen ist. Damit wird sichergestellt, dass genug Pflegepersonal eingesetzt wird, um wirklich gute Pflege zu gewährleisten. Das verbessert auch die Arbeitsbedingungen in der Krankenpflege.

Die Sicherheit der Patientinnen und Patienten wird gestärkt, weil endlich im Strafgesetzbuch fünf eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflicht für Ärztinnen und Ärzte verankert wird.“

SPD-Bundestagsfraktion setzt Vorstandsquote durch

Heute ist ein guter Tag für die Gleichstellung von Frauen in Deutschland. Lange hat die SPD-Bundestagsfraktion dafür gekämpft – jetzt ist es soweit: Das Gesetz für mehr Frauen in Führungspositionen wurde heute in zweiter und dritter Lesung beschlossen.

Sönke Rix, frauenpolitischer Sprecher:

„Für die SPD-Fraktion im Bundestag ist klar, dass Frauen und ihre Expertise in die Führungsetagen großer Unternehmen gehören. Für die Union ist dies keineswegs selbstverständlich. Lange und beharrlich mussten wir mit unserem Koalitionspartner verhandeln. Mit Erfolg: Mit dem 2. Führungspositionengesetz gehen wir weit über den Koalitionsvertrag hinaus. Wir haben durchgesetzt, dass Frauen in Zukunft in den Vorständen vieler großer Unternehmen einen festen Platz einnehmen.

Börsennotierte, paritätisch mitbestimmte Unternehmen müssen künftig mindestens eine Frau in den Vorstand berufen, wenn dieser aus vier oder mehr Personen besteht. Für börsennotierte oder paritätisch mitbestimmte Unternehmen, die sich weiter die Zielgröße Null für Frauen in Aufsichtsräten, Vorständen und den beiden Führungsebenen unterhalb der Vorstände setzen, haben wir eine Begründungspflicht eingeführt. Wer nicht begründet oder sich keine Zielgröße setzt, dem drohen empfindliche Sanktionen.“

Josephine Ortleb, zuständige Berichterstatterin:

„Die parlamentarischen Verhandlungen haben wir zudem genutzt, um einen weiteren gleichstellungspolitischen Schritt voranzukommen. Die SPD-Fraktion im Bundestag schafft für Vorstandsmitglieder einen Rechtsanspruch auf Mutterschutz, Elternzeit und die Pflege von Angehörigen.

Mit dem Gesetz bringen wir die Gleichstellung von Frauen und Männern einen Riesenschritt voran. Die SPD-Fraktion im Bundestag schafft damit eine neue Realität, in der Frauen mitentscheiden und in der nicht über sie entschieden wird. Dies ist nicht nur für die Unternehmenskultur eine enorme Bereicherung, sondern kommt der gesamten Gesellschaft zugute.“

Insektenschutz: Wir stehen auf der Ziellinie

Eben haben wir im Umweltausschuss das Insektenschutzgesetz beschlossen. Damit stehen wir parlamentarisch nicht nur auf der Zielgerade, sondern mit beiden Beinen auf der Ziellinie.

Carsten Träger:

„Eben haben wir im Umweltausschuss das Insektenschutzgesetz beschlossen. Damit stehen wir parlamentarisch nicht nur auf der Zielgerade, sondern mit beiden Beinen auf der Ziellinie. Wenn nächste Sitzungswoche der Deutsche Bundestag das Insektenschutzgesetz im Plenum endgültig beschließt, werden endlich die Insekten besser geschützt – ein großer Erfolg für den Artenschutz. Und für die SPD-Fraktion und Svenja Schulze, die seit Jahren engagiert für das Gesetz gekämpft haben.“

Deutliche Verschärfung der Transparenzregeln

Die zahlreichen Korruptions- und Lobbyskandale der Unionsfraktion haben dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Arbeit immens geschadet.

