Eigentlich stand der schwarz-grüne Gesetzentwurf für ein „Viertes Gesetz zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes“ zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung für das Plenum in dieser Woche. Die SPD-Fraktion hatte dazu einen Änderungsantrag gestellt, um den Kommunen mehr Möglichkeiten im Kampf gegen den Müll-Vandalismus an die Hand zu geben sowie eine klare Rechtsgrundlage für örtlich begrenzte Alkoholkonsumverbote zu schaffen. Der TOP wurde nun kurzfristig durch die regierungstragenden Fraktionen von der Tagesordnung genommen. Hierzu erklären Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher:
Justus Moor:
„Klammheimlich haben die regierungstragenden Fraktionen die dringend notwendige Änderung des Ordnungsbehördengesetzes von der Tagesordnung genommen. Offensichtlich gehört die Mär vom geräuschlosen Regieren auch in der Kommunalpolitik längst der Vergangenheit an. Die Leidtragenden sind jetzt die Städte und Gemeinden, die weiterhin auf die Ausweitung ihrer Kompetenzen warten müssen, sowohl bei der Aussprache von Platzverboten als auch bei der Verkehrsüberwachung. Vielleicht hat die Vertagung aber auch ihr Gutes: CDU und Grüne sollten noch einmal in sich gehen und in einem neuen Anlauf auf unsere Forderungen eingehen. Wir wollen eine klare Rechtsgrundlage für den offenen Einsatz von Videoüberwachung durch kommunale Ordnungsbehörden und für örtlich begrenzte Alkoholkonsumverbote schaffen. Beide Befugnisse sollen die Kommunen dabei unterstützen, öffentliche Sicherheit und Ordnung effektiver zu gewährleisten – insbesondere an Orten, die wiederholt von Störungen, Vermüllung, Vandalismus oder alkoholbedingten Problemlagen betroffen sind.“
Christina Kampmann:
„Illegal entsorgter Müll, Vandalismus oder Saufgelage schrecken die Bürgerinnen und Bürger ab. Um endlich wieder mehr Sicherheit zu bekommen und solche Müllkippen zu verhindern, wollen wir den Städten und Gemeinden in NRW die Möglichkeit geben, an solchen problematischen Stellen Kameras zu installieren. Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine flächendeckende oder gar verdeckte Überwachung. Zudem wollen wir, dass die Kommunen künftig Alkoholverbote aussprechen können, wo es regelmäßig zu Ruhestörungen, Vermüllung und aggressivem Verhalten kommt – denn der Alkohol spielt dabei nach einhelliger Lagebewertung eine zentrale Rolle. Gerne hätten wir morgen über diese Befugnisse abgestimmt, doch die Stärkung der kommunalen Ordnungsbehörden ist geräuschlos von der Tagesordnung verschwunden. Hoffen wir, dass die schwarz-grüne Koalition wenigstens an diesen Punkten ihre internen Streitereien beilegen kann und unsere Vorschläge aufgegriffen werden.“






