Der Bund plant mit der Strategie „Zoll 2030“ eine umfassende Reform der Zollverwaltung. Ziel ist es, den Beitrag des Zolls zur inneren Sicherheit und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft deutlich zu erhöhen. Unter anderem sollen Ermittlungseinheiten des Zollfahndungsdienstes, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Kontrolleinheiten im Zoll zusammengeführt werden.

Carlos Kasper, zuständiger Berichterstatter:

„Die Strategie Zoll 2030 ist eine echte Chance, die Zollverwaltung für die Zukunft gut aufzustellen. Ich begrüße die Zusammenlegung verschiedener Behördenteile. Damit wird gerade der Aufgabenbereich des Zolls beim Thema innere Sicherheit deutlich gestärkt.

Die Bündelung der Ermittlungskompetenzen und Einheiten des Zollfahndungsdienstes, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Kontrolleinheiten werden die Schlagkraft des Zolls insgesamt deutlich erhöhen. Das ist ein richtiger Schritt für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Es ist nur konsequent, nun auch einen neuen Studiengang für den Vollzugsbereich einzuführen. So werden wir zukünftige Zollbeamtinnen und Zollbeamte noch besser und gezielter für die Kriminalitätsbekämpfung ausbilden. Außerdem wird dies die Attraktivität des Zolls im Wettbewerb um die besten Köpfe erhöhen.

Die geplante Automatisierung von Prozessen bei der Zollabfertigung ist ein längst überfälliger und richtiger Schritt. Damit sagen wir auch dem Zollbetrug durch chinesische Plattformen wie Temu und Shein den Kampf an.“

Auch mit Blick auf die aktuelle Steuerschätzung ist Achim Post zuversichtlich, dass die laufenden Verhandlungen zum Bundeshaushalt planmäßig Ende November im Bundestag abgeschlossen werden können.

„Die neue Steuerschätzung für das kommende Jahr fließt jetzt in die Beratungen zum Bundeshaushalt 2025 ein. Vor unlösbare Aufgaben werden die Haushaltsverhandlungen jedoch nicht gestellt, auch da die Konjunkturkomponente der Schuldenregel zur Ankurbelung der Wirtschaft eine höhere Kreditaufnahme erlaubt. Ich bin daher zuversichtlich, dass wir die laufenden Verhandlungen zum Bundeshaushalt planmäßig Ende November im Bundestag abschließen werden.

Klar ist jedoch auch: Die Steuerschätzung zeigt einmal mehr, dass Deutschland zur Belebung der Konjunktur einen massiven Hochlauf öffentlicher und privater Investitionen braucht. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir nun zeitnah die Wachstumsinitiative im Bundestag verabschieden und auch, dass der Bundeskanzler in der kommenden Woche zu einem Industriegipfel einlädt.

Ich bin dafür, dass wir uns darüber hinaus über weitere Maßnahmen unterhalten. Dazu kann ein Deutschlandfonds zur Mobilisierung privaten Kapitals zählen wie ihn die SPD-Fraktion seit Monaten fordert und nunmehr auch von Wirtschaftsminister Habeck aufgegriffen wurde. Ebenso ist eine Reform der Schuldenregel vorstellbar, um strukturell deutlich mehr Investitionen zum Wohle aktueller und zukünftiger Generationen etwa in die Infrastruktur und Bildung zu ermöglichen. Es geht darum, Geld für unsere Zukunft und unseren Wohlstand zu mobilisieren und zeitgleich Solidität und stabile Staatsfinanzen sicherzustellen.