Dirk Wiese:

„Die zahlreichen Korruptions- und Lobbyskandale der Unionsfraktion haben dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Arbeit immens geschadet. Um solchen Fällen vorzubeugen, bringen wir heute die längst überfällige und bisher weitestgehende Reform der parlamentarischen Transparenzregeln auf den Weg. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes basiert auf einer Initiative der SPD-Fraktion im Bundestag und sieht eine deutliche Verschärfung der Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete vor.

Nebeneinkünfte von Abgeordneten werden künftig auf Euro und Cent, Unternehmensbeteiligungen ab fünf statt bisher ab 25 Prozent veröffentlicht. Auch Aktienoptionen und Einkünfte aus Unternehmensbeteiligungen werden veröffentlichungspflichtig. Interessenverknüpfungen, die durch Nebentätigkeiten entstehen, werden ebenfalls offengelegt. Wir verbieten entgeltliche Lobbytätigkeiten von Abgeordneten, Honorare für Vorträge und die Annahme von Geldspenden. Abgeordnetenbestechung- und Bestechlichkeit, werden künftig als Verbrechen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet.

Änderungen des Parlamentsrechts sollen aus der Mitte des Bundestages kommen. Es ist daher gut, dass unsere Initiative nicht nur unseren Koalitionspartner, sondern auch die Linken und Grünen überzeugt hat.“

Pflege ist ein Knochenjob

Alle fordern strukturell bessere Bezahlung, doch die Lösung dafür ist nicht einfach. Dank des dauerhaften Einsatzes von Olaf Scholz und Hubertus Heil wird es endlich mehr Geld in der Altenpflege geben.

Katja Mast, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion:

“Pflege ist ein Knochenjob. Corona hat die Situation noch verschärft. Alle fordern strukturell bessere Bezahlung, doch die Lösung dafür ist nicht einfach. Dank des dauerhaften Einsatzes von Olaf Scholz und Hubertus Heil wird es mit diesem Gesetz endlich mehr Geld in der Altenpflege geben. Pflegeeinrichtungen müssen künftig mindestens den durchschnittlichen tariflichen Lohn der Branche bezahlen und dieser wird auch von der Pflegekasse refinanziert. Davon profitieren gerade Frauen. Ein guter Nebeneffekt: Ihre Rente wird dadurch auch höher. Das bedeutet im Einzelfall Lohnsteigerungen von bis zu 300 Euro.”

Bärbel Bas, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion:

“Die zu stemmenden Eigenanteile stellen für Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner eine enorme Belastung dar. Mit der Reform, die heute beschlossen wird, senken wir die pflegebedingten Eigenanteile ab und sorgen so für eine echte Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Und dies umso mehr, je länger man in einem Heim wohnt: Nach drei Jahren beträgt die Entlastung an den pflegebedingten Eigenanteilen 70 Prozent, im Durchschnitt sind das über 600 Euro pro Monat. So entlastet die Solidargemeinschaft der Versicherten diejenigen am meisten, die am stärksten von den hohen Pflegekosten belastet sind.

Aber auch die Beschäftigten haben wir im Blick und verbessern die Arbeitsbedingungen in der Pflege spürbar: Neben einer verpflichtenden Bezahlung nach Tarif führen wir endlich auch einheitliche Personalschlüssel in Pflegeheimen ein, um die Beschäftigten zu entlasten. Für diese Verbesserungen haben wir als SPD-Bundestagsfraktion lange gekämpft. Es ist gut, dass uns dies noch in dieser Wahlperiode gelungen ist.

Mit dem Gesetz stabilisieren wir außerdem auch im kommenden Jahr die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung mit einem höheren Bundeszuschuss in Höhe von mindestens sieben Milliarden Euro. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird auf 1,3 Prozentpunkte begrenzt. So entlasten wir die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung in der Krise und sorgen dafür, dass sie nicht alleine die Kosten der Pandemie schultern müssen.”

Vertrauensabstimmung im DOSB-Präsidium reicht nicht aus

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt grundsätzlich die Entscheidung des DOSB-Präsidiums, sich einer Vertrauensabstimmung zu stellen. Doch dabei darf es nicht bleiben. Das Zeugnis der Ethik-Kommission über das Führungsverhalten des Verbandes war vernichtend. Wir fordern daher zudem Präsident Hörmann auf, das Amt des Delegationsleiters bei den Olympischen Spielen umgehend niederzulegen. Das gesamte Präsidium muss neu gewählt werden.

