Heute wird der Deutsche Bundestag mehrere Verschärfungen im Strafgesetzbuch abschließend beraten. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen schließen wir gezielt bestehende Strafrechtslücken. Damit können wir Kriminalität effektiver bekämpfen und Bürgerinnen und Bürger besser schützen.

  • „Um insbesondere Frauen, die von ihren Ex-Partnern attackiert werden, strafrechtlich besser zu schützen, setzen wir die Schwelle für die Strafbarkeit bei Stalking herab. Damit reicht für eine Verurteilung des Täters zukünftig eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des Opfers aus. Wir weiten den Straftatbestand zudem aus: Künftig werden etwa die ungewollte Bestellung von Waren, das Ausnutzen von Daten oder Online-Mobbing strafbare Handlungen.
  • Aus Gesprächen mit Aussteigerinnen und Prozess-Aussagen wie im Stuttgarter Paradise-Prozess wissen wir, dass Zwangsprostitution in Deutschland weit verbreitet ist. Mit einem Ausstiegsprogramm von 20 Millionen Euro und einer Verschärfung der Freier-Strafbarkeit gehen wir dagegen vor. Künftig macht sich ein Freier strafbar, wenn er leichtfertig verkennt, dass es sich bei der Prostituierten um eine Zwangsprostituierte handelt – etwa, wenn die Frau Verletzungen aufweist oder offensichtlich gezwungen wird.
  • Gerade von Rechtsradikalen und ihren Hetzkampagnen gehen große Gefahren für unsere Gesellschaft aus. Deshalb stärken wir Bevölkerungsgruppen, die attackiert werden durch einen neuen Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung. Wer durch Schreiben Bevölkerungsgruppen verbal angreift, macht sich künftig strafbar.
  • Gefährlich ist auch das Verbreiten von sogenannten Feindeslisten. Damit beabsichtigen insbesondere Rechtsradikale, die auf den Listen stehenden Bürgerinnen und Bürger Angriffen auszusetzen. Das Verbreiten solcher Feindeslisten ist zukünftig ebenfalls strafbar.
  • Um den Verkauf von Drogen, Kinderpornografie oder Waffen auf illegalen Handelsplattformen wirksam bekämpfen zu können, schaffen wir den Straftatbestand des Betreibens krimineller Handelsplattformen. Damit kann bestraft werden, wer durch das Betreiben einer kriminellen Handelsplattform dazu beiträgt, dass diese illegalen und für die Opfer so traumatischen Geschäfte betrieben werden können.

Klar ist aber auch, dass mit dem Strafrecht allein nicht mehr Sicherheit geschaffen werden kann. Deshalb freuen wir uns sehr, dass der Pakt für den Rechtsstaat ein voller Erfolg war: Mit 220 Millionen Euro vom Bund haben die Länder über 2.000 neue Stellen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geschaffen und besetzt. Das ist gut für die effektive Kriminalitätsbekämpfung. Auch verschärfte Gesetze bringen nur dann mehr Sicherheit, wenn bei Polizei und Justiz ausreichendes Personal vorhanden ist.“

Wir verbessern die Rechtsschutzmöglichkeiten für Opfer von Stalking: Künftig gibt es niedrigere Hürden für die Verurteilung von Stalkern. Zum besseren Schutz von Zwangsprostituierten verschärfen wir die Freierstrafbarkeit und investieren in ein Ausstiegsprogramm.

Dirk Wiese:

„Stalker bedrohen, belästigen und verfolgen ihre Opfer häufig über ein lange Zeit. Dieser Psychoterror kann traumatische Folgen für die Opfern haben. Der SPD-Fraktion im Bundestag liegt ein besserer Schutz der Opfer sehr am Herzen. Bislang konnte Stalking aufgrund zu hoher Hürden nur selten bestraft werden. Deswegen senken wir die Hürden für eine Verurteilung deutlich ab. Dabei beziehen wir künftig das sogenannte Cyberstalking mit ein, das im Netz oder über Apps stattfindet.

