Trotz schwieriger wirtschaftlicher und finanzieller Rahmenbedingungen zeichnet sich ab, dass wir mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) den Zusatzbeitragssatz auch 2027 bei 2,9 Prozent halten können. Für uns war entscheidend, die GKV-Finanzen sozial ausgewogen zu stabilisieren, die Versorgung zu sichern und einseitige Belastungen der Versicherten zu vermeiden.

Christos Pantazis:

„Die Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises sind ein ausgesprochen ermutigendes Signal. Trotz schwieriger wirtschaftlicher und finanzieller Rahmenbedingungen zeichnet sich ab, dass wir mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) den rechnerisch notwendigen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz auch 2027 bei 2,9 Prozent halten können. Das ist ein wichtiger Erfolg für die rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten, Beschäftigten, Arbeitgeber und unseren Wirtschaftsstandort. Besonders erfreulich ist, dass uns dies trotz erheblich gestiegener finanzieller Herausforderungen gelingt. Während des parlamentarischen Verfahrens zum GKV-BStabG stieg der Konsolidierungsbedarf für 2027 um 3,5 Milliarden Euro – von 15,3 auf 18,8 Milliarden Euro. Dennoch konnten wir den vorgesehenen Anteil der unmittelbar von den Versicherten zu tragenden Konsolidierungsmaßnahmen von ursprünglich 26 auf perspektivisch rund 14 Prozent senken.

Für uns als SPD-Bundestagsfraktion war entscheidend, die GKV-Finanzen sozial ausgewogen zu stabilisieren, die Versorgung zu sichern und einseitige Belastungen der Versicherten zu vermeiden. Dass wir ihre finanzielle Belastung in den Verhandlungen deutlich begrenzen konnten, freut mich ausdrücklich.“

Die Pflegeversicherung soll langfristig sicher und gerecht finanziert werden. Dafür ist es wichtig, dass auch die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung betrachtet werden. Denn Pflege kann jeden treffen und die Kosten dafür sollten fair verteilt werden.

Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher:

„Die heutige Einsetzung der Pflegestrukturkommission durch die Bundesregierung ist ein wichtiger Erfolg und ein starkes Signal für die Zukunft unserer Pflegeversicherung. Wir bringen damit eine grundlegende Strukturreform auf den Weg, die finanzielle Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und soziale Gerechtigkeit miteinander verbindet.

Besonders freut mich, dass wir eine zentrale sozialdemokratische Forderung im Reformprozess verankern konnten: Die Strukturkommission wird sich ausdrücklich mit verfassungskonformen sozialen Ausgleichsmechanismen zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung befassen. Dafür haben wir uns mit großer Überzeugung eingesetzt. Denn die Frage, wie wir die finanziellen Lasten der Pflege gerechter verteilen, gehört ins Zentrum jeder nachhaltigen Reform.

Für uns ist klar: Pflegebedürftigkeit ist ein gemeinsames Lebensrisiko. Solidarität darf deshalb nicht am Versicherungsstatus enden. Wenn sich höhere Pflegerisiken überwiegend in der sozialen Pflegeversicherung konzentrieren, während die private Pflegeversicherung von einer günstigeren Risikostruktur profitiert, müssen wir diese strukturelle Ungleichheit entschlossen angehen.

Ausdrücklich begrüße ich auch die unabhängige, interdisziplinäre und wissenschaftsbasierte Ausrichtung der Kommission. Sie schafft eine fundierte Grundlage, um tragfähige Reformoptionen zu entwickeln und ihre langfristigen Auswirkungen sorgfältig zu bewerten. Die politischen Entscheidungen bleiben dabei unsere Verantwortung.

Heute haben wir einen wichtigen Grundstein gelegt. Jetzt wollen wir daraus eine Reform machen, die diesen Namen verdient: mit einer dauerhaft stabilen Finanzierung, einer verlässlichen Versorgung und einer gerechten Verteilung der Lasten. Unser Anspruch ist eine Pflegeversicherung, die auch für kommende Generationen leistungsfähig bleibt und auf die sich alle Menschen verlassen können.“

Heute berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung die fünfte Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG, Aufstiegs-BAföG). Höhere Fördergrenzen, ein verbesserter Darlehenserlass und die Nichtanrechnung von Arbeitgeberzuschüssen sollen die finanzielle Belastung der Teilnehmenden weiter senken.

