Opposition und Kommunale Spitzenverbände lassen sich nicht von Landesregierung, CDU und FDP überrumpeln

In der heutigen Sondersitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen wurde auf Antrag der SPD-Fraktion eine erneute Anhörung zum Änderungsgesetz zur Landesbauordnung beschlossen. Grund hierfür ist ein umfangreicher Änderungsantrag der Regierungsfraktionen von CDU und FDP und der kritischen Stellungnahmen der Kommunalen Spitzenverbände.

Hierzu erklärt Andreas Becker, wohnungsbaupolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Seit Monaten beraten wir in den zuständigen Fachausschüssen das Änderungsgesetz der Landesregierung zur Landesbauordnung. Wenige Tage vor der abschließenden Beratung kommen dann plötzlich die Regierungsfraktionen von CDU und FDP mit einem umfangreichen Änderungsantrag um die Ecke, der in wesentlichen Punkten neue Regelungen vorsieht. Eine angemessene Beratung unter Einbeziehung einer geordneten Expert*Innenanhörung versuchten CDU und FDP zunächst zu verhindern.

Auch die kurzfristig zur Verfügung gestellte und äußerst kritische Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände haben bei CDU und FDP offenbar kein Bewusstsein für die Notwendigkeit eines angemessenen Beratungsverfahrens erzeugt.

Erst als in einer von der SPD-Fraktion beantragten zweiten Sondersitzung Vertreterinnen der Kommunalen Spitzenverbände erneut  deutlich gemacht hatten, wie groß der Beratungsbedarf bezüglich des Änderungsantrags von CDU und FDP ist, lenkten die Koalitionsfraktionen ein und stimmten dem SPD-Antrag für eine ordentliche Anhörung zu dem Thema zu.

Im Kern muss es darum gehen, zeitnah rechtssichere Entscheidungen in der kommunalen Genehmigungspraxis zu ermöglichen und Rechtsklarheit im Gesetzestext sicherzustellen. Das gelingt aber nicht, indem Änderungsanträge überfallartig an parlamentarischen Beratungsverfahren vorbeigepresst und oppositionelle Grundrechte mühsam erkämpft werden. Der gesamte Vorgang wirft ein bezeichnendes Licht auf den Regierungsstil von Ministerin Scharrenbach und die Regierungsfraktionen von CDU und FDP.“