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Die angekündigte Kurskorrektur von Bundesgesundheitsminister Linnemann bei der Pflegereform unterstützen wir, sagt Christos Panztazis. Dafür braucht es aber auch eine gerechte Gegenfinanzierung.

„Wir begrüßen die angekündigte Kurskorrektur von Bundesgesundheitsminister Linnemann ausdrücklich. Es ist richtig, die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige komplett zurückzunehmen. Wir als SPD haben von Anfang an deutlich gemacht: Die Stabilisierung der Pflegeversicherung darf nicht zulasten der Menschen gehen, die mit ihrem Engagement zu Hause einen wirklich unverzichtbaren Beitrag zur Pflege leisten. Pflegende Angehörige entlasten unser Pflegesystem jeden Tag und sie übernehmen enorme Verantwortung. Ihnen die Alterssicherung zu kürzen, wäre das falsche Signal.

Jetzt muss diese Ankündigung verbindlich im Gesetz verankert werden. Zugleich braucht es eine faire Gegenfinanzierung, die nicht auf Pflegebedürftige, Angehörige oder Beitragszahlende abgewälzt wird.“

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Dieser Sommer ist nur ein Vorgeschmack auf das, was häufiger auf uns zukommen wird, sagt SPD-Fraktionsvize Esra Limbacher. Die Vorschläge aus den SPD-Ministerien sind deshalb richtig.

„Dieser Sommer ist ein bitterer Vorgeschmack auf das, was häufiger auf uns zukommen wird: Hitzewellen und Dürren, ausgetrocknete Flüsse und Wasserwege, häufigere und größere Waldbrände, Ernteausfälle und – als Erfahrung aus den vergangenen Jahren – Starkregenereignisse. Die Folgen des Klimawandels werden Realität.

Angesichts dieser Entwicklung darf Politik nicht wie das Kaninchen von der Schlange sitzen. Die Menschen in unserem Land haben eine klare Erwartungshaltung: Analysiert die Herausforderungen, entwickelt Lösungen und setzt sie um. Deshalb ist der Vorschlag der SPD-Ministerinnen und Minister für einen vorausschauenden Umgang mit Hitze, Niedrigwasser und anderen Folgen des Klimawandels sehr richtig. Dieser Sommer kann nicht in ein ‚weiter so‘ für den Umgang mit den Folgen des Klimawandels münden.

Eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und ein Hitzeaktionsplan für den kommenden Sommer sind angesichts der Erfahrungen aus diesem Sommer eine selbstverständliche Aufgabe guter Politik. Bund, Länder und Kommunen müssen einander unterstützen können, um Krankhäuser, Pflegeheime und Kitas besser auszustatten oder die Wasserversorgung an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Die erste Reaktion der neuen CDU-Generalsekretärin ist daher unverständlich. Die Parteien der Mitte müssen sich diesem Problem annehmen. Ein weiterer ähnlicher Sommer mit evakuierten Dörfern, tausenden Hitzetoten und massiven wirtschaftlichen Einbußen in der Landwirtschaft und der Industrie – darauf haben die SPD-Ministerinnen und Minister eine erste Antwort entwickelt. Ich hoffe, dass die CDU hier nochmal in sich geht und sich den Konzepten anschließt.“

Die SPD will säumige Unterhaltspflichtige künftig stärker zur Kasse bitten, das hat das Präsidium am Montag beschlossen. Richtig so, sagt Jasmina Hostert.

„Ich unterstütze den Ansatz des SPD-Präsidiums, den Rückgriff gegenüber unterhaltssäumigen Elternteilen wirksamer zu gestalten und bestehende Vollzugsdefizite konsequent anzugehen.