Katrin Zschau, zuständige Berichterstatterin:

„Das Aufstiegs-BAföG ist das zentrale staatliche Förderungsinstrument zur höherqualifizierenden Berufsbildung. Die Entwicklung der Förderzahlen zeigt, wie attraktiv dieses Instrument ist und was es leistet: 1997 wurden rund 49.000 Menschen gefördert. Im vergangenen Jahr waren es rund 186.000 – also fast viermal so viele. Über das Aufstiegsfortbildungsgesetz fließen dafür aktuell allein aus dem Bundeshaushalt dieses Jahr 876 Mio. Euro in die berufliche Bildung. Für die aktuell vorgesehenen Verbesserungen stellt der Bund ab 2028 zusätzlich weitere 21 Mio. Euro zur Verfügung und die Länder 6 Mio. Euro.

Hinter dem Aufstiegs-BAföG steht eine einfache Idee: Wer sich beruflich weiterqualifizieren möchte, soll die Chance dazu haben. Auch dann bzw. gerade dann, wenn der eigene Kontostand es nicht hergibt, Lehrgänge, Prüfungen oder den Lebensunterhalt allein aufzubringen.

Der Gesetzentwurf sieht mehrere konkrete Verbesserungen vor. Der Förderrahmen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt von 15.000 auf 18.000 Euro, beim Meisterstück verdoppelt er sich auf 4.000 Euro. Wer die Prüfung besteht, bekommt künftig 60 statt 50 Prozent des verbleibenden Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Alleinerziehende erhalten zudem einen höheren Kinderbetreuungszuschlag von 160 statt 150 Euro monatlich je Kind. Das alles reduziert die Kosten für Geförderte weiter.

Auch die Unterstützung durch Arbeitgeber wird erleichtert. Wenn Betriebe etwas zu den Fortbildungskosten beitragen, wird dieser Zuschuss künftig nicht mehr auf die staatliche Förderung angerechnet. Dadurch wird Bürokratie abgebaut.

Das Aufstiegs-BAföG gibt es seit 30 Jahren und man kann es zu Recht eine Erfolgsgeschichte nennen. Daran setzen wir mit dieser Novelle an. In Deutschland hat jede und jeder die Chance zum beruflichen Aufstieg, über den akademischen Weg, genauso wie über den Weg der beruflichen Bildung. Im parlamentarischen Verfahren wird es für uns unter anderem darum gehen, wie die Förderung noch mehr mit veränderten Berufswegen Schritt halten kann. Manchmal ist eine zusätzliche Qualifikation auf derselben Stufe genau das, was Beschäftigte und Betriebe brauchen.“

Die Einführung einer Zuckersteuer ist ein wichtiger Fortschritt für Prävention und Kindergesundheit. Sie schafft Anreize für weniger Zucker in Getränken, schützt die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und hilft, die Krankenkassenbeiträge zu stabilisieren.

Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher;
Frauke Heiligenstadt, finanzpolitische Sprecherin:

„Die Einigung auf die Einführung einer Zuckersteuer ist ein großer gesundheitspolitischer Erfolg und ein starkes Signal für einen überfälligen Perspektivwechsel: Wir wollen Krankheiten nicht nur behandeln, sondern möglichst verhindern, bevor sie entstehen. Dass wir diesen wichtigen Schritt als SPD-Bundestagsfraktion durchsetzen konnten, freut uns außerordentlich.

Mit einer gestaffelten Besteuerung zuckerhaltiger Getränke schaffen wir gezielte Anreize für Hersteller, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren. Die positiven Erfahrungen aus Großbritannien zeigen eindrucksvoll, welches Präventionspotenzial in diesem Instrument steckt. Zugleich berücksichtigen wir mit der vorgesehenen Ausnahmeregelung die besonderen Bedingungen kleinerer Hersteller.

Besonders wichtig ist uns: Wir investieren damit in die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen. Denn ein dauerhaft überhöhter Zuckerkonsum begünstigt Übergewicht, Adipositas und Typ-2-Diabetes. Wir schützen die Gesundheit unserer Kinder und sorgen für Anreize für weniger Zucker in Getränken. Zuckerkonsum ist eine persönliche Entscheidung – die Folgekosten trägt aber die Gemeinschaft. Deshalb nutzen wir die Einnahmen auch, um die Krankenkassenbeiträge zu stabilisieren. Das ist solidarisch und vorausschauend: Gesundheit von allen schützen und Beitragszahler entlasten.

