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Es ist gut, dass die EU-Kommission jetzt bei der Plattform durchgreift. Nutzerinnen und Nutzer von Tiktok müssen vor manipulativer Werbung geschützt werden.

Armand Zorn:

„Wer in Europa Geschäfte machen will, muss sich an europäische Regeln halten – das gilt auch für große Plattformen aus Drittstaaten wie Tiktok. Das ist nicht verhandelbar. Die EU-Digitalgesetze dienen einem klaren Ziel: Nutzerinnen und Nutzer besser zu schützen und mehr Transparenz auf digitalen Plattformen zu schaffen. Gerade bei personalisierter Werbung ist es essenziell, dass nachvollziehbar ist, wer dahintersteht und welche Inhalte verbreitet werden. Nur so können wir irreführende, betrügerische und manipulative Anzeigen erkennen und bekämpfen. Gut, dass die EU-Kommission jetzt durchgreift.“

Der 8. Mai 1945 markiert das Ende von Terror, Besatzung und völkischer Herrschaft in Europa. Die SPD‑Bundestagsfraktion bekräftigt ihr Engagement für eine lebendige Erinnerungskultur und den entschiedenen Schutz unserer Demokratie gegen Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus.

Helge Lindh, kultur- und medienpolitischer Sprecher:

„Am 8. Mai 1945 endete in Europa der nationalsozialistische Terror – mit der Befreiung durch die Alliierten. Wir begehen diesen Tag als Befreiungstag all jener, denen das völkisch‑rassistische Menschenbild der NS‑Rassenideologie das Lebensrecht verweigerte: insbesondere den Jüdinnen und Juden, die im Holocaust systematisch ermordet wurden, aber auch den Sinti und Roma sowie weiteren Gruppen, die unter dieser Schreckensherrschaft und Besatzung in Europa und Nordafrika litten. Ihr Andenken verpflichtet uns, Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus kompromisslos zu bekämpfen und die Grundlagen unserer Demokratie zu verteidigen. Mit der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Partei ist der Imperativ „Wehret den Anfängen“ aktueller denn je.

Im Koalitionsvertrag hat sich die SPD‑Bundestagsfraktion dazu bekannt, Erinnerungskultur und Aufklärung nachhaltig zu stärken: Künftig sollen alle jungen Menschen die Möglichkeit erhalten, Gedenkstätten im In‑ und Ausland zu besuchen. Um unsere dezentrale Gedenkstättenlandschaft als lebendige Orte des Dialogs und der Versöhnung zu erhalten, wird ein Investitionsprogramm zur Substanzerhaltung aufgelegt, Vernetzungs‑ und Kooperationsstrukturen werden ausgebaut und innovative Vermittlungsformate gefördert. Zugleich sichern wir die Vielfalt und Unabhängigkeit der Medienlandschaft als Fundament freier Meinungsbildung und treten aktiv gegen Desinformation an. So halten wir das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus wach, sensibilisieren junge Menschen früh für die Gefahren von Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus und stärken die demokratische Widerstandskraft unserer Gesellschaft.“

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Der Tag der Pressefreiheit am 3. Mai verweist auf einen besorgniserregenden Trend: Der Rückfall Deutschlands im weltweiten Ranking zeigt, dass demokratische Errungenschaften unter Druck geraten – durch Desinformation, Einschüchterung und Angriffe auf Medienschaffende. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für besseren Schutz und faire Rahmenbedingungen für Journalistinnen und Journalisten ein.

Helge Lindh, kultur- und medienpolitischer Sprecher:

„Der Rückfall Deutschlands auf Platz 11 im weltweiten Ranking der Pressefreiheit 2025 ist ein deutliches Warnsignal. Gerade in Zeiten zunehmender Desinformation, Hass und Gewalt gegen Journalistinnen und Journalisten müssen wir die Pressefreiheit nicht nur verteidigen, sondern aktiv stärken. Die Lage zeigt: Wir dürfen uns nicht in Sicherheit wiegen.

Der Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz, der die AfD als ‚erwiesen rechtsextremistisch‘ einstuft, unterstreicht erneut, wie groß die Gefahr von rechtsaußen für demokratische Institutionen und eine freie Presse ist.

