Mit dem Beschluss des Zwischenberichts nimmt die Reform des deutschen Wahlrechts eine weitere, wichtige Hürde. Die Ampelfraktionen stehen damit zu Ihrer Ankündigung im Koalitionsvertrag, dies innerhalb eines Jahres anzugehen. Das zentrale Ziel der Reform ist die Begrenzung der Größe des Bundestages auf 598 Mitglieder.
Sebastian Hartmann:
„Mit der Verabschiedung des Zwischenberichts der Wahlrechtskommission und der Übersendung an den Bundestag nimmt die lange überfällige Reform des deutschen Wahlrechts eine weitere, wichtige Hürde. Damit halten wir die Zusage des Koalitionsvertrages ein, innerhalb des ersten Jahres eine echte Reform des Wahlrechts vorzunehmen. Die darin vorgesehene Verkleinerung des Bundestags ist für uns Ausdruck der politischen Glaubwürdigkeit und Handlungsfähigkeit.
Zentrales Ziel ist die Begrenzung der Größe des Bundestages auf 598 Mitglieder – bestehend aus den 299 Direktmandaten und den 299 Mandaten, die – wie bislang auch – an Kandidaten auf Landeslisten verteilt werden. Die tatsächliche Verkleinerung gelingt durch die erstmalige Abschaffung von Überhangmandaten und damit auch der Ausgleichsmandate. Damit stoppen wir die derzeit laufende Abschaffung von 19 Wahlkreisen und behalten die 299 Wahlkreise bei. Das begrüße ich sehr, denn es sichert Bürgernähe und vermeidet den Neuzuschnitt zahlreicher Wahlkreise. In den seltenen Fällen, in denen Mandate nicht von Zweitstimmen gedeckt sind und dadurch nicht zugeteilt werden, zieht das vorgeschlagene Ersatzstimmenverfahren. Damit werden verwaiste Wahlkreise ausgeschlossen. Wir wollen das Gesetzgebungsverfahren zu diesem Modell noch in diesem Jahr abschließen.
Ich bedaure die harte Verweigerungshaltung von CDU/CSU und ihre Provokation durch den Vorschlag eines zwei-Stimmen-Wahlrechts, das die beiden Parteien einseitig stark bevorteilen würde. Zumal dieses Wahlverfahren aus autoritären Staaten wie Russland bekannt ist. Das taugt nun wirklich nicht als Vorbild.“