Kinder und Alleinerziehende dürfen nicht die Folgen tragen, wenn Unterhaltspflichtige ihrer Verantwortung nicht nachkommen. Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss zulasten von Jugendlichen lehne ich ab. Wer seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, muss stärker in die Verantwortung genommen werden. Das stärkt Alleinerziehende und die Akzeptanz unseres Sozialstaats gleichermaßen.“

Alkohol ist für Kinder und Jugendliche kein harmloses Genussmittel. Mit der Abschaffung des begleiteten Trinkens schaffen wir eine klare Altersgrenze und stärken den gesetzlichen Jugendschutz. Gleichzeitig bleibt entscheidend, junge Menschen frühzeitig über die Risiken von Alkohol aufzuklären und Eltern bei ihrer Verantwortung zu unterstützen.

Statement von Jasmina Hostert und Christos Pantazis:

„Die Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens ist ein konsequenter und überfälliger Schritt für einen wirksamen Jugendschutz. Alkohol ist kein harmloses Genussmittel. Gerade für Kinder und Jugendliche birgt er erhebliche gesundheitliche Risiken. Deshalb ist es nicht überzeugend, einerseits eine klare Altersgrenze von 16 Jahren festzulegen und andererseits den Alkoholkonsum bereits ab 14 Jahren zu erlauben, sobald die Eltern dabei sind.

Mit der Streichung dieser Ausnahme schaffen wir eine klare und verständliche Regel: Bier, Wein und Sekt gehören nicht in die Hände von unter 16-Jährigen. Eltern tragen eine besondere Verantwortung, junge Menschen für die Risiken von Alkohol zu sensibilisieren. Der gesetzliche Rahmen sollte sie dabei unterstützen und nicht das gegenteilige Signal senden.

Mit diesem Kabinettsbeschluss gehen gesetzlicher Jugendschutz und gute Suchtprävention Hand in Hand. Als familien- und jugendpolitische Sprecherin sowie als gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion begrüßen wir ausdrücklich, dass Prävention und Gesundheitsschutz damit gestärkt werden. Gesetzliche Regeln allein reichen aber nicht aus. Entscheidend bleibt, Jugendliche frühzeitig und verständlich über die Risiken von Alkohol aufzuklären und Eltern bei ihrer Verantwortung zu unterstützen.“

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Hitzeschutz darf keine Aufgabe für den Notfall sein. Bund, Länder und Kommunen müssen dauerhaft besser zusammenarbeiten und ausreichend Unterstützung erhalten, um die Folgen zunehmender Hitzewellen zu bewältigen. Eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Grundgesetz und ein nationaler Hitzeaktionsplan sind dafür wichtige Schritte.

Jakob Blankenburg:

„Beim Hitzeschutz müssen wir in Deutschland noch besser werden – das zeigen die Hitzerekorde dieses Sommers sehr eindrücklich. Das Klimaanpassungsgesetz des Bundes und die bestehenden Förderprogramme für Pflegeheime, Kitas und soziale Einrichtungen sind dabei ein guter erster Schritt. Insgesamt muss Hitzeschutz aber eine verlässliche Daueraufgabe von Bund, Ländern und Kommunen werden. Deshalb ist es richtig, dass Bundesumweltminister Carsten Schneider sich für die Verankerung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung im Grundgesetz einsetzt. Die Prüfung dessen ist im Koalitionsvertrag vereinbart und wir müssen nun zügig zu Ergebnissen kommen. Wir spüren die Dringlichkeit zurzeit fast täglich. Der Bund braucht endlich mehr Spielräume, um Länder und Kommunen bei der Vorbereitung auf und Bewältigung von Hitzewellen zu unterstützen.

Gleichzeitig ist klar, dass sich auch die Bundesregierung besser auf künftige Hitzesommer vorbereiten muss. Daher unterstütze ich auch Schneiders Vorstoß eines nationalen Hitzeaktionsplans, an dem sich alle Ministerien mit konstruktiven Maßnahmen beteiligen.“

In der heutigen Kabinettssitzung wurden gleich mehrere Beschlüsse für größere Chancengerechtigkeit für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Familien gefasst: Die Frühstart-Rente und die BAföG-Reform. Beide Beschlüsse sind Investitionen in Bildung, Vorsorge und Aufstiegschancen – damit die Herkunft nicht über die Zukunft entscheidet.

