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Mit dem heutigen Tag kann die sogenannte Neustarthilfen beantragt werden. Die Finanzhilfen richten sich insbesondere an Soloselbstständige, die nur geringe Betriebskosten haben. Die SPD-Fraktion im Bundestag setzte sich dafür ein, dass gerade auch Künstlerinnen und Künstler von den Hilfen profitieren.

Bernd Westphal, wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher;
Sabine Poschmann, stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecherin:

„Nach langem Warten kann endlich ab heute die sogenannte „Neustarthilfe“ beantragt werden, auf die viele Soloselbstständige, Künstlerinnen und Schauspieler dringend angewiesen sind. Dies ist eine Zahlung von bis zu 7.500 Euro, die als pauschale Betriebskosten anerkannt wird, ohne Anrechnung auf die Grundsicherung.

Auf großen Druck aus der SPD-Bundestagsfraktion konnte diese Hilfsleistung auch für nur kurz befristet beschäftigte Schauspielerinnen und Künstler erstreckt werden.

Damit erweitern wir die Hilfeleistung für die vielen Kleinstunternehmerinnen, die durch die Corona-Pandemie in besonderer Weise eingeschränkt sind. Anders als bei anderen Programmen gibt es für die Verwendung der Mittel auch keine Vorgaben. Der Antrag kann direkt von der betroffenen Person gestellt werden und die Auszahlung soll innerhalb weniger Tage erfolgen. Es ist zu hoffen, dass die Neustarthilfe, die zunächst eine Laufzeit von Januar bis Juni 2021 hat, ein erfolgreicher Baustein wird, um die Folgen der Pandemie auch für die Soloselbstständigen erträglicher zu machen.“