Für mich ist klar, dass das Ziel immer sein muss, dass über die Schaffung guter Arbeitsplätze mehr Geld bei der arbeitenden Mitte, bei den arbeitenden Familien in diesem Land ankommt – so sichern wir Wohlstand und ein gutes Leben für die Bürgerinnen und Bürger.“

Heute hat die Bundesnetzagentur den Antrag der Fernleitungsnetzbetreiber für den Aufbau eines Wasserstoffkernnetzes genehmigt. Die gesetzlichen Grundlagen für den Aufbau dieses Netzes haben wir in den vergangenen Monaten im Parlament geschaffen. Das Kernnetz soll knapp 9.040 km Leitungsinfrastruktur umfassen, die zu 60 Prozent aus der Umstellung ehemaliger Gas- auf Wasserstoffleitungen bestehen und auf die Einbindung in ein zukünftiges europäisches Wasserstoffnetz ausgelegt sind. Als unverzichtbarer Schritt für die Energiewende soll das Wasserstoffkernnetz bis zum Jahr 2032 (mit einer Verlängerungsoption bis 2037) fertiggestellt und zukünftig auch erweitert werden.

Andreas Rimkus: 

„Es ist eine gute Nachricht, dass die Genehmigung für das Wasserstoffkernnetz erteilt wurde. Mit dem Startschuss für das Kernnetz beginnt der Ausbau von Autobahnen für den Wasserstofftransport durch ganz Deutschland und legt so den Grundstein für einen zügigen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Damit geht Deutschland europaweit beispielgebend voran.

Für ein Gelingen der Energiewende müssen wir zukünftig einen großen Teil unserer Energie in Form von Wasserstoff speicher- und transportierbar machen. Eine leistungsfähige Infrastruktur und die erfolgreiche Transformation kann nur gemeinsam gelingen, das gilt für die Gasnetze ebenso wie für Strom, Wärme, Mobilität und Digitalisierung. Mit dem Startschuss für ein Wasserstoffkernnetz müssen wir deshalb auch ein Jahrzehnt der Infrastrukturen einläuten, in dem wir verstärkt deren Ausbau vorantreiben.

Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, das aktuell im Parlament beraten wird, ergreifen wir eine Reihe von Maßnahmen zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung für Infrastrukturen des Wasserstoffhochlaufs und stellen damit weitere wichtige Weichen für den Weg in die klimaneutrale Gesellschaft.“

Die EU kann künftig Zusatzzölle auf Elektroautos aus China erheben. SPD-Fraktionsvize Achim Post verteidigt das deutsche Nein und fordert weitere Maßnahmen zur Stärkung der Industrie.

“In diesen wirtschaftlich herausfordernden Zeiten bergen Zölle gegen China ein hohes Risiko, besonders für die Industrie bei uns im Land. Dass die Bundesregierung auf Betreiben von Kanzler Scholz heute mit Nein gestimmt hat, ist daher das richtige Signal im Interesse unseres Industriestandorts, auch wenn eine Mehrheit gegen das Vorhaben der EU-Kommission nicht zustande gekommen ist.

Jetzt gilt es die verbleibende Zeit bis zur Einführung der Zölle mit aller Kraft dafür zu nutzen, um doch noch eine Einigung mit China zu erreichen. Hier ist die EU-Kommission weiter gefordert.

Zugleich müssen wir in Deutschland jetzt zügig weitere Maßnahmen zur Stärkung unserer Industrie auf den Weg bringen. Ich begrüße es sehr, dass Bundeskanzler Olaf Scholz zusätzliche Impulse für wettbewerbsfähige Industriestrompreise angekündigt hat – durch Entlastungen bei den Netzentgelten und eine erweiterte Strompreiskompensation.

Zusammen mit der bereits beschlossenen Finanzierung der EEG-Umlage aus dem Haushalt sowie der Absenkung der Stromsteuer für produzierende Unternehmen auf das europäische Minimum ist das ein Industriestrompaket, das sich sehen lassen kann.”

Die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, ist gestiegen. Grund dafür ist das im Januar 2023 in Kraft getretene „Wohngeld-Plus-Gesetz“. Auf seiner Basis wurde erstens mehr ausgezahlt und zweitens haben mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld erhalten.

