Im Ausschuss für Schule und Bildung wurden heute Sachverständige zum 19. Schulrechtsänderungsgesetz angehört. Hierbei ging es vor allem um die Neuerungen zu Ordnungsmaßnahmen. Sämtliche Sachverständige bemängelten dabei, dass trotz notwendiger Sanktionsmaßnahmen oftmals die Auswirkungen die Lehrkräfte tragen und entsprechende Ressourcen kaum zur Verfügung stehen.
Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Mit dem 19. Schulrechtsänderungsgesetz versucht die Landesregierung, die Folgen des Lehrkräftemangels gesetzlich zu organisieren, statt seine Ursachen entschlossen zu bekämpfen. Viele der vorgesehenen Sanktionsmaßnamen wären überhaupt nicht notwendig, wenn unsere Schulen ausreichend mit Lehrkräften und multiprofessionellen Teams ausgestattet wären.
Wenn, wie in der Anhörung geschehen, vor allem auf die Auswirkungen der neueren und geänderten Sanktionsmaßnahmen derart kritisch hingewiesen wird, sollte die Landesregierung endlich aufwachen. Selbstverständlich sind klare Regeln und deren konsequente Einhaltung für guten Unterricht unverzichtbar. Lehrkräfte müssen handlungsfähig sein, und Schülerinnen und Schüler brauchen ein verlässliches Lernumfeld. Deshalb begrüßen wir auch den Grundgedanken, den Schulen mehr Freiraum dafür zu geben, das Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern zu sanktionieren. Mangelhaftes Sozialverhalten, Schikane von Lehrkräften, Mobbing, Vandalismus und Gewalt sind schließlich wachsende Probleme, die immer stärker den Bildungserfolg gefährden. Schulleitungen brauchen dafür die entsprechenden Freiheiten, um ihren Kollegien entsprechend den Rücken zu stärken. Schulaufsicht muss Schulleitungen und Lehrkräften wiederum die Unterstützung bieten, die sie vor Ort auch wirklich brauchen.
Jedoch machen auch wir ein großes Fragezeichen bei den Maßnahmen, die die Landesregierung für den Umgang mit Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern vorschlägt. Ein Unterrichtsausschluss von bis zu vier Wochen hilft den betroffenen Kindern und Jugendlichen in keiner Weise. Hier müssen Maß und Mitte gewahrt bleiben und pädagogische Unterstützung grundsätzlich Vorrang haben. Den Lehrkräften ist damit genau dann nicht geholfen, wenn diese den Ausschluss dann noch durch pädagogische gesonderte Unterstützung ausbaden müssen.
Unsere Schulen brauchen deshalb keine gesetzlich organisierte Mangelverwaltung, sondern ausreichend Lehrkräfte und multiprofessionelle Teams, verlässliche Rahmenbedingungen und echte Unterstützung für jedes Kind. Flickschusterei Schulrechtsänderungsgesetz darf kein Ersatz für eine funktionierende Bildungspolitik sein.
Gleichzeitig drückt sich die Landesregierung seit Jahren davor, klare Regelungen für einen Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie zu schaffen. Andere Bundesländer wie Brandenburg zeigen längst, dass das möglich ist. Ausgerechnet dort, wo das Schulrecht tatsächlich mehr Bildungsgerechtigkeit schaffen könnte, bleibt Schwarz-Grün untätig.“