Wiebke Esdar, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„Mit der Frühstartrente bekommt zukünftig jedes Kind ab sechs Jahren, monatlich 10 Euro vom Staat, um – unabhängig vom Geldbeutel und Bildungsgrad der Eltern – am Kapitalmarkt für das Alter vorzusorgen. In Deutschland hängt Vermögensaufbau zu stark vom Elternhaus ab. Deshalb ist es richtig, dass der Staat nun zusätzlich zur gesetzlichen Rente den Vermögensaufbau von Kindern fürs Alter unterstützt. So wird die Grundlage dafür geschaffen, dass Vermögensaufbau und private Vorsorge nicht allein eine Frage der familiären Herkunft sind. Gleichzeitig wird die finanzielle Bildung gestärkt, indem junge Menschen frühzeitig praktische Erfahrungen mit langfristigem Sparen und Vorsorge sammeln. Das ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit und eine Investition in die Zukunft unserer Kinder und unseres Landes.

Auch mit der heute im Kabinett beschlossenen BAföG-Reform wird ein klares Zeichen für Chancengerechtigkeit und die Unterstützung von Familien gesetzt. Auch eine gute Ausbildung und ein erfolgreiches Studium dürfen nicht davon abhängen, wie viel die Eltern verdienen. Mit einem starken BAföG werden jungen Menschen echte Aufstiegschancen eröffnet. Denn wer in Bildung investiert, investiert in die Zukunft unseres Landes. Unser Ziel ist und bleibt, dass jede und jeder das eigene Potenzial verwirklichen kann – unabhängig von Herkunft, Wohnort oder finanziellem Hintergrund.“

Am 7. Juni 2026 hätte Deutschland die EU-Richtlinie für mehr Entgelttransparenz in nationales Recht umsetzen sollen. Zwei Monate sind seitdem verstrichen. Ein Gesetzentwurf liegt noch immer nicht vor. Die Richtlinienumsetzung wurde im Koalitionsvertrag vereinbart. Für uns steht außer Frage: Die Richtlinie muss jetzt umgesetzt werden.

Jasmina Hostert, familienpolitische Sprecherin:

„Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie hat das Ziel, die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern nachhaltig zu verkleinern und damit den Arbeitsmarkt gerechter zu machen. Eine Chance, die wir als SPD-Bundestagsfraktion unbedingt nutzen wollen.

Seit 2024 stagniert in Deutschland die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern bei 16 Prozent. Das ist absolut inakzeptabel und von echter Gleichstellung weit entfernt. Die Richtlinie wurde beschlossen, da sich bisherige Instrumente als unzureichend erwiesen haben, um diskriminierende Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern zu beseitigen.

Wer behauptet, die Richtlinie sei vor allem ein Bürokratiemonster, verkennt das große Potenzial der Richtlinie. Ziel ist es, Lohndiskriminierung sichtbar zu machen und nachhaltig abzubauen. Hierfür braucht es ausreichend Transparenz. Diese soll unter anderem durch Berichtspflichten seitens der Unternehmen und einen Auskunftsanspruch für Beschäftigte garantiert werden.

Faire Löhne machen Unternehmen attraktiver. Lohntransparenz und Equal Pay sind entscheidende Faktoren für die Motivation weiblicher Beschäftigte. Sie wirken sich positiv auf das Betriebsklima aus und setzen Anreize, das Arbeitsvolumen zu erhöhen.

Die Behauptung, die Richtlinie würde das Prinzip der Leistungsfähigkeit gefährden, halten wir für unseriös. Die Richtlinie verlangt nicht gleiche Löhne für alle. Sie fordert gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Das ist ein großer Unterschied. Leistungsbezogene Vergütungen sind weiter erlaubt und erwünscht. Unerwünscht hingegen sind diskriminierende Lohnunterschiede.

Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion gibt es keine Rechtfertigung dafür, die Richtlinienumsetzung weiter zu verzögern. Wir wollen, dass der Arbeitsmarkt für Frauen gerechter und somit attraktiver wird. Und das sollte im Sinne aller sein.“

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober über Regelungen zur Erbschaftsteuer. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit – sagen Wiebke Esdar und Frauke Heiligenstadt.

Wiebke Esdar, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion: 

„Wer viel erbt, muss einen fairen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Wir wollen die Erbschaftsteuer noch in dieser Legislaturperiode reformieren und gerechter machen. Die Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht zur Erbschaftsteuer gehen im Oktober in die entscheidende Runde.

Im Kern geht es um eine einfache Frage: Warum zahlen Erben großer Millionenvermögen oft weniger Steuern als Familien, die nur das Haus der Großmutter und etwas Erspartes übernehmen? Für die SPD ist klar: Das ist ungerecht. Die heutigen Sonderregeln für Betriebsvermögen ermöglichen es, riesige Vermögen häufig nahezu steuerfrei weiterzugeben. Nicht ohne Grund wird die Erbschaftsteuer deshalb von manchen als „Dummensteuer“ bezeichnet.

Mit unserem Konzept FairErben schaffen wir mehr Steuergerechtigkeit. Die große Mehrheit profitiert: Das Familienheim bleibt steuerfrei, und jede Erbin und jeder Erbe erhält einen Freibetrag einer Million Euro. Im Gegenzug schaffen wir die ungerechten Privilegien für die größten Vermögen ab. Gleichzeitig sichern wir Arbeitsplätze mit fairen Regeln für die Vererbung von Betriebsvermögen. Die zusätzlichen Einnahmen wollen wir in Bildung investieren, von der KiTa bis zur Hochschule. Denn Chancen dürfen nicht von der Herkunft abhängen. Eine gerechte Erbschaftsteuer sorgt dafür, dass nicht nur Vermögen, sondern auch Zukunftschancen fairer verteilt werden.“

Frauke Heiligenstadt, finanzpolitische Sprecherin:

„Ich begrüße es sehr, dass das Bundesverfassungsgericht zeitnah die Steuerprivilegien für sehr hohe Betriebsvermögen im Erbschaftsteuerrecht auf den Prüfstand stellt. Es geht um eine Grundsatzfrage der Steuergerechtigkeit und darum, ob die geltenden Ausnahmen mit dem Gleichheitsgrundsatz unseres Grundgesetzes vereinbar sind.

Für die SPD ist klar: Wer ein Unternehmen übernimmt, Arbeitsplätze sichert und Verantwortung für Beschäftigte trägt, muss sich auf steuerliche Rahmenbedingungen verlassen können. Gleichzeitig kann es nicht sein, dass milliardenschwere Vermögensübertragungen durch weitreichende Steuerprivilegien regelmäßig begünstigt werden. Ein gerechtes Erbschaftsteuerrecht muss leistungsfähige Unternehmen schützen, darf aber keine ungerechtfertigten Schlupflöcher für sehr große Vermögen eröffnen. Wir werden die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit Respekt aufnehmen und sorgfältig auswerten.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens sehen wir jedoch politischen Handlungsbedarf. Deshalb haben wir mit FairErben ein Reformkonzept vorgelegt, das den Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen mit mehr Steuergerechtigkeit verbindet. Darüber wollen wir nun konstruktiv und zügig mit unserem Koalitionspartner ins Gespräch kommen. Unser Ziel ist ein modernes, verfassungssicheres Erbschaftsteuerrecht, das Verantwortung belohnt und die Finanzierung unseres Gemeinwesens auf eine gerechte Grundlage stellt.“

Mit dem Start des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder der ersten Klassenstufe am 1. August 2026 wird Familienpolitik im Alltag von Kindern und Eltern spürbar. Ganztag bedeutet mehr als Betreuung und schafft mehr Zeit zum Lernen, Spielen, Sporttreiben, Musizieren und gemeinsamen Entdecken.