Bernhard Daldrup, wohnungspolitischer Sprecher:

„Die Belastung durch Wohnkosten ist für viele Haushalte mit niedrigem Einkommen hoch. Hier hilft das Wohngeld-Plus: Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten – sowohl für eine Mietwohnung als auch für selbstgenutztes Wohneigentum. Das Wohngeld-Plus unterstützt Haushalte mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung und sichert somit ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen.

Um den steigenden Mieten und Wohnkosten entgegenzuwirken, sind Wohnneubau und ein soziales Mietrecht unerlässlich. Für den sozialen Wohnungsbau stellen wir den Ländern über 21 Milliarden Euro zur Verfügung.

Um den Betroffenen zeitnah zu helfen, hat die Koalition den Bezug des Wohngeldes deutlich ausgeweitet und damit vielen Haushalten konkret und unmittelbar geholfen. Wie sich jetzt zeigt, hat sich die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, stark erhöht. Ende 2023 erhielten in Deutschland rund 1,2 Millionen Haushalte die Leistung, das waren 80 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Grund ist das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz): Auf seiner Basis wurde mehr ausgezahlt und mehr Menschen erhielten Anspruch auf Wohngeld. Die Höhe richtet sich nach Einkommen, Miete und der Zahl der Haushaltsmitglieder. Der durchschnittliche Anspruch betrug Ende 2023 bei reinen Wohngeldhaushalten 297 Euro – 106 Euro mehr als vor Inkrafttreten des Gesetzes.“

Hier kann jede/r prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

Das Bauministerium unterstützt die Wohnungswirtschaft beim Bau von bezahlbarem Wohnraum ab 1. Oktober mit dem neuen Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN). Für dieses und nächstes Jahr stehen jeweils eine Milliarde Euro zur Verfügung.

Franziska Mascheck, zuständige Berichterstatterin:

„Mit dem neuen Programm ‚Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment‘ stellen wir eine dritte Fördersäule bereit, die neben dem sozialen und privaten Wohnungsbau nun die Schaffung von kleinen Wohnflächen unterstützt. Durch Kriterien wie die Begrenzung der zu fördernden Baukosten und Wohnfläche sollen dabei auch die Realisierung neuer Konzepte im Wohnungsneubau unterstützt werden. So soll besonders in Ballungsgebieten mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen.

Die Konditionen bei KNN entsprechen den Rückmeldungen aus der Branche, so dass wir nun von einem kräftigen Impuls für die Baubranche ausgehen können und gleichzeitig den klimafreundlichen Neubau stärken. Denn beim Bau werden nun der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes und dessen Baukosten in den Blick genommen.“

Das Bürokratieentlastungsgesetz enthält wichtige Entlastungsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen. Dazu zählen insbesondere die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Steuer- und Handelsrecht, der Abbau von Melde- und Informationspflichten sowie das konsequente Vorantreiben der Digitalisierung. Im parlamentarischen Verfahren wurden weitere wichtige, praxisnahe Entlastungen ergänzt, ohne Schutzvorschriften für Arbeitnehmende zu senken.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Überbordende Bürokratie belastet Bürger und Unternehmen. Sie kostet Zeit, Geld, hemmt das Wachstum und sorgt für ein schlechtes Betriebsklima im Land. Mit dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz schaffen wir Abhilfe. Wir haben im parlamentarischen Verfahren eng mit Verbänden, Betrieben und der Zivilgesellschaft zusammengearbeitet. Das Ergebnis sind praxisnahe und alltagstaugliche Regelungen wie die Digitalisierung bei Arbeitsverträgen und im Gewerbemietrecht.