Mahmut Özdemir, sportpolitischer Sprecher:

„Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt grundsätzlich die Entscheidung des DOSB-Präsidiums, sich angesichts der gegen die Verbandsführung erhobenen Vorwürfe einer Vertrauensabstimmung zu stellen. Dieser Schritt war überfällig, lässt aber den wesentlichen Teil des Votums der Ethikkommission außer Acht. Denn in ihrem am Montag veröffentlichten Bericht stellt sie der Verbandsführung um Präsident Hörmann ein vernichtendes Zeugnis aus.

Wir fordern Präsident Hörmann daher auf, das Amt des Delegationsleiters bei den Olympischen Spielen niederzulegen. Es ist den Athletinnen und Athleten nicht zumutbar, mit dieser Verbandsführung olympische Wettbewerbe zu bestreiten.

Angesichts der Feststellungen der Ethik-Kommission ist das Stellen einer Vertrauensfrage zu wenig. Es muss ein Neuanfang im und für den deutschen Sport her, und das kann nur mit einer Neuwahl des gesamten Präsidiums gelingen. Schließlich hatte noch vor wenigen Wochen das Präsidium nach Bekanntwerden des offenen Briefes, in dem von einem „Klima der Angst“ im DOSB die Rede war, dem Präsidenten das uneingeschränkte Vertrauen ausgesprochen. Die Ergebnisse der Ethik-Kommission und die heutige mutlose Entscheidung für eine schlichte Vertrauensabstimmung zeigen, dass die notwendigen verbandsinternen Veränderungen innerhalb des Systems Hörmann nicht herbeigeführt werden können.“

Das stärkste Lieferkettengesetz der Welt

Für viele Millionen Menschen, die in Bergwerken, Kakaoplantagen oder Textilfabriken zu Hungerlöhnen für unsere Konsumgüter schuften müssen, wird das Lieferkettengesetz eine segensreiche Wirkung haben.

Frank Schwabe, menschenrechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:

„Mit der Verabschiedung des Lieferkettengesetzes ist die Zeit der Freiwilligkeit vorbei. Zum ersten Mal und endlich werden deutsche Unternehmen auf Menschenrechtsstandards verpflichtet.“

Sascha Raabe, entwicklungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:

„Für viele Millionen Menschen, die in Bergwerken oder auf Kakaoplantagen oder in Textilfabriken zu Hungerlöhnen für unsere Konsumgüter schuften müssen, wird das Gesetz eine segensreiche Wirkung haben. Das Lieferkettengesetz ist ein historischer Meilenstein im Kampf gegen Kinderarbeit und Hungerlöhne. Das ist der Einstieg in den Ausstieg weltweiter Ausbeutung. Ausbeutung darf ab heute kein Wettbewerbsvorteil mehr sein. Viele Jahre haben wir gegen den erbitterten Widerstand mächtiger Industrieverbände und des Wirtschaftsflügels der Union dafür gekämpft. Ich bin stolz und überglücklich, dass wir dieses Gesetz jetzt beschlossen haben.“

Kirstin Tack und Bernd Rützel:

„Mit dem Lieferkettengesetz nehmen wir Unternehmen in die Verantwortung, Menschenrechte einzuhalten. Damit übernehmen wir Verantwortung für unser Handeln in der Welt. Es ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Kinder- und Sklavenarbeit.

Im parlamentarischen Prozess konnte die SPD das Gesetz noch klarer machen und verschärfen. Wenn ausländische Unternehmen Zweigniederlassungen oder Tochterunternehmen in Deutschland haben, fallen jetzt auch diese unter das Gesetz. Das Lieferkettengesetz betrifft ab Januar 2024 Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten. Davor ist ein Übergangszeitraum vorgesehen: ab dem 1. Januar 2023 gilt das Gesetz für Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitern.