Jasmina Hostert, familienpolitische Sprecherin:

„Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eröffnet Kindern die Möglichkeit, ihre Talente zu entfalten und Eltern mehr Verlässlichkeit. Sie sollen ihren Arbeitstag planen können, ohne jeden Mittag neu organisieren zu müssen, wer ihr Kind abholt.

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz haben wir im Jahr 2021 den Grundstein gelegt. Jetzt beginnt der Rechtsanspruch schrittweise Realität zu werden. Natürlich wissen wir, dass die Umsetzung weiterhin vielerorts Kraftanstrengungen erfordert. Der Rechtsanspruch ist erst dann erfolgreich, wenn er überall mit hoher Qualität eingelöst wird. Bund, Länder und Kommunen tragen dafür gemeinsam die Verantwortung.

Fortschritt zeigt sich darin, dass wir die Herausforderungen gemeinsam anpacken und Lösungen schaffen, die den Alltag der Familien langfristig verbessern. Wer auf die vergangenen Jahre blickt, sieht, wie viel sich verändert hat. Vor fast 20 Jahren wurde noch über den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gestritten. Heute ist er für Millionen Familien selbstverständlich. Genau das zeigt: Gute Familienpolitik entsteht nicht über Nacht. Sie braucht politischen Willen, einen langen Atem und Investitionen. Deshalb ist der Ganztagsanspruch kein Endpunkt, sondern der nächste Schritt auf dem Weg zu mehr Chancengerechtigkeit für jedes Kind.“

Mit dem heute beschlossenen Infrastruktur-Zukunftsgesetz werden Verkehrsprojekte effizienter und schneller geplant und genehmigt. Das gilt für den Bau neuer Schienenwege, der Sanierung von maroden Brücken und dem schnellen Wiederaufbau von Verkehrswegen nach Naturkatastrophen.

Armand Zorn: 

„Mit dem heute beschlossenen Infrastruktur-Zukunftsgesetz werden wir Verkehrsprojekte effizienter und schneller planen und genehmigen können. Das gilt für den Bau neuer Schienenwege, der Sanierung von maroden Brücken und dem schnellen Wiederaufbau von Verkehrswegen nach Naturkatastrophen. Planungsverfahren werden verkürzt, Dopplungen in den Verfahren abgeschafft und wichtige Infrastrukturvorhaben ins überragende öffentliche Interesse gestellt. Ersatzgeldzahlungen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen werden möglich.

So wollen wir die enormen Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur schneller für eine spürbare Erneuerung unserer Infrastruktur nutzen. Davon profitieren Bürger und Bürgerinnen und Wirtschaft zugleich.“

Der Deutsche Bundestag beschließt heute in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren. Die neuen Regelungen erleichtern es Verbraucherinnen und Verbrauchern, defekte Produkte reparieren zu lassen, und unterstützen so den Weg aus der Wegwerfgesellschaft. In einem Entschließungsantrag fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung unter anderem dazu auf, als weiteren Anreiz einen Reparaturbonus zu prüfen, eine Informationskampagne zu starten und sich für die Fachkräfteförderung im Reparatursektor einzusetzen.