In seinem Umfang übertrifft das Gesetz deutlich die vorherigen Bürokratieentlastungsgesetze. Das große Paket verstehen wir als Startschuss für eine kontinuierliche Bürokratieentlastung. In diesem Sinne werden wir stets Regelungen hinterfragen und Verfahren auf ihre Verbesserungsmöglichkeiten abklopfen. Als Bundesgesetzgeber verstehen wir Bürokratieabbau als staatliche Gemeinschaftsaufgabe, da viele Regelungen auf Ebene der Länder oder der EU entstehen.“

Esra Limbacher, zuständiger Berichterstatter:

„Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz und weiteren Maßnahmen senden wir ein klares Signal: Wir meinen es ernst mit der Modernisierung unseres Landes und setzen ein Stoppsignal gegen unnötige Bürokratie.

Die Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege entlastet die Wirtschaft erheblich, da Ressourcen gespart und Bürokratiekosten reduziert werden. Entscheidend ist dabei, dass weiterhin effektiv gegen Steuerstraftaten vorgegangen werden kann. Dazu wurde das Inkrafttreten für von der Finanzaufsicht beaufsichtigte Unternehmen im parlamentarischen Verfahren um ein Jahr verschoben. Die Verjährungsfristen für Steuerstraftaten bleiben unverändert bei 15 Jahren.

Insgesamt ist Bürokratieabbau eine Daueraufgabe, die wir mit einem jährlichen Bürokratieentlastungsgesetz fortsetzen werden.“

Mit dem Schrottimmobilienmissbrauchsbekämpfungsgesetz ebnet das Parlament den Weg für ein effektiveres Vorgehen gegen windige Geschäfte mit verwahrlosten Immobilien. Kommunen wird künftig ermöglicht, Immobilien gerichtlich verwalten zu lassen.

Zanda Martens, zuständige Berichterstatterin:

„Es ist zu einem gängigen Muster geworden: Immobilien in miserablem Zustand werden zu Spottpreisen ersteigert und dann vermietet – bezahlt wird das Gebot aber nicht. Bis zur erneuten Zwangsversteigerung vergeht oft ein erheblicher Zeitraum. Dies ermöglicht es unseriösen Bietern, Mieteinnahmen zu kassieren, ohne sich um die Instandhaltung oder Sanierung der Immobilie zu kümmern. Leidtragende sind vor allem Menschen, die dringend eine Wohnung benötigen und mangels bezahlbarer Alternativen gezwungen sind, in diesen Schrottimmobilien zu wohnen. In Mitleidenschaft gezogen wird aber auch das gesamte Wohnquartier im Umfeld der Schrottimmobilie, die durch Anblick, Müll, Gerüche und Lärm auf die gesamte Nachbarschaft ausstrahlt.

Eine neue Regelung im Zwangsversteigerungsgesetz wird dieses missbräuchliche Geschäftsmodell künftig verhindern, indem die Kommunen die Möglichkeit erhalten, eine gerichtliche Verwaltung für diese Immobilien zu beantragen. Damit wird sichergestellt, dass die Mieteinnahmen nicht spekulativen Investoren zufließen, sondern für den Erhalt der Immobilie verwendet werden. So wird dem bisherigen Geschäftsmodell die Grundlage entzogen.

Mit diesem Gesetz geben wir Kommunen wie Gelsenkirchen, die zuletzt stark von diesem Modell betroffen waren, ein wirksames Instrument an die Hand, um aktive Stadtentwicklung betreiben zu können. Wenn der Bundesjustizminister jetzt noch die Blockade bei der Reform des kommunalen Vorkaufsrechts aufgeben würde, hätte er so nicht nur seine Heimatstadt mit allen notwendigen Instrumenten im Kampf gegen Schrottimmobilien ausgestattet.“

Die Ansprüche an den Bundeshaushalt 2025 sind klar: Er darf kein Sparhaushalt sein, sondern muss Sicherheit, Zusammenhalt und Investitionen stärken.