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Rahmenbedingungen für unabhängigen Journalismus nachhaltig zu verbessern. Dazu zählt ein wirksamer Schutz von Medienschaffenden – insbesondere durch die Einführung einer Auskunftssperre im Melderegister, um Journalistinnen und Journalisten besser vor gezielten Bedrohungen und Angriffen zu schützen. Die europäische SLAPP-Richtlinie wollen wir zügig umsetzen, um missbräuchliche Klagen gegen kritische Berichterstattung zu verhindern und die freie Meinungsäußerung vor juristischem Miss-brauch zu schützen.

Unabhängiger Journalismus braucht verlässliche wirtschaftliche Grundlagen, damit Vielfalt, Qualität und Tiefe dauerhaft gewährleistet bleiben. Wir setzen uns deshalb für die gezielte Förderung journalistischer Vielfalt ein. Der notwendige Abbau rechtlicher Hürden und die Schaffung von Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus sind aus unserer Sicht zentrale Voraussetzungen, um unabhängige Berichterstattung – insbesondere in strukturschwachen Regionen – langfristig zu sichern. Gleichzeitig muss Journalismus gegenüber großen digitalen Big-Tech-Plattformen gestärkt werden, die häufig von Medieninhalten profitieren, ohne angemessen zur Unterstützung beizutragen. Darüber hinaus treten wir ein für eine demokratische, staatsferne Medienordnung und eine entschlossene medienpolitische Antwort auf gezielte Desinformation und Manipulation. Die Stärkung der staatsfernen Medienaufsicht sowie ein breiter gesellschaftlicher Diskurs über Medien und Demokratie sind essenziell, um unsere öffentliche Debattenkultur widerstandsfähiger zu machen.

Pressefreiheit ist keine Selbstverständlichkeit – sie ist täglich neu zu verteidigen. Der Tag der Pressefreiheit mahnt uns, Rückschritte nicht hinzunehmen, sondern gemeinsam für eine freie, vielfältige und kritische Medienlandschaft einzutreten.“

Heute hat auch der Bundesrat mit einer Zweidrittelmehrheit den grundgesetzlichen Änderungen für mehr Investitionen in Sicherheit, Infrastruktur und Klimaschutz zugestimmt. Das ist eine Weichenstellung in historischer Dimension für mehr Wohlstand, Wachstum und Sicherheit, sagt Achim Post.

„Nach der Abstimmung im Deutschen Bundestag am vergangenen Dienstag hat heute auch der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit die grundgesetzlichen Änderungen für mehr Investitionen in Sicherheit, Infrastruktur und Klima beschlossen. Dazu wurde ein erster Reformschritt der Schuldenregel umgesetzt und zusätzlich ein Sondervermögen Infrastruktur für Bund, Länder und Kommunen mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro im Grundgesetz verankert.

Damit setzen wir ein zentrales Versprechen der Sozialdemokratie um: Wir ermöglichen Investitionen in die äußere Sicherheit und in die Zukunft unseres Landes und zwar ohne dies gegen die soziale Sicherheit in unserem Land auszuspielen. Das ist eine Weichenstellung in historischer Dimension für mehr Wohlstand, Wachstum und Sicherheit.“

Die Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Grüne haben sich heute auf Änderungen des Grundgesetzes geeinigt. Es ist gelungen, in der demokratischen Mitte Brücken zu bauen.

Lars Klingbeil, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion erklärt:

„Das Paket ist ein kraftvoller Anschub für Deutschland. Es hat das Potenzial unser Land für die nächsten Jahre, vielleicht Jahrzehnte nach vorne zu bringen.