Zudem verbessern wir den Schutz von Zwangsprostituierten, die unter menschenunwürdigen Bedingungen für ihre Zuhälter arbeiten müssen. Die bereits bestehende Freierstrafbarkeit bei Zwangsprostitution verschärfen wir deutlich. Gleichzeitig konnte die SPD-Fraktion im Bundestag ein Ausstiegsprogramm im Umfang von 20 Millionen Euro durchsetzen. Dieses Programm soll insbesondere schwangere Prostituierte und schwangere Zwangsprostituierte auf dem Weg aus der Prostitution heraus beraten, begleiten und unterstützen.“

Mit der Neuregelung des Mietspiegelrechts,  die der Bundestag heute abschließend berät, stärkt die Koalition die Rechte der Mieterinnen und Mieter. In Zukunft muss jede Gemeinde mit mehr als 50.000 Einwohnern einen Mietspiegel erstellen. Instrumente zum Schutz vor überhöhten Mieten erhalten so eine höhere Wirksamkeit.

Michael Groß, zuständiger Berichterstatter:

„Durch die Reform stärkt die SPD-Fraktion im Bundestag die Rechte von Mieterinnen und Mietern. Wir erhöhen die Beweiskraft von Mietspiegeln und machen sie rechtssicherer, indem wir ihre Datengrundlage verbessern und die Beweislast in punkto Wissenschaftlichkeit umkehren: Künftig wird davon ausgegangen, dass ein Mietspiegel wissenschaftlichen Grundsätzen entspricht – bis der Vermieter das Gegenteil beweist. Der unsäglichen Praxis von Vermietern, Mietspiegel vor den Gerichten anzugreifen, um Mieterhöhungen durchsetzen zu können, treten wir damit entschieden entgegen.

Wir sind froh, im Kampf gegen den dramatischen Anstieg der Mieten nun die CDU/CSU-Fraktion zu einem wichtigen Schritt bewegt zu haben. Weitere Maßnahmen, wie die Einführung eines bundesweiten Mietenmoratoriums, die Herabsenkung der Kappungsgrenze und die Verschärfung des Mietwuchers müssen jedoch folgen, um das Wohnen in Deutschland wieder bezahlbar zu machen. Zu diesen Schritten war unser Koalitionspartner leider nicht bereit. Hierfür ist eine politische Mehrheit jenseits der Union erforderlich.“

Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher:

„Die SPD-Fraktion im Bundestag hat erfolgreich eine Mietspiegelerstellungspflicht für alle Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern durchgesetzt – gegen die CDU/CSU-Fraktion. Der Verhandlungserfolg ist eine wesentliche Verbesserung für Millionen Mieterinnen und Mieter in Deutschland. In über 80 der 200 größten deutschen Städte, gibt es derzeit keine gültigen Mietspiegel – darunter Städte wie Würzburg oder Düsseldorf, in denen eigentlich die Mietpreisbremse gilt. Liegt aber kein gültiger Mietspiegel vor, haben Mieterinnen und Mieter kaum Möglichkeiten, die ortsübliche Vergleichsmiete zu erfahren und von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Die Mietpreisbremse ist dann faktisch unwirksam. Das wird sich in Zukunft ändern.“

Der Bundestag hat heute das Klimaschutzgesetz abschließend beraten. Damit ebnen wir den Weg in ein klimaneutrales Deutschland im Jahr 2045. Eine faire Aufteilung der Mehrkosten der CO2-Kosten beim Heizen scheiterte leider am Widerstand der CDU/CSU-Fraktion.