Der Betriebsrat als zentrales Vertretungsorgan der Belegschaft bekommt ein zusätzliches Mitberatungsrecht. Und zuletzt konnte durchgesetzt werden, dass ausländische Konzerntöchter deutscher Unternehmen zum Geschäftsbereich des Mutterkonzerns zählen. Damit haben wir ein scharfes Schwert gegen die Ausbeutung von Arbeiterinnen und Arbeitern weltweit geschaffen.

Das Lieferkettengesetz ist uns ein außerordentlich wichtiges Anliegen. Wir konnten wichtige Punkte gegen die Union durchsetzen. Darum freue ich mich sehr darüber, dass wir das Gesetz nach langen und zähen Verhandlungen auf den letzten Metern dieser Legislaturperiode beschlossen haben.

Mit dem deutschen Sorgfaltspflichtengesetz haben wir das weltweit stärkste Lieferkettengesetz eingeführt. Nun ist es an der EU nachzuziehen und ein europäisches Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen, um europaweit ein Zeichen für Menschenrechte und gegen Ausbeutung zu setzen.“

Bessere Chancen für Kinder

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird die Chancen von Kindern verbessern, indem sie jetzt mehr Zeit zum Lernen bekommen. Das hilft insbesondere denen aus schwierigen sozialen Lagen.

Sönke Rix, familienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:

„Nach Einführung des Rechtsanspruchs auf Kita-Plätze und des Elterngeldes entlasten wir jetzt Eltern mit ganztägigen Förderangeboten für Grundschulkinder. Damit schließen wir die Betreuungslücke zwischen Kita und Grundschule. Davon profitieren Kinder, Eltern und Unternehmen gleichermaßen. Weil die Betreuung heute immer noch vorrangig durch die Mütter erfolgt, leisten wir auch einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern.“

Oliver Kaczmarek, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:

„Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird die Chancen von Kindern verbessern, indem sie jetzt mehr Zeit zum Lernen bekommen. Das hilft allen Kindern in der Schule und insbesondere denen aus schwierigen sozialen Lagen. So schaffen wir konkret Chancengleichheit. Richtig ist jedoch auch, dass der Rechtsanspruch nicht ohne die nötigen Fachkräfte umgesetzt werden kann. Deshalb fordern wir Bund und Länder auf, gemeinsam eine entsprechende Ausbildungsoffensive auf den Weg zu bringen.“

Ulrike Bahr, zuständige Berichterstatterin:

„Kinder sollen eine Förderung nach ihren Interessen und Bedürfnissen bekommen. Dabei geht es um individuelles Lernen, Spielen, Sport treiben, Musizieren, Basteln und Spaß haben. Und auch um die Möglichkeit, sich mal zurückzuziehen. Zudem entlasten wir Eltern. Wenn ihre Kinder ganztags gut gefördert und versorgt werden, können sie Familie und Beruf besser vereinbaren. Das hilft auch den Unternehmen, die auf Fachkräfte dringend angewiesen sind.“

Marja-Liisa Völlers, zuständige Berichterstatterin:

„Das Ganztagsförderungsgesetz ist ein großer Schritt nach vorne, hin zu besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf und vor allem ein Motor für bessere Bildungschancen für alle Kinder in unserem Land. Gerade die Corona-Zeit hat uns nochmal deutlich gezeigt, wie stark die Lernchancen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen von ihrer Herkunft, ihrem Wohnort und ihrem Umfeld abhängig sind. Hier müssen wir Angebote schaffen, die dazu beitragen die soziale, kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder sicherzustellen. Das Ganztagsförderungsgesetz ist das stärkste Instrument, das wir dafür haben.“

Femizide müssen als geschlechtsspezifische Tötung geahndet werden

Jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Gesamtstrategie, um alle Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen und deren Rechte zu wahren.