Uns als SPD war wichtig, dass die folgenden drei Punkte als Paket beschlossen werden:

  • Wir schaffen ein Sondervermögen für Infrastrukturinvestitionen über 500 Milliarden Euro für Bund, Länder und Kommunen. Dabei wird dem Klimaschutz besondere Bedeutung beigemessen, 100 Milliarden Euro sind für den Klima- und Transformationsfonds vorgesehen. Das ist das größte Infrastrukturprogramm in Deutschland seit jeher.
  • Die Bundeswehr wird weiter gestärkt durch eine gesicherte Finanzierung. Ausgaben, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) übersteigen, werden nicht auf die Schuldenbremse angerechnet. Das gilt auch für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Cybersicherheit, die zusätzliche militärische Unterstützung für die Ukraine und die Nachrichtendienste.
  • Die Schuldenbremse der Länder wird gelockert. Sie bekommen künftig wie der Bund einen Verschuldungsspielraum in Höhe von 0,35 Prozent des BIP. Das stärkt die Investitionsmöglichkeiten vor Ort für Schulen, Kitas, Schwimmbäder und vieles mehr.

Wir haben gemeinsam in der demokratischen Mitte das Fundament gelegt, dass Deutschland wieder auf die Beine kommt und sich schützen kann. Höhere Sicherheit, neues Wachstum und gute Arbeitsplätze, bessere Infrastruktur und mehr Klimaschutz – all das kann mit voller Kraft angegangen werden.“

Gestern Nacht hat der Bundestag das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz beschlossen. Wir sind sehr froh, dass wir uns damit noch in dieser Legislaturperiode mit den Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und FDP auf entscheidende und spürbare Verbesserungen einigen konnten, die die Hausärzte stärken und die medizinische Versorgung im Einzelnen spürbar verbessern.

Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin:
„Mit einer letzten gemeinsamen Anstrengung stärken wir die Hausärzte und damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Durch die Entbudgetierung und die Einführung einer Versorgungspauschale für chronisch kranke Menschen nehmen wir deutlichen Druck aus den hausärztlichen Praxen. Die neuen Regelungen werden den Hausarztberuf wieder attraktiver machen und stärken die Rolle der Hausärztinnen und Hausärzte als Rückgrat der ambulanten medizinischen Versorgung.

Zudem freut es mich besonders, dass es gelungen ist die Hilfsmittelversorgung für Kinder und Erwachsene mit Behinderungen deutlich zu verbessern. Wir sorgen dafür, dass Kinder, Jugendliche und Menschen mit schwerer Beeinträchtigung die medizinisch notwendigen Hilfsmittel schneller erhalten. Das ist ein großer Fortschritt.“

Dirk-Ulrich Mende, zuständiger Berichterstatter:
„Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz mit seinem sperrigen Titel ist vor allem eines: ein Patientenversorgungsverbesserungsgesetz. Das zeigt sich auch in den Details, zum Beispiel daran, dass die Altersbeschränkung bei der Abgabe von Notfallkontrazeptiva für Opfer sexualisierter Gewalt komplett aufgehoben wird. Sie lag vorher bei 22 Jahren. Die Kassen übernehmen nun diese Leistung.

Ein anderer wichtiger Punkt ist die Verlängerung der Übergangsfrist bei Wundbehandlungsmitteln, die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss geprüft werden. Diese Übergangsfrist wird bis Dezember 2025 verlängert. Damit gewährleisten wir eine zuverlässige und stabile Wundversorgung der Patienten. Es freut mich sehr, dass wir dieses Gesetz, das so nah am Menschen ist, noch verabschieden konnten.“

Der Deutsche Bundestag verabschiedet heute das Kostenrechtsänderungsgesetz. Mit dieser Reform der Vergütungsstruktur sollen Rechtsanwälte und Verfahrensbeistände als Organ der Rechtspflege gestärkt werden. Ziel ist es, insbesondere den Zugang zum Recht auch im ländlichen Raum niedrigschwellig zu erhalten.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Wir freuen uns, dass es uns kurz vor dem Ende der Legislaturperiode noch gelungen ist, einen Kompromiss mit den Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und FDP zum Kostenrechtsänderungsgesetz zu finden. Eine Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes war infolge der Inflation und des Kostendrucks der letzten Jahre dringend notwendig. Rechtsanwälte sind als Organ der Rechtspflege eine wichtige Säule unseres Rechtsstaats. Es ist wichtig, dass die Anwaltschaft auch im ländlichen Raum erhalten bleibt und die Wege für die Menschen zu ihnen nicht zu weit sind. Unsere Anwaltschaft ist erster Anlaufpunkt für Bürgerinnen und Bürger, die Rechtsberatung suchen. Sie sind damit das Eingangstor zu unserer Justiz und zu unserem Rechtsstaat. Wir müssen daher dafür sorgen, dass der Beruf auskömmlich arbeiten kann.“