Sören Bartol:

„Wir haben hart und bis zuletzt für eine faire Aufteilung der Mehrkosten beim Heizen durch die CO2-Bepreisung gestritten. Wir wollen schließlich Eigentümer dazu bringen, klimafreundlich zu sanieren – Eigentum verpflichtet. Am Ende konnten wir sogar die Minister der Union von einer gerechten Aufteilung überzeugen. Trotzdem war der Widerstand der Immobilienlobbyisten in der CDU-Fraktion letztlich zu groß. Sie haben sich mit Händen und Füßen gegen eine faire Lastenverteilung gewehrt. Leidtragende dieser Klientelpolitik sind die Millionen Mieterinnen und Mieter. Damit wir noch zu einer fairen Aufteilung kommen, brauchen wir künftig eine Bundesregierung ohne CDU.“

Matthias Miersch:

„Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes beweisen wir, unsere klimapolitische Handlungsfähigkeit. Die verschärften europäischen Klimaschutzziele und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben den Weg frei gemacht, das Klimaschutzgesetz so auszugestalten, wir es schon 2019 vorgeschlagen haben. Dieses Gesetz ist das zentrale Instrument für Deutschlands Weg in die Klimaneutralität. Mit dem Gesetz muss sich jede künftige Regierung an festgelegten Reduktionszielen messen, sodass wir bis 2045 bei null Nettoemissionen ankommen. Das Ziel ist vorgegeben, jetzt geht es darum, unser Leben und Wirtschaften klimaneutral zu organisieren.

Dabei ist jetzt vor allem der rasante Ausbau der Erneuerbaren Energien entscheidend. Sie sind der Rohstoff für unsere Klimaneutralität. Ohne sie werden wir nicht klimaneutral wirtschaften und leben können. Dafür benötigen wir dringend einen Zukunftspakt, in dem sich Länder, Kommunen und der Bund Flächen- und Ausbauzielen verpflichten. Wichtige Weichenstellung dafür haben wir in dieser Legislatur vorgenommen. Für den großen Wurf braucht es aber eine Regierung ohne die Bremser von CDU/CSU, die sich beim Ausbau der Erneuerbaren zu einem echten Standortrisiko für Deutschland entwickelt haben.“

Die SPD-Fraktion im Bundestag will Verbesserungen erreichen für Menschen, die auf und hinter der Bühne mit kurzen Arbeitsverträgen beschäftigt sind. Insbesondere Schauspielerinnen und Synchronschauspieler, Opernsängerinnen, Filmtechnikerinnen und Kostümbildner haben häufig unständige Arbeitsverträge unter einer Woche. Dennoch werden sie in der Arbeitslosenversicherung ungleich behandelt. Den Vorschlag, alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit kurzen Projektarbeitsverträgen gleich zu behandeln, lehnt die Union jedoch leider ab.

Ralf Kapschack, zuständiger Berichterstatter:

„Die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit kurzen Projektarbeitsverträgen wäre ein kleiner Schritt, aber wichtiger Schritt gewesen. Auch die vielen Unternehmen in Kultur und Medien hätten Rechtssicherheit bekommen. Die Unterscheidung in der Arbeitslosenversicherung zwischen berufsmäßig Unständigen und nicht berufsmäßig Unständigen in monatlicher Vorausschau ist rechtlich unsicher und nicht mehr zeitgemäß: Arbeitnehmer, die nicht berufsmäßig arbeiten, sind heute pflichtversichert. Arbeitnehmer, die berufsmäßig arbeiten, aber nicht.

Unser Vorschlag, berufsmäßige und nicht berufsmäßige kurzfristig Beschäftigte gleichzusetzen hätte nur Gewinner gehabt. Es ging in erster Linie darum, überhaupt einen Anspruch durch Beitragszahlungen erarbeiten zu können. Schade, dass die Union hier nicht den Mut hatte, zum Ende der Legislaturperiode hin etwas kreativ zu werden.”

Ulla Schmidt, zuständige Berichterstatterin:

“Wir hätten hier als Koalition unkompliziert handeln und die Absicherung bei Arbeitslosigkeit für alle Menschen mit kurzen Arbeitsverträgen verbessern können. Gerade Corona hat gezeigt, dass nicht nur Soloselbständige durch viele Raster fallen, sondern auch die unständigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, gerade in der Kultur. Das war mit der Union nicht zu machen.