Diese Einigung zeigt, was möglich ist, wenn gesundheitspolitische Vernunft, wissenschaftliche Erkenntnisse und politischer Gestaltungswille zusammenkommen. Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Gute Gesundheitspolitik beginnt nicht erst im Behandlungszimmer. Sie beginnt dort, wo wir Gesundheit schützen, Risiken reduzieren und allen Menschen bessere Chancen auf ein gesundes Leben eröffnen.“

Am Donnerstag stand die erste Lesung der Strukturreform in der Kinder- und Jugendhilfe auf der Tagesordnung des Bundestags. Die Kinder- und Jugendhilfe muss moderner, präventiver, inklusiver und stärker an den Lebensrealitäten von Familien ausgerichtet werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält dafür wichtige Ansätze. Gleichzeitig gibt es zentrale Punkte, an denen nachgebessert werden muss. Entscheidend ist nicht die Strukturreform an sich, sondern die Frage, ob Kinder, Jugendliche und Familien am Ende tatsächlich bessere Unterstützung erhalten.

Truels Reichardt, zuständiger Berichterstatter:

„Besonders kritisch bewertet die SPD-Bundestagsfraktion den vorgesehenen Vorrang von Infrastruktur- und Regelangeboten gegenüber individuellen Hilfen zur Erziehung. Familienzentren, Beratung und sozialräumliche Angebote sind wichtig und können dazu beitragen, Probleme frühzeitig zu verhindern. Sie dürfen jedoch nicht als Sparmodell missverstanden werden.

Mit Sorge sehen wir, dass die im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz angelegte inklusive Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe nicht weiterverfolgt wird. Eine solche Lösung wäre einfacher, wirksamer und bürokratieärmer. Deshalb bleibt die gemeinsame Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe für uns ein wichtiges politisches Ziel.

Wir wollen uns erfolgreiche Zusammenarbeitsstrukturen in einzelnen Kommunen zum Vorbild nehmen. Es gibt gute Beispiele für funktionierende sozialraumorientierte Ansätze, bei denen Familien früh unterstützt und dadurch aufwändige individuelle Hilfen vermieden werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für eine Kinder- und Jugendhilfe ein, die mehr Teilhabe ermöglicht, Familien stärkt, Kinder besser schützt, allen jungen Menschen gerecht wird und niemanden zurücklässt.“

Bild: La-Rel Easter/unsplash.com

Mit der heutigen ersten Lesung des Kita-Startchancen-Qualitätsentwicklungs-Gesetzes setzen wir ein starkes Signal für mehr Bildungsgerechtigkeit. Nach dem Gute-Kita-Gesetz von 2019 und dem Kita-Qualitätsgesetz von 2023 investieren wir erneut in die Zukunft unserer Kinder: 9,25 Milliarden Euro stellt der Bund in den kommenden acht Jahren bereit, um die Qualität der Kindertagesbetreuung weiter zu verbessern und Kitas in besonders herausfordernden Lagen gezielt zu unterstützen.

Jasmina Hostert, bildungspolitische Sprecherin:

„Der Bildungsweg eines Kindes beginnt nicht mit der Einschulung, sondern bereits in der Kita. Dort werden die Grundlagen für erfolgreiches Lernen, gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben gelegt. Sprache, Motorik sowie soziale und emotionale Kompetenzen entwickeln sich in den ersten Lebensjahren besonders stark. Deshalb ist frühkindliche Bildung eine der wichtigsten Zukunftsinvestitionen unseres Landes.

Dabei setzen wir bewusst auch auf einen Startchancenansatz. Wir richten zusätzliche Unterstützung dorthin, wo sie am dringendsten gebraucht wird: in Kitas, die viele Kinder in herausfordernden Lebenslagen begleiten.

Die zusätzlichen Mittel sollen insbesondere die sprachliche Bildung stärken, Kita-Sozialarbeit ausbauen und gezielte Förderangebote ermöglichen. Für uns ist dabei klar: Sprachförderung muss Förderinstrument sein, nicht Testinstrument. Entscheidend ist, Kinder zu unterstützen, statt Defizite zu dokumentieren. Neue Verfahren dürfen weder zusätzliche Bürokratie schaffen noch verschult sein. Vier- und fünfjährige Kinder brauchen Ermutigung und individuelle Begleitung statt Stigmatisierung. Damit helfen wir Kindern frühzeitig, wichtige Basiskompetenzen zu entwickeln und Bildungsnachteile gar nicht erst entstehen zu lassen. Frühzeitige Förderung ist der wirksamste Weg, spätere Benachteiligungen zu verhindern und gleiche Chancen für alle Kinder zu schaffen.