Macit Karaahmetoğlu, zuständiger Berichterstatter:
„Durch die Anhebung der Rechtsanwaltsgebühren und die Verbesserung im Vergütungsrecht stärken wir der Anwaltschaft den Rücken. Die anwaltliche Unterstützung in Verfahren mit Prozess- beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe und in Kindschafts- und Familiensachen wird weiterhin gesichert. Das Signal dieses Gesetzes ist somit klar: Der Zugang zum Recht muss auch in Zeiten steigender Preise für Bedürftige offenbleiben.“

Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, sollen künftig Anspruch auf Mutterschutz haben. SPD-Fraktionsvize Sönke Rix spricht von einem längst überfälligen Schritt.

„Ein längst überfälliger Schritt: Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, erhalten endlich Mutterschutz. Bisher mussten Betroffene nach einer Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche entweder sofort wieder arbeiten oder sich krankschreiben lassen – nun haben sie Anspruch auf gestaffelte Schutzfristen.

Damit wird nicht nur die Belastung anerkannt, die eine Fehlgeburt mit sich bringt, sondern auch konkret Abhilfe geschaffen: Frauen können sich erholen, ohne auf eine Krankschreibung angewiesen zu sein, und selbst entscheiden, wann sie wieder arbeiten möchten. Das gibt ihnen mehr Sicherheit, Zeit zur Verarbeitung und die notwendige Unterstützung in einer schweren Phase.“

Mit der Einigung bei insgesamt acht Gesetzen zu Energie und Wirtschaft beweisen die demokratischen Parteien politischen Willen und Handlungsfähigkeit.

Verena Hubertz: 

„SPD, Grüne und Union haben nun gemeinsam acht Gesetze zu Energie und Wirtschaft geeint. Es gibt damit eine funktionierende Mehrheit jenseits der AfD im Deutschen Bundestag. Man muss nur wollen. In guten und konstruktiven Gesprächen haben wir unter anderem Gesetze zum Emissionshandel, zum Ausbau der Photovoltaik und zur Flexibilisierung der Bionenergie vereinbart. Drei wichtige Gesetze für die Energiebranche.

Erfreulich war auch die Einigung auf das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025, das es der KfW ermöglicht, zinsgünstige Kredite an die gewerbliche Wirtschaft zu vergeben. Schließlich ist auch eine Verständigung auf das Schornsteinfegerhandwerksgesetz gelungen. Damit beweisen die demokratischen Parteien, dass das Parlament mit der nötigen Kompromissbereitschaft weiterhin handlungsfähig ist. Diese Woche werden wir die Vorlagen in den Fraktionen und im Deutschen Bundestag beraten.“

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Die Einigung der demokratischen Parteien bei der Entbudgetierung der Hausärzte ist ein wichtiger Erflog. Auch bei der Hilfsmittelversorgung wird es Verbesserungen geben, sagt Heike Baehrens.

„Es freut mich sehr, dass wir trotz Wahlkampf noch eine parlamentarische Mehrheit für die wichtige Entbudgetierung der Hausärzte finden konnten. Dies ist erneut ein starkes Zeichen dafür, dass demokratische Parteien trotz aller Meinungsverschiedenheiten bündnisfähig sein können. Auch die Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Behinderung wollen wir noch erleichtern und den Anspruch auf Notfallverhütungsmittel für Opfer sexualisierter Gewalt ausweiten. Letzte technische Details gilt es, noch zu klären. Persönlich bedauere ich es sehr, dass es uns nicht mehr gelungen ist, wichtige Regelung zur Stärkung der Patientenversorgung, etwa im Bereich Wundbehandlung, mit unseren Partnern zu verabreden.“

Die erklärte Blockade von CDU/CSU bei zentralen ausstehenden innenpolitischen Vorhaben zeigt einmal mehr die Verantwortungslosigkeit der Union. Sie hat schlicht kein Interesse an einer zeitnahen Einigung. Damit bleibt sie hinter dem Versprechen einer Kooperationsbereitschaft in Sicherheitsfragen mehr als zurück, sagt Dirk Wiese.