Nächstes Jahr soll eigentlich die Arbeitslosenversicherung bei den kurz befristeten Arbeitsverträgen im Bundestag evaluiert werden. Wer berufsmäßig unständig arbeitet wird in der Auswertung aber gar nicht vorkommen.“

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Der Bundestag verabschiedet heute die Energiewirtschaftsgesetz-Novelle und die Verordnung zur Umsetzung des EEG 2021. Damit setzen wir ein starkes Signal für den Aufbau einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur und die nachhaltige Transformation der Industrie.

Bernd Westphal, wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher,
Andreas Rimkus, zuständiger Berichterstatter:

„Das Gelingen der Energiewende und die Transformation unserer Wirtschaft hängen maßgeblich von einem erfolgreichen Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft in Deutschland und Europa ab. Eine bedarfsgerechte Wasserstoffinfrastruktur ist Voraussetzung für die Transformation unserer Energieversorgung, für den Erhalt von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen und für die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft.

Mit der Zielformulierung einer gemeinsamen Regulierung und Finanzierung von Erdgas- und Wasserstoffinfrastruktur sowie einer integrierten Netzplanung wird deutlich, dass die Zukunft der Gaswirtschaft im Wasserstoff liegt. Die Übergangsregulierung dient eines schnellen und rechtssicheren Einstiegs in diese Zukunft, indem sie die Umrüstung von Erdgas- auf Wasserstoffleitungen ermöglicht und die Planung für die zukünftige Erweiterung des Wasserstoffnetzes regelt. Zugleich wird die Bundesregierung aufgefordert, auch bei der EU auf eine entsprechende gemeinsame Regulierung und Finanzierung der Infrastruktur hinzuwirken, sich für einheitliche Strombezugskriterien für erneuerbaren Wasserstoff einzusetzen, und zusätzliche finanzielle Förderinstrumente zu schaffen, um die notwendigen Investitionen anzureizen.

Um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und die Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie weiter voranzutreiben haben wir zudem zahlreiche Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Produktion von Wasserstoff erreicht. Darunter fallen etwa die Regelungen zu den Vollbenutzungsstunden der Wasserstofferzeugungsanlagen und die Anhebung der zulässigen Importquote von erneuerbarem Strom für diesen Zweck. Zudem ermöglichen wir auch Projektgesellschaften und Joint Ventures die Befreiung von der EEG-Umlage zur Erzeugung von Wasserstoff.

Wir gehen einen großen Schritt in Richtung des Umbaus unserer Energieversorgung und konkretisieren die Perspektive für eine klimaneutrale Industrienation. Die Beschlüsse stehen damit ganz im Zeichen einer sozialdemokratisch geprägten Transformation nach dem Motto ‘Sicherheit durch Wandel‘. Daraus ergibt sich nicht nur ein erhebliches Potenzial für effektiven Klimaschutz, sondern auch für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Krise und zur Stärkung der Konjunktur.“

Der Deutsche Bundestag berät heute endlich in 2./3. Lesung das Insektenschutzgesetz. Vorausgegangen waren langwierige Abstimmungsprozesse innerhalb der Bundesregierung und eine monatelange Blockade durch die Agrarpolitiker der Union.

Carsten Träger, umweltpolitischer Sprecher:

„Das Insektenschutzgesetz ist das zentrale naturschutzpolitische Vorhaben dieser Legislaturperiode. Insekten spielen als Bestäuber, aber auch als Nahrung von Vögeln und Fledermäusen eine wichtige Rolle in den verschiedensten Ökosystemen. Abnehmende Insektenbestände durch den Verlust und die Verschlechterung von Insektenlebensräumen und die Anwendung von Pestiziden, aber auch durch Lichtverschmutzung erfordern dringendes Handeln.

Das Insektenschutzgesetz weitet den gesetzlichen Biotopschutz auf „artenreiches Grünland“, „Streuobstwiesen“, „Steinriegel“ und „Trockenmauern“ aus, der Biozideinsatz wird in vielen Schutzgebieten eingeschränkt. Die Lichtverschmutzung in Schutzgebieten wird durch ein Verbot der Neuerrichtung bestimmter Beleuchtungs-anlagen minimiert und mit „Natur auf Zeit“ können temporäre Insektenlebensräume, die z.B. beim Rohstoffabbau entstehen, für 15 Jahre erhalten werden.

