Im Anschluss an die heutige Sachverständigenanhörung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 im Ausschuss für Heimat und Kommunales des Landtags Nordrhein-Westfalen erklärte Justus Moor, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Unsere Kommunen stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand: Über neun Milliarden Euro Defizit allein im vergangenen Jahr, immer neue Schulden und immer weniger finanzieller Spielraum vor Ort. Trotzdem verkauft die schwarz-grüne Landesregierung ihre minimale Erhöhung des Verbundsatzes als historischen Erfolg. Das ist angesichts der dramatischen Lage nichts anderes als Augenwischerei. Denn die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Gerade einmal 290 Millionen Euro mehr sollen die Kommunen im kommenden Jahr über das Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten. Gleichzeitig steigen allein die Landschaftsumlagen nach den Berechnungen der kommunalen Spitzenverbände um rund 750 Millionen Euro. Von den explodierenden Kosten in der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe oder bei der Hilfe zur Pflege ganz zu schweigen. Die kommunalen Haushalte stehen lichterloh in Flammen.
Die Stellungnahmen der Sachverständigen zeichnen ein erschreckendes Bild. In Duisburg wird für das kommende Jahr ein Defizit in Höhe von 439 Millionen Euro erwartet. Der Stadt drohen massive Einschnitte in die Verwaltung und in wichtige Investitionen. In Detmold zeigt sich, wie selbst wirtschaftlich erfolgreiche Kommunen durch die Verteilungsmechanismen des Gemeindefinanzierungsgesetzes unter Druck geraten. Und der Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Junkernheinrich macht deutlich, dass die derzeitigen Mittel nicht einmal ausreichen, um die Inflation auszugleichen.
Unsere Städte und Gemeinden sind das Fundament unseres demokratischen Zusammenlebens. Wir brauchen endlich eine echte Trendwende und eine grundlegende Reform der Gemeindefinanzierung. Dazu gehören eine deutliche und verlässliche Erhöhung des Verbundsatzes, eine stärkere Beteiligung des Landes an den explodierenden Sozialkosten und ein konsequenter Abbau bürokratischer Förderprogramme zugunsten frei verfügbarer kommunaler Mittel.“