Dennis Rohde, haushaltspolitischer Sprecher:

„Auch die diesjährigen Haushaltsverhandlungen finden im Schatten des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der daraus folgenden schwierigen Wirtschaftslage statt. Vermeintlich einfache Antworten von Extremisten und Populisten auf aktuell dringende Fragen bieten aber keineswegs ernsthafte Lösungen. Unsere Antwort lautet: Verantwortung.

Die schwere Inflation konnten wir gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank (EZB) bereits in den Griff bekommen. Jetzt gilt es auch, die Wirtschaft weiter anzukurbeln. Dabei geht es uns nicht nur um neue Arbeitsplätze durch das Ansiedeln zukunftsorientierter Unternehmen in den Bereichen der Pharma-, Batterie- und Chipindustrie. Wir tragen auch Verantwortung für den Erhalt guter Arbeitsplätze im Maschinenbau, der Schifffahrtsindustrie und der Automobilbranche.

Durch die zu hohe Globale Minderausgabe (GMA) des Bundesfinanzministers lastet ein noch höherer Spardruck auf dem Parlament als in den Vorjahren. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stellen wir uns dabei schützend vor den Sozialstaat. Wir werden Menschen in unserem Land auch zukünftig in schweren Lebenslagen unter die Arme greifen, für gute Bildung und für sichere Renten einstehen. Zu verantwortungsvoller Politik gehört aber auch, unsere Demokratie gegen innere und äußere Feinde zu schützen. Deshalb werden wir die höheren Ausgaben für unsere Sicherheitsbehörden und die Bundeswehr vor Sparzwängen verteidigen.

Auch international tragen wir Verantwortung. Dazu zählt nicht nur unsere ungebrochene Unterstützung der Ukraine. Es ist auch richtig, dass Deutschland das 2-Prozent-Ziel der NATO erfüllt, zum anderen aber auch erforderlich, dass wir unseren internationalen Zusagen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit nachkommen. Wer weniger illegale Migration nach Europa möchte, muss zuallererst auch Fluchtursachen bekämpfen und in Heimatländern Perspektiven für gutes Leben unterstützen. Massive Streichungen in diesem Bereich passen deshalb nicht mit den Zielen aller demokratischer Parteien zusammen.

Nicht zuletzt geht es um einen verantwortungsvollen Umgang zwischen den Fraktionen. Deshalb werden wir auch in diesem Jahr den Haushalt im Parlament ruhig, lösungsorientiert und intern verhandeln. Die Mehrheit der Deutschen erwartet zurecht verantwortungsvolle Verhandler und keine Marktschreier. Für uns bleiben die Ansprüche an diesen Haushalt insgesamt bestehen: Er darf kein Sparhaushalt sein, sondern muss Sicherheit, Zusammenhalt und Investitionen stärken.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil setzt sich mit dem Verweis auf die EU-Richtlinie für eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns ein. SPD-Fraktionsvizin Dagmar Schmidt unterstützt dieses Ansinnen ausdrücklich.

„Wer nicht unter die Tarifbindung fällt, für den sollte der Mindestlohn ein armutsfester Lohn sein. Er ist aber schon immer nur eine Anstandsuntergrenze gewesen. Die Mindestlohnkommission hat sich im vergangenen Jahr über die Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinweggesetzt und Anpassungen beschlossen, die der wirtschaftlichen Situation von allen mit kleinen Einkommen nicht gerecht werden. Trotz Rückgang der Inflation bleiben die Belastungen der vielen Beschäftigten hoch.

Deshalb unterstützen wir ausdrücklich das Ansinnen, die EU-Mindestlohnrichtlinie schnellstmöglich umzusetzen. Dadurch würde der Mindestlohn bis 2026 auf 14 bis 15 Euro anwachsen und weiter zur Bekämpfung von Armut beitragen. Die Mindestlohnkommission sollte sich ihrer Verantwortung bewusst sein und die vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land stärken. Deutschland ist kein Billiglohnland und darf auch keines werden.“

Es ist gut, dass es eine Einigung der Regierung beim Haushalt gibt. Aber es bleibt auch noch einiges zu tun. Das packen wir im Parlament jetzt an, mit dem Ziel noch weitere Verbesserungen zu erreichen.

