Foto: pixabay.com

Energiekrise und Inflation belasten die Sportvereine in NRW enorm. Vor einer Woche hat sich der Landessportbund NRW in einem dringenden Appell an die Landesregierung gewandt. Der Landessportbund NRW forderte von der Landesregierung ein Hilfsprogramm zur Unterstützung der Sportvereine in der Energiekrise. Auf Antrag der SPD-Fraktion berichtet die Landesregierung in der heutigen Sitzung des Sportausschusses über die Folgen der Energiekrise für die Sportvereine in Nordrhein-Westfalen (Drs. 18/196). In dem schriftlichen Bericht heißt es nur: „Programme, die konkret auf eine unmittelbare Entlastung von Vereinen von steigenden Energiekosten gerichtet sind, im Sinne eines Ausgleichs konsumtiver Aufwendungen, existieren sowohl bundes- als auch landesseitig gegenwärtig nicht.“ Anschließend wird auf die Ministerpräsident*innenkonferenz am 28. September 2022 und die Abstimmungen zum Entlastungspaket III der Bundesregierung verwiesen.

Hierzu erklärt Tülay Durdu, sportpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Es ist zum Haare raufen. Der Landessportbund NRW appelliert an die Landesregierung und bittet mit klaren Worten um Unterstützung. Statt dem Hilferuf des Landessportbund NRW ernst zu nehmen, zeigt die Landesregierung wieder einmal nach Berlin. Mit dem Verweis auf die bevorstehende Konferenz der Ministerpräsident*innen und dem Bundeskanzler am Mittwoch ist den Sportvereinen in NRW nicht geholfen. Und der Hinweis darauf, dass die Landesregierung Informations- und Beratungsangebote vorhält, wird dem Ernst der Lage für die Sportvereine in NRW nicht gerecht.

Ministerpräsident Wüst muss jetzt Verantwortung übernehmen. Wir fordern von der Landesregierung deshalb jetzt ein Programm für Sportvereine. Sie muss finanzielle Mittel auf den Weg bringen und damit für echte Unterstützung sorgen. Wenn da nicht schnell etwas kommt, werden bald ganze Sportvereine dicht machen müssen. Der Schaden für die Bewegung vieler Menschen und unser gesellschaftliches Zusammenleben wäre enorm.“

Foto: pixabay.com

Die Unsicherheit an den Energiemärkten führt zu drastisch gestiegenen Energiepreisen, die besonders Menschen mit geringerem Einkommen stark belasten. Daher hat sich die Ampel-Koalition auf eine deutliche Steigerung des Heizkostenzuschusses auf 270 Euro verständigt. BAföG-Empfängerinnen und -empfänger müssen nun keinen Antrag auf den einmaligen Zuschuss stellen. Insgesamt stellt der Bund etwa 370 Millionen Euro zur Verfügung und es profitieren schätzungsweise etwa mehr als Millionen Menschen.

Verena Hubertz, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„Angesichts der steigenden Energiepreise haben wir uns innerhalb der Ampel-Koalition auf eine deutliche Anhebung des einmaligen Heizkosten-Zuschusses in Höhe von 270 Euro verständigt. Ursprünglich hatten wir einen Zuschuss von 135 Euro vorgesehen. Vor dem Hintergrund der Preisentwicklungen für Energie und Wärme war das jedoch nicht mehr zu halten. Wir wissen, dass gerade einkommensschwächere Haushalte unter den steigenden Energiepreisen leiden. Doch niemand sollte in einer kalten Wohnung leben müssen, darum bringen wir den Zuschuss noch in dieser Woche auf den Weg. Ich rechne mit einer Auszahlung spätestens zum Ende des Jahres, wenn die Nebenkostenabrechnungen anstehen. So wichtig der Heizkostenzuschuss ist, müssen wir auch die Belastungen von Familien im Blick behalten, die keinen Anspruch auf Wohngeld haben. Auch viele Unternehmen leiden unter den hohen Energiepreisen. Hier werden wir zügig weitere Entlastungen, auch über das bereits beschlossene Entlastungspaket hinaus, auf den Weg bringen.“

Martin Diedenhofen, zuständiger Berichterstatter:

„Wir wollen den Heizkostenzuschuss so einfach wie möglich auszahlen. Langwierige Antrags- und Prüfungsverfahren werden wir vermeiden. Darum erfolgt die Auszahlung des Zuschusses an rund 710.000 Haushalte mit Wohngeldbezug, an 370.000 Studierende mit BAföG sowie an 50.000 Bezieherinnen und Bezieher von Aufstiegs-BAföG und an 65.000 Personen mit Berufsausbildungsbeihilfe automatisch. Eine Beantragung ist damit nicht mehr notwendig. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist der Heizkostenzuschuss ein klares Signal: Für uns ist sowohl bezahlbares als auch klimagerechtes Wohnen wichtig. Beides darf man nicht gegeneinander ausspielen.“

Foto: pixabay.com

Als eine ihrer ersten Amtshandlungen hat die Landesregierung 2017 das anonymisierte Bewerbungsverfahren abgeschafft. Eine Evaluierung des Verfahrens hat nicht stattgefunden. Stattdessen setzt die Landesregierung bei Einstellungsverfahren seither auf DIN 33430. Zur Diskriminierungsfreiheit dieses Verfahrens hat die Freie Universität Berlin ein Gutachten erstellt, das heute im Integrationsausschuss des Landtags NRW vorgestellt wurde.

Hierzu erklärt Ibrahim Yetim, integrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Landesregierung ist es in fünf Jahren nicht gelungen, ein diskriminierungsfreies Einstellungsverfahren einzuführen. Das zeigt das Gutachten der Freien Universität Berlin. Das aktuelle Verfahren der Landesregierung fällt in allen drei untersuchten Bereichen durch. Weder bei der interkulturellen Kompetenz der Auswahlkommissionen noch bei den angewandten Auswahlmethoden schneidet es zufriedenstellend ab. Das gleiche gilt für die Berücksichtigung der kulturellen Vielfalt in den Anforderungsprofilen. Die gegenwärtige Regelung der Landesregierung ist keine geeignete Grundlage für ein diskriminierungsfreies Einstellungsverfahren.

Das Scheitern der Landesregierung ist dramatisch. Denn nach Amtsübernahme konnte es ihr gar nicht schnell genug mit der Abschaffung des anonymisiertes Bewerbungsverfahrens gehen. ‚Murks‘ nannte die damalige Staatsministerin für Integration, Serap Güler, das Verfahren. Dabei gehören anonymisierte Bewerbungsverfahren weltweit zum Standard. Sie haben sich als geeignetes Mittel zur Vorbeugung von Diskriminierung bei Bewerbungsprozessen bewährt. ‚Eine große Baustelle‘ nennt die heutige Staatsministerin Gonca Türkeli-Dehnert den Prozess zur Findung einer geeigneten Alternative. Diese Einsicht kommt in der letzten Sitzung des Integrationsausschusses in dieser Legislaturperiode zu spät.

Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt ist eine empirisch belegte Tatsache. Die Landesregierung muss deshalb dringend mehr Menschen mit Migrationshintergrund, Frauen und Menschen mit Behinderungen ein faires Bewerbungsverfahren ermöglichen.“