Mit dem Kita-Startchancen-Qualitätsentwicklungs-Gesetz stärken wir Kinder, Familien, Kitas und die Gesellschaft insgesamt. Damit investieren wir gezielt, nachhaltig und mit klarem Fokus auf beste Chancen von Anfang an.“

Foto: Stefan Schweihofer/Pixabay.com

Die Fortführung und Aufstockung des EH55 Programms bis zum Jahresende ist ein wichtiges Signal für die Bauwirtschaft. Nun sollten die neuen Fördermöglichkeiten konsequent genutzt werden, um den dringend benötigten Neubau anzukurbeln.

Hendrik Bollmann:

„Die Aufstockung der Förderung für den Neubau im Effizienzhausstandard 55 Plus und die Fortführung des Programms bis zum Jahresende sind ein wichtiges Signal für die Bauwirtschaft und alle, die dringend Wohnraum schaffen wollen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich gemeinsam mit dem Koalitionspartner für eine Verlängerung eingesetzt, weil wir den Wohnungsbau weiter ankurbeln und dringend benötigte Wohnungen schneller auf den Weg bringen müssen. Jetzt kommt es darauf an, diese Chance konsequent zu nutzen.“

Der Standort Deutschland reagiert deutlich robuster auf die geopolitischen Krisen als noch vor wenigen Monaten angenommen. Vor allem der Wachstums-Booster und das Sondervermögen tragen zu einer stärkeren Binnennachfrage bei. Jetzt geht es darum, den Rückenwind des Wachstums zu nutzen und die zentralen Weichen für einen deutlichen Aufschwung zu stellen.

Armand Zorn:

„Der Standort Deutschland reagiert deutlich robuster auf die geopolitischen Krisen als noch vor wenigen Monaten angenommen. Die Herbstprojektion der Bundesregierung zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und die Reformen wirken. Vor allem der Wachstums-Booster und das Sondervermögen tragen zu einer stärkeren Binnennachfrage bei. Jetzt geht es darum, den Rückenwind des Wachstums zu nutzen und die zentralen Weichen für einen deutlichen Aufschwung  zu stellen. Wir dürfen uns keine Illusionen machen: Wir müssen in zentralen Bereichen unserer Industrieproduktion aufholen, neue technologische Möglichkeiten wie die Künstliche Intelligenz entschlossen nutzen, Bürokratie abbauen und Energiekosten senken. Gleichzeitig brauchen wir Sicherheit und Verlässlichkeit – für Unternehmen, aber auch für Bürgerinnen und Bürger. Wir brauchen Reformen, die nicht einseitig auf Kosten der sozialen Sicherheit und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen, sondern eine gemeinsame Kraftanstrengung von Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern und der Politik.“

Im parlamentarischen Verfahren sind am Mittwoch im Gesundheitsausschuss die vereinbarten Verbesserungen des Entschließungsantrags zur psychotherapeutischen Versorgung auf den Weg gebracht worden.

Dr. Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher:

„Besonders Kinder, Jugendliche und schwer psychisch erkrankte Menschen brauchen auch zukünftig einen verlässlichen Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung. Deshalb setzen wir jetzt die Verbesserungen um, die wir bereits im Sommer mit dem Koalitionspartner vereinbaren konnten.

Bereits begonnene Therapien werden nun auch bis zum Abschluss gebracht. Für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen, schwer psychisch erkrankten Menschen mit besonderem Versorgungsbedarf sowie bei dringlichen Behandlungsfällen wird es auch zukünftig eine extrabudgetäre Vergütung geben. Zugleich soll der Gemeinsame Bundesausschuss klare Kriterien für die Feststellung der Dringlichkeit entwickeln und alsbald vorlegen.

Damit schaffen wir mehr Verlässlichkeit für Patientinnen und Patienten und stärken die Versorgung dort, wo der Bedarf besonders hoch ist.“

Foto: Lee Rosario/Pixabay.com

Schneller als erwartet nutzen zehntausende Menschen die E-Auto-Förderung. Besonders Haushalte mit niedrigeren und mittleren Einkommen profitieren von der Förderung. Das zeigt: Elektromobilität ist längst keine Nischenlösung mehr, sondern wird zur bezahlbaren Alternative für Familien und Normalverdiener.