ACHIM POST:

„Es ist gut, dass es eine Haushaltseinigung gibt. Weniger gut war das Hin und Her, mit dem die Einigung zustande gekommen ist. Und es bleibt jetzt schon auch noch Einiges im weiteren parlamentarischen Verfahren zu tun. Das können und sollten wir als Parlamentarier in den kommenden Wochen konzentriert und konstruktiv anpacken. Dabei ist auch die weitere wirtschaftliche Entwicklung abzuwarten und mit zu berücksichtigen. Auch gilt es die weitere Entwicklung in den Kriegen und Krisen um uns herum im Blick zu behalten.

Klar ist für uns als SPD: wir wollen und brauchen einen Haushalt, der starke Investitionen anstößt und die soziale, innere und äußere Sicherheit unseres Landes gewährleistet. Der Entwurf der Regierung sieht hierfür wichtige Weichenstellungen vor, hinter die wir keinesfalls zurückfallen dürfen. Stattdessen ist unser Ziel, wie sonst auch in den parlamentarischen Beratungen , möglichst noch weitere Verbesserungen zu erreichen.“

Mit der Erhöhung des Wohngeldes ab 1. Januar 2025 sorgt der Bund dafür, die Lage auf den Wohnungsmärkten sozial gerechter zu gestalten. Die nächste turnusmäßige Erhöhung ist wichtig, damit auch die in den letzten Jahren weiter gestiegenen Wohnkosten berücksichtigt werden.

Bernhard Daldrup, bau- und wohnungspolitischer Sprecher:

„Bezahlbares Wohnen steht vor großen Herausforderungen: Baukostensteigerungen, Klimaschutz, bezahlbare Mieten. Ein zentrales Element dafür ist das Wohngeld. Nach der historisch größten Erhöhung des Wohngeldes 2023 ist die Zahl der Wohngeldempfänger auf rund zwei Millionen Haushalte gestiegen. Rund 1,4 Millionen Haushalte haben durch die Reform erstmals oder wieder einen Wohngeldanspruch erhalten. Rentner sowie Beschäftigte und Eigenheimbesitzer mit geringem Einkommen werden bei den Mietzahlungen und den Wohnkosten im Eigenheim dauerhaft entlastet.

Weil Mieten, Energie und die Waren des täglichen Bedarfs weiter steigen, wird das monatliche Wohngeld zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent beziehungsweise 30 Euro erhöht. Gemeinsam mit den Fördermaßnahmen zur Stärkung des Wohnungsneubaus, insbesondere der Mittel für den sozialen Wohnungsbau von über 21,6 Milliarden Euro bis 2028 ist die Wohngelderhöhung ein wichtiger Schritt, der von der Bundesregierung beschlossen worden ist.

Die Wohngelderhöhung steht für uns auch angesichts großer Herausforderungen im Bundeshaushalt nicht zur Disposition. Wir dürfen die Betroffenen nicht mit den Kostensteigerungen allein lassen.“

Brian Nickholz, zuständiger Berichterstatter:

„Seit Jahren geben Menschen in Deutschland immer mehr Geld für Miete, Energie und den täglichen Bedarf aus. Dabei unterstützt sie das Wohngeld. Die nächste turnusmäßige Erhöhung ist wichtig, damit auch die in den letzten Jahren weiter gestiegenen Wohnkosten berücksichtigt werden.

Als SPD-Fraktion haben wir uns in der Vergangenheit für diese gesetzlich verankerte Anpassung des Wohngeldes alle zwei Jahre eingesetzt, damit sich die Menschen auf das Wohngeld und seine Entlastung bei den Wohnkosten dauerhaft verlassen können – ganz unabhängig vom aktuellen Bundeshaushalt.“

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