Mechthild Rawert, zuständige Berichterstatterin:

„Nach wie vor werden jährlich über 100.000 Frauen Opfer von Gewalt durch (Ex-)Partner – Tendenz steigend. Damit wird mehr als einmal pro Stunde eine Frau von ihrem (Ex-)Partner körperlich angegriffen und jeden dritten Tag eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet. Auch Gewalt ausgehend von Familienangehörigen ist nicht hinnehmbar. Diese Taten offenbaren einen konsequenten – auch rechtlichen – Handlungsbedarf.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, dass Mord auch als Mord verurteilt wird. Die Ablehnung niedriger Beweggründe darf nicht auf den Trennungswunsch oder eine durchgeführte Trennung des Opfers gestützt werden. Jede Frau hat zu jeder Zeit das Recht darüber zu entscheiden, ob und mit wem sie eine Beziehung eingeht oder diese für beendet erklärt. Frauenfeindliche Vorstellungen müssen in der Urteilsfindung sachgerecht beachtet werden.“

Gülistan Yüksel, zuständige Berichterstatterin:

„Die SPD-Bundestagsfraktion befürwortet Fort- und Weiterbildungsangebote für Staatsanwaltschaften, Richterinnen und Richtern sowie der Polizei, damit geschlechtsspezifische Taten als solche erkannt werden. Deutschland setzt sich weiterhin für die umfassende Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland ein, um insbesondere die Bereiche der Prävention und des Schutzes für Frauen zu stärken und auszubauen.“

Yasmin Fahimi, zuständige Berichterstatterin:

„Femizide ereignen sich nicht nur in Deutschland, sondern sind ein weltweites Problem – insbesondere in Lateinamerika –, das aus gesellschaftlichen Machtasymmetrien zu Ungunsten von Frauen resultiert.

Da die Verhinderung von Femiziden eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, bedarf es einer verstärkten öffentliche Sensibilisierung.“

§219a aus dem Strafgesetzbuch streichen

Die SPD-Bundestagsfraktion bekennt sich zum Recht von Frauen auf Schwangerschaftskonfliktberatung und Familienplanung. Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche in §219a StGB sorgt für Rechtsunsicherheit unter Ärztinnen und Ärzten. Daher fordert die SPD-Bundestagsfraktion in einem aktuellen Positionspapier die Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch..

Mechthild Rawert, zuständige Berichterstatterin:

„Die SPD-Bundestagsfraktion will einen freien und sachgerechten Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche gewährleisten, damit bei einer ungewollten Schwangerschaft für die betroffenen Frauen frühzeitig alle Informationen bereit stehen, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können.“

Gülistan Yüksel, zuständige Berichterstatterin:

„Auch nach der Reform im Jahr 2019 besteht Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte. Sie werden kriminalisiert und stigmatisiert, unter anderem weil Gegnerinnen und Gegner reproduktiver Selbstbestimmung den Paragraphen systematisch für Strafanzeigen nutzen. Das schüchtert zahlreiche Ärztinnen und Ärzte ein. Immer weniger Ärztinnen und Ärzte sind bereit, unter diesen Bedingungen an Familienplanung und Konfliktberatung mitzuwirken. Wir können daher eine Verschlechterung des Zugangs zu gynäkologischen Angeboten beobachten.

Um das Recht von Frauen auf reproduktive und sexuelle Selbstbestimmung und Familienplanung sicherzustellen, brauchen die Frauen den ungestörten Zugang zu sachgerechter und medizinischer Beratung. Dies können wir nur durch eine Abschaffung des ‚Werbeverbotes‘ für Schwangerschaftsabbrüche erreichen.“

Auf dem Weg in die Zukunft – nachhaltige Landwirtschaft gesichert

Nach intensiven Verhandlungen werden heute die Bundesgesetze zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik für die kommenden sechs Jahren verabschiedet. Natürlich ist das Ergebnis ein Kompromiss, aber es ist uns gelungen, endlich mit dem Ausstieg aus der Flächenprämie zu beginnen. Dies wird auf Dauer den Menschen, die in der Landwirtschaft arbeiten, der Natur und der Gesellschaft zu Gute kommen. Auch die Digitalisierung der Verwaltungsabläufe wird endlich in Angriff genommen.