Esra Limbacher:

„100.000 geförderte E-Autos in nur wenigen Monaten. Das zeigt die E-Auto-Förderung ist ein voller Erfolg und deutlich schneller angekommen als erwartet. Besonders stark ist die soziale Wirkung, die Hälfte der geförderten Haushalte verdient höchstens 45.000 Euro im Jahr, drei Viertel höchstens 60.000 Euro. Elektromobilität ist damit endlich für breite Teile der Bevölkerung erreichbar. Dazu tragen auch die vielen Leasingangebote bei. Jeweils rund die Hälfte der Bewilligungen werden für Kauf und Leasing gegeben. Das zeigt: E-Autos sind längst kein Luxus für wenige mehr, sondern eine echte Alternative für Familien und Normalverdiener. Gleichzeitig machen wir uns mit jedem zusätzlichen E-Auto ein Stück unabhängiger von Ölimporten, fossilen Preisschocks und internationalen Krisen. Wer bezahlbare Mobilität will, kann raus aus der fossilen Abhängigkeit und genau dabei hilft diese Förderung.“

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung verabschiedet. Für Dagmar Schmidt nur ein erster Schritt, die Pflegekommission hat nun den Arbeitsauftrag, konkrete Ergebnisse für eine strukturelle Reform vorzulegen.

„Pflegebedürftigkeit verändert das ganze Leben, für die Menschen, die plötzlich auf Unterstützung angewiesen sind, und für ihre Familien. Von einem Tag auf den anderen muss der Alltag neu organisiert werden. Diese Menschen brauchen Sicherheit, Verlässlichkeit und Unterstützung, keine zusätzlichen Sorgen.

Deshalb wurden in der Kabinettsbefassung die schlimmsten geplanten Leistungskürzungen verhindert wie zum Beispiel Kürzungen beim Pflegegeld und bei den Zuschüssen zur stationären Pflege. Gleichzeitig wurde verhindert, dass die Beschäftigten in der Pflege mit Nullrunden rechnen müssen. Kurzfristig wurde die Pflegeversicherung stabilisiert. Das war wichtig, ist aber noch keine Reform.

Der Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung ist auf den Weg gebracht und muss im nächsten Schritt umgesetzt werden. Denn wir müssen jetzt an die weiteren strukturellen Probleme ran: Leistungen müssen dort ankommen, wo sie den Menschen wirklich helfen. Wir müssen Prävention stärken, vorhandenes Geld zielgenauer und effizienter einsetzen und Pflege besser mit anderen Sozialleistungen und allen Angeboten vor Ort verzahnen. Das parlamentarische Verfahren beginnt jetzt und wir werden uns den Entwurf sehr genau anschauen. Wie immer gilt das Struck‘sche Gesetz.

Die Pflegekommission hat nun den Arbeitsauftrag, innerhalb der nächsten Wochen konkrete Ergebnisse für eine strukturelle Reform vorzulegen, ausdrücklich auch einen verfassungskonformen Strukturausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung. Ebenso einen Pflegedeckel, der Pflegebedürftige und ihre Familien wirksam vor immer weiter steigenden Eigenanteilen schützt. Unser Ziel ist eine Pflegeversicherung, die dauerhaft solidarisch finanziert ist und auf die sich Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und die Beschäftigten verlassen können.“

 

Foto: Engin Akyur/Pixabay.com

Die Konsequenzen der neuen, rauen Weltordnung müssen kurzfristig und langfristig begrenzt werden. Der Tankrabatt ist ein unvollkommenes Instrument, welches allerdings schnelle Wirkung entfaltet. Wir streben an, künftig bessere Instrumente für Krisen wie diese zu haben. Zudem treiben wir die Transformation voran – mit mehr E-Autos, mehr Wärmepumpen und weniger fossiler Abhängigkeit.

Armand Zorn:

„Die Schocks unserer neuen, rauen Weltordnung werden uns in den nächsten Jahrzehnten immer wieder einholen. Wir können das nicht verhindern, aber müssen daran arbeiten, dass ihre Konsequenzen weniger spürbar sind – kurzfristig und langfristig. Wir treiben die Transformation voran – mit mehr E-Autos, mehr Wärmepumpen und weniger fossiler Abhängigkeit. Wir greifen mit dem Spritpreisdeckel in einen gestörten Markt ein, damit die Kosten der Krise nicht zu Profiten von wenigen werden. Und heute entlasten wir mit einem neuen Tankrabatt – einem unvollkommenen Instrument, was allerdings schnelle Wirkung entfaltet. Wir streben an, künftig bessere Instrumente für Krisen wie diese zu haben.“