Carmen Wegge, rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin:

„Wir leben noch immer in einer Wegwerfgesellschaft, die viel zu viele Ressourcen verschwendet. Wenn wir mehr defekte Geräte reparieren lassen, anstatt sie wegzuwerfen und durch neue zu ersetzen, sind wir auf dem richtigen Weg. Genau diesen Weg ebnen wir mit dem Gesetz zum Recht auf Reparatur. Entscheidet man sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für die Reparatur anstelle eines Austausches, verlängert sich künftig die Gewährleistung um ein weiteres Jahr. Das gilt für alle Waren. Für bestimmte Produktgruppen wie Smartphones, Waschmaschinen oder Kühlschränke greift darüber hinaus in Zukunft während der üblichen Produktlebensdauer eine Reparaturverpflichtung des Herstellers. Damit Verbraucherinnen und Verbraucher in der Praxis nicht doch von einer Reparatur abgeschreckt werden, legen wir fest, dass die Preise für Reparatur und Ersatzteile sowie die Reparaturdauer angemessen sein müssen. Diese neuen Regeln schonen sowohl den Geldbeutel als auch die Umwelt.“

Nadine Heselhaus, zuständige Berichterstatterin:

„Hersteller dürfen es unabhängigen Reparaturbetrieben künftig nicht mehr erschweren, Reparaturen an ihren Produkten vorzunehmen. Im parlamentarischen Verfahren haben wir außerdem klargestellt, dass eine Ersatzware, die ein Unternehmen der Verbraucherin oder dem Verbraucher während der Reparatur zur Verfügung stellt, kostenlos sein muss. Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung dazu auf, sich auf europäischer Ebene für eine wirksame Rechtsdurchsetzung im Fall außerhalb der EU ansässiger Unternehmen und eine Konkretisierung des Kriteriums der Angemessenheit von Reparatur- und Ersatzteilpreisen sowie der Reparaturdauer einzusetzen. Als nationale Fördermaßnahme soll die Bundesregierung einen Reparaturbonus nach französischem Vorbild prüfen, das neue Recht auf Reparatur mit einer Informationskampagne begleiten, sich um die Fachkräfteförderung im Reparatursektor bemühen und bei Betrieben intensiv für die Teilnahme an der noch zu schaffenden Online-Plattform für Reparaturen werben, damit diese Verbraucherinnen und Verbrauchern einen echten Mehrwert bietet.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat ein Positionspapier beschlossen, das konkrete Maßnahmen für einen besseren Kinder- und Jugendschutz sowie eine stärkere und ressortübergreifende Präventionspolitik fordert. Ziel ist es, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu reduzieren, Familien zu entlasten und allen Kindern und Jugendlichen faire Chancen auf ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen.

Svenja Stadler, Berichterstatterin der AG Landwirtschaft, Ernährung und Heimat:

„Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf ein gesundes Aufwachsen. Deshalb dürfen wir nicht länger akzeptieren, dass ungesunde Ernährung, Suchtmittel oder digitale Risiken für viele junge Menschen zum Alltag gehören. Gute Prävention schützt, bevor Schäden entstehen, und eröffnet faire Chancen für alle Kinder – unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern. Prävention ist keine Bevormundung, sondern eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.“

Serdar Yüksel, Berichterstatter der AG Gesundheit:

„Das Positionspapier enthält Forderungen zur Förderung gesunder Ernährung, zur Reduzierung des Zuckerkonsums, zum besseren Schutz vor Alkohol, Nikotinprodukten und Energy-Drinks sowie zur Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Zudem sprechen wir uns für sichere digitale Räume, eine altersgerechte Medienbildung und den Ausbau von Bewegungs- und Präventionsangeboten aus.“

Truels Reichardt, Berichterstatter der AG Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

„Prävention muss dort ansetzen, wo Kinder und Jugendliche Schaden nehmen: bei Getränken mit viel Koffein und viel Zucker, bei frühem Alkoholkonsum oder beim Passivrauchen im Auto. Ein Mindestalter für Energydrinks, eine Herstellerabgabe für zuckergesüßte Getränke zur Zuckerreduktion, die Abschaffung des begleiteten Trinkens und ein Rauchverbot in geschlossenen Fahrzeugen, sobald Kinder oder Schwangere mitfahren, sind Maßnahmen, die sofort wirken. Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen hat Vorrang vor den Interessen der Lebensmittelindustrie.“