Im Ausschuss für Schule und Bildung wurde heute ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zur möglichen Neustrukturierung der Schulfinanzierung in NRW vorgestellt. Das Gutachten liegt der Landesregierung laut heutiger Aussage von Schulministerin Feller bereits seit Mitte Dezember 2025 vor, wurde dem Landtag aber erst heute vorgestellt. Ein geplantes bildungsökonomisches Gutachten steht derweil weiterhin aus.

Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„CDU und Grüne haben 2022 versprochen, die Schulfinanzierung gemeinsam mit den Kommunen neu zu regeln. Das ist bitter nötig, weil die Grundlage der heutigen Schulfinanzierung im Wesentlichen immer noch aus dem Jahr 1970 kommt – obwohl in den vergangenen über 50 Jahren immer neue Aufgaben wie beispielsweise Digitalisierung, Ganztag und Inklusion hinzugekommen sind.

Vier Jahre nach Amtsantritt der schwarz-grünen Landesregierung und kurz vor Ende der Wahlperiode beraten wir aber nicht über eine Reform, sondern über ein Rechtsgutachten. Vom entscheidenden bildungsökonomischen Gutachten ist noch immer nichts zu sehen. Besonders erschreckend ist, dass der Landesregierung das Rechtsgutachten bereits seit elf Monaten vorliegt – es aber erst jetzt dem Landtag vorgestellt wurde. Was die Landesregierung mit dem Gutachten in den vergangenen elf Monaten gemacht hat und welche Lehren daraus gezogen werden, bleibt auch nach der heutigen Sitzung offen.

Schulministerin Feller und die Koalitionsfraktionen haben das eigene Versprechen erst verschleppt und jetzt faktisch über die Landtagswahl hinaus vertagt. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Koalition das bildungsökonomische Gutachten bewusst über die Landtagswahl hinaus verschieben wollte. Schulministerin Feller darf das Rechtsgutachten jetzt nicht dafür nutzen, Verantwortung vom Land wegzuschieben. Vor allem aber muss die Schulministerin jetzt umgehend das wirklich relevante bildungsökonomische Gutachten beauftragen – mit einem klaren Auftrag und einem verbindlichen Zeitplan.“