„Die Absage von CDU und CSU, keines der wichtigen ausstehenden innenpolitischen Vorhaben vor der Bundestagswahl im Parlament umzusetzen, ist reine Verantwortungslosigkeit. Nichts ist mehr übrig von der angeblichen Kooperationsbereitschaft bei wichtigen Sicherheitsfragen. Die Union lässt damit weitere wertvolle Wochen ins Land gehen, die man für gesetzgeberische Anpassungen so dringend benötigen würde. Schon vor Weihnachten hat Friedrich Merz zentrale Gesetzesänderungen vor sich hergeschoben.

Denn unser Land muss sicherer werden. Das hat nicht zuletzt die gestrige Sonder-Innenausschusssitzung zu den furchtbaren Vorgängen in Magdeburg eindrücklich gezeigt. Dass CDU und CSU, statt an die Menschen und ihre Sicherheit in unserem Land zu denken, lieber verantwortungsbefreit die Hände in den Schoß legen, ist schon ein starkes Stück. Wieder einmal zeigt sich: Die Friedrich-Merz-Union kann es nicht.“

Zum großen Bedauern der SPD-Bundestagsfraktion werden die Gespräche zum Düngegesetz nicht fortgesetzt. Grund dafür ist, dass CDU und CSU die Gespräche überraschend verlassen haben. Damit wird es in dieser Legislaturperiode keine Düngegesetznovelle mehr geben. Das kostet Zeit und Planungssicherheit.

Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Wir bedauern sehr, dass CDU/CSU die Verhandlungsrunde zum Düngegesetz verlassen haben. Das haben wir über die Presse und nicht von unseren Verhandlungspartnern erfahren. Hier soll offenbar Stimmung auf Kosten der Landwirtinnen und Landwirte gemacht werden. Jetzt ist klar, dass der Vermittlungsausschuss gescheitert ist und eine neue Regierung den Gesetzgebungsprozess von vorne beginnen muss. Damit verlieren wir Zeit, um einerseits den Landwirtinnen und Landwirten Planungssicherheit zu geben und andererseits die Anforderungen der EU-Kommission erfüllen zu können.“

Susanne Mittag, landwirtschaftspolitische Sprecherin:

„Gemeinsam mit den SPD-geführten Bundesländern haben wir einen praktikablen Kompromissvorschlag auf den Tisch gelegt. Die aus der Presse entnommene Begründung für die Weigerung von CDU/CSU, über den Vorschlag weiter zu verhandeln, ist an den Haaren herbeigezogen: Von Anfang an waren sich alle Verhandler einvernehmlich darüber einig, dass die Stoffstrombilanzverordnung aufgehoben wird. Das wäre fester Teil einer Gesamteinigung gewesen. Auch der Vorwurf von zusätzlicher Bürokratie und Doppelerfassung von Daten ist nur Polemik. Das Düngegesetz war gerade so angelegt, dass nur mit bereits vorhandenen Daten gearbeitet worden wäre. Angesichts der mit der Novelle des Düngegesetzes geplanten Digitalisierung, wäre es sogar zu bürokratischen Entlastungen gekommen.“

Sylvia Lehmann, zuständige Berichterstatterin:

„Auch die Forderung der CDU/CSU nach einem Ausschluss des Umweltbundesamtes für die Datenerhebung im Rahmen eines zukünftigen Monitorings zeigt, dass beide Parteien entweder fachlich schlecht beraten sind oder wider besseres Wissen absurde Forderungen stellen. Um das von der EU-Kommission geforderte Monitoring durchführen zu können, ist das zuständige Thünen-Institut auf Daten des Umweltbundesamtes zum Zustand der Grundwasserkörper angewiesen. Auch hat der Gesetzentwurf immer ganz klar das Thünen-Institut als zuständige Institution benannt, um alle Daten zusammenzuführen und auszuwerten. Die Forderung ist nur Teil einer Scheindebatte.“

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