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Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 15. April 2026 sorgt aktuell für Aufsehen in Nordrhein-Westfalen: Die bisherige Praxis zur Erhebung von Abschleppkosten ist nach Auffassung des Gerichts rechtswidrig. Hintergrund ist eine fehlerhafte Übergangsregelung der Landesregierung, durch die seit Ende 2023 offenbar eine durchgehende Rechtsgrundlage für die Kostenerhebung fehlt. Für die Kommunen hat das potenziell weitreichende Folgen – von offenen Finanzierungsfragen über mögliche Rückforderungen bis hin zu praktischen Problemen bei der Durchsetzung ordnungsbehördlicher Maßnahmen im Straßenraum. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion eine Berichtsanfrage für die Sitzung des Kommunalausschusses am 24. April eingereicht, um die offenen Fragen schnell zu klären.

Hierzu erklärt Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ist eine peinliche Blamage für die Landesregierung. Statt für klare und rechtssichere Übergänge zu sorgen, hat sie sehenden Auges eine Regelung geschaffen, die von Anfang an rechtswidrig war. Das Ergebnis ist nun ein Durcheinander, das nun auf dem Rücken der Kommunen ausgetragen wird.

Die Städte und Gemeinden stehen vor akuten Problemen: Sie müssen weiterhin für Sicherheit und Ordnung sorgen, können aber die Kosten für Abschleppmaßnahmen aktuell nicht rechtssicher erheben. Mit diesem handwerklichen Fehler hat die Landesregierung für ein Abschlepp-Chaos in den Kommunen gesorgt.

Besonders bemerkenswert ist, dass diese Situation vermeidbar gewesen wäre. Die Landesregierung hat zu früh und ohne ausreichende Rechtsgrundlage gehandelt und damit genau die Unsicherheit erzeugt, die sie hätte verhindern müssen. Man muss sich daher unweigerlich die Frage stellen, was Schwarz-Grün überhaupt rechtssicher hinbekommt.

Jetzt ist schnelles und entschlossenes Handeln gefragt. Die Landesregierung muss unverzüglich für eine rechtssichere Neuregelung sorgen, klare Handlungsempfehlungen für die Kommunen geben und sicherstellen, dass die Ordnungsbehörden weiterhin handlungsfähig bleiben. Die Kommunen dürfen mit diesem Problem nicht allein gelassen werden. “