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Der Verkehr spielt bei der Umsetzung der Klimaschutzziele eine entscheidende Rolle. Künftig sollen mehr Straßenfahrzeuge emissionsarm bzw. -frei unterwegs sein. Den öffentlichen Verwaltungen soll dabei eine Vorreiterrolle zukommen.

Kirsten Lühmann, digitalpolitische Sprecherin;
Arno Klare, zuständiger Berichterstatter:

„Mit einem Gesetz zur Umsetzung der Clean Vehicle Directive der EU werden die Städte und Gemeinden, Länder und der Bund aber auch bestimmte privatrechtlich organisierte Akteure wie beispielsweise Post- und Paketdienste sowie die Müllabfuhr dazu verpflichtet, verstärkt emissionsarme oder -freie Fahrzeuge einzusetzen. Das betrifft alle Arten von Nutzfahrzeugen, vor allem natürlich Busse des öffentlichen Personennahverkehrs.

In zwei Referenzzeiträumen – August 2021 bis Dezember 2025 sowie Januar 2026 bis Dezember 2030 – werden verbindliche Mindestziele bei den Bestellungen von Neufahrzeugen vorgeschrieben. Davon ausgenommen sind Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr, land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Reisebusse ohne Stehplätze. Die Vorgaben gelten nicht nur für Kaufverträge, sondern betreffen auch das Leasing und die Anmietung von Straßenfahrzeugen.

Das Gesetz ist ein kleiner aber gleichwohl unverzichtbarer Baustein, um das Haus der Klimaneutralität bis 2045 errichten zu können.“