Mit einem Änderungsantrag wird außerdem noch die vierte Tranche des Nationalen Naturerbe mit zusätzlichen 8.000 Hektar für den Naturschutz gesichert

Im Änderungsantrag wird auch insbesondere auf die Anliegen der Landwirtschaft eingegangen. Die vorrangige Prüfung von freiwilligen Leistungen und die Möglichkeit, Länderöffnungsklauseln oder Ländermodelle wie „Runde Tische“ oder den „Niedersächsischen Weg“ zu nutzen, wurde im Gesetz noch einmal verstärkt.

Es ist ein Erfolg, dass wir das wichtige Leuchtturmprojekt „Insektenschutz“ und die Ausweitung der Flächen für das Nationale Naturerbe gegen den Widerstand der Agrarlobby und von Teilen der Union durchgesetzt haben.“

Heute demonstrieren Vertreterinnen und Vertreter des Landes-ASten-Treffen NRW vor dem Landtag, um mehr Hilfe von der Regierung einzufordern. Seit drei Semestern läuft der Hochschulbetrieb in Nordrhein-Westfalen im Ausnahmezustand. Bislang ist noch nicht absehbar, in welcher Form das kommende Wintersemester 2021/2022 stattfinden kann. Die Notlage der Studierenden in NRW hat sich in den vergangenen Monaten stark zugespitzt. Die finanzielle und soziale Situation ist an vielen Stellen so dramatisch, dass immer mehr Studierende auch unter psychischen Schäden leiden.

Hierzu erklärt Dietmar Bell, wissenschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Landesregierung lässt die Studierenden und die Lehrenden in der Corona-Pandemie jetzt im vierten Semester infolge im Stich. Statt selbst aktiv zu werden, schiebt sie die Verantwortung für den Umgang mit der Pandemie den Hochschulen zu und treibt so einen Keil zwischen Hochschulen, Lehrpersonal und die Studierenden. Vielerorts organisieren sich Studierende deswegen selbst, um den Folgen der Pandemie entgegenzuwirken.

Wir dürfen die Studierenden, die Hochschulen und ihr Personal nicht länger ignorieren. Daher fordern wir von der Landesregierung jetzt einen klaren Fahrplan für das kommende Wintersemester. Dazu gehört auch ein konkretes Unterstützungsprogramm für Studierende, das neben der sozialen und der finanziellen auch die gesundheitliche Belastungssituation der Studierenden umfasst. Gelder müssen verlässlich und unbürokratisch freigegeben werden, damit man an den Hochschulen auch personell aufrüsten kann.

Zudem brauchen wir ein Impfkonzept für die Hochschulen. Mit Erst- und Zweitimpfung vergehen bis zur vollen Wirksamkeit acht bis zwölf Wochen. Wenn das Wintersemester wieder in Präsenz stattfinden soll, müssen Studierende und Lehrende im Juli und August geimpft werden. Aktuell scheint es aber außer warmen Worten durch den Ministerpräsidenten keinerlei konkrete Handlungspläne zu geben. Damit gefährdet die Landesregierung den Start in ein sicheres Präsenz-Semester. Erneut zeigt sich, dass die Hochschulen in dieser Landesregierung offenkundig keine Priorität haben.“

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung wurde erneut über die Veränderung der Abstandsregelungen für Windkraftanlagen in NRW diskutiert.

Hierzu erklärt André Stinka, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Laschet-Regierung in NRW zeigt, was mit der Union beim Thema Klimaschutz auf allen Ebenen gilt: Sonntagsreden bei den Zielen und Feigheit, wenn es an die Umsetzung geht.

