Zur heutigen Landtagsanhörung zur Novellierung des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes (BHKG) erklärt Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Insbesondere die Flutkatastrophe des Jahres 2021 hat auf dramatische Weise gezeigt, dass sich die Herausforderungen für den Katastrophenschutz verändert haben. Deshalb ist die Modernisierung des BHKG notwendig und richtig. Die heutige Anhörung hat deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf wichtige Regelungen enthält, um Nordrhein-Westfalen besser auf Krisen, Extremwetterereignisse und andere Großschadenslagen vorzubereiten.

Gleichzeitig haben die Sachverständigen aber auch deutlich gemacht, dass es an einigen Stellen noch Verbesserungsbedarf gibt. So wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass eine moderne Katastrophenschutzplanung auf belastbaren Risikoanalysen beruhen muss. Diese sollen künftig eine noch stärkere Rolle spielen, damit Bedarfe nachvollziehbar ermittelt und Maßnahmen zielgerichtet geplant werden können.

Ebenso ernst nehmen wir die Hinweise der kommunalen Spitzenverbände und Feuerwehrverbände zur Finanzierung. Neue Aufgaben und zusätzliche Anforderungen dürfen nicht dazu führen, dass Städte, Gemeinden und Kreise mit den finanziellen Folgen allein gelassen werden. Wer höhere Anforderungen an die kommunale Gefahrenabwehr stellt, muss auch sicherstellen, dass diese dauerhaft und verlässlich finanziert werden können.

Die SPD-Fraktion wird die Hinweise und Anregungen aus der Anhörung nun sorgfältig auswerten und sich im weiteren parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass bestehende Schwachstellen des Gesetzentwurfs behoben werden. Unser Ziel bleibt ein modernes, leistungsfähiges und vor allem praxistaugliches Brand- und Katastrophenschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen.“