Rainer Spiering, agrarpolitischer Sprecher:

„Direktzahlungen in der Landwirtschaft nur an den Flächenbesitz zu binden, war in der Gesellschaft niemandem mehr zu vermitteln und wurde auch von der Wissenschaft seit Langem scharf kritisiert. Hier sind wir nun mit den Ökoregelungen auf dem richtigen Weg. 25 Prozent der Direktzahlungen sind bestimmten freiwilligen Verpflichtungen vorbehalten, welche von der Landwirtschaft für Klima und Umwelt erbracht werden. Dies ist ein erster Schritt zur Verwirklichung unseres Grundsatzes ‚öffentliches Geld für öffentliche Leistungen‘.

Bei den Ökoregelungen ist es uns gelungen, die Förderung von Agroforstsystemen nicht nur auf Ackerland, sondern auch auf Dauergrünland zu ermöglichen. Außerdem wollten wir eine Weideprämie auch für Milchviehhalterinnen und Milchviehhalter auf den Weg bringen, um so gezielt etwas für Biodiversität durch Grünland und für mehr Tierwohl zu leisten. Das ist aber am Widerstand der Union gescheitert. Eine undifferenzierte Grünlandförderung hätte demgegenüber nur einen hohen Mittelabfluss bei geringem Nutzen bewirkt und wäre den Ergebnissen der Agrarministerkonferenz (AMK) zuwidergelaufen.

Es ist dem Verhandlungsgeschick der SPD-Agrarminister zu verdanken, dass auf der AMK am 25./26. März 2021 ein tragfähiger Kompromiss gefunden wurde. Dieser war in logischer Konsequenz auch die inhaltliche Grundlage für unsere Entscheidungen im Deutschen Bundestag.

Besonders erfreulich ist außerdem, dass mit den aktuellen Gesetzen endlich die Digitalisierung in der Landwirtschaft vorankommt. Der neue elektronische Agrarantrag sowie das digitale Prüfverfahren werden zu einer deutlichen Verwaltungsvereinfachung und zu einer Entlastung bei den Landwirtinnen und Landwirten führen. Unser jahrelanger Kampf hierfür hat sich ausgezahlt.“

Wir setzen ein Zeichen der Wertschätzung für die Arbeit der Polizei

Heute haben wir im Innenausschuss im Rahmen der Übertragung des Tarifabschlusses vom 25.10.2020 einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem die sogenannte Polizeizulage um 20 Prozent erhöht wird. Das ist ein wichtiges Zeichen unserer Wertschätzung aller Beamtinnen und SoldatInnen mit vollzugspolizeilichen Aufgaben.

Ute Vogt, innenpolitische Sprecherin;
Thomas Hitschler, zuständiger Berichterstatter:

„Wir haben im Innenausschuss die Erhöhung der Polizeizulage beschlossen. Damit wollen wir der hohen Belastung der Polizei, aber beispielsweise auch der Feldjäger, im Einsatz Rechnung tragen. Das ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung. Polizistinnen und Polizisten haben gerade in den letzten Monaten unter absolut erschwerten Bedingungen ihre Arbeit für unser Gemeinwesen geleistet.

Im Raum stand auch die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage. Wir wären auch dafür offen gewesen, im Rahmen einer grundsätzlichen Reform des Zulagenwesens. Dazu ist es leider nicht gekommen.

Das Bundesinnenministerium hat seit über einem Jahr den Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses, einen verfassungskonformen Vorschlag dafür vorzulegen. Das Zulagenwesen im Öffentlichen Dienst ist im Laufe der Zeit unübersichtlich, intransparent und fehleranfällig geworden. Die Angehörigen des Öffentlichen Dienstes verdienen ein besseres Besoldungssystem.

Trotz wiederholter Aufforderungen und Nachfragen beim Bundesministerium des Innern wurde bislang kein Vorschlag für eine umfassende und verfassungskonforme Reform vorgelegt. Wir fordern das Bundesministerium des Inneren weiter auf, zeitnah ein umfängliches Konzept vorzulegen.“