Durch den Vorschlag der Landesregierung werden Arbeitsplätze in der Zukunftsbranche Windkraft gefährdet. Mit einer pauschalen Abstandsregelungen von 1.000 Metern wird der Ausbau der Windkraft in NRW massiv eingeschränkt. Schon jetzt bewegt sich der Ausbau auf einem niedrigen Niveau – da hilft auch der Vergleich mit anderen Bundesländern nichts, in denen es ähnlich langsam vorangeht. Eine aktuelle Studie zeigt außerdem, dass die Pläne der Landesregierung dazu führen, dass höchstens 8 Gigawatt Windkraftleistung bis 2030 ausgebaut werden können. Damit stellt sich die Landesregierung selbst ein Bein und verhindert, dass sie das eigene Ziel von 10,5 Gigawatt Windkraftleistung erreicht. Ohnehin wären selbst die 10,5 Gigawatt Windkraftleistung noch zu wenig, um die vorgelegten Klimaschutzziele zu erreichen.

Für die angebliche Steigerung der Akzeptanz von Windkraftanlagen durch höhere Abstände gibt es keinerlei empirische Belege. Hingegen zeigen viele Bespiele wie etwa im Münsterland, wie eine umfassende Beteiligung der Anwohnenden und Kommunen vor Ort zu großer Akzeptanz und wirtschaftlichen Nutzen durch den Ausbau der Windenergie vor Ort führt. Die im Gesetz vorgesehene Öffnungsklausel für Kommunen, die unter großem Aufwand Windkraftzonen mit geringeren Abständen ausweisen können, soll sie jetzt zum Schuldigen eines mangelnden Windkraftausbaus machen.

Wir wollen hingegen zukunftsträchtige Arbeitsplätze durch einen ehrgeizigen Klimaschutz und eine schnellere Energiewende. Daher fordern wir, die pauschale Abstandsregel fallen zu lassen und die bisherigen Regeln des Bundesrechtes anzuwenden. Diese ermöglichen einen flexiblen Schutz der Anwohnerinteressen je nach Lage vor Ort, ohne den Ausbau flächendeckend zu bremsen. Die Verbände der Energiewirtschaft haben sich außerdem dafür ausgesprochen, den Gesetzentwurf beim Repowering zu ändern, um den notwendigen Ausbau der Windkraft in NRW voranzubringen. Nur so können Arbeitsplätze in der Windindustrie und in der energieintensiven Energie gesichert und die nötige Versorgungssicherheit mit sauberer Energie erreicht werden.“

In der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses fand die Sachverständigenanhörung zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes statt. Dabei gab es von Seiten der Hochschulen, der Studierendenvertretung und der Anwaltschaft breite Kritik an dem Gesetzentwurf von Justizminister Biesenbach.

Hierzu erklärt Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Seit vier Jahren arbeitet Justizminister Biesenbach nun schon an der Modernisierung der Juristenausbildung. Dennoch ist es ihm nicht gelungen, einen auf breitem Konsens aufbauenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die Stellungnahmen haben heute gezeigt, dass es grundlegenden Änderungsbedarf an dem Entwurf gibt. Er wird den Anforderungen im 21. Jahrhundert schlicht nicht gerecht. Stattdessen hat der Minister einen rückwärtsgewandten Gesetzentwurf vorgelegt, der den Geist der 1970er Jahre atmet. Kritik gab es insbesondere an den neuen Vorgaben für die Zwischenprüfungen und der Anzahl von zu schreibenden Hausarbeiten, an der Beibehaltung des mündlichen Vortrages im 1. Staatsexamen, der Verkürzung der Anwaltsstationen in der Referendarausbildung, an zu kurzen Übergangsfristen für die aktuell Studierenden und Referendare sowie an fehlenden Regelungen für Eltern- und Pflegezeiten. Kritik gab es also an so gut wie allen zentralen Punkten des Gesetzentwurfes.

