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Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Drohnenverordnung in nationales Recht, der diese Woche abschließend beraten wurde, werden die derzeit bestehenden Vorgaben im Luftverkehrsrecht an die EU-Regelungen zum Betrieb unbemannter Fluggeräte angepasst.

Arno Klare, zuständiger Berichterstatter:

„Es entwickelt sich in Europa und darüber hinaus in rasanter Weise ein Anwendungsmarkt für Unbemannte Flugsysteme (UAS). Der reicht vom kleinen kamerabestückten Fluggerät zur Sichtkontrolle von Dächern bis zu großen Systemen, die automatisiert Bahnstrecken inspizieren. UAS können Waren transportieren, bei Waldschadensuntersuchungen hilfreich sein, Saatgut ausbringen und, am Boden verankert, in 400 Meter Höhe Strom erzeugen.

Für diesen vielfältigen Anwendungsmarkt enthält der Gesetzentwurf Regelungen, die den Einsatz in Deutschland leichter, schneller und sicherer machen.

Auch Sportgeräte fallen unter die neue Regelung. Es ist sichergestellt, dass die Luftsportverbände ihre Betätigung ungehindert fortsetzen können.

Durch eine Anhörung des Verkehrsausschusses waren Sachverständige der Verbände der kommerziell-professionellen Anwender sowie von Modellsportverbänden in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden.

Durch die Gesetzes- bzw. Verordnungsänderungen werden neue Gestaltungsspielräume eröffnet, um klare, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für den Betrieb unbemannter Fluggeräte in der Praxisanwendung zu schaffen. Das gilt für die Erteilung der Betriebserlaubnisse, die Einhaltung entsprechender Flughöhen sowie die Limitierung von Lärmemissionen. Dabei wird ein hohes Schutzniveau für Menschen, die Natur und die öffentliche Sicherheit gesichert.“