Der Deutsche Bundestag berät heute in 1. Lesung das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Damit beginnt das parlamentarische Verfahren für die tiefgreifendste Reform der Krankenhausversorgung in den letzten 20 Jahren. Die Reform wird die wohnortnahe medizinische Versorgung sicherstellen, die Qualität der Behandlungen verbessern und das Personal in den Krankenhäusern entlasten.
Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion:
„Mit dieser Reform leiten wir die notwendige Modernisierung unserer Krankenhauslandschaft ein. Wir wollen eine gute ärztliche und pflegerische Versorgung aller Menschen – in der Stadt und auf dem Land – sicherstellen. Vor allem komplexe Behandlungsfälle sollen nur noch in den dafür bestmöglich ausgestatteten Krankenhäusern konzentriert werden. Krankenhäuser werden nur die Leistungen erbringen können, für die sie auch die adäquate technische Ausstattung, das fachärztliche und pflegerische Personal sowie die erforderlichen Fachdisziplinen vorweisen können. Dies bedeutet andererseits die Chance, eine wohnortnahe Krankenhausversorgung – gerade im ländlichen Raum – sicherzustellen: Die Reform sichert Kliniken, die regional die Versorgung gewährleisten, die Existenz. Durch das Konzept der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (‚Level 1i-Krankenhäuser‘) wird die ärztliche und pflegerische Vor-Ort-Versorgung in Deutschland um ein innovatives Element ergänzt. Diese Einrichtungen zeichnen sich insbesondere durch eine stärker an den Patientenbedarfen orientierten Personalzusammenstellung aus.“
Christos Pantazis, zuständiger Berichterstatter:
„Ziel der Reform ist neben der Steigerung der Behandlungsqualität eine Entkommerzialisierung des Krankenhaussystems. Mit der Einführung von Vorhaltevergütungen wird die Finanzierung der Krankenhäuser auf eine dritte Säule gestellt. Hierdurch gelingt es, dass sich das Hamsterrad langsamer dreht. Das nimmt den Druck von den Beschäftigten und stärkt den Arbeitsort Krankenhaus – ein wichtiges Anliegen für die SPD-Fraktion im Bundestag. Das ärztliche und pflegerische Personal kann sich wieder mehr auf das Wesentliche -die Patientinnen und Patienten- fokussieren.
Mit diesem Gesetz haben wir die Chance, einerseits die Qualität der medizinischen Leistungen zu steigern und andererseits bundeseinheitliche Qualitätsanforderungen zu etablieren. Der Prozess der Krankenhausreform wird eng mit den Ländern abgestimmt. Wir sind uns alle einig, dass wir diese Reform benötigen, um ein unkontrolliertes Krankenhaussterben zu vermeiden. Deshalb lasst sie uns gemeinsam gestalten und weiter konstruktiv zusammenarbeiten.“