Die Vorzeichen in der Juristen-Ausbildung haben sich grundlegend geändert. Es gab sicher Zeiten, da konnte von einem ‚Überangebot‘ von Absolventinnen und Absolventen gesprochen werden. Leider hat Minister Biesenbach aber offenbar nicht mitbekommen, dass diese Zeiten vorbei sind. Wir brauchen moderne und mutige Ansätze, um die Abbrecherquoten im Jura-Studium zu senken. Mit diesem Gesetzentwurf wird das aber nicht funktionieren. Vor allem muss der Minister seinen Widerstand gegen die Möglichkeit eines Bachelorabschlusses für Jura-Studierende endlich aufgeben. Spätestens jetzt muss auch er einsehen, dass der Gesetzentwurf so nicht verabschiedet werden kann. Wir erwarten deswegen eine grundlegende Überarbeitung während der Sommerpause.“

Als Teil der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung sollte die Autobahn GmbH zum 1. Januar 2021 ihre Arbeit aufnehmen. Der Start ist geglückt: Seit Jahresbeginn werden nicht nur die Bundesautobahnen, sondern auch die Bundesstraßen in den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg in alleiniger Verantwortung des Bundes geplant, gebaut und betrieben.

Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin:

„Die Reform der Verwaltung der Autobahnen ist eine enorme Aufgabe. Der Bund wird künftig viel besser und zielgenauer entscheiden können, an welcher Stelle die finanziellen Mittel als erstes verwendet werden. Und das allein auf der Grundlage der verkehrlichen Notwendigkeit. Auch wenn der Start etwas holprig war und die Kosten der Umsetzung hoch sind, bin ich sicher: Die Reform ist und bleibt ein Erfolg für die Infrastrukturpolitik“

Elvan Korkmaz-Emre, zuständige Berichterstatterin:

„In den kommenden Jahrzehnten geht es vor allem darum, eine integrierte deutschlandweit koordinierte Planung der Infrastruktur voranzubringen, auch mit dem Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. Daher war es sinnvoll, die Zuständigkeiten im Bereich der Autobahnen und zum Teil der Bundesfernstraßen zu bündeln, um die Koordinierung zu erleichtern und Planung, Bau und Betrieb effizienter aus einer Hand zu gestalten.

Die Autobahn GmbH ist Teil einer der größten Verwaltungsreformen der letzten Jahrzehnte. Mit der Reform hat eine Institution die Aufgaben übernommen, die bislang auf sechszehn Länder verteilt waren. Diesen Übergang zu meistern, war keine leichte Sache und ist auch noch nicht abgeschlossen. Aber vor allem dank des großen Engagements der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Autobahn GmbH, die Ihre Erfahrung aus den Ländern schon mitbringen, ist die erste Hürde zu Jahresbeginn erfolgreich genommen worden.“

Heute haben wir abschließend im Gesundheitsausschuss über die Assistenz von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus beraten. Künftig werden die Kosten dafür übernommen – von der Krankenkasse oder von der Eingliederungshilfe.

Sabine Dittmar:

„Eine Behandlung im Krankenhaus ist für viele Bürgerinnen und Bürger oftmals emotional belastend. Doch gerade bei Menschen mit Behinderungen, die auch im Alltag auf Assistenz angewiesen sind, ist es extrem wichtig, dass sie sich auch im Krankenhaus auf ihre gewohnte Betreuung und Begleitung verlassen können.

Mit der Regelung zur Kostenübernahme stellen wir sicher, dass die gewohnte Assistenz auch im Krankenhaus gewährleistet werden kann. Dies ist wichtig für den Erfolg der medizinischen Behandlung und die notwendigen diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen von Patienten mit Behinderungen.“

Kerstin Tack:

„Endlich ist die lang überfällige Kostenübernahme für die Assistenz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer stationären Behandlung im Krankenhaus geregelt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat lange für eine Lösung dieses Problems gekämpft.

Künftig wird die Krankenkasse die Kosten übernehmen, wenn die Begleitung durch Angehörige erfolgt. Bei der Begleitung durch Mitarbeitende von Einrichtungen der Behindertenhilfe zahlen die Träger der Eingliederungshilfe.“