Mit dem Bundeshaushalt 2021 hat die SPD-Fraktion im Bundestag fünf Millionen Euro an Coronahilfen für Tierheime zur Verfügung gestellt. Anträge auf einen einmaligen Betriebskostenzuschuss können ab kommenden Freitag, den 23. April für einen Zeitraum von vier Wochen beim Bundesamt für Naturschutz gestellt werden.
Carsten Träger, umweltpolitischer Sprecher;
Metin Hakverdi, zuständiger Berichterstatter:
„Tierschutz hat für die SPD-Fraktion im Bundestag einen hohen Stellenwert. Die Corona-Pandemie trifft die Tierheime in Deutschland schwer. Einnahmen aus saisonalen Veranstaltungen brechen weg. Mitgliedsbeiträge und Spenden reichen vielerorts nicht mehr aus, um Kosten zu decken. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat sich in den Haushaltsverhandlungen dafür eingesetzt den Tierheimen finanziell unter die Arme zu greifen. Auf Antrag kann ein einmaliger Betriebskostenzuschuss von 7.500 Euro gewährt werden. Dies ist ein wichtiges Signal der Unterstützung.
Die vielen Ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Tierheimen leisten Großes unter schwierigsten pandemischen Bedingungen. Es ist wichtig, dass die finanziellen Mittel schnell die betroffenen Tierheime erreichen. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Zuwendung in einem unbürokratischen Verfahren erfolgt. Die Anträge sowie die wenigen erforderlichen Anlagen sind ausschließlich in elektronischer Form mit allen erforderlichen Unterlagen beim Bundesamt für Naturschutz einzureichen. Die Freischaltung der Internetseite erfolgt am 23. April 2021 für einen Zeitraum von vier Wochen.“