Zum heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster im Prozess um die Einstufung der AfD als »extremistischer Verdachtsfall« erklärt Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD:

»Das heutige Urteil des OVG Münster ist folgerichtig und zugleich wenig überraschend. Die Verstrickungen und die gewollte Nähe der AfD zum Rechtsextremismus sind strukturell, davon zeugen auch die zuletzt veröffentlichten Recherchen über die mehr als 100 rechtsextremen Mitarbeiter in den Reihen der AfD-Bundestagsfraktion.

Die AfD ist der parlamentarische Arm des Rechtsextremismus. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben dem Rechtsstaat die Instrumente an die Hand gegeben, um sich gegen seine Feinde verteidigen zu können. Dass die bisherige Anwendung dieser Instrumente rechtmäßig ist, hat das Gericht durch seine Entscheidung zur Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz bestätigt. Im Lichte des Urteils müssen jetzt alle weiteren rechtsstaatlichen Instrumente ernsthaft diskutiert und geprüft werden, um unsere Demokratie und unser freiheitliches Zusammenleben vor der AfD zu schützen. Hierzu zählt auch die Debatte über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren.«